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Rolf Mühleisen - Mühleisen + Partner

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Hochschule Biberach<br />

Bauökonomie<br />

2008<br />

<strong>Rolf</strong> <strong>Mühleisen</strong>, Dipl. Ing. Freier Architekt<br />

Diese Arbeitsunterlagen enthalten<br />

Auszüge aus DIN 276 gemäß DIN-VDE- Merkblatt für die Wiedergabe von<br />

DIN-VDE-Normen für Unterrichtszwecke.<br />

Nur für den persönlichen Gebrauch von <strong>Rolf</strong> <strong>Mühleisen</strong>, Hochschule<br />

Biberach, 29.09.2008<br />

Keine Vervielfältigung, keine Weitergabe.<br />

Die Unterrichtsmaterialien sind nach Gebrauch zurückzugeben.


Vorwort<br />

„Wir können alles, außer teuer“<br />

Horst Küsgen - lernt in Englang Kostenplanung<br />

1966 - EFB<br />

1970 - Lehrbeauftragter<br />

- kommt über Umwege nach Stuttgart<br />

Entwicklungsplanung für Baukosten<br />

- Professor


Kosten im Bauwesen<br />

Ursache, Auswirkung<br />

Bauherr<br />

�<br />

Festlegung<br />

der<br />

Obergrenze<br />

Ziel + Zweck:<br />

Kostenvorgabe:<br />

Kosten<br />

vorgabe<br />

Kosten<br />

rahmen<br />

• Erhöhung der Kostensicherheit<br />

• Investitionsrisiken zu vermindern<br />

• Förderung frühzeitiger Alternativen<br />

Kostenrahmen:<br />

Architekt<br />

oder als<br />

Zielgröße<br />

Ermittlung<br />

der<br />

Kosten<br />

nach<br />

Bedarfs<br />

planung<br />

• dient als Grundlage für die Entscheidung über die<br />

Bedarfsplanung sowie für grundsätzliche Wirtschaftlichkeits-<br />

und Finanzierungsüberlegungen und zur Festlegung der<br />

Kostenvorgabe.


Architekt<br />

DIN 276<br />

4.81<br />

Konvertierung<br />

DIN 276<br />

( 6.93)<br />

neu 11.06<br />

DIN 277<br />

Teil 1<br />

Teil 2<br />

Teil 3<br />

HOAI<br />

Bauherr<br />

DIN 276 4.81 - 11.06 Kosten im Hochbau<br />

HOAI Honorarordnung Architekten + Ingenieure<br />

(1990 / 1996)<br />

DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte


DEUTSCHE NORM<br />

O DINDeutscheslnstitutfürNormunge.V. JedeArtderVervielfältigung,auchauszugsweise,<br />

nur mit Genehmigung des DIN Deutsches lnstitut für Normung e.V., Bedrn, gestattet.<br />

Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin<br />

Preisgruppe 1 2<br />

w.din.de<br />

www.beuth.de<br />

November 2006<br />

DtN 276-1 DIN<br />

rcs 91.010.20 Ersatz für<br />

DIN 276:1993-06<br />

Kosten im Bauwesen -<br />

Teil 1: Hochbau<br />

Building costs -<br />

Part 1: Building construction<br />

Coüts de bätiment -<br />

Partie 1: Bätiment<br />

Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN<br />

Gesamtumfang 26 Seiten<br />

lllllllllIilililil<br />

9768980


o<br />

I<br />

S o<br />

; z<br />

q<br />

F<br />

a<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

Inhalt<br />

1 Anwendungsbereich<br />

,.........., ..........4<br />

3 Grundsätze der Kostenplanung ,.,.,.,........,...........5<br />

3.2.2 Festlegung<br />

der Kostenvorgabe........ .......,...........6<br />

3.3.2 Darstellung und Vollständigkeit..,,,,.. .,,,...........,.,6<br />

3.3.3 Grundlagen und Erläuterungen...,..,, ......,,...,......,6<br />

3.3.4 Kostenermittlung bei Bauabschnitten...,........, ......,.,.........,.....6<br />

3.3.5 Bauprojekte im Bestand. ..,...,.........,.6<br />

3,3.6 Vorhandene Bausubstanz und wieder verwendete Teile .............,..,,........6<br />

3.3.10 Kostenstand und Kostenprognose.... ..,,.,..........,7<br />

3,4 Stufen der Kostenermittlung ..........7<br />

3.5 Kostenkontrolle und Kostensteuerung .,....,... .,...........,...,..,...,g<br />

3.5.4 Kostenkontrolle bei der Vergabe und Ausführung ,......,.... ....................,.,,9<br />

4<br />

4.1<br />

4.2<br />

4.3<br />

KostengliederunS ........,........<br />

Aufbau der Kostengliederung<br />

Ausführungsorientierte Gliederung der Kosten.<br />

Darstellung der Kostengliederung....<br />

............g<br />

...,......9<br />

.........,.......10<br />

.....,.......,..10<br />

Seite


o<br />

a<br />

e<br />

Vorwort<br />

DIN 276'1:2006-11<br />

Diese Norm wurde vom NABau Arbeitsausschuss 005-01-05,,Kosten im Hochbau" erarbeitet. Der Teil 1 qilt<br />

für den Hochbau; Teile für andere Bereiche des Bauwesens sind in Vorbereituno.<br />

Anderungen<br />

Gegenüber DIN 276:1993-06 wurden folgende Anderungen vorgenommen:<br />

a) Titel und Gliederung der Norm wurden geändert, um die Norm über den Hochbau hinaus anoeren<br />

Bereichen des Bauwesens zu öffnen:<br />

b) der Anwendungsbereich der Norm wurde entsprechend den geänderten Inhalten neu formuliert,<br />

c) die Begriffe wurden entsprechend dem Stand der Technik geändert und ergänzt;<br />

d) die Grundsätze der Kostenermittlung wurden zu Grundsätzen der Kostenplanung erweitert;<br />

e) für den Begriff ,,Kostenvorgabe" wurden Grundsätze der Anwendung formuliert;<br />

f) Die Grundsätze der Kostenermittlung wurden mit dem Ziel größerer Wirtschaftlichkeit und Kostensicherheit<br />

neu gefasst;<br />

g) die Stufen der Kostenermittlung wurden im Hinblick auf eine kontinuierliche Kostenplanung erweitert und<br />

neu formuliert:<br />

h) für Kostenkontrolle und Kostensteuerung wurden Grundsätze der Anwendung formuliert;<br />

i) der Aufbau der Kostengliederung bleibt unverändert. Die Beschreibung wurde redaktionell geändert;<br />

j) die ausführungsorientierte Gliederung der Kosten wurde als Alternative beibehalten; Tabelle 2 wurde<br />

gestrichen;<br />

k) die Darstellung der Kostengliederung wurde entsprechend dem Stand der Technik redaktionell<br />

überarbeitet;<br />

l) der Anhang A wurde gestrichen.<br />

Frühere Ausgaben<br />

DIN 276: 1934-08,<br />

'1943-08,<br />

1954x-03,<br />

'1993-06<br />

DIN 276 Teil 1:1971-09,'1981-04<br />

D lN 276 T eil 2: 197 1-09, 1 9B 1 -04<br />

DIN 276-Teil3: 1971-09, 1981-04<br />

DIN 276 Teil 3 Auswahl 1 : 198'1-04


a<br />

! 4<br />

()<br />

a<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

1 Anwendungsbereich<br />

Dieser Teil der Norm gilt für die Kostenplanung im Hochbau, insbesondere für die Ermittlung und die<br />

Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten für den Neubau, den Umbau und die Modernisierung<br />

von Bauwerken sowie die damit zusammenhängenden projektbezogenen Kosten; für Nutzungskosten im<br />

Hochbau gilt DIN 18960.<br />

Die Norm legt Begriffe der Kostenplanung im Bauwesen fest; sie legt Unterscheidungsmerkmale von Kosten<br />

fest und schafft damit die Voraussetzungen für die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von Kostenermittlungen.<br />

Die nach dieser Norm ermittelten Kosten können bei Verwendung für andere Zwecke (2. B. Vergütung von<br />

Auftragnehmerleistungen, steuerliche Förderung) den dabei erforderlichen Ermittlungen zugrunde gelegt<br />

werden. Eine Bewertung der Kosten im Sinne der entsprechenden Vorschriften nimmt die Norm jedoch nicht<br />

vor.<br />

2 Begriffe<br />

Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.<br />

2.1<br />

Kosten im Bauwesen<br />

Aufwendungen für Güter, Leistungen, Steuern und Abgaben, die fur die Vorbereitung, Planung und Ausführung<br />

von Bauprojekten erforderlich sind<br />

ANMERKUNG Kosten im Bauwesen werden in diesem Dokument im Folqenden als Kosten bezeichnet.<br />

2.2<br />

Kostenplanung<br />

Gesamtheit aller Maßnahmen der Kostenermittlung, der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung<br />

2.3<br />

Kostenvorgabe<br />

Festlegung der Kosten als Obergrenze oder als Zielgröße für die Planung<br />

2.4<br />

Kostenermittlung<br />

Vorausberechnung der entstehenden Kosten bzw. Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten<br />

Entsprechend dem Planungsfortschritt werden die folgenden Stufen der Kostenermittlung unterschieden:<br />

2.4.1<br />

Kostenrahmen<br />

Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Bedarfsplanung<br />

2.4.2<br />

Kostenschätzung<br />

Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Vorplanung<br />

2.4.3<br />

Kostenberechnung<br />

Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Entwurfsplanung<br />

2.4.4<br />

Kostenanschlag<br />

Ermittlung der Kosten auf der Grundlage der Ausführungsvorbereitung


f<br />

o Eo<br />

2<br />

2.4.5<br />

Kostenfeststellung<br />

Ermittlung der endgültigen Kosten<br />

2.5<br />

Kostenkontrolle<br />

Vergleichen aktueller Kostenermittlungen mit Kostenvorgaben und früheren Kostenermittlungen<br />

2.6<br />

Kostensteuerung<br />

Eingreifen in die Planung zur Einhaltung von Kostenvorgaben<br />

2.7<br />

Kostenkennwert<br />

Wert, der das Verhältnis von Kosten zu einer Bezugseinheit darstellt<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

2.8<br />

Kostengliederung<br />

Ordnungsstruktur, nach der die Gesamtkosten eines Bauprojektes in Kostengruppen unterteilt werden<br />

2.9<br />

Kostengruppe<br />

Zusammenfassung einzelner, nach den Kriterien der Planung oder des Projektablaufes zusammengehörender<br />

Kosten<br />

2.10<br />

Gesamtkosten<br />

Kosten, die sich als Summe aus allen Kostengruppen ergeben<br />

2.11<br />

Bauwerkskosten<br />

Kosten, die sich als Summe der Kostengruppen 300 und 400 ergeben<br />

2.12<br />

Kostenprognose<br />

Ermittlung der Kosten auf den Zeitpunkt der Fertigstellung<br />

2.13<br />

Kostenrisiko<br />

Unwägbarkeiten und Unsicherheiten bei Kostenermittlungen und Kostenprognosen<br />

3 Grundsätze der Kostenplanung<br />

3.1 Allgemeines<br />

Ziel der Kostenplanung ist es, ein Bauprojekt wirtschaftlich und kostentransparent sowie kostensicher zu<br />

realisieren.<br />

Die Kostenplanung ist auf der Grundlage von Planungsvorgaben (Quantitäten und Qualitäten) oder von<br />

Kostenvorgaben kontinuierlich und systematisch über alle Phasen eines Bauprojekts durchzuführen.<br />

Kostenplanung kann gemäß folgender Grundsätze erfolgen:<br />

Die Kosten sind durch Anpassung von Qualitäten und Quantitäten einzuhalten;<br />

Die Kosten sind bei definierten Qualitäten und Quantitäten zu minimieren.


I<br />

a<br />

5 o<br />

q<br />

a<br />

o E<br />

?<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

3.2 Kostenvorgabe<br />

3.2.1 Ziel und Zweck<br />

Ziel der Kostenvorgabe ist es, die Kostensicherheit zu erhöhen, Investitionsrisiken zu vermindern und<br />

frühzeitige Alternativüberlegungen in der Planung zu fördern.<br />

3.2.2 FestlegungderKostenvorgabe<br />

Eine Kostenvorgabe kann auf der Grundlage von Budgef oder Kostenermittlungen festgelegt werden.<br />

Vor der Festlegung einer Kostenvorgabe ist ihre Realisierbarkeit im Hinblick auf die weiteren Planungsziele zu<br />

überprüfen. Bei Festlegung einer Kostenvorgabe ist zu bestimmen, ob sie als Kostenobergrenze oder als<br />

Zielgröße für die Planung gilt. Diese Vorgehensweise ist auch für eine Fortschreibung der Kostenvorgabe -<br />

insbesondere auf Grund von Planungsänderungen - anzuwenden.<br />

3.3 Kostenermittlung<br />

3.3.1 Zweck<br />

Kostenermittlungen dienen als Grundlagen für Finanzierungsüberlegungen und Kostenvorgaben, für<br />

Maßnahmen der Kostenkontrolle und der Kostensteuerung, für Planungs-, Vergabe- und Ausführungsentscheidungen<br />

sowie zum Nachweis der entstandenen Kosten.<br />

3.3.2 Darstellung undVollständigkeit<br />

Kostenermittlungen sind in der Systematik der Kostengliederung zu ordnen. Die Kosten sind vollständig zu<br />

erfassen und zu dokumentieren.<br />

3.3.3 GrundlagenundErläuterungen<br />

Die Grundlagen der Kostenermittlung sind anzugeben. Erläuterungen zum Bauprojekt sind in der Systematik<br />

der Kostengliederung zu ordnen.<br />

3,3,4 Kostenermittlung bei Bauabschnitten<br />

Besteht ein Bauprojekt aus mehreren Abschnitten (2. B. funktional, zeitlich, räumlich oder wirtschaftlich), sind<br />

für jeden Abschnitt getrennte Kostenermittlungen aufzustellen.<br />

3.3.5 Bauprojekte im Bestand<br />

Bei Bauprojekten im Bestand sollten die Kosten nach Abbruch-, Instandsetzungs- und Neubaumaßnahmen<br />

unterschieden werden.<br />

3.3.6 Vorhandene Bausubstanz und wieder verwendete Teile<br />

Der Wert vorhandener Bausubstanz und wieder verwendeter Teile ist bei den betreffenden Kostengruppen<br />

geso nd ert a uszuweisen.<br />

3.3.7 Eigenleistungen<br />

Der Wert von Eigenleistungen ist bei den betreffenden Kostengruppen gesondert auszuweisen. Für Eigenleistungen<br />

sind die Personal- und Sachkosten einzusetzen, die für entsprechende Unternehmerleistungen<br />

entstehen würden.


