Rolf Mühleisen - Mühleisen + Partner
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Hochschule Biberach<br />
Bauökonomie<br />
2008<br />
<strong>Rolf</strong> <strong>Mühleisen</strong>, Dipl. Ing. Freier Architekt<br />
Diese Arbeitsunterlagen enthalten<br />
Auszüge aus DIN 276 gemäß DIN-VDE- Merkblatt für die Wiedergabe von<br />
DIN-VDE-Normen für Unterrichtszwecke.<br />
Nur für den persönlichen Gebrauch von <strong>Rolf</strong> <strong>Mühleisen</strong>, Hochschule<br />
Biberach, 29.09.2008<br />
Keine Vervielfältigung, keine Weitergabe.<br />
Die Unterrichtsmaterialien sind nach Gebrauch zurückzugeben.
Vorwort<br />
„Wir können alles, außer teuer“<br />
Horst Küsgen - lernt in Englang Kostenplanung<br />
1966 - EFB<br />
1970 - Lehrbeauftragter<br />
- kommt über Umwege nach Stuttgart<br />
Entwicklungsplanung für Baukosten<br />
- Professor
Kosten im Bauwesen<br />
Ursache, Auswirkung<br />
Bauherr<br />
�<br />
Festlegung<br />
der<br />
Obergrenze<br />
Ziel + Zweck:<br />
Kostenvorgabe:<br />
Kosten<br />
vorgabe<br />
Kosten<br />
rahmen<br />
• Erhöhung der Kostensicherheit<br />
• Investitionsrisiken zu vermindern<br />
• Förderung frühzeitiger Alternativen<br />
Kostenrahmen:<br />
Architekt<br />
oder als<br />
Zielgröße<br />
Ermittlung<br />
der<br />
Kosten<br />
nach<br />
Bedarfs<br />
planung<br />
• dient als Grundlage für die Entscheidung über die<br />
Bedarfsplanung sowie für grundsätzliche Wirtschaftlichkeits-<br />
und Finanzierungsüberlegungen und zur Festlegung der<br />
Kostenvorgabe.
Architekt<br />
DIN 276<br />
4.81<br />
Konvertierung<br />
DIN 276<br />
( 6.93)<br />
neu 11.06<br />
DIN 277<br />
Teil 1<br />
Teil 2<br />
Teil 3<br />
HOAI<br />
Bauherr<br />
DIN 276 4.81 - 11.06 Kosten im Hochbau<br />
HOAI Honorarordnung Architekten + Ingenieure<br />
(1990 / 1996)<br />
DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte
DEUTSCHE NORM<br />
O DINDeutscheslnstitutfürNormunge.V. JedeArtderVervielfältigung,auchauszugsweise,<br />
nur mit Genehmigung des DIN Deutsches lnstitut für Normung e.V., Bedrn, gestattet.<br />
Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin<br />
Preisgruppe 1 2<br />
w.din.de<br />
www.beuth.de<br />
November 2006<br />
DtN 276-1 DIN<br />
rcs 91.010.20 Ersatz für<br />
DIN 276:1993-06<br />
Kosten im Bauwesen -<br />
Teil 1: Hochbau<br />
Building costs -<br />
Part 1: Building construction<br />
Coüts de bätiment -<br />
Partie 1: Bätiment<br />
Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN<br />
Gesamtumfang 26 Seiten<br />
lllllllllIilililil<br />
9768980
o<br />
I<br />
S o<br />
; z<br />
q<br />
F<br />
a<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
Inhalt<br />
1 Anwendungsbereich<br />
,.........., ..........4<br />
3 Grundsätze der Kostenplanung ,.,.,.,........,...........5<br />
3.2.2 Festlegung<br />
der Kostenvorgabe........ .......,...........6<br />
3.3.2 Darstellung und Vollständigkeit..,,,,.. .,,,...........,.,6<br />
3.3.3 Grundlagen und Erläuterungen...,..,, ......,,...,......,6<br />
3.3.4 Kostenermittlung bei Bauabschnitten...,........, ......,.,.........,.....6<br />
3.3.5 Bauprojekte im Bestand. ..,...,.........,.6<br />
3,3.6 Vorhandene Bausubstanz und wieder verwendete Teile .............,..,,........6<br />
3.3.10 Kostenstand und Kostenprognose.... ..,,.,..........,7<br />
3,4 Stufen der Kostenermittlung ..........7<br />
3.5 Kostenkontrolle und Kostensteuerung .,....,... .,...........,...,..,...,g<br />
3.5.4 Kostenkontrolle bei der Vergabe und Ausführung ,......,.... ....................,.,,9<br />
4<br />
4.1<br />
4.2<br />
4.3<br />
KostengliederunS ........,........<br />
Aufbau der Kostengliederung<br />
Ausführungsorientierte Gliederung der Kosten.<br />
Darstellung der Kostengliederung....<br />
............g<br />
...,......9<br />
.........,.......10<br />
.....,.......,..10<br />
Seite
o<br />
a<br />
e<br />
Vorwort<br />
DIN 276'1:2006-11<br />
Diese Norm wurde vom NABau Arbeitsausschuss 005-01-05,,Kosten im Hochbau" erarbeitet. Der Teil 1 qilt<br />
für den Hochbau; Teile für andere Bereiche des Bauwesens sind in Vorbereituno.<br />
Anderungen<br />
Gegenüber DIN 276:1993-06 wurden folgende Anderungen vorgenommen:<br />
a) Titel und Gliederung der Norm wurden geändert, um die Norm über den Hochbau hinaus anoeren<br />
Bereichen des Bauwesens zu öffnen:<br />
b) der Anwendungsbereich der Norm wurde entsprechend den geänderten Inhalten neu formuliert,<br />
c) die Begriffe wurden entsprechend dem Stand der Technik geändert und ergänzt;<br />
d) die Grundsätze der Kostenermittlung wurden zu Grundsätzen der Kostenplanung erweitert;<br />
e) für den Begriff ,,Kostenvorgabe" wurden Grundsätze der Anwendung formuliert;<br />
f) Die Grundsätze der Kostenermittlung wurden mit dem Ziel größerer Wirtschaftlichkeit und Kostensicherheit<br />
neu gefasst;<br />
g) die Stufen der Kostenermittlung wurden im Hinblick auf eine kontinuierliche Kostenplanung erweitert und<br />
neu formuliert:<br />
h) für Kostenkontrolle und Kostensteuerung wurden Grundsätze der Anwendung formuliert;<br />
i) der Aufbau der Kostengliederung bleibt unverändert. Die Beschreibung wurde redaktionell geändert;<br />
j) die ausführungsorientierte Gliederung der Kosten wurde als Alternative beibehalten; Tabelle 2 wurde<br />
gestrichen;<br />
k) die Darstellung der Kostengliederung wurde entsprechend dem Stand der Technik redaktionell<br />
überarbeitet;<br />
l) der Anhang A wurde gestrichen.<br />
Frühere Ausgaben<br />
DIN 276: 1934-08,<br />
'1943-08,<br />
1954x-03,<br />
'1993-06<br />
DIN 276 Teil 1:1971-09,'1981-04<br />
D lN 276 T eil 2: 197 1-09, 1 9B 1 -04<br />
DIN 276-Teil3: 1971-09, 1981-04<br />
DIN 276 Teil 3 Auswahl 1 : 198'1-04
a<br />
! 4<br />
()<br />
a<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
1 Anwendungsbereich<br />
Dieser Teil der Norm gilt für die Kostenplanung im Hochbau, insbesondere für die Ermittlung und die<br />
Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten für den Neubau, den Umbau und die Modernisierung<br />
von Bauwerken sowie die damit zusammenhängenden projektbezogenen Kosten; für Nutzungskosten im<br />
Hochbau gilt DIN 18960.<br />
Die Norm legt Begriffe der Kostenplanung im Bauwesen fest; sie legt Unterscheidungsmerkmale von Kosten<br />
fest und schafft damit die Voraussetzungen für die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von Kostenermittlungen.<br />
Die nach dieser Norm ermittelten Kosten können bei Verwendung für andere Zwecke (2. B. Vergütung von<br />
Auftragnehmerleistungen, steuerliche Förderung) den dabei erforderlichen Ermittlungen zugrunde gelegt<br />
werden. Eine Bewertung der Kosten im Sinne der entsprechenden Vorschriften nimmt die Norm jedoch nicht<br />
vor.<br />
2 Begriffe<br />
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.<br />
2.1<br />
Kosten im Bauwesen<br />
Aufwendungen für Güter, Leistungen, Steuern und Abgaben, die fur die Vorbereitung, Planung und Ausführung<br />
von Bauprojekten erforderlich sind<br />
ANMERKUNG Kosten im Bauwesen werden in diesem Dokument im Folqenden als Kosten bezeichnet.<br />
2.2<br />
Kostenplanung<br />
Gesamtheit aller Maßnahmen der Kostenermittlung, der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung<br />
2.3<br />
Kostenvorgabe<br />
Festlegung der Kosten als Obergrenze oder als Zielgröße für die Planung<br />
2.4<br />
Kostenermittlung<br />
Vorausberechnung der entstehenden Kosten bzw. Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten<br />
Entsprechend dem Planungsfortschritt werden die folgenden Stufen der Kostenermittlung unterschieden:<br />
2.4.1<br />
Kostenrahmen<br />
Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Bedarfsplanung<br />
2.4.2<br />
Kostenschätzung<br />
Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Vorplanung<br />
2.4.3<br />
Kostenberechnung<br />
Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Entwurfsplanung<br />
2.4.4<br />
Kostenanschlag<br />
Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Ausführungsvorbereitung
f<br />
o Eo<br />
2<br />
2.4.5<br />
Kostenfeststellung<br />
Ermittlung der endgültigen Kosten<br />
2.5<br />
Kostenkontrolle<br />
Vergleichen aktueller Kostenermittlungen mit Kostenvorgaben und früheren Kostenermittlungen<br />
2.6<br />
Kostensteuerung<br />
Eingreifen in die Planung zur Einhaltung von Kostenvorgaben<br />
2.7<br />
Kostenkennwert<br />
Wert, der das Verhältnis von Kosten zu einer Bezugseinheit darstellt<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
2.8<br />
Kostengliederung<br />
Ordnungsstruktur, nach der die Gesamtkosten eines Bauprojektes in Kostengruppen unterteilt werden<br />
2.9<br />
Kostengruppe<br />
Zusammenfassung einzelner, nach den Kriterien der Planung oder des Projektablaufes zusammengehörender<br />
Kosten<br />
2.10<br />
Gesamtkosten<br />
Kosten, die sich als Summe aus allen Kostengruppen ergeben<br />
2.11<br />
Bauwerkskosten<br />
Kosten, die sich als Summe der Kostengruppen 300 und 400 ergeben<br />
2.12<br />
Kostenprognose<br />
Ermittlung der Kosten auf den Zeitpunkt der Fertigstellung<br />
2.13<br />
Kostenrisiko<br />
Unwägbarkeiten und Unsicherheiten bei Kostenermittlungen und Kostenprognosen<br />
3 Grundsätze der Kostenplanung<br />
3.1 Allgemeines<br />
Ziel der Kostenplanung ist es, ein Bauprojekt wirtschaftlich und kostentransparent sowie kostensicher zu<br />
realisieren.<br />
Die Kostenplanung ist auf der Grundlage von Planungsvorgaben (Quantitäten und Qualitäten) oder von<br />
Kostenvorgaben kontinuierlich und systematisch über alle Phasen eines Bauprojekts durchzuführen.<br />
Kostenplanung kann gemäß folgender Grundsätze erfolgen:<br />
Die Kosten sind durch Anpassung von Qualitäten und Quantitäten einzuhalten;<br />
Die Kosten sind bei definierten Qualitäten und Quantitäten zu minimieren.
I<br />
a<br />
5 o<br />
q<br />
a<br />
o E<br />
?<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
3.2 Kostenvorgabe<br />
3.2.1 Ziel und Zweck<br />
Ziel der Kostenvorgabe ist es, die Kostensicherheit zu erhöhen, Investitionsrisiken zu vermindern und<br />
frühzeitige Alternativüberlegungen in der Planung zu fördern.<br />
3.2.2 FestlegungderKostenvorgabe<br />
Eine Kostenvorgabe kann auf der Grundlage von Budgef oder Kostenermittlungen festgelegt werden.<br />
Vor der Festlegung einer Kostenvorgabe ist ihre Realisierbarkeit im Hinblick auf die weiteren Planungsziele zu<br />
überprüfen. Bei Festlegung einer Kostenvorgabe ist zu bestimmen, ob sie als Kostenobergrenze oder als<br />
Zielgröße für die Planung gilt. Diese Vorgehensweise ist auch für eine Fortschreibung der Kostenvorgabe -<br />
insbesondere auf Grund von Planungsänderungen - anzuwenden.<br />
3.3 Kostenermittlung<br />
3.3.1 Zweck<br />
Kostenermittlungen dienen als Grundlagen für Finanzierungsüberlegungen und Kostenvorgaben, für<br />
Maßnahmen der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung, für Planungs-, Vergabe- und Ausführungsentscheidungen<br />
sowie zum Nachweis der entstandenen Kosten.<br />
3.3.2 Darstellung undVollständigkeit<br />
Kostenermittlungen sind in der Systematik der Kostengliederung zu ordnen. Die Kosten sind vollständig zu<br />
erfassen und zu dokumentieren.<br />
3.3.3 GrundlagenundErläuterungen<br />
Die Grundlagen der Kostenermittlung sind anzugeben. Erläuterungen zum Bauprojekt sind in der Systematik<br />
der Kostengliederung zu ordnen.<br />
3,3,4 Kostenermittlung bei Bauabschnitten<br />
Besteht ein Bauprojekt aus mehreren Abschnitten (2. B. funktional, zeitlich, räumlich oder wirtschaftlich), sind<br />
für jeden Abschnitt getrennte Kostenermittlungen aufzustellen.<br />
3.3.5 Bauprojekte im Bestand<br />
Bei Bauprojekten im Bestand sollten die Kosten nach Abbruch-, Instandsetzungs- und Neubaumaßnahmen<br />
unterschieden werden.<br />
3.3.6 Vorhandene Bausubstanz und wieder verwendete Teile<br />
Der Wert vorhandener Bausubstanz und wieder verwendeter Teile ist bei den betreffenden Kostengruppen<br />
geso nd ert a uszuweisen.<br />
3.3.7 Eigenleistungen<br />
Der Wert von Eigenleistungen ist bei den betreffenden Kostengruppen gesondert auszuweisen. Für Eigenleistungen<br />
sind die Personal- und Sachkosten einzusetzen, die für entsprechende Unternehmerleistungen<br />
entstehen würden.
