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Welches Arzneimittel erstattet<br />

Ihre Krankenkasse<br />

Apotheker sind dazu verpflichtet, ein<br />

verordnetes, aber nicht rabattiertes Arzneimittel<br />

gegen ein wirkstoffgleiches<br />

rabattiertes Medikament auszutauschen.<br />

Auf www.ArzneiKompass.de<br />

können gesetzlich Versicherte jetzt<br />

selbst prüfen, ob das ihnen verordnete<br />

Medikament ausgetauscht werden<br />

muss, und falls ja, welches Arzneimittel<br />

sie stattdessen erhalten. Rabattverträge<br />

führen häufig zu einer Medikamentenumstellung.<br />

Gerade Menschen<br />

mit chronischen Erkrankungen kann<br />

es im Extremfall daher passieren,<br />

dass sie bei jeder Folgeverordnung<br />

ein anderes Präparat erhalten. Dies<br />

kann zu Verwirrung und Verunsicherung<br />

bis hin zu Einnahmefehlern<br />

führen. Dadurch, dass der Patient auf<br />

www.ArzneiKompass.de jetzt selbst<br />

prüfen kann, für welche Medikamente<br />

seine Krankenkasse einen Rabattvertrag<br />

abgeschlossen hat, lassen sich<br />

bereits bei der Verordnung durch den<br />

Arzt oder spätestens beim Einlösen<br />

des Rezepts unnötige Medikamentenwechsel<br />

sowie Irritationen und Verärgerung<br />

in der Apotheke vermeiden.<br />

Kreativität fördern<br />

Seit 1.1.2011 gelten nur noch die<br />

neuen Behinderten-Parkausweise<br />

Die alten, noch nicht EU-weiten<br />

Ausweise, die vor 2001 ausgegeben<br />

wurden, haben am 31. Dezember<br />

2010 ihre Gültigkeit verloren. Seit dem<br />

1. Januar 2011 gelten nur noch die neuen<br />

EU-weit gültigen Parkausweise.<br />

Beim Parken gelten die Bestimmungen<br />

des jeweiligen Landes. Im Unterschied<br />

zu den alten Parkausweisen werden<br />

im neuen EU-Parkausweis die persönlichen<br />

Informationen (Name, Passfoto)<br />

ausschließlich auf der Rückseite<br />

eingetragen. So wird vermieden, dass<br />

persönliche Daten für jedermann von<br />

außen einsehbar sind, wenn der Ausweis<br />

im Fahrzeug liegt. Beantragen<br />

können Behinderte den Parkausweis<br />

in der Regel beim Straßenverkehrsamt<br />

oder bei der Gemeindeverwaltung vor<br />

Ort. Der alte Ausweis wird dann eingezogen.<br />

Für den EU-weiten Parkausweis<br />

wird ein Passfoto benötigt. Wer bereits<br />

den ab 2001 ausgegebenen EU-Parkausweis<br />

besitzt, muss keinen neuen<br />

Ausweis beantragen.<br />

Übrigens: Nur mit dem offiziellen, nicht<br />

übertragbaren Behinderten-Parkausweis<br />

darf auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen<br />

geparkt werden. Mehr Infos<br />

zum Thema Behindertenparkplätze<br />

finden Sie unter: www.vdk.de<br />

Krankenkassen-Beiträge für<br />

Studenten steigen<br />

Seit 1. Januar zahlen gesetzlich versicherte<br />

Studierende 55,55 € im Monat.<br />

Zum Sommersemester 2011 folgt eine<br />

weitere Erhöhung auf 64,77 € im Monat.<br />

Im Vergleich zum Beitrag von 53,40 € im<br />

vergangenen Jahr wird somit die Studenten-Krankenkasse<br />

um 21 % teurer. Grund<br />

hierfür ist die Anhebung des allgemeinen<br />

Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

seit 1. Januar auf 15,5 %,<br />

aber auch der zum Wintersemester 2010<br />

von 648 € auf 670 € angehobene BAföG-<br />

Höchstsatz.<br />

Studenten, die jünger als 25 Jahre alt<br />

sind, sind grundsätzlich über die gesetzliche<br />

Krankenkasse ihrer Eltern kostenlos<br />

familienmitversichert. Voraussetzung<br />

hierfür ist neben der Altersgrenze auch,<br />

dass der familienversicherte Student<br />

nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich<br />

arbeitet – Wochenend- und Nachtarbeit<br />

zählen nicht mit. Das monatliche Einkommen<br />

darf 400 € nicht übersteigen.<br />

Vollzeitarbeit in den Semesterferien und<br />

Arbeit über 20 Stunden wöchentlich ist<br />

zulässig, wenn diese Tätigkeit auf höchstens<br />

50 Arbeitstage befristet ist.<br />

Studierende, die älter als 25 Jahre sind,<br />

müssen sich selbst versichern, es sei<br />

denn, sie haben einen Grundwehr- oder<br />

Zivildienst abgeleistet. Dann verlängert<br />

sich die Familienversicherung um genau<br />

diesen Zeitraum.<br />

Wer nicht familienversichert ist, kann bis<br />

zum Abschluss des 14. Fachsemesters<br />

und längstens bis Ende des Semesters,<br />

in dem das 30. Lebensjahr vollendet<br />

wird, Mitglied in der Krankenversicherung<br />

für Studenten werden. Diese ist<br />

besonders günstig und gewährt gleichzeitig<br />

die vollen Leistungsansprüche der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung.<br />

Alle anderen Studenten müssen sich<br />

freiwillig versichern. Diese freiwillige Mitgliedschaft<br />

bei einer Krankenkasse kostet<br />

2011 monatlich mindestens 126,90 €.<br />

Weitere Infos zur studentischen Krankenversicherung:<br />

www.krankenkassen.<br />

de/meine-krankenkasse/student/<br />

Foto: AGIS Archiv

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