a<br />

c<br />

(J<br />

E<br />

a<br />

e<br />

3.3.8 Besondere Kosten<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

Sofern Kosten durch außergewöhnliche Bedingungen des Standortes (2. B. Gelände, Baugrund, Umgebung),<br />

durch besondere Umstände des Bauprojekts oder durch Forderungen außerhalb der Zweckbestimmung des<br />

Bauwerks verursacht werden, sind diese Kosten bei den betreffenden Kostengruppen gesondert auszuweisen.<br />

3,3,9 Kostenrisiken<br />

In Kostenermittlungen sollten vorhersehbare Kostenrisiken nach ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer<br />

Eintrittswahrscheinlichkeit benannt werden. Es sollten geeignete Maßnahmen zur Reduzierung, Vermeidung,<br />

Überwälzung und Steuerung von Kostenrisiken aufgezeigt werden.<br />

3.3.1 0 Kostenstand und Kostenprognose<br />

Bei Kostenermittlungen ist vom Kostenstand zum Zeitpunkt der Ermittlung auszugehen; dieser Kostenstand<br />

ist durch die Angabe des Zeitpunktes zu dokumentieren.<br />

Sofern Kosten auf den Zeitpunkt der Fertigstellung prognostiziert werden, sind sie gesondert auszuweisen.<br />

3.3.11 Umsatzsteuer<br />

Die Umsatzsteuer kann entsprechend den jeweiligen Erfordernissen wie folgt berücksichtigt werden:<br />

in den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer enthalten (,,Brutto-Angabe");<br />

in den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer nicht enthalten (,,Netto-Angabe");<br />

nur bei einzelnen Kostenangaben (2. B. bei übergeordneten Kostengruppen) ist die Umsatzsteuer ausgewiesen.<br />

In der Kostenermittlung und bei Kostenkennwerten ist immer anzugeben, in welcher Form die Umsatzsteuer<br />

berücksichtigt worden ist.<br />

3.4 Stufen der Kostenermittlung<br />

In 3.4.1 bis 3.4.5 werden die Stufen der Kostenermittlung nach ihrem Zweck, den erforderlichen Grundlagen<br />

und dem Detaillierungsgrad festgelegt.<br />

3.4.'l Kostenrahmen<br />

Der Kostenrahmen dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Bedarfsplanung sowie für<br />

grundsätzliche Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsüberlegungen und zur Festlegung der Kostenvorgabe.<br />

Bei dem Kostenrahmen werden insbesondere folgende Informationen zu Grunde gelegt:<br />

- quantitative Bedarfsangaben, z. B. Raumprogramm mit Nutzeinheiten, Funktionselemente und deren<br />

Flächen;<br />

- qualitative Bedarfsangaben, z. B. bautechnische Anforderungen, Funktionsanforderungen, Ausstattungsstandards;<br />

- gegebenenfalls auch Angaben zum Standort.<br />

lm Kostenrahmen müssen innerhalb der Gesamtkosten mindestens die Bauwerkskosten qesondert<br />

ausgewresen werden.


DIN 276-1:2006-11<br />

3.4.2 Kostenschätzung<br />

Die Kostenschätzung dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Vorplanung.<br />

In der Kostenschätzung werden insbesondere folgende lnformationen zu Grunde gelegt:<br />

Fraohnicco der Vorplanung, insbesondere Planungsunterlagen, zeichnerische Darstellungen;<br />

Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen, nach DIN 277;<br />

^-'a"r^--r^ EI tdutEI iluu / Angaben zu den planerischen Zusammenhängen, Vorgängen und Bedingungen;<br />

Angaben zum Baugrundstück und zur Erschließung.<br />

In der Kostenschätzung müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen mindestens bis zur 1. Ebene der<br />

Knctonnliodarr rnn ormiitolf rrrorr{on<br />

3.4.3 Kostenberechnung<br />

Die Kostenberechnung dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung.<br />

In der Kostenberechnung werden insbesondere folgende lnformationen zu Grunde gelegt:<br />

Planungsunterlagen, z. B. durchgearbeitete Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe des<br />

Bauvorhabens), gegebenenfalls auch Detailpläne mehrfach wiederkehrender Raumgruppen;<br />

Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen;<br />

Erläuterungen, z. B. Beschreibung der Einzelheiten in der Systematik der Kostengliederung, die aus den<br />

Zeichnungen und den Berechnungsunterlagen nicht zu ersehen, aber für die Berechnung und die<br />

Beurteilung der Kosten von Bedeutung sind.<br />

In der Kostenberechnung müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen mindestens bis zur 2. Ebene der<br />

Kostengliederung ermittelt werden.<br />

3.4.4 Kostenanschlag<br />

Der Kostenanschlag dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Ausführungsplanung und die<br />

Vorbereitung der Vergabe.<br />

lm Kostenanschlag werden insbesondere folgende lnformationen zu Grunde gelegt:<br />

Planungsunterlagen, z. B. endgültige vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen;<br />

Berechnungen, z. B, für Standsicherheit, Wärmeschutz, technische Anlagen;<br />

Berechnung der Mengen von Bezugseinheiten der Kostengruppen;<br />

Erläuterungen zur Bauausführung, z. B. Leistungsbeschreibungen;<br />

Zusammenstellungen von Angeboten, Aufträgen und bereits entstandenen Kosten (2. B. für das<br />

Grundstück, Baunebenkosten usw.).<br />

lm Kostenanschlag müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen mindestens bis zur 3. Ebene der<br />

Knctonnlicrlcrr rnq ermittelt und nach den vorgesehenen Vergabeeinheiten geordnet werden. Der<br />

Kostenanschlag kann entsprechend dem Projektablauf in einem oder mehreren Schritten aufgestellt werden.<br />

3.4.5 Kostenfeststellung<br />

- [-]io Knctonfoetcfellung dient zum Nachweis der entStandenen KOSten sowie gegebenenfalls zu Vergleichen<br />

g und Dokumentationen.<br />

!<br />

j a<br />

ö F<br />

o<br />

z


o<br />

a<br />

ln der Kostenfeststellung werden insbesondere folgende Informationen zu Grunde gelegt:<br />

geprüfte Abrechnungsbelege, z. B. Schlussrechnungen, Nachweise der Eigenleistungen;<br />

Planungsunterlagen, z. B. Abrechnungszeichnungen;<br />

Erläuterungen.<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

In der Kostenfeststellung müssen die Gesamtkosten nach Kostengruppen bis zur 3. Ebene der Kostengliederung<br />

u nterteilt werden.<br />

3.5 Kostenkontrolle und Kostensteuerung<br />

3.5,1 Zweck<br />

Kostenkontrolle und Kostensteuerung dienen der Überurachung der Kostenentwicklung und der Einhaltung<br />

der Kostenvorgabe.<br />

3.5.2 Grundsatz<br />

Bei der Kostenkontrolle und Kostensteuerung sind die Planungs- und Ausführungsmaßnahmen eines<br />

Bauprojekts hinsichtlich ihrer resultierenden Kosten kontinuierlich zu bewerten. Wenn bei der Kostenkontrolle<br />

Abweichungen festgestellt werden insbesondere beim Eintreten von Kostenrisiken, sind diese zu benennen.<br />

Es ist dann zu entscheiden, ob die Planung unverändert fortgesetzt wird, oder ob zielgerichtete Maßnahmen<br />

der Kostensteuerun g ergriffen werden.<br />

3.5.3 Dokumentation<br />

Die Ergebnisse der Kostenkontrolle sowie die vorgeschlagenen und durchgeführten Maßnahmen der<br />

Kostensteuerung sind zu dokumentieren.<br />

3.5,4 Kostenkontrolle bei der Vergabe und Ausführung<br />

Bei der Vergabe und der Ausführung sind die Angebote, Aufträge und Abrechnungen (einschließlich<br />

Nachträgen) in der für das Bauprojekt festgelegten Struktur aktuell zusammenzustellen und durch Vergleiche<br />

mit vorherigen Ergebnissen zu kontrollieren.<br />

4 Kostengliederung<br />

4.1 Aufbau der Kostengliederung<br />

Die Kostengliederung nach 4.3 sieht drei Ebenen der Kostengliederung vor; diese sind durch dreistellige Ordnungszahlen<br />

gekennzeichnet.<br />

In der 1. Ebene der Kostengliederung werden die Gesamtkosten in folgende sieben Kostengruppen gegliedert:<br />

'100<br />

Grundstück<br />

200 Herrichten und Erschließen<br />

300 Bauwerk - Baukonstruktionen<br />

400 Bauwerk - Technische Anlagen<br />

500 Außenanlagen<br />

600 Ausstattung und Kunstwerke<br />

700 Baunebenkosten


E rn<br />

Q<br />

o<br />

a<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

Die Kostengruppen 300 und 400 können zu Bauwerkskosten zusammengefasst werden.<br />

Bei Bedarf werden diese Kostengruppen entsprechend der Kostengliederung in die Kostengruppen der 2. und<br />

3. Ebene der Kostengliederung unterteilt.<br />

Über die Kostengliederung dieser Norm hinaus können die Kosten entsprechend den technischen Merkmalen<br />

z. B. für eine differenzierte Kostenplanung oder den herstellungsmäßigen Gesichtspunkten z. B. im Hinblick<br />

auf Vergabe und Ausführung oder nach der Lage im Bauwerk bzw. auf dem Grundstück z. B. für Zwecke der<br />

Termin- oder Finanzplanung weiter untergliedert werden.<br />

Ab dem Kostenanschlag sollten die Kostengruppen auch in Vergabeeinheiten entsprechend der<br />

projektspezifischen Vergabestruktur geordnet werden, damit die Angebote, Aufträge und Abrechnungen<br />

(einschließlich Nachträgen) aktuell zusammengestellt und kontrolliert werden können.<br />

4.2 Ausführungsorientierte Gliederung der Kosten<br />

Soweit es die Umstände des Einzelfalls zulassen (2. B. im Wohnungsbau) oder erfordern (2. B. bei Modernisierungen),<br />

können die Kosten vorrangig ausführungsorientiert gegliedert werden, indem bereits die Kostengruppen<br />

der ersten Ebene der Kostengliederung nach ausführungs- oder gewerkeorientieften Strukturen<br />

unterteilt werden. Dies entspricht der 2. Ebene der Kostengliederung. Hierfür kann die Gliederung in<br />

Leistungsbereiche entsprechend dem Standardleistungsbuch für das Bauwesen (lnternet unter www.gaeb.de)<br />

verwendet werden.<br />

lm Falle einer solchen ausführungsorientierten Gliederung der Kosten ist eine weitere Unterteilung, z. B. in<br />

Teilleistungen, erforderlich, damit die Leistungen hinsichtlich Inhalt, Eigenschaften und Menge beschrieben<br />

und erfasst werden können. Dies entspricht der 3. Ebene der Kostengliederung.<br />

Auch bei einer ausführungsorientierten Gliederung sollten die Kosten in Vergabeeinheiten geordnet werden.<br />

4,3 DarstellungderKostengliederung<br />

Die in der Spalte ,,Anmerkungen" aufgeführten Güter, Leistungen oder Abgaben sind Beispiele für die jeweilige<br />

Kostengruppe; die Aufzählung ist nicht abschließend.<br />

Die Kosten sind möglichst getrennt und eindeutig den einzelnen Kostengruppen zuzuordnen. Bestehen<br />

mehrere Zuordnungsmöglichkeiten und ist eine Aufteilung nicht möglich, sind die Kosten entsprechend der<br />

überwiegenden Verursachung zuzuordnen (2. B. KG 390, KG 490, KG 590),


15<br />

c<br />

?<br />

100 Grundstück<br />

Tabelle 1<br />

Kostengruppen Anmerkungen<br />

110 Grundstückswert<br />

120 Grundstücksnebenkosten<br />

121 Vermessungsgebühren<br />

122 Gerichtsgebühren<br />

123 Notariatsgebühren<br />

124 Maklerprovisionen<br />

125 Grunderwerbssteuer<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

126 Wertermittlungen, UntersuchunWertermittlungen,<br />

Untersuchungen zu Altlasten und deren Beseitigengung,<br />

Baugrunduntersuchungen und Untersuchungen über die Bebaubarkeit,<br />

soweit sie zur Beurteilung des Grundstückswertes dienen<br />

127 Genehmigungsgebühren<br />

128 Bodenordnung,<br />

Grenzregulierung<br />

129 Grundstücksnebenkosten,sonstiges<br />

130 Freimachen<br />

13'1 Abfindungen<br />

132 Ablösen dinglicher Rechte<br />

139 Freimachen,sonstiges<br />

Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks<br />

entstehen<br />

Kosten, die aufzuwenden sind, um ein Grundstück von Belastungen<br />

freizumachen<br />

Abfind ungen und Entschädig ungen für bestehende Nutzun gsrechte,<br />

z. B. Miet- und Pachtverträge<br />

Ablösung von Lasten und Beschränkungen, z. B. Wegerechten<br />

200 Herrichten und Erschließen Kosten aller vorbereitenden Maßnahmen, um die Baumaßnahme<br />

auf dem Grundstück durchführen zu können<br />

210 Herrichten<br />

211 Sicherungsmaßnahmen<br />

212 Abbruchmaßnahmen<br />

213 Altlastenbeseitigung<br />

214 Herrichten der<br />

GeländeoberJläche<br />

219 Herrichten,sonstiges<br />

Kosten der vorbereitenden Maßnahmen, soweit nicht in anderen<br />

Kostengruppen erfasst<br />

Schutz von vorhandenen Bauwerken, Bauteilen, Versorgungsleitungen<br />

sowie Sichern von Bewuchs und Vegetationsschichten<br />

Abbrechen und Beseitigen von vorhandenen Bauwerken, Ver- und<br />

Entsorgun gsleitungen sowie Verkehrsanlagen<br />

Beseitigen von Kampfmitteln und anderen gefährlichen Stoffen,<br />

Sanieren belasteter und kontaminierter Böden<br />

Roden von Bewuchs, Planieren, Bodenbewegungen einschließlich<br />

Oberbodensicherung, soweit nicht in KG 500 erfasst<br />

11


tt<br />

F<br />

?<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

Tabelle 1 (fortgesetzt)<br />

Kostengruppen Anmerkungen<br />

220 OffentlicheErschließung<br />

221 Abwasserentsorgung<br />

222 Wasserversorgung<br />

223 Gasversorgung<br />

224 Fernwärmeversorgung<br />

225 Stromversorgung<br />

226 Telekommunikation<br />

227 Verkehrserschließung<br />

228 Abfallentsorgung<br />

229 Öffentliche Erschließung,<br />

sonstiges<br />

Anteil ige Kosten aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Erschließungsbeiträ<br />

