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Präventionskurse und<br />

Neuer „Leitfaden Prävention“ seit 2011 für alle Krankenkassen bindend<br />

Für die gesetzliche Krankenversicherung sind der Schutz vor Krankheiten und die Förderung<br />

der Gesundheit unverzichtbare Aufgaben um die Lebensqualität und Leistungsfähigkeit<br />

ihrer Versicherten zur erhalten. Der <strong>BKK</strong> <strong>ZF</strong> & <strong>Partner</strong> ist viel daran gelegen,<br />

ihre Versicherten dabei zu unterstützen, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen<br />

und ihre Gesundheit zu stärken. Im letzten Jahr investierten die Betriebskrankenkassen<br />

daher rund 82 Millionen Euro in die Gesundheit ihrer Mitglieder.<br />

U<br />

m sicher zu stellen, dass alle Anbieter<br />

von Präventionskursen die<br />

gleichen Ziele verfolgen und die gleiche<br />

Qualität nachweisen, wurde – entsprechend<br />

der gesetzlichen Regelungen<br />

– vom Spitzenverband der gesetzlichen<br />

Krankenkassen ein Leitfaden zur Prüfung<br />

von Präventionskursen erstellt.<br />

Auch wie lange und wie oft ein Präventionskurs<br />

erstattet werden darf, ist<br />

seit August 2010 im überarbeiteten<br />

„Leitfaden Prävention“ des GKV-Spitzenverbandes<br />

geregelt und für alle<br />

Krankenkassen bindend.<br />

Gefördert werden können Kursangebote<br />

aus den folgenden Handlungsfeldern:<br />

Bewegung: Maßnahmen zur Förderung<br />

des Herz-Kreislauf-Trainings & Maßnahmen<br />

zur Förderung des Muskel-Skelettsystems<br />

(Rückenschule, Wirbelsäulengymnastik<br />

etc.)<br />

Stressreduktion & Entspannung: Maßnahmen<br />

zur Vermeidung spezifischer<br />

Risiken und stressabhängiger Krankheiten<br />

(z. B. Kurse zur Stressreduktion<br />

wie Yoga, Autogenes Training, Qi-Gong,<br />

Tai-Chi etc.).<br />

Ernährung: Maßnahmen zur Vermeidung<br />

von Mangel- und Fehlernährung<br />

(Kurse zur gesunden Ernährung bzw. zu<br />

spezifischen Risiken wie Diabetes, etc.)<br />

& Maßnahmen zur Vermeidung und<br />

Reduktion von Übergewicht (Kurse wie<br />

Abnehmen mit Vernunft etc.)<br />

Genuss & Suchtmittelkonsum: Maßnahmen<br />

zur Reduktion des Genuss- und<br />

Suchtmittelmissbrauchs (Kurse zur Nikotin-Entwöhnung,<br />

zur Alkoholreduktion,<br />

zum verantwortungsvollen Umgang<br />

mit Medikamenten und zur Prävention<br />

des Drogenmissbrauchs).<br />

Für alle Kurse gilt: Die Kassen sind verpflichtet,<br />

die Qualität der Kurse genau<br />

zu prüfen, insbesondere die Qualität<br />

der Anbieter. Voraussetzung für die Anerkennung<br />

eines Präventionskurses ist<br />

unter anderem, dass die Maßnahmen<br />

von Anbietern mit geeigneter fachlicher<br />

und pädagogischer Qualifikation erbracht<br />

werden. Die Trainer müssen eine<br />

Grundqualifikation, dies sind staatlich<br />

anerkannte Berufs- oder Studienabschlüsse<br />

im jeweiligen Fachgebiet (z. B.<br />

Physiotherapeut, Sozialpädagoge usw.)<br />

und eine Zusatzqualifikation (anerkannte<br />

Aus- und Fortbildung) nachweisen.<br />

Weitere Voraussetzungen nach den<br />

Neuregelungen 2011:<br />

❚ Pro Kalenderjahr können maximal 2<br />

Kurse übernommen bzw. bezuschusst<br />

werden.<br />

❚ Ab 2011 ist die Wiederholung der<br />

gleichen Maßnahme im folgenden<br />

Kalenderjahr nicht mehr möglich.<br />

❚ Ein Präventionskurs muss mind. 8<br />

Übungseinheiten à 45 Minuten und<br />

darf max. 12 Übungseinheiten à 90<br />

Minuten beinhalten.<br />

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