a<br />
c<br />
(J<br />
E<br />
a<br />
e<br />
3.3.8 Besondere Kosten<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
Sofern Kosten durch außergewöhnliche Bedingungen des Standortes (2. B. Gelände, Baugrund, Umgebung),<br />
durch besondere Umstände des Bauprojekts oder durch Forderungen außerhalb der Zweckbestimmung des<br />
Bauwerks verursacht werden, sind diese Kosten bei den betreffenden Kostengruppen gesondert auszuweisen.<br />
3,3,9 Kostenrisiken<br />
In Kostenermittlungen sollten vorhersehbare Kostenrisiken nach ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer<br />
Eintrittswahrscheinlichkeit benannt werden. Es sollten geeignete Maßnahmen zur Reduzierung, Vermeidung,<br />
Überwälzung und Steuerung von Kostenrisiken aufgezeigt werden.<br />
3.3.1 0 Kostenstand und Kostenprognose<br />
Bei Kostenermittlungen ist vom Kostenstand zum Zeitpunkt der Ermittlung auszugehen; dieser Kostenstand<br />
ist durch die Angabe des Zeitpunktes zu dokumentieren.<br />
Sofern Kosten auf den Zeitpunkt der Fertigstellung prognostiziert werden, sind sie gesondert auszuweisen.<br />
3.3.11 Umsatzsteuer<br />
Die Umsatzsteuer kann entsprechend den jeweiligen Erfordernissen wie folgt berücksichtigt werden:<br />
in den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer enthalten (,,Brutto-Angabe");<br />
in den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer nicht enthalten (,,Netto-Angabe");<br />
nur bei einzelnen Kostenangaben (2. B. bei übergeordneten Kostengruppen) ist die Umsatzsteuer ausgewiesen.<br />
In der Kostenermittlung und bei Kostenkennwerten ist immer anzugeben, in welcher Form die Umsatzsteuer<br />
berücksichtigt worden ist.<br />
3.4 Stufen der Kostenermittlung<br />
In 3.4.1 bis 3.4.5 werden die Stufen der Kostenermittlung nach ihrem Zweck, den erforderlichen Grundlagen<br />
und dem Detaillierungsgrad festgelegt.<br />
3.4.'l Kostenrahmen<br />
Der Kostenrahmen dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Bedarfsplanung sowie für<br />
grundsätzliche Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsüberlegungen und zur Festlegung der Kostenvorgabe.<br />
Bei dem Kostenrahmen werden insbesondere folgende Informationen zu Grunde gelegt:<br />
- quantitative Bedarfsangaben, z. B. Raumprogramm mit Nutzeinheiten, Funktionselemente und deren<br />
Flächen;<br />
- qualitative Bedarfsangaben, z. B. bautechnische Anforderungen, Funktionsanforderungen, Ausstattungsstandards;<br />
- gegebenenfalls auch Angaben zum Standort.<br />
lm Kostenrahmen müssen innerhalb der Gesamtkosten mindestens die Bauwerkskosten qesondert<br />
ausgewresen werden.
DIN 276-1:2006-11<br />
3.4.2 Kostenschätzung<br />
Die Kostenschätzung dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Vorplanung.<br />
In der Kostenschätzung werden insbesondere folgende lnformationen zu Grunde gelegt:<br />
Fraohnicco der Vorplanung, insbesondere Planungsunterlagen, zeichnerische Darstellungen;<br />
Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen, nach DIN 277;<br />
^-'a"r^--r^ EI tdutEI iluu / Angaben zu den planerischen Zusammenhängen, Vorgängen und Bedingungen;<br />
Angaben zum Baugrundstück und zur Erschließung.<br />
In der Kostenschätzung müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen mindestens bis zur 1. Ebene der<br />
Knctonnliodarr rnn ormiitolf rrrorr{on<br />
3.4.3 Kostenberechnung<br />
Die Kostenberechnung dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung.<br />
In der Kostenberechnung werden insbesondere folgende lnformationen zu Grunde gelegt:<br />
Planungsunterlagen, z. B. durchgearbeitete Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des<br />
Bauvorhabens), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen;<br />
Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen;<br />
Erläuterungen, z. B. Beschreibung der Einzelheiten in der Systematik der Kostengliederung, die aus den<br />
Zeichnungen und den Berechnungsunterlagen nicht zu ersehen, aber für die Berechnung und die<br />
Beurteilung der Kosten von Bedeutung sind.<br />
In der Kostenberechnung müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen mindestens bis zur 2. Ebene der<br />
Kostengliederung ermittelt werden.<br />
3.4.4 Kostenanschlag<br />
Der Kostenanschlag dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Ausführungsplanung und die<br />
Vorbereitung der Vergabe.<br />
lm Kostenanschlag werden insbesondere folgende lnformationen zu Grunde gelegt:<br />
Planungsunterlagen, z. B. endgültige vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen;<br />
Berechnungen, z. B, für Standsicherheit, Wärmeschutz, technische Anlagen;<br />
Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen;<br />
Erläuterungen zur Bauausführung, z. B. Leistungsbeschreibungen;<br />
Zusammenstellungen von Angeboten, Aufträgen und bereits entstandenen Kosten (2. B. für das<br />
Grundstück, Baunebenkosten usw.).<br />
lm Kostenanschlag müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen mindestens bis zur 3. Ebene der<br />
Knctonnlicrlcrr rnq ermittelt und nach den vorgesehenen Vergabeeinheiten geordnet werden. Der<br />
Kostenanschlag kann entsprechend dem Projektablauf in einem oder mehreren Schritten aufgestellt werden.<br />
3.4.5 Kostenfeststellung<br />
- [-]io Knctonfoetcfellung dient zum Nachweis der entStandenen KOSten sowie gegebenenfalls zu Vergleichen<br />
g und Dokumentationen.<br />
!<br />
j a<br />
ö F<br />
o<br />
z
o<br />
a<br />
ln der Kostenfeststellung werden insbesondere folgende Informationen zu Grunde gelegt:<br />
geprüfte Abrechnungsbelege, z. B. Schlussrechnungen, Nachweise der Eigenleistungen;<br />
Planungsunterlagen, z. B. Abrechnungszeichnungen;<br />
Erläuterungen.<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
In der Kostenfeststellung müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen bis zur 3. Ebene der Kostengliederung<br />
u nterteilt werden.<br />
3.5 Kostenkontrolle und Kostensteuerung<br />
3.5,1 Zweck<br />
Kostenkontrolle und Kostensteuerung dienen der Überurachung der Kostenentwicklung und der Einhaltung<br />
der Kostenvorgabe.<br />
3.5.2 Grundsatz<br />
Bei der Kostenkontrolle und Kostensteuerung sind die Planungs- und Ausführungsmaßnahmen eines<br />
Bauprojekts hinsichtlich ihrer resultierenden Kosten kontinuierlich zu bewerten. Wenn bei der Kostenkontrolle<br />
Abweichungen festgestellt werden insbesondere beim Eintreten von Kostenrisiken, sind diese zu benennen.<br />
Es ist dann zu entscheiden, ob die Planung unverändert fortgesetzt wird, oder ob zielgerichtete Maßnahmen<br />
der Kostensteuerun g ergriffen werden.<br />
3.5.3 Dokumentation<br />
Die Ergebnisse der Kostenkontrolle sowie die vorgeschlagenen und durchgeführten Maßnahmen der<br />
Kostensteuerung sind zu dokumentieren.<br />
3.5,4 Kostenkontrolle bei der Vergabe und Ausführung<br />
Bei der Vergabe und der Ausführung sind die Angebote, Aufträge und Abrechnungen (einschließlich<br />
Nachträgen) in der für das Bauprojekt festgelegten Struktur aktuell zusammenzustellen und durch Vergleiche<br />
mit vorherigen Ergebnissen zu kontrollieren.<br />
4 Kostengliederung<br />
4.1 Aufbau der Kostengliederung<br />
Die Kostengliederung nach 4.3 sieht drei Ebenen der Kostengliederung vor; diese sind durch dreistellige Ordnungszahlen<br />
gekennzeichnet.<br />
In der 1. Ebene der Kostengliederung werden die Gesamtkosten in folgende sieben Kostengruppen gegliedert:<br />
'100<br />
Grundstück<br />
200 Herrichten und Erschließen<br />
300 Bauwerk - Baukonstruktionen<br />
400 Bauwerk - Technische Anlagen<br />
500 Außenanlagen<br />
600 Ausstattung und Kunstwerke<br />
700 Baunebenkosten
E rn<br />
Q<br />
o<br />
a<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
Die Kostengruppen 300 und 400 können zu Bauwerkskosten zusammengefasst werden.<br />
Bei Bedarf werden diese Kostengruppen entsprechend der Kostengliederung in die Kostengruppen der 2. und<br />
3. Ebene der Kostengliederung unterteilt.<br />
Über die Kostengliederung dieser Norm hinaus können die Kosten entsprechend den technischen Merkmalen<br />
z. B. für eine differenzierte Kostenplanung oder den herstellungsmäßigen Gesichtspunkten z. B. im Hinblick<br />
auf Vergabe und Ausführung oder nach der Lage im Bauwerk bzw. auf dem Grundstück z. B. für Zwecke der<br />
Termin- oder Finanzplanung weiter untergliedert werden.<br />
Ab dem Kostenanschlag sollten die Kostengruppen auch in Vergabeeinheiten entsprechend der<br />
projektspezifischen Vergabestruktur geordnet werden, damit die Angebote, Aufträge und Abrechnungen<br />
(einschließlich Nachträgen) aktuell zusammengestellt und kontrolliert werden können.<br />
4.2 Ausführungsorientierte Gliederung der Kosten<br />
Soweit es die Umstände des Einzelfalls zulassen (2. B. im Wohnungsbau) oder erfordern (2. B. bei Modernisierungen),<br />
können die Kosten vorrangig ausführungsorientiert gegliedert werden, indem bereits die Kostengruppen<br />
der ersten Ebene der Kostengliederung nach ausführungs- oder gewerkeorientieften Strukturen<br />
unterteilt werden. Dies entspricht der 2. Ebene der Kostengliederung. Hierfür kann die Gliederung in<br />
Leistungsbereiche entsprechend dem Standardleistungsbuch für das Bauwesen (lnternet unter www.gaeb.de)<br />
verwendet werden.<br />
lm Falle einer solchen ausführungsorientierten Gliederung der Kosten ist eine weitere Unterteilung, z. B. in<br />
Teilleistungen, erforderlich, damit die Leistungen hinsichtlich Inhalt, Eigenschaften und Menge beschrieben<br />
und erfasst werden können. Dies entspricht der 3. Ebene der Kostengliederung.<br />
Auch bei einer ausführungsorientierten Gliederung sollten die Kosten in Vergabeeinheiten geordnet werden.<br />
4,3 DarstellungderKostengliederung<br />
Die in der Spalte ,,Anmerkungen" aufgeführten Güter, Leistungen oder Abgaben sind Beispiele für die jeweilige<br />
Kostengruppe; die Aufzählung ist nicht abschließend.<br />
Die Kosten sind möglichst getrennt und eindeutig den einzelnen Kostengruppen zuzuordnen. Bestehen<br />
mehrere Zuordnungsmöglichkeiten und ist eine Aufteilung nicht möglich, sind die Kosten entsprechend der<br />
überwiegenden Verursachung zuzuordnen (2. B. KG 390, KG 490, KG 590),
15<br />
c<br />
?<br />
100 Grundstück<br />
Tabelle 1<br />
Kostengruppen Anmerkungen<br />
110 Grundstückswert<br />
120 Grundstücksnebenkosten<br />
121 Vermessungsgebühren<br />
122 Gerichtsgebühren<br />
123 Notariatsgebühren<br />
124 Maklerprovisionen<br />
125 Grunderwerbssteuer<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
126 Wertermittlungen, UntersuchunWertermittlungen,<br />
Untersuchungen zu Altlasten und deren Beseitigengung,<br />
Baugrunduntersuchungen und Untersuchungen über die Bebaubarkeit,<br />
soweit sie zur Beurteilung des Grundstückswertes dienen<br />
127 Genehmigungsgebühren<br />
128 Bodenordnung,<br />
Grenzregulierung<br />
129 Grundstücksnebenkosten,sonstiges<br />
130 Freimachen<br />
13'1 Abfindungen<br />
132 Ablösen dinglicher Rechte<br />
139 Freimachen,sonstiges<br />
Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks<br />
entstehen<br />
Kosten, die aufzuwenden sind, um ein Grundstück von Belastungen<br />
freizumachen<br />
Abfind ungen und Entschädig ungen für bestehende Nutzun gsrechte,<br />
z. B. Miet- und Pachtverträge<br />
Ablösung von Lasten und Beschränkungen, z. B. Wegerechten<br />
200 Herrichten und Erschließen Kosten aller vorbereitenden Maßnahmen, um die Baumaßnahme<br />
auf dem Grundstück durchführen zu können<br />
210 Herrichten<br />
211 Sicherungsmaßnahmen<br />
212 Abbruchmaßnahmen<br />
213 Altlastenbeseitigung<br />
214 Herrichten der<br />
GeländeoberJläche<br />
219 Herrichten,sonstiges<br />
Kosten der vorbereitenden Maßnahmen, soweit nicht in anderen<br />
Kostengruppen erfasst<br />
Schutz von vorhandenen Bauwerken, Bauteilen, Versorgungsleitungen<br />
sowie Sichern von Bewuchs und Vegetationsschichten<br />