ge/An I iegerbeiträge) u nd Kosten a ufg ru nd öffentl ich-rechtlicher<br />

Verträge für<br />

die Beschaffung oder den Erwerb der Erschließungsflächen<br />

gegen Entgelt durch den Träger der öffentlichen Erschließung,<br />

die Herstellung oder Anderung gemeinschaftlich genutzter<br />

technischer Anlagen, z. B. zur Ableitung von Abwasser sowie<br />

zur Versorgung mitWasser, Wärme, Gas, Strom und Telekommunikation,<br />

die erstmalige Herstellung oder den Ausbau der öffentlichen<br />

Verkehrsflächen, der Grünflächen und sonstiger Freiflächen für<br />

öffentliche Nutzung.<br />

Kostenzuschüsse und Anschlusskosten sollen getrennt ausgewiesen<br />

werden.<br />

Kostenzuschüsse, Anschlusskosten<br />

Kostenzuschüsse, Anschlusskosten<br />

Kostenzuschüsse, Anschlusskosten<br />

Kostenzuschüsse, Anschlusskosten<br />

Kostenzuschüsse, Anschlusskosten<br />

Einmalige Entgelte für die Bereitstellung und Anderung von Netzanschlüssen<br />

Erschließungsbeiträge für die Verkehrs- und Freianlagen einschließlich<br />

deren Entwässerung und Beleuchtung<br />

Kostenzuschüsse, Anschlusskosten z, B. für eine<br />

leitungsgebundene Abfallentsorgung<br />

230 NichtöffentlicheErschließung Kosten für Verkehrsflächen und technische Anlagen, die ohne<br />

öffentlich-rechtliche Verpflichtung oder Beauftragung mit dem Ziel<br />

der späteren Übertragung in den Gebrauch der Allgemeinheit<br />

hergestellt und ergänzt werden. Kosten von Anlagen auf dem<br />

eigenen Grundstück gehören zu der Kostengruppe 500.<br />

Soweit erforderlich, kann die Kostengruppe 230 entsprechend der<br />

Kostengruppe 220 untergliedert werden.<br />

240 Ausgleichsabgaben Kosten, die aufgrund rechtlicher Bestimmungen aus Anlass des<br />

geplanten Bauvorhabens einmalig und zusätzlich zu den<br />

Erschließungbeiträgen entstehen. Hierzu gehört insbesondere das<br />

Ablösen von Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften,<br />

z. B. Stellplätze, Baumbestand.<br />

250 Ubergangsmaßnahmen<br />

251 Provisorien<br />

252 Auslagerungen<br />

12<br />

Kosten der Erstellung, Anpassung oder Umlegung von Bauwerken und<br />

Außenanlagen als provisorische Maßnahme der endgültigen Bauwerke<br />

und Außenanlagen einschließlich dem Wiederentfernen der Provisorien<br />

soweit nicht in den Kostengruppen 398, 498 und 598 erfasst.<br />

Kosten für die Auslagerung von Nutzungen während der Bauzeit


a<br />

o<br />

:<br />

Tabef le 1 (forTgesetzt)<br />

Kostengruppen Anmerkungen<br />

300 Bauwerk -<br />

Baukonstruktionen<br />

310 Baugrube<br />

31'1 Baugrubenherstellung<br />

312 Baugrubenumschließung<br />

313 Wasserhaltung<br />

319 Baugrube,sonstiges<br />

320 Gründung<br />

321 Baugrundverbesserung<br />

322 Flachgründungen<br />

323 Tiefgründungen<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

Kosten von Bauleistungen und Lieferungen zur Herstellung des<br />

Bauwerks, jedoch ohne die Technischen Anlagen (Kostengruppe<br />

400). Dazu gehören auch die mit dem Bauwerk fest verbundenen<br />

Einbauten, die der besonderen Zweckbestimmung dienen, sowie<br />

übergreifende Maßnahmen in Zusammenhanq mit den Baukonstruktionen.<br />

Bei Umbauten und Modernisierungen zählen hierzu auch die Kosten<br />

von Teilabbruch-, Instandsetzungs-, Sicherungs- und<br />

Demontagearbeiten. Die Kosten sind bei den betreffenden<br />

Kosten gruppen auszuweisen.<br />

Bodenabtrag, Aushub einschließlich Arbeitsräumen und Böschungen,<br />

Lagern, Hinterfüllen, Ab- und Anfuhr<br />

Verbau, z. B. Schlitz-, Pfahl-, Spund-, Trägerboht-, tnjektions- und<br />

Spritzbetonwände einschließlich Verankerung, Absteifun g<br />

Grund- und Schichtenwasserbeseitigung während der Bauzeit<br />

324 Unterböden und Bodenplatten Unterböden und Bodenplatten, die nicht der Fundamentierung dienen<br />

325 Bodenbeläge<br />

326 Bauwerksabdichtungen<br />

327 Dränagen<br />

329 Gründung,sonstiges<br />

330 Außenwände<br />

331 TragendeAußenwände<br />

332 Nichttragende Außenwände<br />

333 Außenstützen<br />

334 Außentüren und -fenster<br />

335 Außenwandbekleidungen,<br />

außen<br />

Die Kostengruppen enthalten die zugehörigen Erdarbeiten und<br />

Sau berkeitsschichten.<br />

Bodenaustausch, Verdichtung, Einpressung<br />

Einzel-, Streifenfundamente, Fundamentplatten<br />

Pfahlgründung einschließlich Roste, Brunnengründungen; Verankerungen<br />

Beläge auf Boden- und Fundamentplatten, z. B. Estriche, Dichtungs-,<br />

Dämm-, Schutz-, Nutzschichten<br />

Abdichtungen des Bauwerks einschließlich Filter-, Trenn- und<br />

Schutzschichten<br />

Leitungen, Schächte, Packungen<br />

Wände und Stützen, die dem Außenklima ausgesetzt sind bzw. an<br />

das Erdreich oder an andere Bauwerke grenzen<br />

Tragende Außenwände einschließlich horizontaler Abdichtungen<br />

Außenwände, Brüstungen, Ausfachungen, jedoch ohne Bekleidungen<br />

Stützen und Pfeiler mit einem Querschnittsverhältnis < 1 : 5<br />

Fenster und Schaufenster, Türen und Tore einschließlich Fensterbänken,<br />

Umrahmungen, Beschlägen, Antrieben, Lüftungselementen<br />

und sonstigen eingebauten Elementen<br />

Außere Bekleidungen einschließlich Putz-, Dichtungs-, Dämm-,<br />

Schutzschichten an Außenwänden und -stützen<br />

13


c<br />

?<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

Tabelle 1 (fortgesetzt)<br />

Kostengruppen Anmerkungen<br />

336 Außenwandbekleidungen, innenRaumseitige<br />

Bekleidungen, einschließlich Putz-, Dichtungs-,<br />

Dämm-, Schutzschichten an Außenwänden und -stützen<br />

337 ElementierteAußenwände<br />

338 Sonnenschutz<br />

339 Außenwände,sonstiges<br />

340 lnnenwände<br />

341 Tragendelnnenwände<br />

342 Nichttragende lnnenwände<br />

343 Innenstützen<br />

344 Innentüren und -fenster<br />

345 Innenwandbekleidungen<br />

346 Elementiertelnnenwände<br />

349 Innenwände,sonstiges<br />

350 Decken<br />

351 Deckenkonstruktionen<br />

352 Deckenbeläge<br />

353 Deckenbekleidunoen<br />

359 Decken, sonstiges<br />

360 Dächer<br />

361 Dachkonstruktionen<br />

Elementierte Wände, bestehend aus Außenwand, -fenster, {üren,<br />

-bekleidungen<br />

Rollläden, Markisen und Jalousien einschließlich Antrieben<br />

Gitter, Geländer, Stoßabweiser und Handläufe<br />

Innenwände und Innenstützen<br />

Tragende Innenwände einschließlich horizontaler Abdichtungen<br />

Innenwände, Ausfachungen, jedoch ohne Bekleidungen<br />

Stützen und Pfeiler mit einem Querschnittsverhältnis < '1<br />

: 5<br />

Türen und Tore, Fenster und Schaufenster einschließlich Umrahmungen,<br />

Beschlägen, Antrieben und sonstigen eingebauten Elementen<br />

Bekleidungen einschließlich Putz, Dichtungs-, Dämm-, Schutzschichten<br />

an Innenwänden und -stützen<br />

Elementierte Wände, bestehend aus Innenwänden, -türen,<br />

-fenstern, -bekleidungen, z. B. Falt- und Schiebewände, Sanitärtrennwände,<br />

Verschläge<br />

Gitter, Geländer, Stoßabweiser, Handläufe, Rollläden einschließlich<br />

Antrieben<br />

Decken, Treppen und Rampen oberhalb der Gründung und unterhalb<br />

der Dachfläche<br />

Konstruktionen von Decken, Treppen, Rampen, Balkonen, Loggien<br />

einschließlich Über- und Unterstützen, füllenden Teilen wie<br />

Hohlkörpern, Blindböden, Schüttungen, jedoch ohne Beläge und<br />

Bekleidungen<br />

Beiäge auf Deckenkonstruktionen einschließlich Estrichen,<br />

Dichtungs-, Dämm-, Schutz-, Nutzschichten; Schwing- und<br />

Installationsdoppelböden<br />

Bekleidungen unter Deckenkonstruktionen einschließlich Putz,<br />

Dichtungs-, Dämm-, Schutzschichten; Licht- und Kombinationsdecken<br />

Abdeckungen, Schachtdeckel, Roste, Geländer, Stoßabweiser,<br />

Handläufe, Leitern, Einschubtreppen<br />

362 Dachfenster,DachöffnungenFenster,<br />

Ausstiege einschließlich Umrahmungen, Beschlägen, Antrieben,<br />

Lüftungselementen und sonstigen eingebauten Elementen<br />

?A? l-)enhhaläna<br />

14<br />

Flache oder geneigte Dächer<br />

Konstruktionen von Dächern, Dachstühlen, Raumtragwerken und<br />

Kuppeln einschließlich Über- und Unterzügen, füllenden Teilen wie<br />

Hohlkörpern, Blindböden, Schüttungen, jedoch ohne Beläge und<br />

Bekleidungen<br />

Beläge auf Dachkonstruktionen einschließlich Schalungen, Lattungen,<br />

Gefälle-, Dichtungs-, Dämm-, Schutz- und Nutzschichten;<br />

Entwässerungen der Dachfläche bis zum Anschluss an die<br />

Abwasseranlagen


a<br />

F<br />

a<br />

Tabelle 1 (forlgesetzt)<br />

Kostengruppen Anmerkungen<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

364 Dachbekleidunoen Dachbekleidungen unter Dachkonstruktionen einschließlich Putz,<br />

Dichtungs-, Dämm-, Schutzschichten; Licht- und Kombinationsdecken<br />

unter Dächern<br />

369 Dächer. sonstioes Geländer, Laufbohlen, Schutzgitter, Schneefänge, Dachleitern,<br />

Sonnenschutz<br />

370 BaukonstruktiveEinbautenKosten<br />

der mit dem Bauwerk fest verbundenen Einbauten, jedoch<br />

ohne die nutzungsspezifischen Anlagen (siehe Kostengruppe 470).<br />

Für die Abgrenzung gegenüber der Kostengruppe 61 0 ist maßgebend,<br />

dass die Einbauten durch ihre Beschaffenheit und Befestigung<br />

iechnische und bauplanerische Maßnahmen erforderlich machen,<br />

z. B. Anfertigen von Werkplänen, statischen und anderen<br />

Berechnungen, Anschließen von lnstallationen<br />

371 AllgemeineEinbauten<br />

372 BesondereEinbauten<br />

Einbauten, die einer allgemeinen Zweckbestimmung dienen, z. B.<br />

Einbaumöbel wie Sitz- und Liegemöbel, Gestühl, Podien, Tische,<br />

Theken, Schränke, Garderoben, Regale, Einbauküche<br />

379 BaukonstruktiveEinbauten, z, B. Rauchschutzvorhänoe<br />

sonstiges<br />

390 Sonstige Maßnahmen für<br />

Baukonstruktionen<br />

39'1 Baustelleneinrichtunq<br />

392 Gerüste<br />

393 Sicherungsmaßnahmen<br />

394 Abbruchmaßnahmen<br />

395 lnstandsetzungen<br />

396 Materialentsorgung<br />

Einbauten, die einer besonderen Zweckbestimmung eines Objektes<br />

dienen, z. B. Werkbänke in Werkhallen, Labortische in Labors,<br />

Bühnenvorhänge in Theatern, Altäre in Kirchen, Einbausportgeräte<br />

in Sporthallen, Operationstische in Krankenhäusern<br />

Baukonstruktionen und übergreifende Maßnahmen im<br />

Zusammenhang mit den Baukonstruktionen, die nicht einzelnen<br />

Kostengruppen der Baukonstruktionen zugeordnet werden können<br />

oder die nicht unter KG 490 oder KG 590 erfasst sind<br />

Einrichten, Vorhalten, Betreiben, Räumen der übergeordneten Baustelleneinrichtung,<br />

