26.01.2015 Aufrufe

Zeitung VIII.pdf - Gemeinde Empersdorf

Zeitung VIII.pdf - Gemeinde Empersdorf

Zeitung VIII.pdf - Gemeinde Empersdorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Gemeinde</strong>information<br />

schaftliche Vorrangzonen“ reichen, sind zurückzunehmen,<br />

insbesondere bei der Alten Volksschule und bei der Halle der Fa.<br />

Oberkofler (I/1) wird der Erweiterungsbereich, der sich mit der<br />

landwirtschaftlichen Vorrangzone überschneidet, herausgenommen.<br />

6) Zu L(WA) „Matzersiedlung“ Grundstück Nr.1837/1 tw., 1840/2<br />

u.a. ist der Siedlungsbereich nach Südwest derart zu verkleinern,<br />

dass die <strong>Gemeinde</strong>straße die Grenze bildet.<br />

7) Im Bereich Withalm, an der <strong>Gemeinde</strong>grenze zu Edelsgrub,<br />

verläuft etwa entlang der <strong>Gemeinde</strong>grenze eine Straße. Das<br />

Gelände fällt nach Westen hin steil ab. Obwohl hier über die<br />

<strong>Gemeinde</strong>grenze ein Baulandanschluss gegeben wäre, wird eine<br />

Siedlungsentwicklung auf <strong>Empersdorf</strong>er <strong>Gemeinde</strong>gebiet aufgrund<br />

der dezentralen Lage in Verbindung mit fehlender sozialer<br />

Infrastruktur und der nicht gegebenen Baulandeignung negativ<br />

beurteil. Im Unterschied zur Baulandausweisung in der <strong>Gemeinde</strong><br />

Edelsgrub wird aufgrund der Sichtexponiertheit und der<br />

ungeeigneten Geländeformation die Siedlungsentwicklung<br />

negativ beurteilt. Die <strong>Gemeinde</strong> beurteilt die Siedlungsbereiche<br />

Rosenberg und Withalm nicht als wesentlich für die Entwicklung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Empersdorf</strong>, weshalb die Siedlungsgebiete Nr. 4<br />

„Rosenberg“ und Nr. 53 „Withalm“ heraus zu nehmen sind.<br />

8) Für das Grst. der Familie Drnovsek (Steigersiedlung) wird ein<br />

Bauansuchen vorgelegt.<br />

9) Zu Michelbach: Im Wortlaut zum FLWPL 4.0 ist festzuhalten,<br />

dass im Bebauungsplan Skribe eine Zonierung vorzusehen ist.<br />

D.h. es muss eine Bebauung von innen nach außen festgelegt<br />

werden, dies kann im Zuge einer Bebauungsplanüberprüfung<br />

durchgeführt werden, es würde jedoch auch die Möglichkeit<br />

bestehen, die unbebauten südlichen Flächen als Aufschließungsgebiete<br />

festzulegen.<br />

10) Zum Problem <strong>Empersdorf</strong>berg-Nord wird als Kompromiss<br />

festgehalten, dass das Baugebiet über der Straße – Richtung<br />

Westen - zurückgenommen wird. Dagegen wird das Siedlungsleitbild<br />

nicht abgeändert, d.h. die Siedlungsgrenze bleibt gleich.<br />

Eine Baulanderweiterung in dieser Richtung ist aber nur bei<br />

weitgehender Konsumation des verbleibenden Baulandes<br />

möglich.<br />

11) Beim Auffüllungsgebiet Drexel-Maier ist die Stellungnahme<br />

von DI Kanhäuser negativ. Durch die Verkleinerung dieses<br />

Gebietes und einer dementsprechenden Begründung kann das<br />

restliche Gebiet im FLWPL verbleiben.<br />

12) Die Original-Einwendungen sind an die zuständige Behörde<br />

zu übermitteln.<br />

Ebenso die Verständigungsnachweise zur Abfrage der Planungsinteressen<br />

u. a.<br />

14) Die „Geruchskreise“ der emittierenden landwirtschaftlichen<br />

Betriebe werden im Plan dargestellt.<br />

15) Hochwasser: Im Wortlaut wird der Passus „Innerhalb der<br />

HQ30 Linie“ ersatzlos gestrichen, das Grundstück 766/8 in<br />

Liebensdorf wird wieder in das Bauland aufgenommen.<br />

16) Das Wort „entfällt“ bezieht sich auf die Festlegung eines<br />

Bebauungsplanes gegenüber dem Auflageplan bzw. wird der<br />

Bereich 7 der Nr. 6 zugeordnet und der Bereich 14 wurde<br />

verkleinert und von L(WA) in DO umgewandelt.<br />

Dem Aufschließungsgebiet Nr. 8 wird auch 625/3 zugeordnet<br />

(äußere Anbindung erforderlich).<br />

16) Beim AF „Donner“ wird die Darstellung des Wohngebäudes<br />

korrigiert.<br />

17) Die formal geforderte Sanierungsfrist (15 Jahre) für Lärm-<br />

Sanierungsgebiete wird im Wortlaut verankert.<br />

18) Zum Aufschließungsgebiet „Sebernegg“ (SG Lärm) wird<br />

festgehalten, das nach den Bestimmungen des § 32 Abs.2 des<br />

Stmk. ROG die Möglichkeit besteht, über das Bauverfahren die<br />

Lärmbelästigung – mittels Auflagen - auf die gesetzlichen<br />

Normen zu bringen.<br />

Mit dieser Maßnahme wäre vollwertiges Bauland zu erreichen.<br />

Mit obigem Beschluss erledigt sich auch somit auch der<br />

Dringlichkeitsantrag der SPÖ-<strong>Empersdorf</strong> vom 17.6.2005.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmt den Abänderungen, wie sie durch<br />

besprochen wurden zu und beschließt einstimmig, diese<br />

Änderungen im FLWPL 4.0 umzusetzen.<br />

Auszahlung des Jagdpachtschilling 2005<br />

Laut den Bestimmungen des Stmk. Jagdgesetzes beschließt der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig, die Auszahlung des Jagdpachtschillings<br />

- auf Grund des vom Bürgermeister rechtskräftig erstellten<br />

Aufteilungsentwurfes - in der Zeit vom 16.Aug. bis einschließlich<br />

21.Sept. 2005 vorzunehmen.<br />

Kleine Änderung des Flächenwidmungsplanes 3.07<br />

(Sebernegg)“<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat genehmigt die „Kleine Änderung 3.07<br />

(Sebernegg), laut den vorliegenden Verordnungswortlaut und<br />

dem Erläuterungsbericht vom Juni 2005, einstimmig.<br />

Beschlüsse vom 27.Juni 2005<br />

Revision Flächenwidmungsplan 4.0 - Endbeschlussfassung<br />

a) Einwendungsbehandlung betreffend das ÖEK bzw. des<br />

Siedlungsleitbildes<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Empersdorf</strong> beschließt einstimmig<br />

die vorstehenden Einwendungsbehandlungen des<br />

örtlichen Raumplaners Arch. DI Dr. Helmut Hoffmann zu den<br />

schriftlich eingelangten Einwendungen vom 23.Juni 2005 und<br />

vom 27.6.2005, Nr. 1-6 in Bezug auf die neuerliche Änderung<br />

das ÖEK und des Siedlungsleitbildes.<br />

<strong>Gemeinde</strong>zeitung <strong>Empersdorf</strong><br />

-9-

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!