Abbrechen und Beseitigen von vorhandenen Bauwerken, Ver- und<br />
Entsorgun gsleitungen sowie Verkehrsanlagen<br />
Beseitigen von Kampfmitteln und anderen gefährlichen Stoffen,<br />
Sanieren belasteter und kontaminierter Böden<br />
Roden von Bewuchs, Planieren, Bodenbewegungen einschließlich<br />
Oberbodensicherung, soweit nicht in KG 500 erfasst<br />
11
tt<br />
F<br />
?<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
Tabelle 1 (fortgesetzt)<br />
Kostengruppen Anmerkungen<br />
220 OffentlicheErschließung<br />
221 Abwasserentsorgung<br />
222 Wasserversorgung<br />
223 Gasversorgung<br />
224 Fernwärmeversorgung<br />
225 Stromversorgung<br />
226 Telekommunikation<br />
227 Verkehrserschließung<br />
228 Abfallentsorgung<br />
229 Öffentliche Erschließung,<br />
sonstiges<br />
Anteil ige Kosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Erschließungsbeiträ<br />
ge/An I iegerbeiträge) u nd Kosten a ufg ru nd öffentl ich-rechtlicher<br />
Verträge für<br />
die Beschaffung oder den Erwerb der Erschließungsflächen<br />
gegen Entgelt durch den Träger der öffentlichen Erschließung,<br />
die Herstellung oder Anderung gemeinschaftlich genutzter<br />
technischer Anlagen, z. B. zur Ableitung von Abwasser sowie<br />
zur Versorgung mitWasser, Wärme, Gas, Strom und Telekommunikation,<br />
die erstmalige Herstellung oder den Ausbau der öffentlichen<br />
Verkehrsflächen, der Grünflächen und sonstiger Freiflächen für<br />
öffentliche Nutzung.<br />
Kostenzuschüsse und Anschlusskosten sollen getrennt ausgewiesen<br />
werden.<br />
Kostenzuschüsse, Anschlusskosten<br />
Kostenzuschüsse, Anschlusskosten<br />
Kostenzuschüsse, Anschlusskosten<br />
Kostenzuschüsse, Anschlusskosten<br />
Kostenzuschüsse, Anschlusskosten<br />
Einmalige Entgelte für die Bereitstellung und Anderung von Netzanschlüssen<br />
Erschließungsbeiträge für die Verkehrs- und Freianlagen einschließlich<br />
deren Entwässerung und Beleuchtung<br />
Kostenzuschüsse, Anschlusskosten z, B. für eine<br />
leitungsgebundene Abfallentsorgung<br />
230 NichtöffentlicheErschließung Kosten für Verkehrsflächen und technische Anlagen, die ohne<br />
öffentlich-rechtliche Verpflichtung oder Beauftragung mit dem Ziel<br />
der späteren Übertragung in den Gebrauch der Allgemeinheit<br />
hergestellt und ergänzt werden. Kosten von Anlagen auf dem<br />
eigenen Grundstück gehören zu der Kostengruppe 500.<br />
Soweit erforderlich, kann die Kostengruppe 230 entsprechend der<br />
Kostengruppe 220 untergliedert werden.<br />
240 Ausgleichsabgaben Kosten, die aufgrund rechtlicher Bestimmungen aus Anlass des<br />
geplanten Bauvorhabens einmalig und zusätzlich zu den<br />
Erschließungbeiträgen entstehen. Hierzu gehört insbesondere das<br />
Ablösen von Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften,<br />
z. B. Stellplätze, Baumbestand.<br />
250 Ubergangsmaßnahmen<br />
251 Provisorien<br />
252 Auslagerungen<br />
12<br />
Kosten der Erstellung, Anpassung oder Umlegung von Bauwerken und<br />
Außenanlagen als provisorische Maßnahme der endgültigen Bauwerke<br />
und Außenanlagen einschließlich dem Wiederentfernen der Provisorien<br />
soweit nicht in den Kostengruppen 398, 498 und 598 erfasst.<br />
Kosten für die Auslagerung von Nutzungen während der Bauzeit
a<br />
o<br />
:<br />
Tabef le 1 (forTgesetzt)<br />
Kostengruppen Anmerkungen<br />
300 Bauwerk -<br />
Baukonstruktionen<br />
310 Baugrube<br />
31'1 Baugrubenherstellung<br />
312 Baugrubenumschließung<br />
313 Wasserhaltung<br />
319 Baugrube,sonstiges<br />
320 Gründung<br />
321 Baugrundverbesserung<br />
322 Flachgründungen<br />
323 Tiefgründungen<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
Kosten von Bauleistungen und Lieferungen zur Herstellung des<br />
Bauwerks, jedoch ohne die Technischen Anlagen (Kostengruppe<br />
400). Dazu gehören auch die mit dem Bauwerk fest verbundenen<br />
Einbauten, die der besonderen Zweckbestimmung dienen, sowie<br />
übergreifende Maßnahmen in Zusammenhanq mit den Baukonstruktionen.<br />
Bei Umbauten und Modernisierungen zählen hierzu auch die Kosten<br />
von Teilabbruch-, Instandsetzungs-, Sicherungs- und<br />
Demontagearbeiten. Die Kosten sind bei den betreffenden<br />
Kosten gruppen auszuweisen.<br />
Bodenabtrag, Aushub einschließlich Arbeitsräumen und Böschungen,<br />
Lagern, Hinterfüllen, Ab- und Anfuhr<br />
Verbau, z. B. Schlitz-, Pfahl-, Spund-, Trägerboht-, tnjektions- und<br />
Spritzbetonwände einschließlich Verankerung, Absteifun g<br />
Grund- und Schichtenwasserbeseitigung während der Bauzeit<br />
324 Unterböden und Bodenplatten Unterböden und Bodenplatten, die nicht der Fundamentierung dienen<br />
325 Bodenbeläge<br />
326 Bauwerksabdichtungen<br />
327 Dränagen<br />
329 Gründung,sonstiges<br />
330 Außenwände<br />
331 TragendeAußenwände<br />
332 Nichttragende Außenwände<br />
333 Außenstützen<br />
334 Außentüren und -fenster<br />
335 Außenwandbekleidungen,<br />
außen<br />
Die Kostengruppen enthalten die zugehörigen Erdarbeiten und<br />
Sau berkeitsschichten.<br />
Bodenaustausch, Verdichtung, Einpressung<br />
Einzel-, Streifenfundamente, Fundamentplatten<br />
Pfahlgründung einschließlich Roste, Brunnengründungen; Verankerungen<br />
Beläge auf Boden- und Fundamentplatten, z. B. Estriche, Dichtungs-,<br />
Dämm-, Schutz-, Nutzschichten<br />
Abdichtungen des Bauwerks einschließlich Filter-, Trenn- und<br />
Schutzschichten<br />
Leitungen, Schächte, Packungen<br />
Wände und Stützen, die dem Außenklima ausgesetzt sind bzw. an<br />
das Erdreich oder an andere Bauwerke grenzen<br />
Tragende Außenwände einschließlich horizontaler Abdichtungen<br />
Außenwände, Brüstungen, Ausfachungen, jedoch ohne Bekleidungen<br />
Stützen und Pfeiler mit einem Querschnittsverhältnis < 1 : 5<br />
Fenster und Schaufenster, Türen und Tore einschließlich Fensterbänken,<br />
Umrahmungen, Beschlägen, Antrieben, Lüftungselementen<br />
und sonstigen eingebauten Elementen<br />
Außere Bekleidungen einschließlich Putz-, Dichtungs-, Dämm-,<br />
Schutzschichten an Außenwänden und -stützen<br />
13
c<br />
?<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
Tabelle 1 (fortgesetzt)<br />
Kostengruppen Anmerkungen<br />
336 Außenwandbekleidungen, innenRaumseitige<br />
Bekleidungen, einschließlich Putz-, Dichtungs-,<br />
Dämm-, Schutzschichten an Außenwänden und -stützen<br />
337 ElementierteAußenwände<br />
338 Sonnenschutz<br />
339 Außenwände,sonstiges<br />
340 lnnenwände<br />
341 Tragendelnnenwände<br />
342 Nichttragende lnnenwände<br />
343 Innenstützen<br />
344 Innentüren und -fenster<br />
345 Innenwandbekleidungen<br />
346 Elementiertelnnenwände<br />
349 Innenwände,sonstiges<br />
350 Decken<br />
351 Deckenkonstruktionen<br />
352 Deckenbeläge<br />
353 Deckenbekleidunoen<br />
359 Decken, sonstiges<br />
360 Dächer<br />
361 Dachkonstruktionen<br />
Elementierte Wände, bestehend aus Außenwand, -fenster, {üren,<br />
-bekleidungen<br />
Rollläden, Markisen und Jalousien einschließlich Antrieben<br />
Gitter, Geländer, Stoßabweiser und Handläufe<br />
Innenwände und Innenstützen<br />
Tragende Innenwände einschließlich horizontaler Abdichtungen<br />
Innenwände, Ausfachungen, jedoch ohne Bekleidungen<br />
Stützen und Pfeiler mit einem Querschnittsverhältnis < '1<br />
: 5<br />
Türen und Tore, Fenster und Schaufenster einschließlich Umrahmungen,<br />
Beschlägen, Antrieben und sonstigen eingebauten Elementen<br />
Bekleidungen einschließlich Putz, Dichtungs-, Dämm-, Schutzschichten<br />
an Innenwänden und -stützen<br />
Elementierte Wände, bestehend aus Innenwänden, -türen,<br />
-fenstern, -bekleidungen, z. B. Falt- und Schiebewände, Sanitärtrennwände,<br />
Verschläge<br />
Gitter, Geländer, Stoßabweiser, Handläufe, Rollläden einschließlich<br />
Antrieben<br />
Decken, Treppen und Rampen oberhalb der Gründung und unterhalb<br />
der Dachfläche<br />
Konstruktionen von Decken, Treppen, Rampen, Balkonen, Loggien<br />
einschließlich Über- und Unterstützen, füllenden Teilen wie<br />
Hohlkörpern, Blindböden, Schüttungen, jedoch ohne Beläge und<br />
Bekleidungen<br />
Beiäge auf Deckenkonstruktionen einschließlich Estrichen,<br />
Dichtungs-, Dämm-, Schutz-, Nutzschichten; Schwing- und<br />
Installationsdoppelböden<br />
Bekleidungen unter Deckenkonstruktionen einschließlich Putz,<br />
Dichtungs-, Dämm-, Schutzschichten; Licht- und Kombinationsdecken<br />
Abdeckungen, Schachtdeckel, Roste, Geländer, Stoßabweiser,<br />
Handläufe, Leitern, Einschubtreppen<br />
362 Dachfenster,DachöffnungenFenster,<br />
Ausstiege einschließlich Umrahmungen, Beschlägen, Antrieben,<br />
Lüftungselementen und sonstigen eingebauten Elementen<br />
?A? l-)enhhaläna<br />
14<br />
Flache oder geneigte Dächer<br />
Konstruktionen von Dächern, Dachstühlen, Raumtragwerken und<br />
Kuppeln einschließlich Über- und Unterzügen, füllenden Teilen wie<br />
Hohlkörpern, Blindböden, Schüttungen, jedoch ohne Beläge und<br />
Bekleidungen<br />
Beläge auf Dachkonstruktionen einschließlich Schalungen, Lattungen,<br />
Gefälle-, Dichtungs-, Dämm-, Schutz- und Nutzschichten;<br />
Entwässerungen der Dachfläche bis zum Anschluss an die<br />
Abwasseranlagen
a<br />
F<br />
a<br />
Tabelle 1 (forlgesetzt)<br />
Kostengruppen Anmerkungen<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
364 Dachbekleidunoen Dachbekleidungen unter Dachkonstruktionen einschließlich Putz,<br />
Dichtungs-, Dämm-, Schutzschichten; Licht- und Kombinationsdecken<br />
unter Dächern<br />
369 Dächer. sonstioes Geländer, Laufbohlen, Schutzgitter, Schneefänge, Dachleitern,<br />
Sonnenschutz<br />
370 BaukonstruktiveEinbautenKosten<br />
der mit dem Bauwerk fest verbundenen Einbauten, jedoch<br />
ohne die nutzungsspezifischen Anlagen (siehe Kostengruppe 470).<br />
Für die Abgrenzung gegenüber der Kostengruppe 61 0 ist maßgebend,<br />
dass die Einbauten durch ihre Beschaffenheit und Befestigung<br />
iechnische und bauplanerische Maßnahmen erforderlich machen,<br />
z. B. Anfertigen von Werkplänen, statischen und anderen<br />
Berechnungen, Anschließen von lnstallationen<br />
371 AllgemeineEinbauten<br />
372 BesondereEinbauten<br />
Einbauten, die einer allgemeinen Zweckbestimmung dienen, z. B.<br />
Einbaumöbel wie Sitz- und Liegemöbel, Gestühl, Podien, Tische,<br />
Theken, Schränke, Garderoben, Regale, Einbauküche<br />
379 BaukonstruktiveEinbauten, z, B. Rauchschutzvorhänoe<br />
sonstiges<br />
390 Sonstige Maßnahmen für<br />
Baukonstruktionen<br />
39'1 Baustelleneinrichtunq<br />
392 Gerüste<br />
393 Sicherungsmaßnahmen<br />
394 Abbruchmaßnahmen<br />
395 lnstandsetzungen<br />
396 Materialentsorgung<br />
Einbauten, die einer besonderen Zweckbestimmung eines Objektes<br />
dienen, z. B. Werkbänke in Werkhallen, Labortische in Labors,<br />
Bühnenvorhänge in Theatern, Altäre in Kirchen, Einbausportgeräte<br />
in Sporthallen, Operationstische in Krankenhäusern<br />
Baukonstruktionen und übergreifende Maßnahmen im<br />
Zusammenhang mit den Baukonstruktionen, die nicht einzelnen<br />
Kostengruppen der Baukonstruktionen zugeordnet werden können<br />
oder die nicht unter KG 490 oder KG 590 erfasst sind<br />
Einrichten, Vorhalten, Betreiben, Räumen der übergeordneten Baustelleneinrichtung,<br />
z. B. Material- und Geräteschuppen, Lager-,<br />
Wasch-, Toiletten- und Aufenthaltsräume, Bauwagen, Misch- und<br />
Transportanlagen, Energie- und Bauwasseranschlüsse, Baustraßen,<br />
Lager- und Arbeitsplätze, Verkehrssicherungen, Abdeckungen,<br />
Bauschilder, Bau- und Schutzzäune, Baubeleuchtung, Schutt-<br />
hacoitinrrnn<br />
Auf-, Um-, Abbauen, Vorhalten von Gerüsten<br />
Sicherungsmaßnahmen an bestehenden Bauwerken, z. B. Unterfangungen,<br />
Abstützungen<br />
Abbruch- und Demontagearbeiten einschließlich Zwischenlagern<br />
wieder verwendbarer Teile, Abfuhr des Abbruchmaterials, soweit<br />
nicht in anderen Kostengruppen erfasst<br />
Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen<br />
