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Formalia nach der Trauung W er Und wenn der Trubel dann vorbei ist... denkt, dass nachdem die letzten Akkorde der Musiker verklungen sind, das Thema Hochzeit nun der Vergangenheit angehöre, der irrt. Viele kleinere und größere Aufgaben sind zu Beginn des Ehelebens gemeinsam zu bewältigen. Anhand der folgenden Checkliste wird es Ihnen leichter fallen, nichts zu vergessen: 1. Notieren Sie Geschenke und Glückwünsche Bevor Sie daran gehen alle Geschenke auszupacken, sollten Sie zu Stift und Papier greifen. Machen Sie eine Liste mit den Namen derer, die an Ihre Hochzeit gedacht haben. Schreiben Sie auf, von wem Sie welches Geschenk und von wem Sie welche Glückwünsche erhalten haben. So kommen Sie nicht in die Verlegenheit, sich bei Tante Lieschen für die tolle Obstschale zu bedanken, obwohl sie Ihnen tatsächlich das Teeservice geschenkt hat. 2. Rechnungen Sobald die Feierlichkeiten vorüber sind, werden die ersten Rechnungen eintreffen. Überprüfen Sie die Kostenaufstellung des Dienstleisters auf jeden Fall eingehend mit Ihren im Vorfeld gemachten Notizen bzw., falls vorhanden, dem Kostenvoranschlag. Wurden vereinbarte Sonderkonditionen berücksichtigt? Haken Sie bei unklaren Rechnungen noch einmal nach, bevor Sie diese begleichen. 3. Namens-/Adressänderungen Hat einer der Eheleute den Namen des Ehepartners angenommen und/ oder haben sie den Wohnsitz gewechselt, müssen verschiedene Institutionen davon in Kenntnis gesetzt werden. Dazu müssen Sie im Regelfall die Eheurkunde, aus der sich die Namensänderung ergibt, vorlegen. Dazu gehören: • Arbeitgeber • Geldinstitute • Kreditkartengesellschaften • Telefongesellschaften • Versicherungen • Finanzamt • Krankenkasse • Verlage von Zeitschriften und Zeitungen • Gas- und Elektrizitätswerk Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Eheschließung und eine mögliche Namensänderung. Wenn sich Ihre Anschrift ändert, sollten Sie sich innerhalb einer Woche bei den Bürgerdiensten <strong>Dortmund</strong> (Einwohnermeldeamt) an- oder ummelden. Durch die Eheschließung kann sich melderechtlich die zu erfassende Hauptwohnung ändern. Über Einzelheiten informiert Sie die zuständige Meldebehörde. Ob Sie jemanden vergessen haben zu benachrichtigen, sehen Sie spätestens, wenn Sie das nächste Mal Post bekommen. Legen Sie die Briefe und Rechnungen, die im Adressfeld noch Ihren früheren Namen enthalten, auf einen extra Stapel, als Gedankenstütze, wer noch über die Namensänderung informiert werden muss. 4. Änderung folgender Papiere Haben Sie den Namen ihres Ehepartners angenommen, müssen Sie folgende Dokumente auf den aktuellen Stand bringen lassen: • Personalausweis und Reisepass: beim Bürgeramt der Stadt, • Lohnsteuerkarte: Die Änderung erfolgt automatisch über das Bürgeramt der Stadt, • laufende Verträge: beim jeweiligen Vertragspartner 5. Versicherungen überprüfen Wird aus zwei Haushalten plötzlich einer, sollten Sie Ihre Versicherungspolicen überprüfen. Eventuell ist die eine oder andere Versicherung nun doppelt vorhanden oder Sie hatten als Begünstigten bisher eine andere Person eingetragen und möchten das jetzt zu Gunsten Ihres Ehepartners ändern. Hier die wichtigsten Verträge, die Sie überprüfen sollten: • Unfallversicherung • Hausratversicherung • Private Haftpflichtversicherung • Rechtschutz 6. Neue Steuerklasse Nach der Eheschließung sollte die Änderung der Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden. Für Arbeitnehmer kann dies eine nicht unbeachtliche Steuerersparnis bedeuten. Ab dem Tag der Eheschließung können Sie wählen, ob Sie die Steuerklassenkombination III und V oder die Kombination IV und IV möchten. Dieser Antrag kann jedoch nur bis zum 30.11. des laufenden Jahres gestellt werden. Als Faustformel gilt: Die Steuerklasse III ist dann am günstigsten, wenn nur einer der beiden Partner Arbeitslohn oder Gehalt bezieht. Die Steuerklasse IV wird meistens empfohlen, wenn beide Partner ungefähr das gleiche Einkommen haben. Verdienen beide Partner unterschiedlich viel, so ist es ratsam, dass derjenige mit dem höheren Einkommen die Steuerklasse III und der Partner mit dem niedrigeren Einkommen die Steuerklasse V wählt. Fragen zu diesem Thema beantworten Finanzämter und Steuerberater. 091 S T A N D E S A M T