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Zeitung VIII.pdf - Gemeinde Empersdorf

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<strong>Gemeinde</strong>information<br />

Außengestaltung des Schulgeländes – Vergabe<br />

Gärtnerarbeiten<br />

Um bis zur Einweihung die Vorplatz- u. Sportstättenaußengestaltung<br />

abschließen zu können, sind noch Gärtnerarbeiten<br />

einschließlich des Setzens von Pflanzen notwendig. Von der Fa.<br />

Zenz liegt ein Anbot vor: € 3.845,– inklusive. Nach einer kurzen<br />

Beratung beschließt der GR einstimmig diese Arbeiten, zum<br />

vorgenannten Preis, an die Fa. Zenz zu vergeben.<br />

Ansuchen der Fam. Khom um Unterstützung für<br />

Hangsanierung<br />

Das Ansuchen der Fam. Khom wurde von Bgm. Baumhackl<br />

verlesen, vom GR beraten und einstimmig die Gewährung eines<br />

Zuschuss in der Höhe von 10%, nach Abzug der Landesförderung,<br />

beschlossen. Begründung: Die durchgeführte Hangsanierung<br />

nützt auch der Rutschfestigkeit der <strong>Gemeinde</strong>straße, da durch<br />

die Herstellung der Tiefdrainage diese entwässert wird. Um<br />

Bekanntgabe der Höhe der Landesförderung wird ersucht.<br />

Festgehalten wird, dass weitere Förderungen, in Bezug auf die<br />

Rutschungen, nicht mehr gewährt werden.<br />

Grundsatzgenehmigung bzgl. Gehaltsumwandlung<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat steht einstimmig einem Abschluss einer<br />

Vereinbarung, die es den Bediensteten der <strong>Gemeinde</strong> gemäß § 3<br />

(1) Zif.15 lit. a EStG 1998 erlaubt, eine zusätzliche vermögensrechtliche<br />

Absicherung für den Risikofall des Alters, des Todes,<br />

der Krankheit oder der Invalidität zu ermöglichen, positiv<br />

gegenüber. Dementsprechende Vereinbarungen können vom<br />

Bürgermeister abgeschlossen werden.<br />

Kindergartenangelegenheit bzgl. Tagestarifs u.a.<br />

Auf Grund mehrerer Anfragen legt der <strong>Gemeinde</strong>rat als<br />

Tagestarif für die Unterbringung eines Kindes im <strong>Gemeinde</strong>kindergarten<br />

einen Betrag von € 5,– fest. Um diesen Tarif in<br />

Anwendung zu bringen, ist das Höchstmaß mit 2 Tagen pro<br />

Woche od. mit 8 Tage pro Monat limitiert. Dieser Beschluss wurde<br />

einstimmig gefasst.<br />

Sprengelfremder Schulbesuch<br />

Bgm. Baumhackl berichtet über die E-Mail von Dir. Frieder<br />

Konrad an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Empersdorf</strong>, aus dem hervorgeht, dass<br />

die HS-Hausmannstätten keine „Technische Schwerpunkthauptschule“<br />

ist. Alle bis jetzt nach dieser Ansicht nach gefassten<br />

GR-Beschlüsse sind falsch. Aus diesem Grund werden zu den<br />

Ansuchen Stellungnahmen vom Bezirksschulrat eingeholt.<br />

Ansuchen um Förderung bzgl. einer Cafe-Neueröffnung<br />

d. Frau Krammer<br />

Nach Verlesen des Ansuchens und kurzer Beratung wird<br />

einstimmig beschlossen, der Fr. Krammer als Unternehmensförderung<br />

Autostellflächen im Bauhofbereich – nach einer<br />

ausreichenden Grundierung - zur Verfügung zu stellen. Diese<br />

Parkplätze können von ihren Gästen dann benützt werden, wenn<br />

sie nicht für die <strong>Gemeinde</strong> gebraucht werden. Eine dementsprechende<br />