Gebrauch geeigneten Zustandes, soweit nicht in anderen<br />
Kosten gruppen erfassbar<br />
Entsorgung von Materialien und Stoffen, die bei dem Abbruch, bei<br />
der Demontage und bei dem Ausbau von Bauteilen oder bei der<br />
Erstellung einer Bauleistung anfallen zum Zweck des Recyclings<br />
oder der Deponierung<br />
15
!<br />
E<br />
z<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
Tabelle 1 (foftgesetzt)<br />
Kostengruppen Anmerkungen<br />
397 ZusätzlicheMaßnahmen<br />
398 Provisorische<br />
Baukonstru ktionen<br />
399 Sonstige Maßnahmen für<br />
Baukonstruktionen. sonstioes<br />
400 Bauwerk -<br />
Technische Anlagen<br />
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen<br />
411 Abwasseranlagen<br />
412 Wasseranlagen<br />
413 Gasanlagen<br />
414 Ahwaccpr-\A/rcscr-<br />
Gasanlagen, sonstiges<br />
420 Wärmeversorgungsanlagen<br />
Zusätzliche Maßnahmen bei der Erstellung von Baukonstruktionen<br />
z. B, Schutz von Personen, Sachen; Reinigung vor Inbetriebnahme;<br />
Maßnahmen aufgrund von Forderungen des Wasser-, Landschafts-,<br />
Lärm- und Erschütterungsschutzes während der Bauzeit; Schlechtwetter<br />
und Winterbauschutz, Erurärmung des Bauwerkes, Schneeräumung<br />
Kosten für die Erstellung, Beseitigung provisorischer<br />
Baukonstruktionen, Anpassung des Bauwerkes bis zur<br />
Inbetriebnahme des endgültigen Bauwerkes<br />
Baukonstruktionen, die mehrere Kostengruppen betreffen, z. B.<br />
Schließanlagen, Schächte, Schornsteine, soweit nicht in anderen<br />
Kostengruppen erfasst<br />
Kosten aller im Bauwerk eingebauten, daran angeschlossenen oder<br />
damit fest verbundenen technischen Anlaqen oder Anlaqenteile<br />
Die einzelnen technischen Anlagen enthalten die zugehörigen Gestelle,<br />
Befestigungen, Armaturen, Wärme- und Kältedämmung,<br />
Schall- und Brandschutzvorkehrungen, Abdeckungen, Verkleidungen,<br />
Anstriche, Kennzeichnungen sowie die anlagenspezifischen<br />
Mess-, Steuer- und Regelanlagen.<br />
Die Kosten für das Erstellen und Schließen von Schlitzen und<br />
Durchführungen werden in der Regel in der KG 300 erfasst.<br />
Abläufe, Abwasserleitungen, Abwassersammelanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen,<br />
Hebeanlagen<br />
Wassergewinnungs-, Aufbereitungs- und Druckerhöhungsanlagen,<br />
Roh rl e itu n gen, dezentrale Wassererwärmer, San itärobjekte<br />
Gasanlagen für Wirtschaftswärme: Gaslagerungs- und Erzeugungsanlagen,<br />
Übergabestationen, Druckregelanlagen und Gasleitungen,<br />
soweit nicht zu den Kostengruppen 420 oder 470 gehörend<br />
Installationsblöcke, Sanitärzellen<br />
421 Wärmeerzeugungsanlagen B re n n stoffverso rg u n g, W ä rm eü be rg a bestation e n, W ä rm e e zeu g u n g<br />
auf der Grundlage von Brennstoffen oder unerschöpflichen<br />
Energiequellen einschließlich Schornsteinanschlüsse, zentrale<br />
Wassererwärmungsanlagen<br />
422 Wärmeverteilnetze<br />
423 Raumheizflächen<br />
Pumpen, Verteiler; Rohrleitungen für Raumheizflächen, raumlufttechnische<br />
Anlagen und sonstige Wärmeverbraucher<br />
Heizkörper, Flächenheizsysteme<br />
429 Wärmeversorgungsanlagen, Schornsteine, soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst<br />
sonstiges<br />
430 LufttechnischeAnlagen<br />
431 Lüftungsanlagen<br />
432 Teilklimaanlagen<br />
16<br />
Anlagen mit und ohne Lüftungsfunktion<br />
Abluftanlagen, Zuluftanlagen,Zu- und Abluftanlagen ohne oder mit<br />
einer thermodynamischen Luftbehand lungsfunktion, mechanische<br />
Entra uch ungsanl agen<br />
Anlagen mit zwei oder drei thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen
o<br />
tr<br />
e<br />
433 Klimaanlagen<br />
434 Kälteanlagen<br />
Tabelle 1 (fortgesetzt)<br />
Kostengruppen Anmerkungen<br />
439 LufttechnischeAnlagen,<br />
sonstiges<br />
440 Starkstromanlagen<br />
441 Hoch- und Mittelspannungsanragen<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
Anlagen m it vier thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen<br />
Kälteanlagen für lufttechnische Anlagen: Kälteezeugungs- und Rückkühlanlagen<br />
einschließlich Pumpen, Verteiler und Rohrleitungen<br />
Lüftungsdecken, Kühldecken, Abluftfenster; Installationsdoppelböden,<br />
soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst<br />
442 Eigenstromversorgungsanlagen Stromerzeu gungsaggregate einschließlich Kühlun g, Abgasanlagen<br />
und B ren nstoffversorg u n g, zentrale Batteri e- un d u nterbrech un gsfreie<br />
Stromversorgungsanlagen, photovoltaische Anlagen<br />
443 Niederspannungsschaltanlagen Niederspannungshauptverteiler, Blindstromkompensationsanlagen,<br />
Maxim umüberwachungsanlagen<br />
444 Niederspannungsinstallations- Kabel, Leitungen, Unterverteiler, Verlegesysteme, Installationsanlagengeräte<br />
445 Beleuchtungsanlagen<br />
446 Blitzschutz- und<br />
Erdungsanlagen<br />
449 Starkstromanlagen,sonstiges Frequenzumformer<br />
450 Fernmelde- und<br />
informationstechnische<br />
Anlagen<br />
451 Telekommunikationsanlagen<br />
452 Such- und Signalanlagen<br />
453 Zeitdienstanlagen<br />
454 ElektroakustischeAnlagen<br />
Einschließlich der Brandschutzdurchführungen, soweit nicht in<br />
anderen Kostengruppen erfasst<br />
Schaltanlagen, Transformatoren<br />
Ortsfeste Leuchten, Sicherheitsbeleuchtung<br />
Auffangeinrichtu ngen, Ableitungen, Erdungen, Potenzialausgleich<br />
455 Fernseh- und Antennenanlagen Fernsehanlagen, soweit nicht in den Such-, Melde-, Signal- und<br />
Gefahrenmeldeanlagen erfasst, einschließlich Sende- und Empfangsantennenanlagen,<br />
U msetzer<br />
456 Gefahrenmelde- und Alarmanragen<br />
457 Übertragungsnetze<br />
459 Fernmelde- und informationstechnische<br />
Anlagen, sonstiges<br />
460 Förderanlagen<br />
461 Aufzugsanlagen<br />
462 Fahrtreppen, Fahrsteige<br />
Die einzelnen Anlagen enthalten die zugehörigen Verteiler, Kabel,<br />
Leitungen.<br />
Personenrufanlagen, Lichtruf- und Klingelanlagen, Türsprech- und<br />
Tü röffneranlagen<br />
Uhren- und Zeiterfassungsanlagen<br />
Beschallungsanlagen, Konferenz- und Dolmetscheranlagen, Gegen-<br />
und Wechselsprechanlagen<br />
Brand-, ÜOerfatt-, Einbruchmeldeanlagen, Wächterkontrollanlagen,<br />
Zugangskontroll- und Raumbeobachtungsanlagen<br />
Netze zur Übertragung von Daten, Sprache, Text und Bild, soweit<br />
nicht in anderen Kostengruppen erfasst, Verlegesysteme, soweit<br />
nicht in KG 444 erfasst<br />
Fernwirkanlagen, Parkleitsysteme<br />
Personenaufzüge, Lastenaufzüge<br />
17
a<br />
E tn<br />
U Eo<br />
:<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
463 Befahranlagen<br />
464 Transportanlagen<br />
465 Krananlagen<br />
Tabelle 1 (fortgesetzt)<br />
Kostengruppen Anmerkungen<br />
469 Förderanlagen,sonstiges<br />
470 Nutzungsspezifische Anlagen<br />
Fassadenaufzüge und andere Befahranlagen<br />
Auto m ati s che W a re ntra n s po rta n I a g e n, Aktentra n s porta n I a g e n,<br />
Rohrpostanlagen<br />
Einschließlich Hebezeuqe<br />
Hebebühnen<br />
471 KüchentechnischeAnlagenAnlagen<br />
zur Speisen- und Getränkezubereitung, -ausgabe und<br />
-lagerung einschließlich zugehöriger Kälteanlagen<br />
472 Wäscherei- und Reinigungsanlagen<br />
473 MedienversorgungsanlagenMedizinische<br />
und technische Gase, Druckluft, Vakuum, Flüssigchemikalien,<br />
Lösungsmittel, vollentsalztes Wasser; einschließlich<br />
Lagerung, Erzeugungsanlagen, Übergabestationen, Druckregelanlagen,<br />
Leitungen und Entnahmearmaturen<br />
474 Medizin- und labortechnische<br />
Anlagen<br />
47 5 Feuerlöschanlagen<br />
476 BadetechnischeAnlagen Aufbereitungsanlagen für Schwimmbeckenwasser, soweit nicht in<br />
KG 4'10 erfasst<br />
477 Prozesswärme-, kälte- und -luft- Wärme-, Kälte- und Kühlwasserversorgungsanlagen für Industrie-,<br />
anragen<br />
Gewerbe- und Sportanlagen, soweit nicht in anderen Kostengruppen<br />
erfasst; Farbnebelabscheideanlagen, Prozessfortluftsysteme,<br />
Absauganlagen<br />
478 Entsorgungsanlagen<br />
Kosten der mit dem Bauwerk fest verbundenen Anlagen, die der<br />
besonderen Zweckbestimmung dienen, jedoch ohne die baukonstruktiven<br />
Einbauten (KG 370)<br />
Für die Abgrenzung gegenüber der KG 610 ist maßgebend, dass<br />
die nutzungsspezifischen Anlagen technische und planerische<br />
Maßnahmen erforderlich machen, z. B. Anfertigen von Werkplänen,<br />
Berechnungen, Anschließen von anderen technischen Anlagen.<br />
Einschließlich zugehöriger Wasseraufbereitung, Desinfektions- und<br />
Sterilisationseinrichtungen<br />
Ortsfeste medizi<br />
n- und labortechnische An lag en,<br />
Sprinkler-, Gaslöschanlagen, Löschwasserleitungen,<br />
Wandhydranten, Handfeuerlöscher<br />
Abfall- und Medienenisorgungsanlagen, Staubsauganlagen<br />
479 NutzungsspezifischeAnlagen, Bühnentechnische Anlagen, Tankstellen- und Waschanlagen<br />
sonstiges<br />
480 Gebäudeautomation<br />
481 Automationssysteme<br />
482 Schaltschränke<br />
Kosten der anlageübergreifenden Automation<br />
Automationsstationen mit Bedien- und Beobachtungseinrichtungen,<br />
GA-Funktionen, Anwendungssoftware, Lizenzen, Sensoren und<br />
Aktoren, Schnittstellen zu Feldgeräten und anderen Automationseinrichtungen<br />
Schaltschränke zur Aufnahme von Automationssystemen (KG 481)<br />
mit Leistungs-, Steuerungs- und Sicherungsbaugruppen<br />
einschließlich zugehöriger Kabel und Leitungen, Verlegesysteme<br />
soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst
a<br />
q<br />
O<br />
a<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
500 Außenanlagen<br />
510 Geländeflächen<br />
Tabelle 1 (fortgesetzt)<br />
Kostengruppen Anmerkungen<br />
511 Oberbodenarbeiten<br />
512 Bodenarbeiten<br />
519 Geländeflächen,sonstiges<br />
520 Befestigte Flächen<br />
521 Wege<br />
522 Straßen<br />
523 Plätze, Höfe<br />
524 Stellplätze<br />
525 Sportplatzflächen<br />
526 Spielplatzflächen<br />
^ ) r {-t6leantädön<br />
529 Befestigte Flächen, sonstiges<br />
530 Baukonstruktionen in Außenanlagen<br />
h
c<br />
t<br />
o<br />
z<br />
Tabelle 1 (fortgesetzt)<br />
Kostengruppen Anmerkungen<br />
546 Starkstromanlagen<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
547 Fernmelde- und informations- Leitungsnetze, Beschallungs-, Zeitdienst- und Verkehrssignalanlatechnische<br />
Anlagen<br />
gen, elektronische Anzeigetafeln, Objektsicherungsanlagen, Parkleitsysteme<br />
548 NutzungsspezifischeAnlagen Medienversorgungsanlagen, Tan kstellenanlagen, badetechnische<br />
Anlagen, leitun gsgebundene Abfallentsorgung<br />
549 Technische Anlagen in Außenanlaoen<br />
sonstiqgg<br />
550 Einbauten in Außenanlagen<br />
551 AllgemeineEinbauten<br />
552 BesondereEinbauten<br />
559 Einbauten in Außenanlagen,<br />
sonstiges<br />
560 Wasserflächen<br />
56'1 Abdichtungen<br />
562 Bepflanzungen<br />
569 Wasserflächen,sonstiges<br />
570 Pflanz- und Saatflächen<br />
571 Oberbodenarbeiten<br />
572 Vegetationstechnische<br />
Bodenbearbeitu<br />
ng<br />
573 Sicherungsbauweisen<br />
57 4 Pflanzen<br />
575 Rasen und Ansaaten<br />
579 Pflanz- und Saatflächen,<br />
sonstiges<br />
Stromversorgungsnetze, Freilufttrafostationen, Eigenstromerzeugungsanlagen,<br />
Außenbeleuchtungs- und Flutlichtanlagen einschließlich<br />
Maste und Befestigung<br />
Wirtschaftsgegenstände, z. B. Möbel, Fahrradständer, Schilder,<br />
Pflanzbehälter, Abfallbehälter, Fahnenmaste<br />
Einbauten für Sport- und Spielanlagen, Tiergehege<br />
Naturnahe Wasserflächen<br />
Einschließlich Schutzschichten, Bodensubstrat und Uferausbildung<br />
Oberbodenauftrag, Oberbodenlockerung<br />
Bodenverbesserung, z. B. Düngung, Bodenhilfsstoffe<br />
Vegetationsstücke, Geotextilien, Flechtwerk<br />
Einschließlich Fertigstellun gspflege<br />
Einschließlich Fertigstellungspflege, ohne Sportrasenflächen (siehe<br />
KG 525<br />
576 Begrünung unterbauter FlächenAuf<br />
Tiefgaragen, einschließlich Wuzelschutz- und<br />
Fertig stellu ngspflege<br />
590 SonstigeAußenanlagen<br />
