A qui sert le leadership autocratique du directeur du SIGI* ? - FGFC
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» 043<br />
Schon gewusst<br />
Das Gesetz vom 19. Juni 2013<br />
beruhend auf dem Gesetzesprojekt<br />
6330 dient :<br />
• der Erneuerung der Struktur der<br />
Identifikationsnummer al<strong>le</strong>r auf dem<br />
Gebiet des Grossherzogtums<br />
Luxemburg gemeldeten (physischen)<br />
Personen (moralische Körperschaften<br />
wie Aktiengesellschaften oder andere<br />
Unternehmensformen sind nicht<br />
betroffen),<br />
• dem Anpassen der Proze<strong>du</strong>ren<br />
in Hinsicht auf die Einführung einer<br />
neuartigen „e<strong>le</strong>ktronischen“<br />
Ausweiskarte,<br />
• ein nationa<strong>le</strong>s Register der<br />
(physischen) Personen anzu<strong>le</strong>gen,<br />
• in jeder Gemeinde ein kommuna<strong>le</strong>s<br />
Register der (physischen) Personen<br />
anzu<strong>le</strong>gen welches die aktuel<strong>le</strong>n<br />
Einwohnermelderegister ersetzen soll.<br />
Ins Warteregister eingetragen werden jene<br />
Bürger wo der angegebene Hauptwohnsitz<br />
aus Gründen der Sicherheit, Hygiene,<br />
aus städte- oder landesplanerischer Sicht<br />
nicht dem Gesetz entspricht (zum Beispiel<br />
Campingplätze), wo die Angaben überprüft<br />
werden müssen beziehungsweise im<br />
kommuna<strong>le</strong>n Register unvollständig oder<br />
feh<strong>le</strong>rhaft sind, wo eine Eintragung ins<br />
nationa<strong>le</strong> Register stattgefunden hat und<br />
die Anmel<strong>du</strong>ng im kommuna<strong>le</strong>n Register<br />
al<strong>le</strong>rdings noch aussteht. Die Bürger aus<br />
Drittstaaten die eine Aufenthaltsgenehmigung<br />
bis zu drei Monaten oder länger<br />
besitzen, diejenigen die Anrecht auf Asyl<br />
erhalten, oder die innerhalb einer nahen<br />
Zukunft des Landes verwiesen werden,<br />
ohne Wohnsitz aufgefundene Personen,<br />
ausländische Diplomaten, sowie das<br />
internationa<strong>le</strong> Personal der Europäischen<br />
Gemeinschaft werden ebenfalls ins Warteregister<br />
eingetragen.<br />
Dem Bürger werden bei der Erstausstellung<br />
des Ausweises die Daten mitgeteilt.<br />
Wie steht es jedoch bei einer Veränderung<br />
der Daten Wie kann der Bürger sicher<br />
sein dass die Daten auf seinem Ausweis<br />
nicht verändert wurden und wie kann er<br />
im Zweifelsfall erneut von seinem Recht<br />
Gebrauch machen Einsicht auf seine<br />
Daten zu haben Können die Instanzen<br />
die am Nächsten zum Bürger sind, also<br />
die kommuna<strong>le</strong>n Einwohnermeldeämter<br />
bei Prob<strong>le</strong>men und Reklamationen noch<br />
wirkungsvoll Hilfe <strong>le</strong>isten <br />
Wer kann und<br />
darf welche Daten<br />
mit welchen<br />
Geräten aus<strong>le</strong>sen <br />
Haupt- und Warteregister der Gemeinden<br />
werden also synchron sein mit dem<br />
zentra<strong>le</strong>n Haupt- und Warteregister des<br />
Staates. Neu ist der Begriff Referenzadresse,<br />
er bezeichnet eine Adresse auf<br />
dem Gebiet der Gemeinde (wie zum<br />
Beispiel das Sozialamt) auf der eine Person<br />
von den loka<strong>le</strong>n Autoritäten im Notfall<br />
angemeldet werden kann.<br />
Die Frage des Datenschutzes<br />
Jeder Bürger hat das Recht auf eine<br />
Einsicht der Daten die ihn persönlich<br />
betreffen und kann gegebenenfalls eine<br />
Berichtigung verlangen. Dieses Prinzip<br />
wird auch wie bislang bei der Erfassung<br />
der Daten <strong>du</strong>rch den Staat gewähr<strong>le</strong>istet.<br />
Dem Bürger soll ein Überblick seiner<br />
Daten zugestellt werden und er soll die<br />
Möglichkeit bekommen etwaige Feh<strong>le</strong>r zu<br />
melden und gegen jeglichen Missbrauch<br />
vorzugehen. Die Daten dürfen ja bekanntlicherweise<br />
nur für den Zweck verwendet<br />
werden für den sie gesammelt wurden.<br />
Unklarheiten b<strong>le</strong>iben aber bestehen<br />
wie der Umgang mit der Chipkarte im<br />
Ausweis. Wer kann und darf welche Daten<br />
mit welchem Gerät aus<strong>le</strong>sen