z. B. Material- und Geräteschuppen, Lager-,<br />

Wasch-, Toiletten- und Aufenthaltsräume, Bauwagen, Misch- und<br />

Transportanlagen, Energie- und Bauwasseranschlüsse, Baustraßen,<br />

Lager- und Arbeitsplätze, Verkehrssicherungen, Abdeckungen,<br />

Bauschilder, Bau- und Schutzzäune, Baubeleuchtung, Schutt-<br />

hacoitinrrnn<br />

Auf-, Um-, Abbauen, Vorhalten von Gerüsten<br />

Sicherungsmaßnahmen an bestehenden Bauwerken, z. B. Unterfangungen,<br />

Abstützungen<br />

Abbruch- und Demontagearbeiten einschließlich Zwischenlagern<br />

wieder verwendbarer Teile, Abfuhr des Abbruchmaterials, soweit<br />

nicht in anderen Kostengruppen erfasst<br />

Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen<br />

Gebrauch geeigneten Zustandes, soweit nicht in anderen<br />

Kosten gruppen erfassbar<br />

Entsorgung von Materialien und Stoffen, die bei dem Abbruch, bei<br />

der Demontage und bei dem Ausbau von Bauteilen oder bei der<br />

Erstellung einer Bauleistung anfallen zum Zweck des Recyclings<br />

oder der Deponierung<br />

15


!<br />

E<br />

z<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

Tabelle 1 (foftgesetzt)<br />

Kostengruppen Anmerkungen<br />

397 ZusätzlicheMaßnahmen<br />

398 Provisorische<br />

Baukonstru ktionen<br />

399 Sonstige Maßnahmen für<br />

Baukonstruktionen. sonstioes<br />

400 Bauwerk -<br />

Technische Anlagen<br />

410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen<br />

411 Abwasseranlagen<br />

412 Wasseranlagen<br />

413 Gasanlagen<br />

414 Ahwaccpr-\A/rcscr-<br />

Gasanlagen, sonstiges<br />

420 Wärmeversorgungsanlagen<br />

Zusätzliche Maßnahmen bei der Erstellung von Baukonstruktionen<br />

z. B, Schutz von Personen, Sachen; Reinigung vor Inbetriebnahme;<br />

Maßnahmen aufgrund von Forderungen des Wasser-, Landschafts-,<br />

Lärm- und Erschütterungsschutzes während der Bauzeit; Schlechtwetter<br />

und Winterbauschutz, Erurärmung des Bauwerkes, Schneeräumung<br />

Kosten für die Erstellung, Beseitigung provisorischer<br />

Baukonstruktionen, Anpassung des Bauwerkes bis zur<br />

Inbetriebnahme des endgültigen Bauwerkes<br />

Baukonstruktionen, die mehrere Kostengruppen betreffen, z. B.<br />

Schließanlagen, Schächte, Schornsteine, soweit nicht in anderen<br />

Kostengruppen erfasst<br />

Kosten aller im Bauwerk eingebauten, daran angeschlossenen oder<br />

damit fest verbundenen technischen Anlaqen oder Anlaqenteile<br />

Die einzelnen technischen Anlagen enthalten die zugehörigen Gestelle,<br />

Befestigungen, Armaturen, Wärme- und Kältedämmung,<br />

Schall- und Brandschutzvorkehrungen, Abdeckungen, Verkleidungen,<br />

Anstriche, Kennzeichnungen sowie die anlagenspezifischen<br />

Mess-, Steuer- und Regelanlagen.<br />

Die Kosten für das Erstellen und Schließen von Schlitzen und<br />

Durchführungen werden in der Regel in der KG 300 erfasst.<br />

Abläufe, Abwasserleitungen, Abwassersammelanlagen, Abwasserbehandlungsanlagen,<br />

Hebeanlagen<br />

Wassergewinnungs-, Aufbereitungs- und Druckerhöhungsanlagen,<br />

Roh rl e itu n gen, dezentrale Wassererwärmer, San itärobjekte<br />

Gasanlagen für Wirtschaftswärme: Gaslagerungs- und Erzeugungsanlagen,<br />

Übergabestationen, Druckregelanlagen und Gasleitungen,<br />

soweit nicht zu den Kostengruppen 420 oder 470 gehörend<br />

Installationsblöcke, Sanitärzellen<br />

421 Wärmeerzeugungsanlagen B re n n stoffverso rg u n g, W ä rm eü be rg a bestation e n, W ä rm e e zeu g u n g<br />

auf der Grundlage von Brennstoffen oder unerschöpflichen<br />

Energiequellen einschließlich Schornsteinanschlüsse, zentrale<br />

Wassererwärmungsanlagen<br />

422 Wärmeverteilnetze<br />

423 Raumheizflächen<br />

Pumpen, Verteiler; Rohrleitungen für Raumheizflächen, raumlufttechnische<br />

Anlagen und sonstige Wärmeverbraucher<br />

Heizkörper, Flächenheizsysteme<br />

429 Wärmeversorgungsanlagen, Schornsteine, soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst<br />

sonstiges<br />

430 LufttechnischeAnlagen<br />

431 Lüftungsanlagen<br />

432 Teilklimaanlagen<br />

16<br />

Anlagen mit und ohne Lüftungsfunktion<br />

Abluftanlagen, Zuluftanlagen,Zu- und Abluftanlagen ohne oder mit<br />

einer thermodynamischen Luftbehand lungsfunktion, mechanische<br />

Entra uch ungsanl agen<br />

Anlagen mit zwei oder drei thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen


o<br />

tr<br />

e<br />

433 Klimaanlagen<br />

434 Kälteanlagen<br />

Tabelle 1 (fortgesetzt)<br />

Kostengruppen Anmerkungen<br />

439 LufttechnischeAnlagen,<br />

sonstiges<br />

440 Starkstromanlagen<br />

441 Hoch- und Mittelspannungsanragen<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

Anlagen m it vier thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen<br />

Kälteanlagen für lufttechnische Anlagen: Kälteezeugungs- und Rückkühlanlagen<br />

einschließlich Pumpen, Verteiler und Rohrleitungen<br />

Lüftungsdecken, Kühldecken, Abluftfenster; Installationsdoppelböden,<br />

soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst<br />

442 Eigenstromversorgungsanlagen Stromerzeu gungsaggregate einschließlich Kühlun g, Abgasanlagen<br />

und B ren nstoffversorg u n g, zentrale Batteri e- un d u nterbrech un gsfreie<br />

Stromversorgungsanlagen, photovoltaische Anlagen<br />

443 Niederspannungsschaltanlagen Niederspannungshauptverteiler, Blindstromkompensationsanlagen,<br />

Maxim umüberwachungsanlagen<br />

444 Niederspannungsinstallations- Kabel, Leitungen, Unterverteiler, Verlegesysteme, Installationsanlagengeräte<br />

445 Beleuchtungsanlagen<br />

446 Blitzschutz- und<br />

Erdungsanlagen<br />

449 Starkstromanlagen,sonstiges Frequenzumformer<br />

450 Fernmelde- und<br />

informationstechnische<br />

Anlagen<br />

451 Telekommunikationsanlagen<br />

452 Such- und Signalanlagen<br />

453 Zeitdienstanlagen<br />

454 ElektroakustischeAnlagen<br />

Einschließlich der Brandschutzdurchführungen, soweit nicht in<br />

anderen Kostengruppen erfasst<br />

Schaltanlagen, Transformatoren<br />

Ortsfeste Leuchten, Sicherheitsbeleuchtung<br />

Auffangeinrichtu ngen, Ableitungen, Erdungen, Potenzialausgleich<br />

455 Fernseh- und Antennenanlagen Fernsehanlagen, soweit nicht in den Such-, Melde-, Signal- und<br />

Gefahrenmeldeanlagen erfasst, einschließlich Sende- und Empfangsantennenanlagen,<br />

U msetzer<br />

456 Gefahrenmelde- und Alarmanragen<br />

457 Übertragungsnetze<br />

459 Fernmelde- und informationstechnische<br />

Anlagen, sonstiges<br />

460 Förderanlagen<br />

461 Aufzugsanlagen<br />

462 Fahrtreppen, Fahrsteige<br />

Die einzelnen Anlagen enthalten die zugehörigen Verteiler, Kabel,<br />

Leitungen.<br />

Personenrufanlagen, Lichtruf- und Klingelanlagen, Türsprech- und<br />

Tü röffneranlagen<br />

Uhren- und Zeiterfassungsanlagen<br />

Beschallungsanlagen, Konferenz- und Dolmetscheranlagen, Gegen-<br />

und Wechselsprechanlagen<br />

Brand-, ÜOerfatt-, Einbruchmeldeanlagen, Wächterkontrollanlagen,<br />

Zugangskontroll- und Raumbeobachtungsanlagen<br />

Netze zur Übertragung von Daten, Sprache, Text und Bild, soweit<br />

nicht in anderen Kostengruppen erfasst, Verlegesysteme, soweit<br />

nicht in KG 444 erfasst<br />

Fernwirkanlagen, Parkleitsysteme<br />

Personenaufzüge, Lastenaufzüge<br />

17


a<br />

E tn<br />

U Eo<br />

:<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

463 Befahranlagen<br />

464 Transportanlagen<br />

465 Krananlagen<br />

Tabelle 1 (fortgesetzt)<br />

Kostengruppen Anmerkungen<br />

469 Förderanlagen,sonstiges<br />

470 Nutzungsspezifische Anlagen<br />

Fassadenaufzüge und andere Befahranlagen<br />

Auto m ati s che W a re ntra n s po rta n I a g e n, Aktentra n s porta n I a g e n,<br />

Rohrpostanlagen<br />

Einschließlich Hebezeuqe<br />

Hebebühnen<br />

471 KüchentechnischeAnlagenAnlagen<br />

zur Speisen- und Getränkezubereitung, -ausgabe und<br />

-lagerung einschließlich zugehöriger Kälteanlagen<br />

472 Wäscherei- und Reinigungsanlagen<br />

473 MedienversorgungsanlagenMedizinische<br />

und technische Gase, Druckluft, Vakuum, Flüssigchemikalien,<br />

Lösungsmittel, vollentsalztes Wasser; einschließlich<br />

Lagerung, Erzeugungsanlagen, Übergabestationen, Druckregelanlagen,<br />

Leitungen und Entnahmearmaturen<br />

474 Medizin- und labortechnische<br />

Anlagen<br />

47 5 Feuerlöschanlagen<br />

476 BadetechnischeAnlagen Aufbereitungsanlagen für Schwimmbeckenwasser, soweit nicht in<br />

KG 4'10 erfasst<br />

477 Prozesswärme-, kälte- und -luft- Wärme-, Kälte- und Kühlwasserversorgungsanlagen für Industrie-,<br />

anragen<br />

Gewerbe- und Sportanlagen, soweit nicht in anderen Kostengruppen<br />

erfasst; Farbnebelabscheideanlagen, Prozessfortluftsysteme,<br />

Absauganlagen<br />

478 Entsorgungsanlagen<br />

Kosten der mit dem Bauwerk fest verbundenen Anlagen, die der<br />

besonderen Zweckbestimmung dienen, jedoch ohne die baukonstruktiven<br />

Einbauten (KG 370)<br />

Für die Abgrenzung gegenüber der KG 610 ist maßgebend, dass<br />

die nutzungsspezifischen Anlagen technische und planerische<br />

Maßnahmen erforderlich machen, z. B. Anfertigen von Werkplänen,<br />

Berechnungen, Anschließen von anderen technischen Anlagen.<br />

Einschließlich zugehöriger Wasseraufbereitung, Desinfektions- und<br />

Sterilisationseinrichtungen<br />

Ortsfeste medizi<br />

n- und labortechnische An lag en,<br />

Sprinkler-, Gaslöschanlagen, Löschwasserleitungen,<br />

Wandhydranten, Handfeuerlöscher<br />

Abfall- und Medienenisorgungsanlagen, Staubsauganlagen<br />

479 NutzungsspezifischeAnlagen, Bühnentechnische Anlagen, Tankstellen- und Waschanlagen<br />

sonstiges<br />

480 Gebäudeautomation<br />

481 Automationssysteme<br />

482 Schaltschränke<br />

Kosten der anlageübergreifenden Automation<br />

Automationsstationen mit Bedien- und Beobachtungseinrichtungen,<br />

GA-Funktionen, Anwendungssoftware, Lizenzen, Sensoren und<br />

Aktoren, Schnittstellen zu Feldgeräten und anderen Automationseinrichtungen<br />

Schaltschränke zur Aufnahme von Automationssystemen (KG 481)<br />

mit Leistungs-, Steuerungs- und Sicherungsbaugruppen<br />

einschließlich zugehöriger Kabel und Leitungen, Verlegesysteme<br />

soweit nicht in anderen Kostengruppen erfasst


a<br />


q<br />

O<br />

a<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

500 Außenanlagen<br />

510 Geländeflächen<br />

Tabelle 1 (fortgesetzt)<br />

Kostengruppen Anmerkungen<br />

511 Oberbodenarbeiten<br />

512 Bodenarbeiten<br />

519 Geländeflächen,sonstiges<br />

520 Befestigte Flächen<br />

521 Wege<br />

522 Straßen<br />

523 Plätze, Höfe<br />

524 Stellplätze<br />

525 Sportplatzflächen<br />

526 Spielplatzflächen<br />

^ ) r {-t6leantädön<br />

529 Befestigte Flächen, sonstiges<br />

530 Baukonstruktionen in Außenanlagen<br />

h


c<br />

t<br />

o<br />

z<br />

Tabelle 1 (fortgesetzt)<br />

Kostengruppen Anmerkungen<br />

546 Starkstromanlagen<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

547 Fernmelde- und informations- Leitungsnetze, Beschallungs-, Zeitdienst- und Verkehrssignalanlatechnische<br />

Anlagen<br />

gen, elektronische Anzeigetafeln, Objektsicherungsanlagen, Parkleitsysteme<br />

548 NutzungsspezifischeAnlagen Medienversorgungsanlagen, Tan kstellenanlagen, badetechnische<br />

Anlagen, leitun gsgebundene Abfallentsorgung<br />

549 Technische Anlagen in Außenanlaoen<br />

sonstiqgg<br />

550 Einbauten in Außenanlagen<br />

551 AllgemeineEinbauten<br />

552 BesondereEinbauten<br />

559 Einbauten in Außenanlagen,<br />

sonstiges<br />

560 Wasserflächen<br />

56'1 Abdichtungen<br />

562 Bepflanzungen<br />

569 Wasserflächen,sonstiges<br />

570 Pflanz- und Saatflächen<br />

571 Oberbodenarbeiten<br />

572 Vegetationstechnische<br />

Bodenbearbeitu<br />

ng<br />

573 Sicherungsbauweisen<br />

57 4 Pflanzen<br />

575 Rasen und Ansaaten<br />

579 Pflanz- und Saatflächen,<br />

sonstiges<br />

Stromversorgungsnetze, Freilufttrafostationen, Eigenstromerzeugungsanlagen,<br />