59'1 Baustelleneinrichtuno<br />
592 Gerüste<br />
Außenanlagen und übergreifende Maßnahmen im Zusammenhang<br />
mit den Außenanlagen, die nicht einzelnen Kostengruppen der<br />
Außenanlagen zugeordnet werden können<br />
Einrichten, Vorhalten, Betreiben, Räumen der übergeordneten<br />
Baustelleneinrichtung für Außenanlagen, z. B. Material- und<br />
Geräteschuppen, Lager-, Wasch-, Toiletten- und Aufenthaltsräume,<br />
Bauwagen, Misch- und Transportanlagen, Energie- und<br />
Bauwasseranschlüsse, Baustraßen, Lager- und Arbeitsplätze,<br />
Verkehrssicherungen, Abdeckungen, Bauschilder, Bau- und<br />
Schutzzäune, Baubeleuchtung, Schuttbeseitigung<br />
Auf-, Um-, Abbauen, Vorhalten von Gerüsten<br />
21
a<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
Tabelle 1 (fortgesetzt)<br />
Kostengruppen Anmerkungen<br />
593 Sicherungsmaßnahmen<br />
594 Abbruchmaßnahmen<br />
595 Instandsetzungen<br />
596 Materialentsorgung<br />
597 ZusätzlicheMaßnahmen<br />
598<br />
599<br />
8 2 2<br />
o<br />
o<br />
z<br />
Provisorische Außenanlagen<br />
Sonstige Maßnahmen für<br />
Außenanlagen, sonstiges<br />
Sicherungsmaßnahmen an bestehenden baulichen Anlagen, z. B.<br />
Unterfangungen, Abstützungen<br />
Abbruch- und Demontagearbeiten einschließlich Zwischenlagern<br />
wieder verwendbarer Teile, Abfuhr des Abbruchmaterials, soweit<br />
nicht in anderen Kostengruppen erfasst<br />
Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen<br />
Gebrauch geeigneten Zustandes, soweit nicht in anderen<br />
Kostengruppen erfasst<br />
Entsorgung von Materialien und Stoffen, die bei dem Abbruch, bei<br />
der Demontage und bei dem Ausbau von Außenanlagen oder bei<br />
der Erstellung einer Bauleistung anfallen zum Zweck des<br />
Recyclings oder der Deponierung<br />
Zusätzliche Maßnahmen bei der Erstellung von Außenanlagen z. B.<br />
Schutz von Personen, Sachen; Reinigung vor Inbetriebnahme;<br />
Maßnahmen aufgrund von Forderungen des Wasser-, Landschafts-,<br />
Lärm- und Erschütterungsschutzes während der Bauzeit;<br />
Sch lechtwetter un d Winterba u sch utz, Erwä rm u n g, Sch neeräu mu ng<br />
Kosten für die Erstellung, Beseitigung provisorischer Außenanlagen,<br />
Anpassung der Außenanlagen bis zur Inbetriebnahme des<br />
endgültigen Außenanlagen<br />
600 Ausstattung und Kunstwerke Kosten für alle beweglichen oder ohne besondere Maßnahmen zu<br />
befestigenden Sachen, die zur lngebrauchnahme, zur allgemeinen<br />
Benutzung oder zur künstlerischen Gestaltung des Bauwerks und<br />
der Außenanlagen erforderlich sind (siehe Anmerkungen zu den KG<br />
370 und 470<br />
610 Ausstattung<br />
611 AllgemeineAusstattung<br />
612 BesondereAusstattung<br />
619 Ausstattung,sonstiges<br />
620 Kunstwerke<br />
621 Kunstobjekte<br />
Möbel und Geräte, z. B. Sitz- und Liegemöbel, Schränke, Regale,<br />
Tische; Textilien, z. B. Vorhänge, Wandbehänge, lose Teppiche,<br />
Wäsche; Hauswirtschafts-, Gafien- und Reinigungsgeräte<br />
Ausstattungsgegenstände, die der besonderen Zweckbestimmung<br />
eines Objektes dienen wie z. B. wissenschaftliche, medizinische,<br />
technische Geräte<br />
Schilder, Wegweiser, Orientierungstafeln, Werbeanlagen<br />
622 KünstlerischgestalteteBauteile Kosten für die künstlerische Gestaltung, z. B. Malereien, Reliefs,<br />
des Bauwerks<br />
Mosaiken, Glas-, Schmiede-, Steinmetzarbeiten<br />
623 KünstlerischgestalteteBauteile Kosten für die künstlerische Gestaltung, z. B. Malereien, Reliefs,<br />
der Außenanlagen Mosaiken. Glas-, Schmiede-, Steinmetzarbeiten<br />
629 Kunstwerke,sonstiges<br />
Kunstwerke zur künstlerischen Ausstattung des Bauwerks und der<br />
Außenanlagen einschließlich Tragkonstruktionen, z. B. Skulpturen,<br />
Objekte, Gemälde, Möbel, Antiquitäten, Altäre, Taufbecken
O<br />
!<br />
q<br />
c<br />
700 Baunebenkosten<br />
Tabelle 1 (forlgesetzt)<br />
Kostengruppen Anmerkungen<br />
710 Bauherrenaufgaben<br />
711 Projektleitung<br />
712 Bedarfsplanung<br />
713 Projektsteuerung<br />
719 Bauherrenaufgaben, sonstiges<br />
720 Vorbereitung der Objektplanung<br />
721 Untersuchungen<br />
722 Wertermittlungen<br />
723 Städtebauliche Leistungen<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
Kosten zum Zwecke der Zielvorgabe, der Überwachung und Verlretung<br />
der Bauherreninteressen<br />
Kosten für Bedarfs-, Betriebs- und Organisationsplanung , z. B. zur<br />
betrieblichen Organisation, zur Arbeitsplatzgestaltung, zur<br />
Erstellung von Raum- und Funktionsprogrammen, zur betrieblichen<br />
Ablaufplanung und zur Inbetriebnahme<br />
Kosten für Projektsteuerungsleistungen sowie für andere<br />
Leistungen, die sich mit der übergeordneten Steuerung und<br />
Kontrolle von Projektorganisation, Terminen, Kosten, Qualitäten und<br />
Quantitäten befassen<br />
Baubetreuung, Rechtsberatung, Steuerberatung<br />
724 Landschaftsplanerische Leistunvorbereitende<br />
Grünplanstudien<br />
gen<br />
725 Wettbewerbe<br />
729 Vorhereitr rno der<br />
Objektplanung, sonstiges<br />
730 Architekten- und Ingenieurleistungen<br />
731 Gebäudeplanung<br />
732 Freianlagenplanung<br />
733 Planung der raumbildenden<br />
Ausbauten<br />
734 Planung der Ingenieurbauwerke<br />
und Verkehrsanlagen<br />
735 Tragwerksplanung<br />
739 Architekten- und Ingenieurleistungen,<br />
sonstiges<br />
Standortanalysen, Baugrundgutachten, Gutachten für die Verkehrsanbindung,<br />
Bestandsanalysen, z. B. Untersuchungen zum<br />
Gebäudebestand bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen,<br />
U mweltverträg lichkeitsprüfun gen<br />
Gutachten zur Ermittlung von Gebäudewerten, soweit nicht KG 126<br />
erfasst<br />
vorbereitende Bebauungsstudien<br />
Kosten für ldeenwettbewerbe und Realisierungswettbewerbe<br />
Kosten für die Planung und Uberwachung der Ausführung<br />
23
a<br />
!<br />
F o,r<br />
ö t n<br />
.<br />
?<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
Tabelf e 1 (forlgesetzt)<br />
Kostengruppen Anmerkungen<br />
740 Gutachten und Beratung<br />
741 ThermischeBauphysik<br />
742 Schallschutz und Raumakustik<br />
743 Bodenmechanik, Erd- und<br />
Grundbau<br />
744 Vermessung<br />
745 Lichttechnik,Tageslichttechnik<br />
746 Brandschutz<br />
747 Sicherheits- und<br />
G esu nd heitssch utz<br />
748 Umweltschutz,Altlasten<br />
749 Gutachten und Beratung,<br />
sonstiges<br />
750 KünstlerischeLeistungen<br />
7 51 Kunstwettbewerbe<br />
752 Honorare<br />
759 KünstlerischeLeistungen,<br />
sonstiges<br />
760 Finanzierungskosten<br />
761 Finanzierungsbeschaffung<br />
762 Fremdkapitalzinsen<br />
763 Eigenkapitalzinsen<br />
769 Finanzierungskosten,sonstiges<br />
770 AllgemeineBaunebenkosten<br />
771 Prüfung,Genehmigungen,<br />
Abnahmen<br />
772 Bewirtschaftungskosten<br />
773 Bemusterungskosten<br />
Vermessungstechnische Leistungen mit Ausnahme von Leistungen,<br />
die aufgrund landesrechtlicher Vorschriften für Zwecke der<br />
Landvermessung und des Liegenschaftskatasters durchgeführt<br />
werden (siehe Kostengruppe 771)<br />
Kosten für die Durchführung von Wettbewerben zur Erarbeitung<br />
eines Konzepts für Kunstwerke oder künstlerisch gestaltete Bauteile<br />
Kosten für die geistig-schöpferische Leistung für Kunstwerke oder<br />
künstlerisch gestaltete Bauteile, soweit nicht in der Kostengruppe<br />
620 enthalten<br />
Alle im Zusammenhang mit der Finanzierung des Projektes<br />
anfalienden Kosten bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung und der<br />
Übergabe zur Nutzung<br />
Kosten im Zusammenhang mit Prüfungen, Genehmigungen und<br />
Abnahmen, z. B. Prüfung der Tragwerksplanung, Vermessungsgebühren<br />
für das Liegenschaftskataster<br />
Baustellenbewachung, Nutzungsentschädigungen während der<br />
Bauzeit; Gestellung des Baustellenbüros für Planer und Bauherrn<br />
sowie dessen Beheizung, Beleuchtung und Reinigung<br />
Modellversuche, Musterstücke, Eignungsversuche, Eignungsmessungen
()<br />
o<br />
?<br />
Tabelle 1 (foftgesetzt)<br />
Kostengruppen Anmerkungen<br />
774 Betriebskosten während der<br />
Bauzeit<br />
775 Versicherungen<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
Kosten für den vorläufigen Betrieb insbesondere der technischen<br />
Anlagen bis zur Inbetriebnahme<br />
Haftpflicht- und Bauwesenversicherung<br />
779 Allgemeine Baunebenkosten, Kosten für Vervielfältigung und Dokumentation, Post- und Fern-<br />
sonstiges<br />
sprechgebühren, Kosten für Baufeiern, z. B. Grundsteinlegung,<br />
Richtfest<br />
790 SonstigeBaunebenkosten<br />
25
S an<br />
i: zo<br />
q<br />
o<br />
o<br />
-<br />
DIN 276-1:2006-11<br />
Literaturhinweise<br />
DlN277-1, Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau - Teill: Begriffe, Ermittlungsgrunotagen<br />
DlN277-2, Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau - Teil 2: Gliederung Netto<br />
Grundfläche (Nutzflächen, Technische Funktionsflächen und Verkehrsflächen)<br />
DIN 277-3, Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau - Teil 3: Mengen und Bezugseinheiten<br />
DIN 18205, Badarfsplanung im Bauwesen<br />
DIN 18960, Nutzungskosten im Hochbau<br />
Qtandqrclroictr nnslgsl für das Bauwesen (STLB-Bau); Zu beziehen durch Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße<br />
6, 10787 Berlin; im Internet unter www.qaeb.de<br />
\/ornaha- rrnrl \/s;{psgsordnung für Bauleistungen (VOB Teil C); Zu beziehen durch Beuth Verlag GmbH,<br />
Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin<br />
HOAI Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (Honorarordnung für<br />
Architekten und Ingenieure)', Zu beziehen durch Bundesanzeiger-Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34,<br />
50445 Köln
DIN 276<br />
11 / 2006<br />
für 6 / 1993<br />
für 4 / 1981<br />
Kosten im Hochbau<br />
* Die Normen DIN 276 4 / 1981 können für die Ermittlung der<br />
anrechenbaren Kosten im Rahmen der Honorarermittlung nach<br />
HOAI – bis zur Anpassung der HOAI an die jetzige Norm 276 11<br />
/ 2006 weiterhin angewendet werden.<br />
Stand: 2 / 2007<br />
Bis heute ist dies noch nicht angepasst.<br />
Deshalb sind nach DIN 276 zwei Verfahren notwendig<br />
1. DIN 276 4 / 1981: Honorar<br />
2. DIN 276 11 / 2006: Baukosten<br />
Bauherr.
Inhalt: DIN 276 11 / 2006<br />
Baukosten im Hochbau<br />
1. Anwendungsbereich<br />
2. Begriffe 2.1. – 2.13<br />
3. Kostenplanung 3.1. – 3.5<br />
4. Kostengliederung 4.1 – 4.3<br />
Zitierte Normen + Unterlagen<br />
Andere Normen<br />
Änderungen<br />
Erläuterungen
1. Anwendungsbereich<br />
• Norm gilt für die Ermittlung und Gliederung von Kosten im<br />
Hochbau<br />
• Sie erfasst die Kosten für Maßnahmen zur Herstellung, zum<br />
Umbau und zur Modernisierung der Bauwerke sowie damit<br />
zusammenhängenden Aufwendungen:<br />
• Für Baunutzungskosten gilt DIN 18960 Teil 1<br />
• Die Norm legt Begriffe und Unterscheidungsmerkmale fest<br />
und schafft dadurch die Voraussetzung für die<br />
Vergleichbarkeit von Ergebnissen von Kostenermittlungen<br />
- sowohl innerhalb eines Projektes<br />
- als auch bei unterschiedlichen Projekten.<br />
• Die nach dieser Norm ermittelten Kosten können bei<br />
Verwendung für andere Kosten, den dabei erforderlichen<br />
Ermittlungen zu Grunde gelegt werden. (Honorare,<br />
steuerliche Angaben)<br />
• Eine Bewertung der Kosten im Sinne der entsprechenden<br />
Vorschriften nimmt diese DIN 276 6 / 1993 nicht vor.<br />
(z.B. € / m³ hoch etc.)<br />
• Dieser Passus entfällt: Die Norm gilt für Kostenermittlungen, die auf<br />
der Grundlage von Ergebnissen der Bauplanung durchgeführt werden.<br />
Sie gilt nicht im Vorfeld auf der Grundlage von Bedarfsangaben (z.B.<br />
Kostenrahmen)
2. Begriffe<br />
Kosten im Hochbau sind Aufwendungen für Güter, Leistungen,<br />
Abgaben die für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen<br />
erforderlich sind. Kosten im Hochbau werden in dieser Norm als<br />
Kosten bezeichnet.
