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Präventionskurse und<br />
Neuer „Leitfaden Prävention“ seit 2011 für alle Krankenkassen bindend<br />
Für die gesetzliche Krankenversicherung sind der Schutz vor Krankheiten und die Förderung<br />
der Gesundheit unverzichtbare Aufgaben um die Lebensqualität und Leistungsfähigkeit<br />
ihrer Versicherten zur erhalten. Der <strong>BKK</strong> <strong>ZF</strong> & <strong>Partner</strong> ist viel daran gelegen,<br />
ihre Versicherten dabei zu unterstützen, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen<br />
und ihre Gesundheit zu stärken. Im letzten Jahr investierten die Betriebskrankenkassen<br />
daher rund 82 Millionen Euro in die Gesundheit ihrer Mitglieder.<br />
U<br />
m sicher zu stellen, dass alle Anbieter<br />
von Präventionskursen die<br />
gleichen Ziele verfolgen und die gleiche<br />
Qualität nachweisen, wurde – entsprechend<br />
der gesetzlichen Regelungen<br />
– vom Spitzenverband der gesetzlichen<br />
Krankenkassen ein Leitfaden zur Prüfung<br />
von Präventionskursen erstellt.<br />
Auch wie lange und wie oft ein Präventionskurs<br />
erstattet werden darf, ist<br />
seit August 2010 im überarbeiteten<br />
„Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes<br />
geregelt und für alle<br />
Krankenkassen bindend.<br />
Gefördert werden können Kursangebote<br />
aus den folgenden Handlungsfeldern:<br />
Bewegung: Maßnahmen zur Förderung<br />
des Herz-Kreislauf-Trainings & Maßnahmen<br />
zur Förderung des Muskel-Skelettsystems<br />
(Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik<br />
etc.)<br />
Stressreduktion & Entspannung: Maßnahmen<br />
zur Vermeidung spezifischer<br />
Risiken und stressabhängiger Krankheiten<br />
(z. B. Kurse zur Stressreduktion<br />
wie Yoga, Autogenes Training, Qi-Gong,<br />
Tai-Chi etc.).<br />
Ernährung: Maßnahmen zur Vermeidung<br />
von Mangel- und Fehlernährung<br />
(Kurse zur gesunden Ernährung bzw. zu<br />
spezifischen Risiken wie Diabetes, etc.)<br />
& Maßnahmen zur Vermeidung und<br />
Reduktion von Übergewicht (Kurse wie<br />
Abnehmen mit Vernunft etc.)<br />
Genuss & Suchtmittelkonsum: Maßnahmen<br />
zur Reduktion des Genuss- und<br />
Suchtmittelmissbrauchs (Kurse zur Nikotin-Entwöhnung,<br />
zur Alkoholreduktion,<br />
zum verantwortungsvollen Umgang<br />
mit Medikamenten und zur Prävention<br />
des Drogenmissbrauchs).<br />
Für alle Kurse gilt: Die Kassen sind verpflichtet,<br />
die Qualität der Kurse genau<br />
zu prüfen, insbesondere die Qualität<br />
der Anbieter. Voraussetzung für die Anerkennung<br />
eines Präventionskurses ist<br />
unter anderem, dass die Maßnahmen<br />
von Anbietern mit geeigneter fachlicher<br />
und pädagogischer Qualifikation erbracht<br />
werden. Die Trainer müssen eine<br />
Grundqualifikation, dies sind staatlich<br />
anerkannte Berufs- oder Studienabschlüsse<br />
im jeweiligen Fachgebiet (z. B.<br />
Physiotherapeut, Sozialpädagoge usw.)<br />
und eine Zusatzqualifikation (anerkannte<br />
Aus- und Fortbildung) nachweisen.<br />
Weitere Voraussetzungen nach den<br />
Neuregelungen 2011:<br />
❚ Pro Kalenderjahr können maximal 2<br />
Kurse übernommen bzw. bezuschusst<br />
werden.<br />
❚ Ab 2011 ist die Wiederholung der<br />
gleichen Maßnahme im folgenden<br />
Kalenderjahr nicht mehr möglich.<br />
❚ Ein Präventionskurs muss mind. 8<br />
Übungseinheiten à 45 Minuten und<br />
darf max. 12 Übungseinheiten à 90<br />
Minuten beinhalten.<br />
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