Außenbeleuchtungs- und Flutlichtanlagen einschließlich<br />

Maste und Befestigung<br />

Wirtschaftsgegenstände, z. B. Möbel, Fahrradständer, Schilder,<br />

Pflanzbehälter, Abfallbehälter, Fahnenmaste<br />

Einbauten für Sport- und Spielanlagen, Tiergehege<br />

Naturnahe Wasserflächen<br />

Einschließlich Schutzschichten, Bodensubstrat und Uferausbildung<br />

Oberbodenauftrag, Oberbodenlockerung<br />

Bodenverbesserung, z. B. Düngung, Bodenhilfsstoffe<br />

Vegetationsstücke, Geotextilien, Flechtwerk<br />

Einschließlich Fertigstellun gspflege<br />

Einschließlich Fertigstellungspflege, ohne Sportrasenflächen (siehe<br />

KG 525<br />

576 Begrünung unterbauter FlächenAuf<br />

Tiefgaragen, einschließlich Wuzelschutz- und<br />

Fertig stellu ngspflege<br />

590 SonstigeAußenanlagen<br />

59'1 Baustelleneinrichtuno<br />

592 Gerüste<br />

Außenanlagen und übergreifende Maßnahmen im Zusammenhang<br />

mit den Außenanlagen, die nicht einzelnen Kostengruppen der<br />

Außenanlagen zugeordnet werden können<br />

Einrichten, Vorhalten, Betreiben, Räumen der übergeordneten<br />

Baustelleneinrichtung für Außenanlagen, z. B. Material- und<br />

Geräteschuppen, Lager-, Wasch-, Toiletten- und Aufenthaltsräume,<br />

Bauwagen, Misch- und Transportanlagen, Energie- und<br />

Bauwasseranschlüsse, Baustraßen, Lager- und Arbeitsplätze,<br />

Verkehrssicherungen, Abdeckungen, Bauschilder, Bau- und<br />

Schutzzäune, Baubeleuchtung, Schuttbeseitigung<br />

Auf-, Um-, Abbauen, Vorhalten von Gerüsten<br />

21


a<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

Tabelle 1 (fortgesetzt)<br />

Kostengruppen Anmerkungen<br />

593 Sicherungsmaßnahmen<br />

594 Abbruchmaßnahmen<br />

595 Instandsetzungen<br />

596 Materialentsorgung<br />

597 ZusätzlicheMaßnahmen<br />

598<br />

599<br />

8 2 2<br />

o<br />

o<br />

z<br />

Provisorische Außenanlagen<br />

Sonstige Maßnahmen für<br />

Außenanlagen, sonstiges<br />

Sicherungsmaßnahmen an bestehenden baulichen Anlagen, z. B.<br />

Unterfangungen, Abstützungen<br />

Abbruch- und Demontagearbeiten einschließlich Zwischenlagern<br />

wieder verwendbarer Teile, Abfuhr des Abbruchmaterials, soweit<br />

nicht in anderen Kostengruppen erfasst<br />

Maßnahmen zur Wiederherstellung des zum bestimmungsgemäßen<br />

Gebrauch geeigneten Zustandes, soweit nicht in anderen<br />

Kostengruppen erfasst<br />

Entsorgung von Materialien und Stoffen, die bei dem Abbruch, bei<br />

der Demontage und bei dem Ausbau von Außenanlagen oder bei<br />

der Erstellung einer Bauleistung anfallen zum Zweck des<br />

Recyclings oder der Deponierung<br />

Zusätzliche Maßnahmen bei der Erstellung von Außenanlagen z. B.<br />

Schutz von Personen, Sachen; Reinigung vor Inbetriebnahme;<br />

Maßnahmen aufgrund von Forderungen des Wasser-, Landschafts-,<br />

Lärm- und Erschütterungsschutzes während der Bauzeit;<br />

Sch lechtwetter un d Winterba u sch utz, Erwä rm u n g, Sch neeräu mu ng<br />

Kosten für die Erstellung, Beseitigung provisorischer Außenanlagen,<br />

Anpassung der Außenanlagen bis zur Inbetriebnahme des<br />

endgültigen Außenanlagen<br />

600 Ausstattung und Kunstwerke Kosten für alle beweglichen oder ohne besondere Maßnahmen zu<br />

befestigenden Sachen, die zur lngebrauchnahme, zur allgemeinen<br />

Benutzung oder zur künstlerischen Gestaltung des Bauwerks und<br />

der Außenanlagen erforderlich sind (siehe Anmerkungen zu den KG<br />

370 und 470<br />

610 Ausstattung<br />

611 AllgemeineAusstattung<br />

612 BesondereAusstattung<br />

619 Ausstattung,sonstiges<br />

620 Kunstwerke<br />

621 Kunstobjekte<br />

Möbel und Geräte, z. B. Sitz- und Liegemöbel, Schränke, Regale,<br />

Tische; Textilien, z. B. Vorhänge, Wandbehänge, lose Teppiche,<br />

Wäsche; Hauswirtschafts-, Gafien- und Reinigungsgeräte<br />

Ausstattungsgegenstände, die der besonderen Zweckbestimmung<br />

eines Objektes dienen wie z. B. wissenschaftliche, medizinische,<br />

technische Geräte<br />

Schilder, Wegweiser, Orientierungstafeln, Werbeanlagen<br />

622 KünstlerischgestalteteBauteile Kosten für die künstlerische Gestaltung, z. B. Malereien, Reliefs,<br />

des Bauwerks<br />

Mosaiken, Glas-, Schmiede-, Steinmetzarbeiten<br />

623 KünstlerischgestalteteBauteile Kosten für die künstlerische Gestaltung, z. B. Malereien, Reliefs,<br />

der Außenanlagen Mosaiken. Glas-, Schmiede-, Steinmetzarbeiten<br />

629 Kunstwerke,sonstiges<br />

Kunstwerke zur künstlerischen Ausstattung des Bauwerks und der<br />

Außenanlagen einschließlich Tragkonstruktionen, z. B. Skulpturen,<br />

Objekte, Gemälde, Möbel, Antiquitäten, Altäre, Taufbecken


O<br />

!<br />

q<br />

c<br />

700 Baunebenkosten<br />

Tabelle 1 (forlgesetzt)<br />

Kostengruppen Anmerkungen<br />

710 Bauherrenaufgaben<br />

711 Projektleitung<br />

712 Bedarfsplanung<br />

713 Projektsteuerung<br />

719 Bauherrenaufgaben, sonstiges<br />

720 Vorbereitung der Objektplanung<br />

721 Untersuchungen<br />

722 Wertermittlungen<br />

723 Städtebauliche Leistungen<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

Kosten zum Zwecke der Zielvorgabe, der Überwachung und Verlretung<br />

der Bauherreninteressen<br />

Kosten für Bedarfs-, Betriebs- und Organisationsplanung , z. B. zur<br />

betrieblichen Organisation, zur Arbeitsplatzgestaltung, zur<br />

Erstellung von Raum- und Funktionsprogrammen, zur betrieblichen<br />

Ablaufplanung und zur Inbetriebnahme<br />

Kosten für Projektsteuerungsleistungen sowie für andere<br />

Leistungen, die sich mit der übergeordneten Steuerung und<br />

Kontrolle von Projektorganisation, Terminen, Kosten, Qualitäten und<br />

Quantitäten befassen<br />

Baubetreuung, Rechtsberatung, Steuerberatung<br />

724 Landschaftsplanerische Leistunvorbereitende<br />

Grünplanstudien<br />

gen<br />

725 Wettbewerbe<br />

729 Vorhereitr rno der<br />

Objektplanung, sonstiges<br />

730 Architekten- und Ingenieurleistungen<br />

731 Gebäudeplanung<br />

732 Freianlagenplanung<br />

733 Planung der raumbildenden<br />

Ausbauten<br />

734 Planung der Ingenieurbauwerke<br />

und Verkehrsanlagen<br />

735 Tragwerksplanung<br />

739 Architekten- und Ingenieurleistungen,<br />

sonstiges<br />

Standortanalysen, Baugrundgutachten, Gutachten für die Verkehrsanbindung,<br />

Bestandsanalysen, z. B. Untersuchungen zum<br />

Gebäudebestand bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen,<br />

U mweltverträg lichkeitsprüfun gen<br />

Gutachten zur Ermittlung von Gebäudewerten, soweit nicht KG 126<br />

erfasst<br />

vorbereitende Bebauungsstudien<br />

Kosten für ldeenwettbewerbe und Realisierungswettbewerbe<br />

Kosten für die Planung und Uberwachung der Ausführung<br />

23


a<br />

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.<br />

?<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

Tabelf e 1 (forlgesetzt)<br />

Kostengruppen Anmerkungen<br />

740 Gutachten und Beratung<br />

741 ThermischeBauphysik<br />

742 Schallschutz und Raumakustik<br />

743 Bodenmechanik, Erd- und<br />

Grundbau<br />

744 Vermessung<br />

745 Lichttechnik,Tageslichttechnik<br />

746 Brandschutz<br />

747 Sicherheits- und<br />

G esu nd heitssch utz<br />

748 Umweltschutz,Altlasten<br />

749 Gutachten und Beratung,<br />

sonstiges<br />

750 KünstlerischeLeistungen<br />

7 51 Kunstwettbewerbe<br />

752 Honorare<br />

759 KünstlerischeLeistungen,<br />

sonstiges<br />

760 Finanzierungskosten<br />

761 Finanzierungsbeschaffung<br />

762 Fremdkapitalzinsen<br />

763 Eigenkapitalzinsen<br />

769 Finanzierungskosten,sonstiges<br />

770 AllgemeineBaunebenkosten<br />

771 Prüfung,Genehmigungen,<br />

Abnahmen<br />

772 Bewirtschaftungskosten<br />

773 Bemusterungskosten<br />

Vermessungstechnische Leistungen mit Ausnahme von Leistungen,<br />

die aufgrund landesrechtlicher Vorschriften für Zwecke der<br />

Landvermessung und des Liegenschaftskatasters durchgeführt<br />

werden (siehe Kostengruppe 771)<br />

Kosten für die Durchführung von Wettbewerben zur Erarbeitung<br />

eines Konzepts für Kunstwerke oder künstlerisch gestaltete Bauteile<br />

Kosten für die geistig-schöpferische Leistung für Kunstwerke oder<br />

künstlerisch gestaltete Bauteile, soweit nicht in der Kostengruppe<br />

620 enthalten<br />

Alle im Zusammenhang mit der Finanzierung des Projektes<br />

anfalienden Kosten bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung und der<br />

Übergabe zur Nutzung<br />

Kosten im Zusammenhang mit Prüfungen, Genehmigungen und<br />

Abnahmen, z. B. Prüfung der Tragwerksplanung, Vermessungsgebühren<br />

für das Liegenschaftskataster<br />

Baustellenbewachung, Nutzungsentschädigungen während der<br />

Bauzeit; Gestellung des Baustellenbüros für Planer und Bauherrn<br />

sowie dessen Beheizung, Beleuchtung und Reinigung<br />

Modellversuche, Musterstücke, Eignungsversuche, Eignungsmessungen


()<br />

o<br />

?<br />

Tabelle 1 (foftgesetzt)<br />

Kostengruppen Anmerkungen<br />

774 Betriebskosten während der<br />

Bauzeit<br />

775 Versicherungen<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

Kosten für den vorläufigen Betrieb insbesondere der technischen<br />

Anlagen bis zur Inbetriebnahme<br />

Haftpflicht- und Bauwesenversicherung<br />

779 Allgemeine Baunebenkosten, Kosten für Vervielfältigung und Dokumentation, Post- und Fern-<br />

sonstiges<br />

sprechgebühren, Kosten für Baufeiern, z. B. Grundsteinlegung,<br />

Richtfest<br />

790 SonstigeBaunebenkosten<br />

25


S an<br />

i: zo<br />

q<br />

o<br />

o<br />

-<br />

DIN 276-1:2006-11<br />

Literaturhinweise<br />

DlN277-1, Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau - Teill: Begriffe, Ermittlungsgrunotagen<br />

DlN277-2, Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau - Teil 2: Gliederung Netto<br />

Grundfläche (Nutzflächen, Technische Funktionsflächen und Verkehrsflächen)<br />

DIN 277-3, Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau - Teil 3: Mengen und Bezugseinheiten<br />

DIN 18205, Badarfsplanung im Bauwesen<br />

DIN 18960, Nutzungskosten im Hochbau<br />

Qtandqrclroictr nnslgsl für das Bauwesen (STLB-Bau); Zu beziehen durch Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße<br />

6, 10787 Berlin; im Internet unter www.qaeb.de<br />

\/ornaha- rrnrl \/s;{psgsordnung für Bauleistungen (VOB Teil C); Zu beziehen durch Beuth Verlag GmbH,<br />

Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin<br />

HOAI Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure (Honorarordnung für<br />

Architekten und Ingenieure)', Zu beziehen durch Bundesanzeiger-Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34,<br />

50445 Köln


DIN 276<br />

11 / 2006<br />

für 6 / 1993<br />

für 4 / 1981<br />

Kosten im Hochbau<br />

* Die Normen DIN 276 4 / 1981 können für die Ermittlung der<br />

anrechenbaren Kosten im Rahmen der Honorarermittlung nach<br />

HOAI – bis zur Anpassung der HOAI an die jetzige Norm 276 11<br />

/ 2006 weiterhin angewendet werden.<br />

Stand: 2 / 2007<br />

Bis heute ist dies noch nicht angepasst.<br />

Deshalb sind nach DIN 276 zwei Verfahren notwendig<br />

1. DIN 276 4 / 1981: Honorar<br />

2. DIN 276 11 / 2006: Baukosten<br />

Bauherr.


Inhalt: DIN 276 11 / 2006<br />

Baukosten im Hochbau<br />

1. Anwendungsbereich<br />

2. Begriffe 2.1. – 2.13<br />

3. Kostenplanung 3.1. – 3.5<br />

4. Kostengliederung 4.1 – 4.3<br />

Zitierte Normen + Unterlagen<br />

Andere Normen<br />

Änderungen<br />

Erläuterungen


1. Anwendungsbereich<br />

• Norm gilt für die Ermittlung und Gliederung von Kosten im<br />

Hochbau<br />

• Sie erfasst die Kosten für Maßnahmen zur Herstellung, zum<br />

Umbau und zur Modernisierung der Bauwerke sowie damit<br />

zusammenhängenden Aufwendungen:<br />

• Für Baunutzungskosten gilt DIN 18960 Teil 1<br />

• Die Norm legt Begriffe und Unterscheidungsmerkmale fest<br />

und schafft dadurch die Voraussetzung für die<br />

Vergleichbarkeit von Ergebnissen von Kostenermittlungen<br />

- sowohl innerhalb eines Projektes<br />

- als auch bei unterschiedlichen Projekten.<br />

• Die nach dieser Norm ermittelten Kosten können bei<br />

Verwendung für andere Kosten, den dabei erforderlichen<br />

Ermittlungen zu Grunde gelegt werden. (Honorare,<br />

steuerliche Angaben)<br />

• Eine Bewertung der Kosten im Sinne der entsprechenden<br />

Vorschriften nimmt diese DIN 276 6 / 1993 nicht vor.<br />

(z.B. € / m³ hoch etc.)<br />

• Dieser Passus entfällt: Die Norm gilt für Kostenermittlungen, die auf<br />

der Grundlage von Ergebnissen der Bauplanung durchgeführt werden.<br />

Sie gilt nicht im Vorfeld auf der Grundlage von Bedarfsangaben (z.B.<br />

Kostenrahmen)


2. Begriffe<br />

Kosten im Hochbau sind Aufwendungen für Güter, Leistungen,<br />

Abgaben die für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen<br />

erforderlich sind. Kosten im Hochbau werden in dieser Norm als<br />

Kosten bezeichnet.