Kostenplanung<br />
Ursache - Auswirkung<br />
1. Ebene<br />
2. Ebene<br />
3. Ebene<br />
Kostenschätzung<br />
20 - 30o/o<br />
(10 - 15%) Lph.2
Kostenplanung<br />
und die Honorarordnung<br />
für Architekten und Ingenieure<br />
(HOAI)<br />
* Kosten sind Grundlage für die Vergütung von<br />
Architekten und Ingenieurleistungen;<br />
Ermittelt als anrechenbare Kosten<br />
Darüber hinaus werden die Kosten eines Bauwerks<br />
auch dann berücksichtigt, wenn die Nutzungskosten im<br />
Hochbau zu berechnen sind oder die Wirtschaftlichkeit<br />
eines Bauwerks zu ermitteln ist.<br />
Es sind zur Zeit drei Fassungen der Norm zur<br />
Kostenplanung im Gebrauch:<br />
1. DIN 276 4 / 81<br />
2. DIN 276 6 / 93<br />
3. DIN 276 11 / 06<br />
Die DIN 276 6 / 93 zeichnet sich gegenüber der DIN<br />
276 4 / 81 durch weniger Kostengliederung auf drei<br />
Gliederungsebenen aus.
Es wurden gleichzeitig die Kostenanteile eines<br />
Bauwerks ausgewogener strukturiert und wesentlich<br />
vereinfacht.<br />
Die Anpassung der Kostengruppen entspricht dem<br />
Stand der Technik<br />
Die alte Fassung DIN 276 4 / 81 ist allerdings noch von<br />
Bedeutung für die Leistungspflichten und die<br />
Honorarermittlung.<br />
So stehen die Kostenplanung und die HOAI – Fassung<br />
11 / 2006 sogar in zweifacher Hinsicht im direkten<br />
Zusammenhang.<br />
1. Kostenermittlungen als Grundlage für die<br />
Honorarermittlung<br />
2. Arten der Kostenermittlungen sind Bestandteil<br />
der Leistungsphasen.<br />
Die derzeit gültige HOAI bezieht sich ausdrücklich auf<br />
die DIN 276 4 / 81.<br />
In § 10 HOAI Abs. 2 wird die Zugrundelegung dieser<br />
DIN gefordert.
Solange die jetzt gültige Fassung der HOAI in der<br />
5. Verordnung noch gilt, muss im Hinblick auf die<br />
Honorarabrechnung mit dem Bauherrn schriftlich<br />
vereinbart werden,<br />
dass im Widerspruch zur HOAI § 10 Abs. 2 nicht die<br />
DIN 276 4 / 81 sondern die DIN 276 11 / 06 als<br />
Grundlage für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten<br />
herangezogen wird.<br />
Des weiteren wird in Leistungsphase 9 noch die<br />
„Ermittlung und Kostenfestsetzung zu<br />
Kostenrichtwerten“ verlangt.<br />
Dieser Begriff „Kostenrichtwert“ findet sich in der<br />
DIN 276 9 / 71<br />
(Kostenrichtwerte sind Verhältniswerte z.B. € / m³)<br />
Die Begriffe Kostenrichtwert und Kostenkennwort sind<br />
somit in ihrer Bedeutung gleich.
Leistungsphase HOAI<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
Grundlagenermittlung<br />
Vorplanung<br />
Entwurfsplanung<br />
Genehmigungsplanung<br />
Ausfühungsplanung<br />
Vorbereitung der Vergabe<br />
Mitwirkung der Vergabe<br />
Bauüberwachung<br />
Obejektbetreuung<br />
Vergleich<br />
Vergleich<br />
DIN 276<br />
Kostenschätzung<br />
DIN 276 6 / 93<br />
1. Ebene<br />
Kostenberechnung<br />
DIN 276 6 / 93<br />
2. Ebene<br />
Kostenanschlag<br />
DIN 276 6 / 93<br />
3. Ebene<br />
Kostenfeststellung<br />
DIN 276 6 / 93<br />
2. Ebene
Weitere Leistungen im Bereich<br />
„Kosten“ in der HOAI<br />
Grundleistungen:<br />
Leistungsphase 1:<br />
• Aussagen zu den zu erwarten den Kosten<br />
• Aufklärung über besondere Ereignis bezüglich<br />
Kosten<br />
• Kostenerhöhungen<br />
• Schwankungen 30%<br />
Beim Ermitteln von Kosten ist vom „Jetzt“ auszugehen.<br />
Dokumentation durch Datum.<br />
Prognosen sind gesondert auszuweisen.<br />
ganz wichtig:<br />
• dynamische Kostenbetrachtung<br />
• Aufklärung über Steigerungen und<br />
• Beratung bei Gegenmaßnahmen<br />
• Wirtschaftlicher Aspekt<br />
• Optimierung der Planung nach wirtschaftlichen<br />
Gesichtspunkten<br />
Im Bereich „Besondere Leistungen HOAI §15<br />
Grundleistung wie vor
Leistungsphase 2:<br />
• Bauwerks-<br />
• Betriebskostenanalyse<br />
Leistungsphase 3:<br />
• Analyse der Varianten<br />
• Wirtschaftlichkeit<br />
• Kostenberechnung nach Mengengerichten oder<br />
Bauteilkatalog<br />
Leistungsphase 4 – 5: ---<br />
Leistungsphase 6:<br />
• Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten<br />
unter Auswertung der Beiträge der<br />
Fachingenieure.<br />
Leistungsphase 8:<br />
• Aufstellen und Überwachen und Fortschreiben<br />
von differenzierten Zeit-, Kosten- oder<br />
Kapazitätsplänen<br />
Leistungsphase 9:<br />
• Aufbereiten der Zahlen für die Objektkartei<br />
• Ermittlung und Kostenfeststellung zu<br />
Bodenrichtwerten<br />
• Überprüfen der Bauwerks- und Betriebskosten<br />
• Nutzen – Analyse
§31 Projektsteuerung<br />
Die Funktion und Bedeutung des Auftraggebers für die<br />
Projektabwicklung ist unbestritten. Deshalb wird für<br />
den Fall, dass Leistungen aus dem Aufgabenbereich des<br />
Auftraggebers an Auftragnehmer übertragen werden<br />
sollten, die Leistungen der Projektsteuerung definiert.<br />
Im Laufe der Jahre hat sich in der Praxis ein konkret<br />
beschreibbarer Leistungskatalog herausgebildet.<br />
• Handlungsbereiche<br />
• Projekt begleitende kontinuierliche<br />
Kostenplanung
Rechtliche Anforderungen an<br />
Kostenermittlungen<br />
• Die Erwartung des Bauherrn an den Architekt, als seinen<br />
Sachwalter ist sehr groß:<br />
Mangelfreie Planung<br />
Mangelfreie Durchführung,<br />
Mangelfreie Realisierung<br />
finanziell günstig,<br />
Kostensparende Durchführung.<br />
• Werden diese Wünsche nicht erfüllt, kann bei entsprechender<br />
vertraglicher Gestaltung das Architektenwerk – auch wenn es<br />
technisch und gestalterisch hervorragend ist, wirtschaftlich<br />
mangelhaft sein (OLG Hamm 11.6.86, 25 U 237/85)<br />
• Der Architekt befindet sich nicht im „wirtschaftlich freien<br />
Raum“ .<br />
Seinen vertraglichen Pflichten kommt er nur dann<br />
ordnungsgemäß nach, wenn er einen technisch brauchbaren<br />
Entwurf im Rahmen der vom Bauherrn genannten Kosten<br />
erstellt.<br />
Die Bedeutung der Kostenplanung wird dadurch deutlich,<br />
dass der Gesetzgeber diese Leistungen im Leistungsbild des<br />
§15 HOAI honorarrechtlich geregelt hat
Baukostenüberschreitungen<br />
• gab es schon immer<br />
• in Ephesus wurden diese Kosten aus zuvor gepfändeten<br />
Mitteln der Baumeister beglichen<br />
heute:<br />
• es gibt keine einheitliche Terminologie<br />
• keine klaren Ergebnisse<br />
• sofort zum Anwalt<br />
• Einschalten der Versicherung<br />
• sind solche Fälle durch die Versicherung abgedeckt?<br />
Juristische Klärung:<br />
• liegt eine mangelhafte Leistung vor?<br />
• Sind vertragliche Pflichten verletzt worden?
Bausummengarantie<br />
Garantievertrag<br />
• Die umfangreichsten Pflichten, die ein Architekt im<br />
Kostenbereich übernehmen kann, entstehen durch die<br />
Vereinbarung einer Kostengarantie.<br />
• Dies kann wirksam vereinbart werden.<br />
• Vereinzelt wird es aber als Standeswidrig angesehen.<br />
• Richtigerweise sollte sie wohl weniger Standeswidrig als<br />
wirtschaftlich selbstmörderisch angesehen werden.<br />
• Mit dem Garantievertrag verpflichtet sich der Architekt eine<br />
bestimmt Bausumme nicht zu überschreiten. Und für jede<br />
Überschreitung mit seinem Privatvermögen einzustehen;<br />
auch wenn es sich nicht nur um eigene Leistungen, sondern<br />
auch um Leistungen von Bauausführenden Firmen handelt.<br />
Bei einem Garantievertrag kommt es auf weitere Prüfungen<br />
nicht an – es genügt die nicht Einhaltung der vereinbarten<br />
Kosten.<br />
Hier wird ein Erfüllungsanspruch vertraglich vereinbart.<br />
(BGH 24.6.71 VII ZR 254/69 Bau R 1971, S. 270)<br />
Ein solcher Vertrag liegt vor, wenn der Architekt außer der<br />
Übernahme der Architektenverpflichtung noch ein<br />
selbständige Garantiezusage macht.
Vereinbarung eines Kostenlimits oder Kostenrahmens<br />
Beide Parteien vereinbaren schriftlich oder mündlich, dass nur ein<br />
bestimmter Geldbetrag zur Verfügung steht.<br />
• Aufgabe des Architekten:<br />
Durch geeignete Planungen Kostenmäßig im Limit zu<br />
bleiben.<br />
• Gelingt ihm dies nicht, so begeht er eine Pflichtverletzung<br />
wegen mangelhafter Werkleistung, mit der Folge, dass der<br />
Bauherr kein Honorar zahlen muss.<br />
(OLG Nauenburg 26.10.94 6U 130/94)<br />
• Toleranzen:<br />
Ausschließlich eine Frage der vertraglichen Regelung.<br />
(Anhaltspunkte im Vertrag)<br />
Keine strikte Grenze<br />
Größenordnung<br />
Bloße Orientierung<br />
Es ist bei der Vereinbarung eines Limits oder Rahmens nicht<br />
nötig, dass der Begriff Kostenlimit oder Kostenrahmen<br />
genannt wird.<br />
Es reicht aus, wenn der mit dem Fall befasste Richter die<br />
Vereinbarung als Limit verstehen muss.<br />
Wer sicher gehen will schreibt im Vertrag keine<br />
Formulierungen über voraussichtliche Baukosten, die als<br />
Limit oder Rahmen interpretiert werden könne.
Wenn der Bauherr, nach Abschluss eines<br />
Architektenvertrages, in dem ein Kostenlimit verbindlich<br />
vereinbart wurde, eine erheblich höhere Kostenschätzung<br />
widerspruchslos akzeptiert, verliert die Vereinbarung des<br />
Limits ihre Verbindlichkeit. Vorausgesetzt, dass die<br />
Kostenermittlung korrekt durchgeführt wurde.<br />
(OLG Karlsruhe 25.2.99, 9U 30/97)
Architektenvertrag<br />
ohne Vereinbarung Garantie<br />
ohne Kostenrahmen<br />
ohne Limit<br />
Auch bei diesen Verträgen gehört es zu den selbstverständlichen<br />
Aufgaben des Architekten, eine ordnungsgemäße Kostenplanung<br />
mit einer laufenden Kostenkontrolle durchzuführen.<br />
Fehlt diese, so kann die Leistung des Architekten unbrauchbar sein.<br />
In diesem Fall kann der Bauherr fristlos kündigen und muss die<br />
Leistung nicht vergüten.<br />
Je nach Stand des Verfahrens kann sich der Architekt auf eine<br />
gewisse, systembedingte Ungenauigkeit berufen.<br />
Es ist einleuchtend, dass es die drei Kostenermittlungsarten<br />
Kostenschätzung<br />
Kostenberechnung<br />
Kostenanschlag<br />
Sowie die Kosten begleitenden Maßnahmen nur deshalb gibt, weil<br />
naturgemäß die ursprüngliche Kostenschätzung ungenauer sein<br />
muss, als die Kostenanschlagsumme.
Die in der DIN 276 6 / 93 vorgesehene<br />
Kostenermittlungsverfahren stellen keine mathematischen<br />
Rechenanwendungen dar, sondern beinhalten<br />
Prognoseerklärungen,<br />
also Schätzungen des Architekten, die mehr oder minder genau<br />
sind.<br />
Gäbe es eine Möglichkeit einer präzisen Kostenermittlung schon<br />
bei der Kostenschätzung, so könnte man auf die weiteren<br />
Kostenermittlungsarten verzichten.<br />
Aufgrund dieser systembedingten Unschärfe muss man dem<br />
Architekten das Recht geben, sich bis zu einem gewissen Grad bei<br />
den Kosten irren zu dürfen.<br />
Auch die Rechtsprechung geht davon aus, dem Architekten einen<br />
Toleranzrahmen zuzubilligen;<br />
Da von niemand erwartet werden kann, so früh im<br />
Kostenermittlungsverfahren die exakten Kosten vorher zu sagen.