Vereinbarung wäre abzuschließen.<br />

Beschlüsse vom 17.Juni 2005<br />

Revision 4.0 - Besprechung der kritischen Punkte<br />

mit der Fachabteilung 13B<br />

Bgm. Baumhackl begrüßt die anwesenden Vertreter der<br />

Landesregierung, einschließlich unseres Planungsteams und<br />

betont den Willen des <strong>Gemeinde</strong>rates, den FLWPL 4.0 ehestens<br />

abzuschließen.<br />

Er appelliert an alle, konstruktiv zusammenzuarbeiten.<br />

Anschließend werden die von der Fachabteilung 13B aufgezeigten<br />

Mängel vom 25.5.2005 gemeinsam durch besprochen<br />

und folgendes vereinbart:<br />

1) Die landwirtschaftlichen Vorrangzonen lt. REPRO Leibnitz<br />

werden ersichtlich gemacht, sowie die Grünzüge lt. ÖEK, als<br />

symbolische Darstellung, ins Siedlungsleitbild übernommen. Die<br />

Siedlungsprioritäten sind im Wortlaut zum ÖEK angeführt.<br />

2) In Bezug auf die Baulandmobilisierung wird festgehalten, dass<br />

noch vor Vorliegen von Mustervereinbarungen vom Land Stmk.,<br />

bereits am 6. Dez. 2004 der Endbeschluss über die Flächenwidmungsplanrevision<br />

4.0 gefasst wurde. Nach Besprechungen<br />

mit Dr. Krug, Dr. Fischer u. a., unseren Raumplanern und mit<br />

den <strong>Gemeinde</strong>vertretern hat die <strong>Gemeinde</strong> für den Bereich<br />

<strong>Empersdorf</strong>berg-Nord eigene Baulandverträge formuliert. Diese<br />

Verträge wurden von den Betroffenen angenommen.<br />

Für alle restlichen Bereiche (zusammenhängende Flächen eines<br />

Eigentümers über 3.000 m 2 ) wurden Bebauungsfristen nach den<br />

Bestimmungen des § 26b, Stmk. ROG festgelegt.<br />

3) Im Zuge der aktiven Baulandpolitik hat die <strong>Gemeinde</strong> das<br />

Grundstück Nr. 283 in Rauden aufgekauft und dieses sodann<br />

parzelliert (283/1-10). Die Finanzierung erfolgte mit einem<br />

2%igen Landeskredit. Diese Grundstücke werden, nach einem<br />

Gemeindratsbeschluss, zum Selbstkostenpreis an Bauwerber aus<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Empersdorf</strong> vergeben. Ebenfalls wurde ein<br />

Bebauungsplan (Bebauungsrichtlinie „Tieber“) für dieses Gebiet<br />

erstellt.<br />

Bis jetzt wurde bereits ein Grundstück (Parz.Nr.283/8) bebaut.<br />

Für ein weiteres Grundstück. (Parz. Nr. 283/10) liegt ein Bauansuchen<br />

vor. Das dritte Grundstück. (Parz.Nr.283/6) wurde<br />

ebenfalls von einem Bauwerber erstanden und wird demnächst<br />

bebaut. Das so genannte Baugebiet „Tieber“ umfasst aber nicht<br />

nur die Bauparzellen der <strong>Gemeinde</strong>, sondern noch weitere 4<br />

Besitzer. Das Grst. Nr. 293/2 wurde bereits verkauft, das Grst.<br />

293/3 ebenfalls, mit dem Unterschied, dass dieses auch schon<br />

bebaut wurde.<br />

4) Zur Lärmbelastung an der <strong>Gemeinde</strong>straße: Diese überschreitet<br />

nach Angaben des zuständigen Raumplaneres DI Hoffmann nicht<br />

die zulässigen Grenzwerte!<br />

5) In Rauden (Schrötten) wird das WA (Parz. Nr. 193/15)<br />

zurückgenommen, ebenso der östliche Teil der Parz. Nr. 285<br />

(Oberkofler)<br />

6) Alle Siedlungsgrenzen lt. Siedlungsleitbild, die in „Landwirt-<br />

-8- <strong>Gemeinde</strong>zeitung <strong>Empersdorf</strong>

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