Kostenplanung<br />

Ursache - Auswirkung<br />

1. Ebene<br />

2. Ebene<br />

3. Ebene<br />

Kostenschätzung<br />

20 - 30o/o<br />

(10 - 15%) Lph.2


Kostenplanung<br />

und die Honorarordnung<br />

für Architekten und Ingenieure<br />

(HOAI)<br />

* Kosten sind Grundlage für die Vergütung von<br />

Architekten und Ingenieurleistungen;<br />

Ermittelt als anrechenbare Kosten<br />

Darüber hinaus werden die Kosten eines Bauwerks<br />

auch dann berücksichtigt, wenn die Nutzungskosten im<br />

Hochbau zu berechnen sind oder die Wirtschaftlichkeit<br />

eines Bauwerks zu ermitteln ist.<br />

Es sind zur Zeit drei Fassungen der Norm zur<br />

Kostenplanung im Gebrauch:<br />

1. DIN 276 4 / 81<br />

2. DIN 276 6 / 93<br />

3. DIN 276 11 / 06<br />

Die DIN 276 6 / 93 zeichnet sich gegenüber der DIN<br />

276 4 / 81 durch weniger Kostengliederung auf drei<br />

Gliederungsebenen aus.


Es wurden gleichzeitig die Kostenanteile eines<br />

Bauwerks ausgewogener strukturiert und wesentlich<br />

vereinfacht.<br />

Die Anpassung der Kostengruppen entspricht dem<br />

Stand der Technik<br />

Die alte Fassung DIN 276 4 / 81 ist allerdings noch von<br />

Bedeutung für die Leistungspflichten und die<br />

Honorarermittlung.<br />

So stehen die Kostenplanung und die HOAI – Fassung<br />

11 / 2006 sogar in zweifacher Hinsicht im direkten<br />

Zusammenhang.<br />

1. Kostenermittlungen als Grundlage für die<br />

Honorarermittlung<br />

2. Arten der Kostenermittlungen sind Bestandteil<br />

der Leistungsphasen.<br />

Die derzeit gültige HOAI bezieht sich ausdrücklich auf<br />

die DIN 276 4 / 81.<br />

In § 10 HOAI Abs. 2 wird die Zugrundelegung dieser<br />

DIN gefordert.


Solange die jetzt gültige Fassung der HOAI in der<br />

5. Verordnung noch gilt, muss im Hinblick auf die<br />

Honorarabrechnung mit dem Bauherrn schriftlich<br />

vereinbart werden,<br />

dass im Widerspruch zur HOAI § 10 Abs. 2 nicht die<br />

DIN 276 4 / 81 sondern die DIN 276 11 / 06 als<br />

Grundlage für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten<br />

herangezogen wird.<br />

Des weiteren wird in Leistungsphase 9 noch die<br />

„Ermittlung und Kostenfestsetzung zu<br />

Kostenrichtwerten“ verlangt.<br />

Dieser Begriff „Kostenrichtwert“ findet sich in der<br />

DIN 276 9 / 71<br />

(Kostenrichtwerte sind Verhältniswerte z.B. € / m³)<br />

Die Begriffe Kostenrichtwert und Kostenkennwort sind<br />

somit in ihrer Bedeutung gleich.


Leistungsphase HOAI<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

Grundlagenermittlung<br />

Vorplanung<br />

Entwurfsplanung<br />

Genehmigungsplanung<br />

Ausfühungsplanung<br />

Vorbereitung der Vergabe<br />

Mitwirkung der Vergabe<br />

Bauüberwachung<br />

Obejektbetreuung<br />

Vergleich<br />

Vergleich<br />

DIN 276<br />

Kostenschätzung<br />

DIN 276 6 / 93<br />

1. Ebene<br />

Kostenberechnung<br />

DIN 276 6 / 93<br />

2. Ebene<br />

Kostenanschlag<br />

DIN 276 6 / 93<br />

3. Ebene<br />

Kostenfeststellung<br />

DIN 276 6 / 93<br />

2. Ebene


Weitere Leistungen im Bereich<br />

„Kosten“ in der HOAI<br />

Grundleistungen:<br />

Leistungsphase 1:<br />

• Aussagen zu den zu erwarten den Kosten<br />

• Aufklärung über besondere Ereignis bezüglich<br />

Kosten<br />

• Kostenerhöhungen<br />

• Schwankungen 30%<br />

Beim Ermitteln von Kosten ist vom „Jetzt“ auszugehen.<br />

Dokumentation durch Datum.<br />

Prognosen sind gesondert auszuweisen.<br />

ganz wichtig:<br />

• dynamische Kostenbetrachtung<br />

• Aufklärung über Steigerungen und<br />

• Beratung bei Gegenmaßnahmen<br />

• Wirtschaftlicher Aspekt<br />

• Optimierung der Planung nach wirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten<br />

Im Bereich „Besondere Leistungen HOAI §15<br />

Grundleistung wie vor


Leistungsphase 2:<br />

• Bauwerks-<br />

• Betriebskostenanalyse<br />

Leistungsphase 3:<br />

• Analyse der Varianten<br />

• Wirtschaftlichkeit<br />

• Kostenberechnung nach Mengengerichten oder<br />

Bauteilkatalog<br />

Leistungsphase 4 – 5: ---<br />

Leistungsphase 6:<br />

• Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten<br />

unter Auswertung der Beiträge der<br />

Fachingenieure.<br />

Leistungsphase 8:<br />

• Aufstellen und Überwachen und Fortschreiben<br />

von differenzierten Zeit-, Kosten- oder<br />

Kapazitätsplänen<br />

Leistungsphase 9:<br />

• Aufbereiten der Zahlen für die Objektkartei<br />

• Ermittlung und Kostenfeststellung zu<br />

Bodenrichtwerten<br />

• Überprüfen der Bauwerks- und Betriebskosten<br />

• Nutzen – Analyse


§31 Projektsteuerung<br />

Die Funktion und Bedeutung des Auftraggebers für die<br />

Projektabwicklung ist unbestritten. Deshalb wird für<br />

den Fall, dass Leistungen aus dem Aufgabenbereich des<br />

Auftraggebers an Auftragnehmer übertragen werden<br />

sollten, die Leistungen der Projektsteuerung definiert.<br />

Im Laufe der Jahre hat sich in der Praxis ein konkret<br />

beschreibbarer Leistungskatalog herausgebildet.<br />

• Handlungsbereiche<br />

• Projekt begleitende kontinuierliche<br />

Kostenplanung


Rechtliche Anforderungen an<br />

Kostenermittlungen<br />

• Die Erwartung des Bauherrn an den Architekt, als seinen<br />

Sachwalter ist sehr groß:<br />

Mangelfreie Planung<br />

Mangelfreie Durchführung,<br />

Mangelfreie Realisierung<br />

finanziell günstig,<br />

Kostensparende Durchführung.<br />

• Werden diese Wünsche nicht erfüllt, kann bei entsprechender<br />

vertraglicher Gestaltung das Architektenwerk – auch wenn es<br />

technisch und gestalterisch hervorragend ist, wirtschaftlich<br />

mangelhaft sein (OLG Hamm 11.6.86, 25 U 237/85)<br />

• Der Architekt befindet sich nicht im „wirtschaftlich freien<br />

Raum“ .<br />

Seinen vertraglichen Pflichten kommt er nur dann<br />

ordnungsgemäß nach, wenn er einen technisch brauchbaren<br />

Entwurf im Rahmen der vom Bauherrn genannten Kosten<br />

erstellt.<br />

Die Bedeutung der Kostenplanung wird dadurch deutlich,<br />

dass der Gesetzgeber diese Leistungen im Leistungsbild des<br />

§15 HOAI honorarrechtlich geregelt hat


Baukostenüberschreitungen<br />

• gab es schon immer<br />

• in Ephesus wurden diese Kosten aus zuvor gepfändeten<br />

Mitteln der Baumeister beglichen<br />

heute:<br />

• es gibt keine einheitliche Terminologie<br />

• keine klaren Ergebnisse<br />

• sofort zum Anwalt<br />

• Einschalten der Versicherung<br />

• sind solche Fälle durch die Versicherung abgedeckt?<br />

Juristische Klärung:<br />

• liegt eine mangelhafte Leistung vor?<br />

• Sind vertragliche Pflichten verletzt worden?


Bausummengarantie<br />

Garantievertrag<br />

• Die umfangreichsten Pflichten, die ein Architekt im<br />

Kostenbereich übernehmen kann, entstehen durch die<br />

Vereinbarung einer Kostengarantie.<br />

• Dies kann wirksam vereinbart werden.<br />

• Vereinzelt wird es aber als Standeswidrig angesehen.<br />

• Richtigerweise sollte sie wohl weniger Standeswidrig als<br />

wirtschaftlich selbstmörderisch angesehen werden.<br />

• Mit dem Garantievertrag verpflichtet sich der Architekt eine<br />

bestimmt Bausumme nicht zu überschreiten. Und für jede<br />

Überschreitung mit seinem Privatvermögen einzustehen;<br />

auch wenn es sich nicht nur um eigene Leistungen, sondern<br />

auch um Leistungen von Bauausführenden Firmen handelt.<br />

Bei einem Garantievertrag kommt es auf weitere Prüfungen<br />

nicht an – es genügt die nicht Einhaltung der vereinbarten<br />

Kosten.<br />

Hier wird ein Erfüllungsanspruch vertraglich vereinbart.<br />

(BGH 24.6.71 VII ZR 254/69 Bau R 1971, S. 270)<br />

Ein solcher Vertrag liegt vor, wenn der Architekt außer der<br />

Übernahme der Architektenverpflichtung noch ein<br />

selbständige Garantiezusage macht.


Vereinbarung eines Kostenlimits oder Kostenrahmens<br />

Beide Parteien vereinbaren schriftlich oder mündlich, dass nur ein<br />

bestimmter Geldbetrag zur Verfügung steht.<br />

• Aufgabe des Architekten:<br />

Durch geeignete Planungen Kostenmäßig im Limit zu<br />

bleiben.<br />

• Gelingt ihm dies nicht, so begeht er eine Pflichtverletzung<br />

wegen mangelhafter Werkleistung, mit der Folge, dass der<br />

Bauherr kein Honorar zahlen muss.<br />

(OLG Nauenburg 26.10.94 6U 130/94)<br />

• Toleranzen:<br />

Ausschließlich eine Frage der vertraglichen Regelung.<br />

(Anhaltspunkte im Vertrag)<br />

Keine strikte Grenze<br />

Größenordnung<br />

Bloße Orientierung<br />

Es ist bei der Vereinbarung eines Limits oder Rahmens nicht<br />

nötig, dass der Begriff Kostenlimit oder Kostenrahmen<br />

genannt wird.<br />

Es reicht aus, wenn der mit dem Fall befasste Richter die<br />

Vereinbarung als Limit verstehen muss.<br />

Wer sicher gehen will schreibt im Vertrag keine<br />

Formulierungen über voraussichtliche Baukosten, die als<br />

Limit oder Rahmen interpretiert werden könne.


Wenn der Bauherr, nach Abschluss eines<br />

Architektenvertrages, in dem ein Kostenlimit verbindlich<br />

vereinbart wurde, eine erheblich höhere Kostenschätzung<br />

widerspruchslos akzeptiert, verliert die Vereinbarung des<br />

Limits ihre Verbindlichkeit. Vorausgesetzt, dass die<br />

Kostenermittlung korrekt durchgeführt wurde.<br />

(OLG Karlsruhe 25.2.99, 9U 30/97)


Architektenvertrag<br />

ohne Vereinbarung Garantie<br />

ohne Kostenrahmen<br />

ohne Limit<br />

Auch bei diesen Verträgen gehört es zu den selbstverständlichen<br />

Aufgaben des Architekten, eine ordnungsgemäße Kostenplanung<br />

mit einer laufenden Kostenkontrolle durchzuführen.<br />

Fehlt diese, so kann die Leistung des Architekten unbrauchbar sein.<br />

In diesem Fall kann der Bauherr fristlos kündigen und muss die<br />

Leistung nicht vergüten.<br />

Je nach Stand des Verfahrens kann sich der Architekt auf eine<br />

gewisse, systembedingte Ungenauigkeit berufen.<br />

Es ist einleuchtend, dass es die drei Kostenermittlungsarten<br />

Kostenschätzung<br />

Kostenberechnung<br />

Kostenanschlag<br />

Sowie die Kosten begleitenden Maßnahmen nur deshalb gibt, weil<br />

naturgemäß die ursprüngliche Kostenschätzung ungenauer sein<br />

muss, als die Kostenanschlagsumme.


Die in der DIN 276 6 / 93 vorgesehene<br />

Kostenermittlungsverfahren stellen keine mathematischen<br />

Rechenanwendungen dar, sondern beinhalten<br />

Prognoseerklärungen,<br />

also Schätzungen des Architekten, die mehr oder minder genau<br />

sind.<br />

Gäbe es eine Möglichkeit einer präzisen Kostenermittlung schon<br />

bei der Kostenschätzung, so könnte man auf die weiteren<br />

Kostenermittlungsarten verzichten.<br />

Aufgrund dieser systembedingten Unschärfe muss man dem<br />

Architekten das Recht geben, sich bis zu einem gewissen Grad bei<br />

den Kosten irren zu dürfen.<br />

Auch die Rechtsprechung geht davon aus, dem Architekten einen<br />

Toleranzrahmen zuzubilligen;<br />

Da von niemand erwartet werden kann, so früh im<br />

Kostenermittlungsverfahren die exakten Kosten vorher zu sagen.