Überschreitungen<br />
Literatur: Kostenschätzung<br />
Kostenfeststellung 35 – 40%<br />
Kostenberechnung<br />
Kostenfeststellung 20%<br />
Kostenanschlag<br />
Kostenfeststellung 10%<br />
Leider sagen diese Zahlen in Wirklichkeit gar nichts aus.<br />
Jeder Fall wird für sich beurteilt.<br />
Wenn man die Interessenlage des Bauherrn betrachtet, so muss man<br />
einräumen, dass dieser sich darauf verlassen können muss, dass ein<br />
von ihm vorgegebener Vertrag einer Bausumme, die er<br />
wirtschaftlich einzusetzen bereit ist, eingehalten wird, auch wenn<br />
dieser Betrag weder zu einer Garantie noch zu einem Limit führen<br />
soll.<br />
Damit bleibt der Architekt verpflichtet, seine Kostenermittlungen<br />
durch entsprechende Kostenkontrollen so zu gestalten, dass die vom<br />
Bauherrn vorgegebenen Kosten eingehalten werden.
Bei der Feststellung, ob und inwieweit haftungsrelevante<br />
Mehrkosten entstanden sind, ist zunächst festzustellen, ob nicht<br />
verteuernde Sonderwünsche des Bauherrn herauszurechnen sind.<br />
In diesem Falle ist dem Architekt allerdings dringend zu empfehlen,<br />
frühzeitig den Bauherrn schriftlich darauf hinzuweisen, dass sein<br />
Wünsche zu Kostenerhöhungen führen.<br />
Die Gerichte vertreten die Meinung, dass die Warnungspflicht<br />
ausnahmsweise nur in Betracht kommt, wenn sich die Verteuerung<br />
nicht bereits aus den Gesamtumständen solcher Zusatzaufträge<br />
ergibt und dem Bauherrn erkennbar ist.<br />
Eine derartige Erkennbarkeit ist für den verständigen Bauherrn eher<br />
die Regel, so dass man dem Architekten die ausdrückliche<br />
Hinweispflicht nicht anlasten könne.<br />
Ein Teil der Literatur geht generell von einer Hinweispflicht aus.
Nachbesserungsrecht<br />
Nacherfüllung<br />
Dem Architekten seht als Werkunternehmer das Recht auf<br />
Nachbesserung zu.<br />
Innerhalb einer gesetzten Frist muss er die Möglichkeit haben seine<br />
Pläne nachzubessern.<br />
Ohne diese Möglichkeit der Nachbesserung scheitert der Anspruch<br />
des Bauherrn.<br />
Eine gleichzeitige Ablehnungsandrohung gibt es seit dem<br />
Schuldrechtmodernisierungsgesetz nicht mehr.<br />
Nicht zu berücksichtigende Position<br />
Nicht anlasten lassen muss sich der Architekt unvorgesehene<br />
Entwicklungen, z.B.<br />
• trotz Bodengutachten nicht feststellbare Schwierigkeiten,<br />
• archäologische Funde an unerwarteter Stelle<br />
• Änderungswünsche des Bauherrn<br />
• Zeitverzögerung durch Bauherrn<br />
• Konkurs einer Firma
Diese Rechtsprechung ist für den Architekten naturgemäß günstig,<br />
denn die jahrelange Wertsteigerung des Grundstücks / Gebäudes<br />
während der Laufzeit eines Prozesse bis zum BGH wirkt sich<br />
Schadens mildernd aus, so dass zwar ursprünglich ein Schaden<br />
entstanden sein könnte, der sich aber durch die Wertsteigerung<br />
ausglich.<br />
Verschulden<br />
Der Architekt muss den Fehler machen:<br />
• Verrechnen<br />
• vergessen<br />
Schaden- und Vorteilsausgleich<br />
Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch des Bauherrn bei<br />
einer Pflichtverletzung ist, dass auch ein Schaden entstanden ist.<br />
Ein Schaden entsteht aber keineswegs automatisch durch eine<br />
Kostenüberschreitung, denn einer Kostenüberschreitung seht auch<br />
immer eine Wertsteigerung des Hauses gegenüber.<br />
Die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Wertsteigerung des Gebäudes<br />
oder Grundstücks festgestellt wird ist festgelegt:<br />
Letzter Tag der letzten mündlichen Verhandlung.
Grundsätze der Kostenplanung<br />
Ziel der Kostenplanung ist es, ein Bauprojekt wirtschaftlich und<br />
Kostensicher zu realisieren.<br />
Die Kostenplanung ist auf der Grundlage von Planungsvorgaben<br />
(Quantitäten und Qualitäten) oder von Kostenvorgaben<br />
kontinuierlich und systematisch über alle Phasen eines Bauprojekts<br />
durchzuführen<br />
Kostenplanung kann gemäß folgender Grundsätze erfolgen:<br />
• Die Kosten sind durch Anpassung von Qualitäten und<br />
Quantitäten einzuhalten<br />
• Die Kosten sind bei definierten Qualitäten und Quantitäten zu<br />
minimieren.
Kostenvorgabe<br />
Ziel der Kostenvorgabe ist es, die Kostensicherung zu erhöhen,<br />
Investitionsrisiken zu vermindern und frühzeitig<br />
Alternativüberlegungen zu fördern.<br />
Festlegung der Kostenvorgabe<br />
Eine Kostenvorgabe kann auf der Grundlage von Budget- oder<br />
Kostenermittlungen festgelegt werden.<br />
Vor der Festlegung einer Kostenvorgabe ist ihre Realisierbarkeit im<br />
Hinblick auf die weiteren Planungsziele zu überprüfen. Bei der<br />
Festlegung ist zu bestimmen, ob die Kostenvorgabe als<br />
Kostenobergrenze oder als Zielgröße für die Planung gilt. Diese<br />
Vorgehensweise ist auch bei der Fortschreibung zu beachten.<br />
(Planungsänderung)
Kostenermittlung<br />
Zentraler Bestandteil der Kostenplanung ist die Kostenermittlung.<br />
Sie ist die<br />
• Vorausberechnung der entstehenden Kosten<br />
• Bzw. die Feststellung der entstandenen Kosten<br />
Art und Umfang der Kostenermittlung sind abhängig vom Stand der<br />
Planung und Ausführung und den jeweiligen verfügbaren<br />
Informationen über die Baumaßnahme.<br />
Die Kosten können stufenweise mit zunehmendem<br />
Genauigkeitsgrad ermittelt werden.<br />
Entsprechend dem Planungsfortschritt werden folgende Stufen<br />
unterschieden.
Kostenrahmen<br />
Ermittlung der Kosten auf der Grundlager der Bedarfplanung.<br />
Kostenschätzung<br />
Die Kostenschätzung ist eine überschlägige Ermittlung der Kosten.<br />
Die Definition bring die noch wenig differenzierten Kosten zum<br />
Ausdruck.<br />
Sie kann noch deutlich abweichen.<br />
Kostenberechnung<br />
Die Kostenberechnung ist eine angenäherte Ermittlung der Kosten.<br />
Dies bedeutet, dass die ermittelten Kosten differenzierter gegliedert<br />
werden und auf Grund der verügbaren Informationen aus der<br />
Planung nicht mehr stark von den tatsächlichen Kosten abweichen<br />
sollen.<br />
Siehe Schaubild Kostenplanung<br />
Ursache - Auswirkung
Kostenanschlag<br />
Der Kostenanschlag ist eine möglichst genaue Ermittlung der<br />
Kosten. Der Kostenanschlag ist entsprechend seiner Definition eine<br />
ausführliche und differenzierte Kostenermittlung, bei der die<br />
ermittelten Kosten nur noch geringfügig von den tatsächlichen<br />
Kosten abweichen dürfen.<br />
Kostenfeststellung<br />
Die Kostenfeststellung ist die Ermittlung der tatsächlich<br />
entstandenen Kosten. Im Gegensatz zu den zuvor beschriebenen<br />
Kostenermittlungen stellt die Kostenfeststellung keine<br />
Vorausberechnung der Kosten dar, sondern eine Zusammenstellung<br />
und Dokumentation der bereits entstandenen Kosten.
Kostenkontrolle<br />
Die Kostenkontrolle ist der Vergleich einer aktuellen mit einer<br />
früheren Kostenermittlung. (z.B. Vergleich der Kostenschätzung<br />
mit Kostenberechnung; oder….)<br />
In der Kostenkontrolle werden Abweichungen der Kosten<br />
festgestellt und ihre Ursachen analysiert.<br />
(z.B. Tiefengründung, Wasser, Bauherrenwünsche)<br />
Dieser Soll / Ist-Vergleich ist die Grundlage dafür, ob die<br />
Baumaßnahme unverändert fortgeführt werden kann, oder ob<br />
Anpassungs- bzw. Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden sollen.
Kostensteuerung<br />
Die Kostensteuerung ist das gezielte Eingreifen in die Entwicklung<br />
der Kosten, insbesondere bei Abweichungen, die durch die<br />
Kostenkontrolle festgestellt worden sind.<br />
Es sind alle Maßnahmen zu verstehen, mit denen die Bauplanung<br />
und Bauausführung unter Kostengesichtspunkten beeinflusst<br />
werden. Gegenstand der Anpassungs- bzw. Steuerungsmaßnahmen<br />
sind insbesondere die qualitativen und quantitativen Merkmale des<br />
Objekts.<br />
Kostenkennwert<br />
Ein Kostenkennwert im Sinne der DIN 276 – 1993 – 06 verkörpert<br />
das Verhältnis von Kosten zu einer Bezugseinheit.<br />
Danach werden bestimmte Kosten oder nach der Norm definierte<br />
Kostengruppen (DIN 277 – 3. 1998 – 07) bezogen.<br />
Dadurch können die Ergebnisse verschiedener Kostenermittlungen<br />
verglichen werden.<br />
Kostenschätzung z.B. mit<br />
Kostenanschlag durch € / m²<br />
€ / m³
Kostengliederung<br />
Die Kostengliederung ist die Ordnungsstruktur, nach der die<br />
Gesamtkosten einer Baumaßnahme in Kostengruppen unterteilt<br />
werden.<br />
Die DIN 276, 1993 – 06 gliedert genau diese Struktur.<br />
Sie beschreibt die Unterscheidungsmerkmale der bei<br />
Hochbaumaßnahmen entstehenden Aufwendungen und schafft<br />
dafür die Voraussetzung für vergleichbare Ergebnisse.<br />
Durch die Alternative zwischen Bauteilen und Gewerken ist die<br />
Norm offen für alle Anwendungsbereiche.<br />
Gesamtkosten<br />
Die Gesamtkosten sind die Kosten, die sich aus der Addition der<br />
Summen der Kostengruppen ergeben.<br />
Kostengruppe<br />
Es ist die Zusammenfassung einzelner, nach den Kriterien der<br />
Planung und des Projektablaufs zusammengehörender Kosten.<br />
Die normierte Abgrenzung von Kostengruppen ist eine wesentliche<br />
Voraussetzung für die Vergleichbarkeit von Kosten.
Kostenplanung<br />
Gesamtheit aller Maßnahmen der Kostenermittlung, der<br />
Kostensteuerung und der Kostenkontrolle.<br />
Kostenvorgabe<br />
Festlegung der Kosten aus Obergrenze oder als Zielgröße für die<br />
Planung.<br />
Kostenrisiken<br />
Vorhersehbare Kostenrisiken nach Art, Umfang und<br />
Wahrscheinlichkeit sollen benannt werden.<br />
Geeignete Maßnahmen zur Reduzierung, Vermeidung,<br />
Überwälzung und Steuerung sollen aufgezeigt werden.<br />
Grundsätze der Kostenermittlung<br />
Hier werden die grundsätzlichen Anforderung an<br />
Kostenermittlungen festgelegt, um die Wirtschaftlichkeit und<br />
Kostensicherheit zu verbessern.
Zweck<br />
Kostenermittlungen dienen der Kostenkontrolle, für Planungs-,<br />
Vergabe- und Ausführungsentscheidungen, sowie als Nachweis für<br />
entstandene Kosten.<br />
Damit wird ausgedrückt, dass Kostenermittlungen in den<br />
kontinuierlichen Planungs- und Entscheidungsprozess eingebunden<br />
sein soll.<br />
Darstellung<br />
Kostenermittlungen sind in der Systematik der Kostengliederung zu<br />
ordnen und darzustellen.<br />
Entweder in der Bauteil orientierten Form oder Gewerksweise.
Art<br />
Die Art und die Detaillierung der Kostenermittlung sind abhängig<br />
vom Stand der Planung und Ausführung, und den jeweils<br />
verfügbaren Informationen.<br />
Die Informationen nehmen im Laufe des Projektfortschrittes zu, so<br />
dass auch die Genauigkeit der Kostenermittlung wächst. Die Frage<br />
zur Genauigkeit wird in der Norm nicht festgelegt; sie wird der<br />
Rechtsprechung überlassen.<br />
Auf die Fragwürdigkeit solcher Orientierungswerte wird<br />
hingewiesen.<br />
Die den Kostenermittlungen zugrunde gelegten Werte und<br />
Annahmen, sowie die gewählten Verfahren müssen den fachlichen<br />
Ansprüchen genügen.<br />
Vollständigkeit<br />
Die Kosten der Baumaßnahme sind in der Kostenermittlung<br />
vollständig zu erfassen. In der Praxis führt gerade die<br />
Unvollständigkeit zu Fehlern und großen Abweichungen.
Kostenermittlung bei Bauabschnitten<br />
Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren zeitlich oder räumlich<br />
getrennten Abschnitten, empfiehlt es sich, für jeden Abschnitt<br />
getrennte Kostenermittlungen aufzustellen.<br />
Dies ermöglicht es, unterschiedliche, zeitliche Entwicklungen der<br />
Kosten und unterschiedliche Kosteneinflüsse hinsichtlich sowohl<br />
Lage, als auch Nutzung von Bauabschnitten zu berücksichtigen.<br />
Kostenstand<br />
Bei Kostenermittlungen ist vom Kostenstand zum Zeitpunkt der<br />
Ermittlung auszugehen. Er ist durch die Angabe des Zeitpunktes zu<br />
dokumentieren (Datum, etc.)<br />
Damit wird für die Kostenhöhe der Ermittlungszeitpunkt<br />
verbindlich festgelegt; die Kosten richt sich nach den erkennbaren<br />
technischen und marktbezogenen Faktoren.<br />
Kostenänderungen aufgrund der weiterenzeitlichen Entwicklung<br />
des Projektes dürfen in den Kosten nicht enthalten sein.<br />
Sofern die Kosten auf die Fertigstellung prognostiziert werden, sind<br />
diese gesondert auszuweisen.<br />
Grundlage zur dynamischen Kostenbetrachtung.
