Zeitung VIII.pdf - Gemeinde Empersdorf
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<strong>Gemeinde</strong>information<br />
schaftliche Vorrangzonen“ reichen, sind zurückzunehmen,<br />
insbesondere bei der Alten Volksschule und bei der Halle der Fa.<br />
Oberkofler (I/1) wird der Erweiterungsbereich, der sich mit der<br />
landwirtschaftlichen Vorrangzone überschneidet, herausgenommen.<br />
6) Zu L(WA) „Matzersiedlung“ Grundstück Nr.1837/1 tw., 1840/2<br />
u.a. ist der Siedlungsbereich nach Südwest derart zu verkleinern,<br />
dass die <strong>Gemeinde</strong>straße die Grenze bildet.<br />
7) Im Bereich Withalm, an der <strong>Gemeinde</strong>grenze zu Edelsgrub,<br />
verläuft etwa entlang der <strong>Gemeinde</strong>grenze eine Straße. Das<br />
Gelände fällt nach Westen hin steil ab. Obwohl hier über die<br />
<strong>Gemeinde</strong>grenze ein Baulandanschluss gegeben wäre, wird eine<br />
Siedlungsentwicklung auf <strong>Empersdorf</strong>er <strong>Gemeinde</strong>gebiet aufgrund<br />
der dezentralen Lage in Verbindung mit fehlender sozialer<br />
Infrastruktur und der nicht gegebenen Baulandeignung negativ<br />
beurteil. Im Unterschied zur Baulandausweisung in der <strong>Gemeinde</strong><br />
Edelsgrub wird aufgrund der Sichtexponiertheit und der<br />
ungeeigneten Geländeformation die Siedlungsentwicklung<br />
negativ beurteilt. Die <strong>Gemeinde</strong> beurteilt die Siedlungsbereiche<br />
Rosenberg und Withalm nicht als wesentlich für die Entwicklung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Empersdorf</strong>, weshalb die Siedlungsgebiete Nr. 4<br />
„Rosenberg“ und Nr. 53 „Withalm“ heraus zu nehmen sind.<br />
8) Für das Grst. der Familie Drnovsek (Steigersiedlung) wird ein<br />
Bauansuchen vorgelegt.<br />
9) Zu Michelbach: Im Wortlaut zum FLWPL 4.0 ist festzuhalten,<br />
dass im Bebauungsplan Skribe eine Zonierung vorzusehen ist.<br />
D.h. es muss eine Bebauung von innen nach außen festgelegt<br />
werden, dies kann im Zuge einer Bebauungsplanüberprüfung<br />
durchgeführt werden, es würde jedoch auch die Möglichkeit<br />
bestehen, die unbebauten südlichen Flächen als Aufschließungsgebiete<br />
festzulegen.<br />
10) Zum Problem <strong>Empersdorf</strong>berg-Nord wird als Kompromiss<br />
festgehalten, dass das Baugebiet über der Straße – Richtung<br />
Westen - zurückgenommen wird. Dagegen wird das Siedlungsleitbild<br />
nicht abgeändert, d.h. die Siedlungsgrenze bleibt gleich.<br />
Eine Baulanderweiterung in dieser Richtung ist aber nur bei<br />
weitgehender Konsumation des verbleibenden Baulandes<br />
möglich.<br />
11) Beim Auffüllungsgebiet Drexel-Maier ist die Stellungnahme<br />
von DI Kanhäuser negativ. Durch die Verkleinerung dieses<br />
Gebietes und einer dementsprechenden Begründung kann das<br />
restliche Gebiet im FLWPL verbleiben.<br />
12) Die Original-Einwendungen sind an die zuständige Behörde<br />
zu übermitteln.<br />
Ebenso die Verständigungsnachweise zur Abfrage der Planungsinteressen<br />
u. a.<br />
14) Die „Geruchskreise“ der emittierenden landwirtschaftlichen<br />
Betriebe werden im Plan dargestellt.<br />
15) Hochwasser: Im Wortlaut wird der Passus „Innerhalb der<br />
HQ30 Linie“ ersatzlos gestrichen, das Grundstück 766/8 in<br />
Liebensdorf wird wieder in das Bauland aufgenommen.<br />
16) Das Wort „entfällt“ bezieht sich auf die Festlegung eines<br />
Bebauungsplanes gegenüber dem Auflageplan bzw. wird der<br />
Bereich 7 der Nr. 6 zugeordnet und der Bereich 14 wurde<br />
verkleinert und von L(WA) in DO umgewandelt.<br />
Dem Aufschließungsgebiet Nr. 8 wird auch 625/3 zugeordnet<br />
(äußere Anbindung erforderlich).<br />
16) Beim AF „Donner“ wird die Darstellung des Wohngebäudes<br />
korrigiert.<br />
17) Die formal geforderte Sanierungsfrist (15 Jahre) für Lärm-<br />
Sanierungsgebiete wird im Wortlaut verankert.<br />
18) Zum Aufschließungsgebiet „Sebernegg“ (SG Lärm) wird<br />
festgehalten, das nach den Bestimmungen des § 32 Abs.2 des<br />
Stmk. ROG die Möglichkeit besteht, über das Bauverfahren die<br />
Lärmbelästigung – mittels Auflagen - auf die gesetzlichen<br />
Normen zu bringen.<br />
Mit dieser Maßnahme wäre vollwertiges Bauland zu erreichen.<br />
Mit obigem Beschluss erledigt sich auch somit auch der<br />
Dringlichkeitsantrag der SPÖ-<strong>Empersdorf</strong> vom 17.6.2005.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt den Abänderungen, wie sie durch<br />
besprochen wurden zu und beschließt einstimmig, diese<br />
Änderungen im FLWPL 4.0 umzusetzen.<br />
Auszahlung des Jagdpachtschilling 2005<br />
Laut den Bestimmungen des Stmk. Jagdgesetzes beschließt der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, die Auszahlung des Jagdpachtschillings<br />
- auf Grund des vom Bürgermeister rechtskräftig erstellten<br />
Aufteilungsentwurfes - in der Zeit vom 16.Aug. bis einschließlich<br />
21.Sept. 2005 vorzunehmen.<br />
Kleine Änderung des Flächenwidmungsplanes 3.07<br />
(Sebernegg)“<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt die „Kleine Änderung 3.07<br />
(Sebernegg), laut den vorliegenden Verordnungswortlaut und<br />
dem Erläuterungsbericht vom Juni 2005, einstimmig.<br />
Beschlüsse vom 27.Juni 2005<br />
Revision Flächenwidmungsplan 4.0 - Endbeschlussfassung<br />
a) Einwendungsbehandlung betreffend das ÖEK bzw. des<br />
Siedlungsleitbildes<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Empersdorf</strong> beschließt einstimmig<br />
die vorstehenden Einwendungsbehandlungen des<br />
örtlichen Raumplaners Arch. DI Dr. Helmut Hoffmann zu den<br />
schriftlich eingelangten Einwendungen vom 23.Juni 2005 und<br />
vom 27.6.2005, Nr. 1-6 in Bezug auf die neuerliche Änderung<br />
das ÖEK und des Siedlungsleitbildes.<br />
<strong>Gemeinde</strong>zeitung <strong>Empersdorf</strong><br />
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