Überschreitungen<br />

Literatur: Kostenschätzung<br />

Kostenfeststellung 35 – 40%<br />

Kostenberechnung<br />

Kostenfeststellung 20%<br />

Kostenanschlag<br />

Kostenfeststellung 10%<br />

Leider sagen diese Zahlen in Wirklichkeit gar nichts aus.<br />

Jeder Fall wird für sich beurteilt.<br />

Wenn man die Interessenlage des Bauherrn betrachtet, so muss man<br />

einräumen, dass dieser sich darauf verlassen können muss, dass ein<br />

von ihm vorgegebener Vertrag einer Bausumme, die er<br />

wirtschaftlich einzusetzen bereit ist, eingehalten wird, auch wenn<br />

dieser Betrag weder zu einer Garantie noch zu einem Limit führen<br />

soll.<br />

Damit bleibt der Architekt verpflichtet, seine Kostenermittlungen<br />

durch entsprechende Kostenkontrollen so zu gestalten, dass die vom<br />

Bauherrn vorgegebenen Kosten eingehalten werden.


Bei der Feststellung, ob und inwieweit haftungsrelevante<br />

Mehrkosten entstanden sind, ist zunächst festzustellen, ob nicht<br />

verteuernde Sonderwünsche des Bauherrn herauszurechnen sind.<br />

In diesem Falle ist dem Architekt allerdings dringend zu empfehlen,<br />

frühzeitig den Bauherrn schriftlich darauf hinzuweisen, dass sein<br />

Wünsche zu Kostenerhöhungen führen.<br />

Die Gerichte vertreten die Meinung, dass die Warnungspflicht<br />

ausnahmsweise nur in Betracht kommt, wenn sich die Verteuerung<br />

nicht bereits aus den Gesamtumständen solcher Zusatzaufträge<br />

ergibt und dem Bauherrn erkennbar ist.<br />

Eine derartige Erkennbarkeit ist für den verständigen Bauherrn eher<br />

die Regel, so dass man dem Architekten die ausdrückliche<br />

Hinweispflicht nicht anlasten könne.<br />

Ein Teil der Literatur geht generell von einer Hinweispflicht aus.


Nachbesserungsrecht<br />

Nacherfüllung<br />

Dem Architekten seht als Werkunternehmer das Recht auf<br />

Nachbesserung zu.<br />

Innerhalb einer gesetzten Frist muss er die Möglichkeit haben seine<br />

Pläne nachzubessern.<br />

Ohne diese Möglichkeit der Nachbesserung scheitert der Anspruch<br />

des Bauherrn.<br />

Eine gleichzeitige Ablehnungsandrohung gibt es seit dem<br />

Schuldrechtmodernisierungsgesetz nicht mehr.<br />

Nicht zu berücksichtigende Position<br />

Nicht anlasten lassen muss sich der Architekt unvorgesehene<br />

Entwicklungen, z.B.<br />

• trotz Bodengutachten nicht feststellbare Schwierigkeiten,<br />

• archäologische Funde an unerwarteter Stelle<br />

• Änderungswünsche des Bauherrn<br />

• Zeitverzögerung durch Bauherrn<br />

• Konkurs einer Firma


Diese Rechtsprechung ist für den Architekten naturgemäß günstig,<br />

denn die jahrelange Wertsteigerung des Grundstücks / Gebäudes<br />

während der Laufzeit eines Prozesse bis zum BGH wirkt sich<br />

Schadens mildernd aus, so dass zwar ursprünglich ein Schaden<br />

entstanden sein könnte, der sich aber durch die Wertsteigerung<br />

ausglich.<br />

Verschulden<br />

Der Architekt muss den Fehler machen:<br />

• Verrechnen<br />

• vergessen<br />

Schaden- und Vorteilsausgleich<br />

Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruch des Bauherrn bei<br />

einer Pflichtverletzung ist, dass auch ein Schaden entstanden ist.<br />

Ein Schaden entsteht aber keineswegs automatisch durch eine<br />

Kostenüberschreitung, denn einer Kostenüberschreitung seht auch<br />

immer eine Wertsteigerung des Hauses gegenüber.<br />

Die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Wertsteigerung des Gebäudes<br />

oder Grundstücks festgestellt wird ist festgelegt:<br />

Letzter Tag der letzten mündlichen Verhandlung.


Grundsätze der Kostenplanung<br />

Ziel der Kostenplanung ist es, ein Bauprojekt wirtschaftlich und<br />

Kostensicher zu realisieren.<br />

Die Kostenplanung ist auf der Grundlage von Planungsvorgaben<br />

(Quantitäten und Qualitäten) oder von Kostenvorgaben<br />

kontinuierlich und systematisch über alle Phasen eines Bauprojekts<br />

durchzuführen<br />

Kostenplanung kann gemäß folgender Grundsätze erfolgen:<br />

• Die Kosten sind durch Anpassung von Qualitäten und<br />

Quantitäten einzuhalten<br />

• Die Kosten sind bei definierten Qualitäten und Quantitäten zu<br />

minimieren.


Kostenvorgabe<br />

Ziel der Kostenvorgabe ist es, die Kostensicherung zu erhöhen,<br />

Investitionsrisiken zu vermindern und frühzeitig<br />

Alternativüberlegungen zu fördern.<br />

Festlegung der Kostenvorgabe<br />

Eine Kostenvorgabe kann auf der Grundlage von Budget- oder<br />

Kostenermittlungen festgelegt werden.<br />

Vor der Festlegung einer Kostenvorgabe ist ihre Realisierbarkeit im<br />

Hinblick auf die weiteren Planungsziele zu überprüfen. Bei der<br />

Festlegung ist zu bestimmen, ob die Kostenvorgabe als<br />

Kostenobergrenze oder als Zielgröße für die Planung gilt. Diese<br />

Vorgehensweise ist auch bei der Fortschreibung zu beachten.<br />

(Planungsänderung)


Kostenermittlung<br />

Zentraler Bestandteil der Kostenplanung ist die Kostenermittlung.<br />

Sie ist die<br />

• Vorausberechnung der entstehenden Kosten<br />

• Bzw. die Feststellung der entstandenen Kosten<br />

Art und Umfang der Kostenermittlung sind abhängig vom Stand der<br />

Planung und Ausführung und den jeweiligen verfügbaren<br />

Informationen über die Baumaßnahme.<br />

Die Kosten können stufenweise mit zunehmendem<br />

Genauigkeitsgrad ermittelt werden.<br />

Entsprechend dem Planungsfortschritt werden folgende Stufen<br />

unterschieden.


Kostenrahmen<br />

Ermittlung der Kosten auf der Grundlager der Bedarfplanung.<br />

Kostenschätzung<br />

Die Kostenschätzung ist eine überschlägige Ermittlung der Kosten.<br />

Die Definition bring die noch wenig differenzierten Kosten zum<br />

Ausdruck.<br />

Sie kann noch deutlich abweichen.<br />

Kostenberechnung<br />

Die Kostenberechnung ist eine angenäherte Ermittlung der Kosten.<br />

Dies bedeutet, dass die ermittelten Kosten differenzierter gegliedert<br />

werden und auf Grund der verügbaren Informationen aus der<br />

Planung nicht mehr stark von den tatsächlichen Kosten abweichen<br />

sollen.<br />

Siehe Schaubild Kostenplanung<br />

Ursache - Auswirkung


Kostenanschlag<br />

Der Kostenanschlag ist eine möglichst genaue Ermittlung der<br />

Kosten. Der Kostenanschlag ist entsprechend seiner Definition eine<br />

ausführliche und differenzierte Kostenermittlung, bei der die<br />

ermittelten Kosten nur noch geringfügig von den tatsächlichen<br />

Kosten abweichen dürfen.<br />

Kostenfeststellung<br />

Die Kostenfeststellung ist die Ermittlung der tatsächlich<br />

entstandenen Kosten. Im Gegensatz zu den zuvor beschriebenen<br />

Kostenermittlungen stellt die Kostenfeststellung keine<br />

Vorausberechnung der Kosten dar, sondern eine Zusammenstellung<br />

und Dokumentation der bereits entstandenen Kosten.


Kostenkontrolle<br />

Die Kostenkontrolle ist der Vergleich einer aktuellen mit einer<br />

früheren Kostenermittlung. (z.B. Vergleich der Kostenschätzung<br />

mit Kostenberechnung; oder….)<br />

In der Kostenkontrolle werden Abweichungen der Kosten<br />

festgestellt und ihre Ursachen analysiert.<br />

(z.B. Tiefengründung, Wasser, Bauherrenwünsche)<br />

Dieser Soll / Ist-Vergleich ist die Grundlage dafür, ob die<br />

Baumaßnahme unverändert fortgeführt werden kann, oder ob<br />

Anpassungs- bzw. Steuerungsmaßnahmen ergriffen werden sollen.


Kostensteuerung<br />

Die Kostensteuerung ist das gezielte Eingreifen in die Entwicklung<br />

der Kosten, insbesondere bei Abweichungen, die durch die<br />

Kostenkontrolle festgestellt worden sind.<br />

Es sind alle Maßnahmen zu verstehen, mit denen die Bauplanung<br />

und Bauausführung unter Kostengesichtspunkten beeinflusst<br />

werden. Gegenstand der Anpassungs- bzw. Steuerungsmaßnahmen<br />

sind insbesondere die qualitativen und quantitativen Merkmale des<br />

Objekts.<br />

Kostenkennwert<br />

Ein Kostenkennwert im Sinne der DIN 276 – 1993 – 06 verkörpert<br />

das Verhältnis von Kosten zu einer Bezugseinheit.<br />

Danach werden bestimmte Kosten oder nach der Norm definierte<br />

Kostengruppen (DIN 277 – 3. 1998 – 07) bezogen.<br />

Dadurch können die Ergebnisse verschiedener Kostenermittlungen<br />

verglichen werden.<br />

Kostenschätzung z.B. mit<br />

Kostenanschlag durch € / m²<br />

€ / m³


Kostengliederung<br />

Die Kostengliederung ist die Ordnungsstruktur, nach der die<br />

Gesamtkosten einer Baumaßnahme in Kostengruppen unterteilt<br />

werden.<br />

Die DIN 276, 1993 – 06 gliedert genau diese Struktur.<br />

Sie beschreibt die Unterscheidungsmerkmale der bei<br />

Hochbaumaßnahmen entstehenden Aufwendungen und schafft<br />

dafür die Voraussetzung für vergleichbare Ergebnisse.<br />

Durch die Alternative zwischen Bauteilen und Gewerken ist die<br />

Norm offen für alle Anwendungsbereiche.<br />

Gesamtkosten<br />

Die Gesamtkosten sind die Kosten, die sich aus der Addition der<br />

Summen der Kostengruppen ergeben.<br />

Kostengruppe<br />

Es ist die Zusammenfassung einzelner, nach den Kriterien der<br />

Planung und des Projektablaufs zusammengehörender Kosten.<br />

Die normierte Abgrenzung von Kostengruppen ist eine wesentliche<br />

Voraussetzung für die Vergleichbarkeit von Kosten.


Kostenplanung<br />

Gesamtheit aller Maßnahmen der Kostenermittlung, der<br />

Kostensteuerung und der Kostenkontrolle.<br />

Kostenvorgabe<br />

Festlegung der Kosten aus Obergrenze oder als Zielgröße für die<br />

Planung.<br />

Kostenrisiken<br />

Vorhersehbare Kostenrisiken nach Art, Umfang und<br />

Wahrscheinlichkeit sollen benannt werden.<br />

Geeignete Maßnahmen zur Reduzierung, Vermeidung,<br />

Überwälzung und Steuerung sollen aufgezeigt werden.<br />

Grundsätze der Kostenermittlung<br />

Hier werden die grundsätzlichen Anforderung an<br />

Kostenermittlungen festgelegt, um die Wirtschaftlichkeit und<br />

Kostensicherheit zu verbessern.


Zweck<br />

Kostenermittlungen dienen der Kostenkontrolle, für Planungs-,<br />

Vergabe- und Ausführungsentscheidungen, sowie als Nachweis für<br />

entstandene Kosten.<br />

Damit wird ausgedrückt, dass Kostenermittlungen in den<br />

kontinuierlichen Planungs- und Entscheidungsprozess eingebunden<br />

sein soll.<br />

Darstellung<br />

Kostenermittlungen sind in der Systematik der Kostengliederung zu<br />

ordnen und darzustellen.<br />

Entweder in der Bauteil orientierten Form oder Gewerksweise.


Art<br />

Die Art und die Detaillierung der Kostenermittlung sind abhängig<br />

vom Stand der Planung und Ausführung, und den jeweils<br />

verfügbaren Informationen.<br />

Die Informationen nehmen im Laufe des Projektfortschrittes zu, so<br />

dass auch die Genauigkeit der Kostenermittlung wächst. Die Frage<br />

zur Genauigkeit wird in der Norm nicht festgelegt; sie wird der<br />

Rechtsprechung überlassen.<br />

Auf die Fragwürdigkeit solcher Orientierungswerte wird<br />

hingewiesen.<br />

Die den Kostenermittlungen zugrunde gelegten Werte und<br />

Annahmen, sowie die gewählten Verfahren müssen den fachlichen<br />

Ansprüchen genügen.<br />

Vollständigkeit<br />

Die Kosten der Baumaßnahme sind in der Kostenermittlung<br />

vollständig zu erfassen. In der Praxis führt gerade die<br />

Unvollständigkeit zu Fehlern und großen Abweichungen.


Kostenermittlung bei Bauabschnitten<br />

Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren zeitlich oder räumlich<br />

getrennten Abschnitten, empfiehlt es sich, für jeden Abschnitt<br />

getrennte Kostenermittlungen aufzustellen.<br />

Dies ermöglicht es, unterschiedliche, zeitliche Entwicklungen der<br />

Kosten und unterschiedliche Kosteneinflüsse hinsichtlich sowohl<br />

Lage, als auch Nutzung von Bauabschnitten zu berücksichtigen.<br />

Kostenstand<br />

Bei Kostenermittlungen ist vom Kostenstand zum Zeitpunkt der<br />

Ermittlung auszugehen. Er ist durch die Angabe des Zeitpunktes zu<br />

dokumentieren (Datum, etc.)<br />

Damit wird für die Kostenhöhe der Ermittlungszeitpunkt<br />

verbindlich festgelegt; die Kosten richt sich nach den erkennbaren<br />

technischen und marktbezogenen Faktoren.<br />

Kostenänderungen aufgrund der weiterenzeitlichen Entwicklung<br />

des Projektes dürfen in den Kosten nicht enthalten sein.<br />

Sofern die Kosten auf die Fertigstellung prognostiziert werden, sind<br />

diese gesondert auszuweisen.<br />

Grundlage zur dynamischen Kostenbetrachtung.


