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Welches Arzneimittel erstattet<br />
Ihre Krankenkasse<br />
Apotheker sind dazu verpflichtet, ein<br />
verordnetes, aber nicht rabattiertes Arzneimittel<br />
gegen ein wirkstoffgleiches<br />
rabattiertes Medikament auszutauschen.<br />
Auf www.ArzneiKompass.de<br />
können gesetzlich Versicherte jetzt<br />
selbst prüfen, ob das ihnen verordnete<br />
Medikament ausgetauscht werden<br />
muss, und falls ja, welches Arzneimittel<br />
sie stattdessen erhalten. Rabattverträge<br />
führen häufig zu einer Medikamentenumstellung.<br />
Gerade Menschen<br />
mit chronischen Erkrankungen kann<br />
es im Extremfall daher passieren,<br />
dass sie bei jeder Folgeverordnung<br />
ein anderes Präparat erhalten. Dies<br />
kann zu Verwirrung und Verunsicherung<br />
bis hin zu Einnahmefehlern<br />
führen. Dadurch, dass der Patient auf<br />
www.ArzneiKompass.de jetzt selbst<br />
prüfen kann, für welche Medikamente<br />
seine Krankenkasse einen Rabattvertrag<br />
abgeschlossen hat, lassen sich<br />
bereits bei der Verordnung durch den<br />
Arzt oder spätestens beim Einlösen<br />
des Rezepts unnötige Medikamentenwechsel<br />
sowie Irritationen und Verärgerung<br />
in der Apotheke vermeiden.<br />
Kreativität fördern<br />
Seit 1.1.2011 gelten nur noch die<br />
neuen Behinderten-Parkausweise<br />
Die alten, noch nicht EU-weiten<br />
Ausweise, die vor 2001 ausgegeben<br />
wurden, haben am 31. Dezember<br />
2010 ihre Gültigkeit verloren. Seit dem<br />
1. Januar 2011 gelten nur noch die neuen<br />
EU-weit gültigen Parkausweise.<br />
Beim Parken gelten die Bestimmungen<br />
des jeweiligen Landes. Im Unterschied<br />
zu den alten Parkausweisen werden<br />
im neuen EU-Parkausweis die persönlichen<br />
Informationen (Name, Passfoto)<br />
ausschließlich auf der Rückseite<br />
eingetragen. So wird vermieden, dass<br />
persönliche Daten für jedermann von<br />
außen einsehbar sind, wenn der Ausweis<br />
im Fahrzeug liegt. Beantragen<br />
können Behinderte den Parkausweis<br />
in der Regel beim Straßenverkehrsamt<br />
oder bei der Gemeindeverwaltung vor<br />
Ort. Der alte Ausweis wird dann eingezogen.<br />
Für den EU-weiten Parkausweis<br />
wird ein Passfoto benötigt. Wer bereits<br />
den ab 2001 ausgegebenen EU-Parkausweis<br />
besitzt, muss keinen neuen<br />
Ausweis beantragen.<br />
Übrigens: Nur mit dem offiziellen, nicht<br />
übertragbaren Behinderten-Parkausweis<br />
darf auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen<br />
geparkt werden. Mehr Infos<br />
zum Thema Behindertenparkplätze<br />
finden Sie unter: www.vdk.de<br />
Krankenkassen-Beiträge für<br />
Studenten steigen<br />
Seit 1. Januar zahlen gesetzlich versicherte<br />
Studierende 55,55 € im Monat.<br />
Zum Sommersemester 2011 folgt eine<br />
weitere Erhöhung auf 64,77 € im Monat.<br />
Im Vergleich zum Beitrag von 53,40 € im<br />
vergangenen Jahr wird somit die Studenten-Krankenkasse<br />
um 21 % teurer. Grund<br />
hierfür ist die Anhebung des allgemeinen<br />
Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
seit 1. Januar auf 15,5 %,<br />
aber auch der zum Wintersemester 2010<br />
von 648 € auf 670 € angehobene BAföG-<br />
Höchstsatz.<br />
Studenten, die jünger als 25 Jahre alt<br />
sind, sind grundsätzlich über die gesetzliche<br />
Krankenkasse ihrer Eltern kostenlos<br />
familienmitversichert. Voraussetzung<br />
hierfür ist neben der Altersgrenze auch,<br />
dass der familienversicherte Student<br />
nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich<br />
arbeitet – Wochenend- und Nachtarbeit<br />
zählen nicht mit. Das monatliche Einkommen<br />
darf 400 € nicht übersteigen.<br />
Vollzeitarbeit in den Semesterferien und<br />
Arbeit über 20 Stunden wöchentlich ist<br />
zulässig, wenn diese Tätigkeit auf höchstens<br />
50 Arbeitstage befristet ist.<br />
Studierende, die älter als 25 Jahre sind,<br />
müssen sich selbst versichern, es sei<br />
denn, sie haben einen Grundwehr- oder<br />
Zivildienst abgeleistet. Dann verlängert<br />
sich die Familienversicherung um genau<br />
diesen Zeitraum.<br />
Wer nicht familienversichert ist, kann bis<br />
zum Abschluss des 14. Fachsemesters<br />
und längstens bis Ende des Semesters,<br />
in dem das 30. Lebensjahr vollendet<br />
wird, Mitglied in der Krankenversicherung<br />
für Studenten werden. Diese ist<br />
besonders günstig und gewährt gleichzeitig<br />
die vollen Leistungsansprüche der<br />
gesetzlichen Krankenversicherung.<br />
Alle anderen Studenten müssen sich<br />
freiwillig versichern. Diese freiwillige Mitgliedschaft<br />
bei einer Krankenkasse kostet<br />
2011 monatlich mindestens 126,90 €.<br />
Weitere Infos zur studentischen Krankenversicherung:<br />
www.krankenkassen.<br />
de/meine-krankenkasse/student/<br />
Foto: AGIS Archiv