Zeitung VIII.pdf - Gemeinde Empersdorf
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<strong>Gemeinde</strong>information<br />
c) Endbeschluss des Flächenwidmungsplan 4.0 gem. § 29, Abs.<br />
6 STROG idgF.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Empersdorf</strong> beschließt einstimmig<br />
die Änderungen des Flächenwidmungsplanes 4.0 entsprechend<br />
der Einwendungsbehandlungen des örtlichen Raumplaners<br />
Arch. DI Dr. Helmut Hoffmann.<br />
Beschlüsse vom 30.Dezember 2004<br />
Voranschlag 2005 samt Mittelfristigem Finanzplan<br />
– Beschlussfassung<br />
Festsetzung des Voranschlages 2005<br />
Der vorliegende Voranschlagsentwurf samt Beilagen für das<br />
Haushaltsjahr 2005 wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig beschlossen.<br />
Der Voranschlag für das Jahr 2005 sieht im OH Einnahmen in<br />
der Höhe von € 1.486.600,– vor und ist mit den Ausgaben<br />
ausgeglichen. Die Ausgaben im AOH betragen € 1.188.800,– und<br />
sind ebenfalls mit den Einnahmen ausgeglichen.<br />
Gleichzeitig mitbeschlossen wird auch der mittelfristige Finanzplan<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Empersdorf</strong> für die Jahre 2005 – 2008. Dieser<br />
sieht im OH Einnahmen und Ausgaben von € 1.618.300,–,<br />
€ 1.630.800,– u. 1.606.600,– für 2006 bis 2008 vor. Die Ausgaben<br />
im AOH, die mit den Einnahmen ausgeglichen sind, belaufen sich<br />
auf € 0, € 611.500,– und € 241.500,– für die Jahre 2006 bis 2008.<br />
a) Festsetzung der Hebesätze für das Jahr 2005<br />
Grundsteuer A: 5oo v.H.<br />
Grundsteuer B: 5oo v.H.<br />
b) Die Lustbarkeitsabgabe wird nach der vorliegenden<br />
Abgabenordnung vom 8.9.2003 erhoben.<br />
c) Der Besamungsbeitrag für Rinder und Schweine wird wie im<br />
Vorjahr weitergewährt.<br />
d) Der Dienstpostenplan, wie im Voranschlag 2005 angeführt,<br />
wird ebenfalls beschlossen.<br />
e) Die Höhe des Kassenkredites beläuft sich im Haushaltsjahr<br />
2005 auf € 240.000,– (Raiba € 220.000,– und Stmk. Sparkasse<br />
€ 20.000,–). Wie von der <strong>Gemeinde</strong>aufsicht gefordert, wurden<br />
dazu zwei Anbote eingeholt. Die günstigeren Konditionen bietet<br />
die Raiba, weshalb auch dort der höhere Kassenkredit aufgenommen<br />
wird.<br />
f) Eine Darlehensaufnahme ist in der Höhe von € 665.000,– für<br />
den Kanalbau und für den Bau des Altstoffsammelzentrums in<br />
Liebensdorf, vorgesehen.<br />
g) Verschuldungsgrad 2005: 11,84%<br />
Der gesamte Pkt.4 wird nach den Bestimmungen des § 131 des<br />
Stmk. Volksrechtegesetzes 1987, LGBL. Nr. 87 vom <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
einstimmig für dringlich erklärt.<br />
Ergänzende Beschlussfassung zur Darlehensaufnahme<br />
vom 25.Juni 2004<br />
Ergänzend zum Beschluss der Darlehensaufnahme vom 25. Juni<br />
2004, TOP 9, beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig folgende<br />
Aufteilung des endfälligen Darlehens von € 2.000.000,–. Eine<br />
genaue Festlegung des Finanzierungsschlüssels für die jeweiligen<br />
Projekte war zum Beschlusszeitpunkt nicht möglich, da diese<br />
zum damaligen Zeitpunkt noch nicht endgültig feststanden.<br />
Demzufolge war ein Finanzierungsbedarf für die VS–Sanierung<br />
mit € 1.015.000,–, und des <strong>Gemeinde</strong>amtumbaues mit<br />
€ 320.000,–, die bereits im Jahre 2004 zugezählt wurden, gegeben.<br />
Für 2005 ergibt sich ein Fremdfinanzierungsbedarf von<br />
€ 455.000,– für den Kanalbau (BA 04) und von € 210.000,– für<br />
den Bau des Altstoffsammelzentrums.<br />
Die Abwicklung und Rückzahlung dieser Darlehensbeträge für<br />
die einzelnen Projekte wurde im mittelfristigen Finanzplan<br />
ausführlich dargestellt bzw. beschlossen. Die Darstellung der<br />
Abwicklung reicht nicht nur bis 2008, sondern bis 31.12.2009.<br />
Beschlossen wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat auch die Umwandlung des<br />
Kanalbaudarlehens für den BA 04 nach erfolgtem Bau in ein<br />
Darlehen mit 25jähriger Laufzeit. Alle anderen Darlehen sind mit<br />
31.12.2009 getilgt.<br />
Antrag auf Überziehung des Kassenkredites bei der<br />
Raika<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Empersdorf</strong> beantragt für diverse Zahlungen die<br />
Gewährung einer Kontoüberziehung im Betrage von € 170.000,–<br />
bis 31.01.2005 zusätzlich zum bereits gewährten beurkundeten<br />
Kassenkredit von € 150.000,–.<br />
Die Rückzahlung der Überziehung erfolgt durch Einnahmen aus<br />
Grundstücksverkauf, bereits beschlossener Bedarfszuweisungen<br />
und von eingesprengelten Nachbargemeinden.<br />
Obige Überziehung des Kreditrahmens fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
einstimmig.<br />
Beschlüsse vom 1.März 2005<br />
Rechnungsabschluss 2004 samt Beilagen –<br />
Beschlussfassung<br />
Der als Entwurf vorliegende Rechnungsabschluss für das Jahr<br />
2004 – einschließlich der Teilrechungsabschlüsse für die Volksschule,<br />
den Kindergarten und die Freiw. Feuerwehr <strong>Empersdorf</strong>,<br />
sowie das Vermögensverzeichnis– wird nach kurzer Beratung<br />
einstimmig vom <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt.<br />
Der Kassenabschluss 2004 weist einen Stand von - € 211.102,53<br />
aus.<br />
Der OH schließt mit einem IST-Abgang von € 123.509,13 und<br />
einem SOLL-Überschuss von €295,18 ab. Das Ergebnis des AOH<br />
weist einerseits einen SOLL-Überschuss von € 246.187,42 (Ausgaben)<br />
und andererseits einen SOLL-Abgang von € 30.487,95<br />
(Einnahmen) aus.<br />
Das Maastricht - Ergebnis beträgt: - € 1.053.031,22<br />
Der Verschuldungsgrad 2004 beträgt 2,05%. Die große Verringerung<br />
gegenüber dem Vorjahr kam dadurch zustande, weil<br />
im Jahre 2004 keine Darlehensrückzahlung bei der Volksschule/<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt getätigt wurde.<br />
-4- <strong>Gemeinde</strong>zeitung <strong>Empersdorf</strong>