Besondere Kosten<br />
Sofern Kosten<br />
• durch außergewöhnliche Bedingungen des Standorts<br />
(Gelände, Baugrund, Umgebung)<br />
• durch besondere Umstände des Projekts oder<br />
• durch Anforderungen außerhalb der Zweckbestimmung des<br />
Bauwerks verursacht werden.<br />
Besondere Kosten werden jeweils in der Kostengruppe gesondert<br />
ausgewiesen.<br />
(z.B. Pfahlgründung, bei Gründung)<br />
Grundlagen und Erläuterungen<br />
Die Grundlagen für die Kostenermittlungen sind anzugeben:<br />
Mit dieser Forderung wird auf den Zusammenhang zwischen den<br />
aus der Planung und Ausführung verfügbaren Informationen in<br />
Form von<br />
Zeichnungen<br />
Berechnungen<br />
Beschreibungen<br />
Sowie Art, Detaillierung und Genauigkeit der Kostenermittlung<br />
Bezug genommen.<br />
Erläuterungen zur Baumaßnahme sollten in der Systematik der<br />
Kostengliederung geordnet werden.
Wieder verwendete Teile, Eigenleistungen<br />
Der Wert wieder verwendeter Teile sowie der Wert von<br />
Eigenleistungen sollen bei den betreffenden Kostengruppen<br />
gesondert ausgewiesen werden.<br />
Für Eigenleistungen des Bauherrn sind die Kosten einzusetzen, die<br />
für entsprechenden Auftragnehmerleistungen entstehen würden.<br />
Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer<br />
Die Norm lässt durch die offene Formulierung 3 alternative<br />
Lösungen zu.<br />
• in den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer enthalten<br />
► brutto<br />
• in den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer nicht enthalten<br />
► netto<br />
• nur bei einzelnen Kostenangaben ist die Umsatzsteuer<br />
ausgewiesen , z.B. übergeordnete Kostengruppen, Schluss,<br />
etc.<br />
Damit trägt die Norm den unterschiedlichen Erfordernissen<br />
Rechnung .<br />
Öffentliche Bauherren brutto<br />
Gewerbliche Bauherren netto
Kostenermittlung<br />
Kostenrahmen<br />
Kostenschätzung<br />
Kostenberechnung<br />
Kostenanschlag<br />
Kostenfeststellung
Kostenrahmen<br />
Der Kostenrahmen dient als eine Grundlage für dieEntscheidung<br />
über die Bedarfsplanung sowie für grundsätzliche<br />
Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsüberlegungen und zur<br />
Festlegung der Kostenvorgabe.<br />
Folgende Informationen werden zu Grunde gelegt:<br />
• quantitative Angaben<br />
(Raumprogramm, Funktionselemente und deren Flächen)<br />
• qualitative Angaben<br />
(bautechnische Anforderungen, Funktionsanforderungen,<br />
Ausstaffierungsstandards)<br />
• gegebenenfalls Angaben zum Standort.<br />
• Baukosten müssen gesondert ausgewiesen werden.
Arten der Kostenermittlung<br />
Kostenschätzung<br />
Die als überschlägige Ermitttlung der Kosten definierte<br />
Kostenschätzung dient als Grundlage für die Entscheidung über die<br />
Vorplanung.<br />
Durch diese Formulierung wird deutlich, dass auch andere<br />
Sachverhalte wie Gestaltung, Funktion und technische<br />
Gesichtspunkte neben den Kosten Entscheidungsaspekte darstellen.<br />
Grundlagen: Ergebnisse der Vorplanung,<br />
Mengenberechnungen,<br />
Erläuterungen zum Grundstück<br />
Erschließung<br />
Lphe. 2 HOAI<br />
Aufschlüsselung bis zur 1. Ebene der Kostengliederung<br />
Berechnungen DIN 277 1 + 2<br />
Kostenrahmen ► Budget
Kostenberechnung<br />
Die als eine angenäherte Ermittlung der Kosten definierte<br />
Kostenberechnung ist Grundlage für die Entscheidung über die<br />
Entwurfsplanung.<br />
Grundlagen: Entwurfsplanung Lphe 3<br />
Mengenberechnungen DIN 277<br />
Erläuterungen für nicht dargestellte Dinge<br />
Durcharbeitung bis mindestens zur 2. Ebene<br />
Kostenkontrolle mit Kostenschätzung
Kostenanschlag<br />
Der als eine möglichst genau definierte Ermittlung der Kosten<br />
genannte Kostenanschlag stellt die Grundlage für die Entscheidung<br />
über die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe<br />
dar. Die wesentlichen Grundlagen des Kostenanschlags sind:<br />
• Ausführungsplanung<br />
• Details<br />
• technische Berechnungen<br />
• Flächen + Inhalte DIN 277<br />
• Mengenberechnungen<br />
• Materialwahl<br />
• Qualitätswahl<br />
• geprüfte Angebote<br />
• bereits entstandene Kosten<br />
• Berechnung bis zur 3. Ebene
Kostenfeststellung<br />
Die Kostenfeststellung dient zum Nachweis der entstandenen<br />
Kosten. Es können nun Vergleiche auf der Basis von ermittelten<br />
Kennwerten angestellt werden.<br />
Grundlage:<br />
• geprüfte Schlussrechnung<br />
• Planungsunterlagen<br />
• Erläuterungen<br />
• Bearbeitung bis zur 2. Ebene<br />
In dieser Norm gibt es die Regel mit einer Aufgliederung bis zur 2.<br />
Ebene und den Ausnahmefall bis zur 3. Ebene<br />
(Kennwerte, sonstige Auswertungen)
Aufbau der Kostengliederung<br />
Die DIN 276 sieht in der Gliederung drei Ebenen vor:<br />
Folgende sieben Kostengruppen werden aufgerufen:<br />
100 Grundstück<br />
200 Herrichten und Erschließen<br />
300 Bauwerk – Baukonstruktion<br />
400 Bauwerk – Technische Anlage<br />
500 Außenanlagen<br />
600 Ausstattung und Kunstwerke<br />
700 Baunebenkosten<br />
Bei Bedarf werden diese Kostengruppen in die 2. und 3. Ebene<br />
unterteilt.<br />
Für die praktische Anwendung zeigt die Norm Wege auf, wie die<br />
Kostengliederung insbesondere ausführungsorientiert ergänzt<br />
werden kann.<br />
Entsprechend von Bauteilen, technischen Merkmalen oder den<br />
herstellungsgemäßen Gesichtspunkten können die Kosten weiter<br />
untergliedert werden.<br />
Damit gibt die Norm, ohne dies im Einzelnen regeln zu wollen,<br />
Hinweise für die Anwendung differenzierter<br />
Kostenermittlungsverfahren.
So bietet es sich in der Kostengruppe 300 an, die Element in der<br />
dritten Kotengliederungsebene entsprechend ihren technischen<br />
Merkmalen in Ausführungsklassen oder –arten zu unterteilen.<br />
Über eine nach herstellungsgemäßen Gesichtspunkten<br />
vorgenommene weitere Unterteilung der Ausführungsklassen bzw.<br />
–arten in Leistungsbereiche ist die Brücke zu den Vergabeeinheiten<br />
hergestellt.<br />
Ausführungsorientierte Gliederung<br />
Die Norm ermöglicht die Kosten ausführungsorientiert zu gliedern.<br />
Die Gliederung nach Leistungsbereichen entsprechend dem<br />
Standardleistungsbuch für das Bauwesen.<br />
Eine andere Gliederungsform ist nach VOB Teil C auch möglich.<br />
Eine Untergliederung in Leistungsbereiche entspricht der 2. Ebene<br />
(Kostenberechnung)<br />
Eine Unterteilung in Teilleistungen entspricht der 3. Ebene und<br />
stellt damit die Mindestanforderung an den Kostenanschlag.<br />
Eine Gliederung nach Vergabeeinheiten (Gewerken) ist sinnvoll,<br />
damit die Angebote mit den Kostenvorgaben verglichen werden<br />
können.
Kostengruppe 100 Grundstück<br />
Die Kostengruppe enthält den Grundstückswert, die<br />
Grundstücksnebenkosten (Erwerb des Grundstücks) und das<br />
Freimachen (Löschen von Belastungen)<br />
Die jetzige Abgrenzung der Kostengruppe 100 ist auch aus<br />
finanzierungstechnischen Gründen, insbesondere auch im Hinblick<br />
auf die öffentlichen Haushalte , in dieser Form festgelegt.
Kostengruppe 200 Herrichten + Erschließen<br />
Die Kostengruppe umfasst die Kosten aller vorbereitenden<br />
Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Grundstück bebauen zu<br />
können.<br />
Sie umfasst:<br />
• Vorbereitende Maßnahmen<br />
• Herrichten<br />
• Öffentliche Erschließung, Verkehr, Gas Wasser, Strom,<br />
Abwasser, Ausgleichsabgaben<br />
Öffentliche Erschließung:<br />
Die Kosten für die öffentliche Erschließung sind aufgrund<br />
gesetzlicher Vorschriften anteilige Kosten.<br />
Nicht öffentliche Erschließung:<br />
Die Kosten für Verkehrsflächen und technische Anlagen, die ohne<br />
öffentlich- rechtliche Beauftragung mit dem Ziel der späteren<br />
Übertragung in den Gebrauch der Allgemeinheit hergestellt und<br />
ergänzt werden.<br />
Dies kommt bei großen Wohnbauprojekten vor.<br />
(seltener Fall)
Kostengruppe 300<br />
Bauwerk- Baukonstruktion<br />
Die Kostengruppe umfasst die Kosten von Bauleistungen und<br />
Lieferung zur Herstellung des Bauwerks, jedoch ohne die<br />
technischen Anlagen.<br />
Dazu gehören auch die mit dem Bauwerk fest verbundenen<br />
Einbauten, die der besonderen Zweckbestimmung dienen, sowie<br />
übergreifende Maßnahmen.<br />
Bei Umbauten auch die Kosten des Teilabbruchs.<br />
Die Abgrenzung zwischen Einbauten und Ausstattung ist die<br />
KG 470 – KG 610<br />
Beschaffenheit und Befestigung technische, bauplanmäßige<br />
Maßnahmen notwendig sind.<br />
KG 390 sonstige Maßnahmen:<br />
Übergreifende Maßnahmen für Baukonstruktion die nicht einzelnen<br />
Kostengruppen der Baukonstruktion zuzuordnen sind. Gleiche<br />
Element z.B. KG 336 Außenwandbekleidungen als auch<br />
KG 354 Innenwandbekleidungen können zusammengefasst werden.
Kostengruppe 400<br />
Bauwerk, Technische Anlagen<br />
Die Kostengruppe umfasst die Kosten aller im Bauwerk<br />
eingebauten, daran angeschlossenen oder damit fest verbundenen<br />
technischen Anlagen oder Anlagenteile.<br />
Die einzelnen Anlagen enthalten die notwendigen Gestelle,<br />
Befestigungen, Armaturen, etc. Wärme- und Kältedämmung,<br />
Schall- und Brandschutzvorkehrungen, Abdeckungen,<br />
Verkleidungen, Mess- und Steueranlagen.<br />
Die Untergliederung in der 2. + 3. Ebene sowohl Anlagen- als auch<br />
Element bezogen.
Kostengruppe 500 Außenanlagen<br />
Die Kostengruppe umfasst die Kosten der Bauleistungen und<br />
Lieferungen für die Herstellung aller Gelände- und<br />
Verkehrsflächen, Baukonstruktionen und technischen Anlagen<br />
außerhalb des Bauwerks, soweit sie nicht in<br />
KG 200 (Herrichten + Erschließen ) erfasst sind.<br />
Kostengruppe 600<br />
Ausstattung und Kunstwerke<br />
Die Kostengruppe umfasst die Kosten für alle beweglichen oder<br />
ohne besondere Maßnahmen zu befestigende Sachen, die zur<br />
Ingebrauchnahme, zur allgemeinen Benutzung oder zur<br />
künstlerischen Gestaltung des Bauwerks und der Außenanlagen<br />
erforderlich sind.
Kostengruppe 700 Baunebenkosten<br />
Die Kostengruppe enthält die Kosten die bei der Planung und<br />
Durchführung auf der Grundlage von Honorarverordnungen,<br />
Gebührenordnungen oder nach weiteren vertraglichen<br />
Verordnungen entstehen
Splittung Schätzung<br />
EFH einfach EFH gehoben<br />
Rohbau 50 % - 55% 40%<br />
Ausbau 30% 35%<br />
Techn. Anl 15 % - 20 % 25%<br />
100% 100%<br />
Außenanla pro m ² 20,-- € pro m ² 70,-- €<br />
Honorare 12% 18%<br />
Durchschnittliche Kostenstruktur<br />
Kosten Kosten<br />
100%<br />
16 %<br />
Honorare<br />
Rohbau<br />
48 %<br />
Ausbau<br />
52%<br />
Rohbau<br />
48%<br />
Technik<br />
19 %<br />
Ausbau<br />
33 %<br />
16 %<br />
Honorare
Splittung Berechnung<br />
Kostengruppe 300<br />
EFH einfach EFH gehoben<br />
Bauwerk<br />
Baugrube 3,50% 3,50%<br />
Gründung 8,50% 5,00%<br />
Außenwände 30,00% 35,00%<br />
Innenwände 16,50% 20,00%<br />
Decken 20,00% 11,00%<br />
Dächer 15,00% 20,00%<br />
Baukonstruktion Einbau<br />
Sonstiges<br />
6,50% 5,50%<br />
100,00% 100%<br />
Kostengruppe 400<br />
Technische Anlagen EFH einfach EFH gehoben<br />
Abwasser, Wasser, Gas 35% 38%<br />
Wärmeversorgungsanlage 38% 32%<br />
Lufttechnische Anlagen 1% 3%<br />
Starkstrom 23% 23%<br />
Fernmeldetechnik 3% 1%<br />
Förderanlagen<br />
Nutzerspezifisch<br />
Gebäudeautomation 3%<br />
Sonstige Maßnahmen<br />
100% 100%