Besondere Kosten<br />

Sofern Kosten<br />

• durch außergewöhnliche Bedingungen des Standorts<br />

(Gelände, Baugrund, Umgebung)<br />

• durch besondere Umstände des Projekts oder<br />

• durch Anforderungen außerhalb der Zweckbestimmung des<br />

Bauwerks verursacht werden.<br />

Besondere Kosten werden jeweils in der Kostengruppe gesondert<br />

ausgewiesen.<br />

(z.B. Pfahlgründung, bei Gründung)<br />

Grundlagen und Erläuterungen<br />

Die Grundlagen für die Kostenermittlungen sind anzugeben:<br />

Mit dieser Forderung wird auf den Zusammenhang zwischen den<br />

aus der Planung und Ausführung verfügbaren Informationen in<br />

Form von<br />

Zeichnungen<br />

Berechnungen<br />

Beschreibungen<br />

Sowie Art, Detaillierung und Genauigkeit der Kostenermittlung<br />

Bezug genommen.<br />

Erläuterungen zur Baumaßnahme sollten in der Systematik der<br />

Kostengliederung geordnet werden.


Wieder verwendete Teile, Eigenleistungen<br />

Der Wert wieder verwendeter Teile sowie der Wert von<br />

Eigenleistungen sollen bei den betreffenden Kostengruppen<br />

gesondert ausgewiesen werden.<br />

Für Eigenleistungen des Bauherrn sind die Kosten einzusetzen, die<br />

für entsprechenden Auftragnehmerleistungen entstehen würden.<br />

Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer<br />

Die Norm lässt durch die offene Formulierung 3 alternative<br />

Lösungen zu.<br />

• in den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer enthalten<br />

► brutto<br />

• in den Kostenangaben ist die Umsatzsteuer nicht enthalten<br />

► netto<br />

• nur bei einzelnen Kostenangaben ist die Umsatzsteuer<br />

ausgewiesen , z.B. übergeordnete Kostengruppen, Schluss,<br />

etc.<br />

Damit trägt die Norm den unterschiedlichen Erfordernissen<br />

Rechnung .<br />

Öffentliche Bauherren brutto<br />

Gewerbliche Bauherren netto


Kostenermittlung<br />

Kostenrahmen<br />

Kostenschätzung<br />

Kostenberechnung<br />

Kostenanschlag<br />

Kostenfeststellung


Kostenrahmen<br />

Der Kostenrahmen dient als eine Grundlage für dieEntscheidung<br />

über die Bedarfsplanung sowie für grundsätzliche<br />

Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsüberlegungen und zur<br />

Festlegung der Kostenvorgabe.<br />

Folgende Informationen werden zu Grunde gelegt:<br />

• quantitative Angaben<br />

(Raumprogramm, Funktionselemente und deren Flächen)<br />

• qualitative Angaben<br />

(bautechnische Anforderungen, Funktionsanforderungen,<br />

Ausstaffierungsstandards)<br />

• gegebenenfalls Angaben zum Standort.<br />

• Baukosten müssen gesondert ausgewiesen werden.


Arten der Kostenermittlung<br />

Kostenschätzung<br />

Die als überschlägige Ermitttlung der Kosten definierte<br />

Kostenschätzung dient als Grundlage für die Entscheidung über die<br />

Vorplanung.<br />

Durch diese Formulierung wird deutlich, dass auch andere<br />

Sachverhalte wie Gestaltung, Funktion und technische<br />

Gesichtspunkte neben den Kosten Entscheidungsaspekte darstellen.<br />

Grundlagen: Ergebnisse der Vorplanung,<br />

Mengenberechnungen,<br />

Erläuterungen zum Grundstück<br />

Erschließung<br />

Lphe. 2 HOAI<br />

Aufschlüsselung bis zur 1. Ebene der Kostengliederung<br />

Berechnungen DIN 277 1 + 2<br />

Kostenrahmen ► Budget


Kostenberechnung<br />

Die als eine angenäherte Ermittlung der Kosten definierte<br />

Kostenberechnung ist Grundlage für die Entscheidung über die<br />

Entwurfsplanung.<br />

Grundlagen: Entwurfsplanung Lphe 3<br />

Mengenberechnungen DIN 277<br />

Erläuterungen für nicht dargestellte Dinge<br />

Durcharbeitung bis mindestens zur 2. Ebene<br />

Kostenkontrolle mit Kostenschätzung


Kostenanschlag<br />

Der als eine möglichst genau definierte Ermittlung der Kosten<br />

genannte Kostenanschlag stellt die Grundlage für die Entscheidung<br />

über die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe<br />

dar. Die wesentlichen Grundlagen des Kostenanschlags sind:<br />

• Ausführungsplanung<br />

• Details<br />

• technische Berechnungen<br />

• Flächen + Inhalte DIN 277<br />

• Mengenberechnungen<br />

• Materialwahl<br />

• Qualitätswahl<br />

• geprüfte Angebote<br />

• bereits entstandene Kosten<br />

• Berechnung bis zur 3. Ebene


Kostenfeststellung<br />

Die Kostenfeststellung dient zum Nachweis der entstandenen<br />

Kosten. Es können nun Vergleiche auf der Basis von ermittelten<br />

Kennwerten angestellt werden.<br />

Grundlage:<br />

• geprüfte Schlussrechnung<br />

• Planungsunterlagen<br />

• Erläuterungen<br />

• Bearbeitung bis zur 2. Ebene<br />

In dieser Norm gibt es die Regel mit einer Aufgliederung bis zur 2.<br />

Ebene und den Ausnahmefall bis zur 3. Ebene<br />

(Kennwerte, sonstige Auswertungen)


Aufbau der Kostengliederung<br />

Die DIN 276 sieht in der Gliederung drei Ebenen vor:<br />

Folgende sieben Kostengruppen werden aufgerufen:<br />

100 Grundstück<br />

200 Herrichten und Erschließen<br />

300 Bauwerk – Baukonstruktion<br />

400 Bauwerk – Technische Anlage<br />

500 Außenanlagen<br />

600 Ausstattung und Kunstwerke<br />

700 Baunebenkosten<br />

Bei Bedarf werden diese Kostengruppen in die 2. und 3. Ebene<br />

unterteilt.<br />

Für die praktische Anwendung zeigt die Norm Wege auf, wie die<br />

Kostengliederung insbesondere ausführungsorientiert ergänzt<br />

werden kann.<br />

Entsprechend von Bauteilen, technischen Merkmalen oder den<br />

herstellungsgemäßen Gesichtspunkten können die Kosten weiter<br />

untergliedert werden.<br />

Damit gibt die Norm, ohne dies im Einzelnen regeln zu wollen,<br />

Hinweise für die Anwendung differenzierter<br />

Kostenermittlungsverfahren.


So bietet es sich in der Kostengruppe 300 an, die Element in der<br />

dritten Kotengliederungsebene entsprechend ihren technischen<br />

Merkmalen in Ausführungsklassen oder –arten zu unterteilen.<br />

Über eine nach herstellungsgemäßen Gesichtspunkten<br />

vorgenommene weitere Unterteilung der Ausführungsklassen bzw.<br />

–arten in Leistungsbereiche ist die Brücke zu den Vergabeeinheiten<br />

hergestellt.<br />

Ausführungsorientierte Gliederung<br />

Die Norm ermöglicht die Kosten ausführungsorientiert zu gliedern.<br />

Die Gliederung nach Leistungsbereichen entsprechend dem<br />

Standardleistungsbuch für das Bauwesen.<br />

Eine andere Gliederungsform ist nach VOB Teil C auch möglich.<br />

Eine Untergliederung in Leistungsbereiche entspricht der 2. Ebene<br />

(Kostenberechnung)<br />

Eine Unterteilung in Teilleistungen entspricht der 3. Ebene und<br />

stellt damit die Mindestanforderung an den Kostenanschlag.<br />

Eine Gliederung nach Vergabeeinheiten (Gewerken) ist sinnvoll,<br />

damit die Angebote mit den Kostenvorgaben verglichen werden<br />

können.


Kostengruppe 100 Grundstück<br />

Die Kostengruppe enthält den Grundstückswert, die<br />

Grundstücksnebenkosten (Erwerb des Grundstücks) und das<br />

Freimachen (Löschen von Belastungen)<br />

Die jetzige Abgrenzung der Kostengruppe 100 ist auch aus<br />

finanzierungstechnischen Gründen, insbesondere auch im Hinblick<br />

auf die öffentlichen Haushalte , in dieser Form festgelegt.


Kostengruppe 200 Herrichten + Erschließen<br />

Die Kostengruppe umfasst die Kosten aller vorbereitenden<br />

Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Grundstück bebauen zu<br />

können.<br />

Sie umfasst:<br />

• Vorbereitende Maßnahmen<br />

• Herrichten<br />

• Öffentliche Erschließung, Verkehr, Gas Wasser, Strom,<br />

Abwasser, Ausgleichsabgaben<br />

Öffentliche Erschließung:<br />

Die Kosten für die öffentliche Erschließung sind aufgrund<br />

gesetzlicher Vorschriften anteilige Kosten.<br />

Nicht öffentliche Erschließung:<br />

Die Kosten für Verkehrsflächen und technische Anlagen, die ohne<br />

öffentlich- rechtliche Beauftragung mit dem Ziel der späteren<br />

Übertragung in den Gebrauch der Allgemeinheit hergestellt und<br />

ergänzt werden.<br />

Dies kommt bei großen Wohnbauprojekten vor.<br />

(seltener Fall)


Kostengruppe 300<br />

Bauwerk- Baukonstruktion<br />

Die Kostengruppe umfasst die Kosten von Bauleistungen und<br />

Lieferung zur Herstellung des Bauwerks, jedoch ohne die<br />

technischen Anlagen.<br />

Dazu gehören auch die mit dem Bauwerk fest verbundenen<br />

Einbauten, die der besonderen Zweckbestimmung dienen, sowie<br />

übergreifende Maßnahmen.<br />

Bei Umbauten auch die Kosten des Teilabbruchs.<br />

Die Abgrenzung zwischen Einbauten und Ausstattung ist die<br />

KG 470 – KG 610<br />

Beschaffenheit und Befestigung technische, bauplanmäßige<br />

Maßnahmen notwendig sind.<br />

KG 390 sonstige Maßnahmen:<br />

Übergreifende Maßnahmen für Baukonstruktion die nicht einzelnen<br />

Kostengruppen der Baukonstruktion zuzuordnen sind. Gleiche<br />

Element z.B. KG 336 Außenwandbekleidungen als auch<br />

KG 354 Innenwandbekleidungen können zusammengefasst werden.


Kostengruppe 400<br />

Bauwerk, Technische Anlagen<br />

Die Kostengruppe umfasst die Kosten aller im Bauwerk<br />

eingebauten, daran angeschlossenen oder damit fest verbundenen<br />

technischen Anlagen oder Anlagenteile.<br />

Die einzelnen Anlagen enthalten die notwendigen Gestelle,<br />

Befestigungen, Armaturen, etc. Wärme- und Kältedämmung,<br />

Schall- und Brandschutzvorkehrungen, Abdeckungen,<br />

Verkleidungen, Mess- und Steueranlagen.<br />

Die Untergliederung in der 2. + 3. Ebene sowohl Anlagen- als auch<br />

Element bezogen.


Kostengruppe 500 Außenanlagen<br />

Die Kostengruppe umfasst die Kosten der Bauleistungen und<br />

Lieferungen für die Herstellung aller Gelände- und<br />

Verkehrsflächen, Baukonstruktionen und technischen Anlagen<br />

außerhalb des Bauwerks, soweit sie nicht in<br />

KG 200 (Herrichten + Erschließen ) erfasst sind.<br />

Kostengruppe 600<br />

Ausstattung und Kunstwerke<br />

Die Kostengruppe umfasst die Kosten für alle beweglichen oder<br />

ohne besondere Maßnahmen zu befestigende Sachen, die zur<br />

Ingebrauchnahme, zur allgemeinen Benutzung oder zur<br />

künstlerischen Gestaltung des Bauwerks und der Außenanlagen<br />

erforderlich sind.


Kostengruppe 700 Baunebenkosten<br />

Die Kostengruppe enthält die Kosten die bei der Planung und<br />

Durchführung auf der Grundlage von Honorarverordnungen,<br />

Gebührenordnungen oder nach weiteren vertraglichen<br />

Verordnungen entstehen


Splittung Schätzung<br />

EFH einfach EFH gehoben<br />

Rohbau 50 % - 55% 40%<br />

Ausbau 30% 35%<br />

Techn. Anl 15 % - 20 % 25%<br />

100% 100%<br />

Außenanla pro m ² 20,-- € pro m ² 70,-- €<br />

Honorare 12% 18%<br />

Durchschnittliche Kostenstruktur<br />

Kosten Kosten<br />

100%<br />

16 %<br />

Honorare<br />

Rohbau<br />

48 %<br />

Ausbau<br />

52%<br />

Rohbau<br />

48%<br />

Technik<br />

19 %<br />

Ausbau<br />

33 %<br />

16 %<br />

Honorare


Splittung Berechnung<br />

Kostengruppe 300<br />

EFH einfach EFH gehoben<br />

Bauwerk<br />

Baugrube 3,50% 3,50%<br />

Gründung 8,50% 5,00%<br />

Außenwände 30,00% 35,00%<br />

Innenwände 16,50% 20,00%<br />

Decken 20,00% 11,00%<br />

Dächer 15,00% 20,00%<br />

Baukonstruktion Einbau<br />

Sonstiges<br />

6,50% 5,50%<br />

100,00% 100%<br />

Kostengruppe 400<br />

Technische Anlagen EFH einfach EFH gehoben<br />

Abwasser, Wasser, Gas 35% 38%<br />

Wärmeversorgungsanlage 38% 32%<br />

Lufttechnische Anlagen 1% 3%<br />

Starkstrom 23% 23%<br />

Fernmeldetechnik 3% 1%<br />

Förderanlagen<br />

Nutzerspezifisch<br />

Gebäudeautomation 3%<br />

Sonstige Maßnahmen<br />

100% 100%

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