Zeitung VIII.pdf - Gemeinde Empersdorf
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<strong>Gemeinde</strong>information<br />
Außengestaltung des Schulgeländes – Vergabe<br />
Gärtnerarbeiten<br />
Um bis zur Einweihung die Vorplatz- u. Sportstättenaußengestaltung<br />
abschließen zu können, sind noch Gärtnerarbeiten<br />
einschließlich des Setzens von Pflanzen notwendig. Von der Fa.<br />
Zenz liegt ein Anbot vor: € 3.845,– inklusive. Nach einer kurzen<br />
Beratung beschließt der GR einstimmig diese Arbeiten, zum<br />
vorgenannten Preis, an die Fa. Zenz zu vergeben.<br />
Ansuchen der Fam. Khom um Unterstützung für<br />
Hangsanierung<br />
Das Ansuchen der Fam. Khom wurde von Bgm. Baumhackl<br />
verlesen, vom GR beraten und einstimmig die Gewährung eines<br />
Zuschuss in der Höhe von 10%, nach Abzug der Landesförderung,<br />
beschlossen. Begründung: Die durchgeführte Hangsanierung<br />
nützt auch der Rutschfestigkeit der <strong>Gemeinde</strong>straße, da durch<br />
die Herstellung der Tiefdrainage diese entwässert wird. Um<br />
Bekanntgabe der Höhe der Landesförderung wird ersucht.<br />
Festgehalten wird, dass weitere Förderungen, in Bezug auf die<br />
Rutschungen, nicht mehr gewährt werden.<br />
Grundsatzgenehmigung bzgl. Gehaltsumwandlung<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat steht einstimmig einem Abschluss einer<br />
Vereinbarung, die es den Bediensteten der <strong>Gemeinde</strong> gemäß § 3<br />
(1) Zif.15 lit. a EStG 1998 erlaubt, eine zusätzliche vermögensrechtliche<br />
Absicherung für den Risikofall des Alters, des Todes,<br />
der Krankheit oder der Invalidität zu ermöglichen, positiv<br />
gegenüber. Dementsprechende Vereinbarungen können vom<br />
Bürgermeister abgeschlossen werden.<br />
Kindergartenangelegenheit bzgl. Tagestarifs u.a.<br />
Auf Grund mehrerer Anfragen legt der <strong>Gemeinde</strong>rat als<br />
Tagestarif für die Unterbringung eines Kindes im <strong>Gemeinde</strong>kindergarten<br />
einen Betrag von € 5,– fest. Um diesen Tarif in<br />
Anwendung zu bringen, ist das Höchstmaß mit 2 Tagen pro<br />
Woche od. mit 8 Tage pro Monat limitiert. Dieser Beschluss wurde<br />
einstimmig gefasst.<br />
Sprengelfremder Schulbesuch<br />
Bgm. Baumhackl berichtet über die E-Mail von Dir. Frieder<br />
Konrad an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Empersdorf</strong>, aus dem hervorgeht, dass<br />
die HS-Hausmannstätten keine „Technische Schwerpunkthauptschule“<br />
ist. Alle bis jetzt nach dieser Ansicht nach gefassten<br />
GR-Beschlüsse sind falsch. Aus diesem Grund werden zu den<br />
Ansuchen Stellungnahmen vom Bezirksschulrat eingeholt.<br />
Ansuchen um Förderung bzgl. einer Cafe-Neueröffnung<br />
d. Frau Krammer<br />
Nach Verlesen des Ansuchens und kurzer Beratung wird<br />
einstimmig beschlossen, der Fr. Krammer als Unternehmensförderung<br />
Autostellflächen im Bauhofbereich – nach einer<br />
ausreichenden Grundierung - zur Verfügung zu stellen. Diese<br />
Parkplätze können von ihren Gästen dann benützt werden, wenn<br />
sie nicht für die <strong>Gemeinde</strong> gebraucht werden. Eine dementsprechende<br />
Vereinbarung wäre abzuschließen.<br />
Beschlüsse vom 17.Juni 2005<br />
Revision 4.0 - Besprechung der kritischen Punkte<br />
mit der Fachabteilung 13B<br />
Bgm. Baumhackl begrüßt die anwesenden Vertreter der<br />
Landesregierung, einschließlich unseres Planungsteams und<br />
betont den Willen des <strong>Gemeinde</strong>rates, den FLWPL 4.0 ehestens<br />
abzuschließen.<br />
Er appelliert an alle, konstruktiv zusammenzuarbeiten.<br />
Anschließend werden die von der Fachabteilung 13B aufgezeigten<br />
Mängel vom 25.5.2005 gemeinsam durch besprochen<br />
und folgendes vereinbart:<br />
1) Die landwirtschaftlichen Vorrangzonen lt. REPRO Leibnitz<br />
werden ersichtlich gemacht, sowie die Grünzüge lt. ÖEK, als<br />
symbolische Darstellung, ins Siedlungsleitbild übernommen. Die<br />
Siedlungsprioritäten sind im Wortlaut zum ÖEK angeführt.<br />
2) In Bezug auf die Baulandmobilisierung wird festgehalten, dass<br />
noch vor Vorliegen von Mustervereinbarungen vom Land Stmk.,<br />
bereits am 6. Dez. 2004 der Endbeschluss über die Flächenwidmungsplanrevision<br />
4.0 gefasst wurde. Nach Besprechungen<br />
mit Dr. Krug, Dr. Fischer u. a., unseren Raumplanern und mit<br />
den <strong>Gemeinde</strong>vertretern hat die <strong>Gemeinde</strong> für den Bereich<br />
<strong>Empersdorf</strong>berg-Nord eigene Baulandverträge formuliert. Diese<br />
Verträge wurden von den Betroffenen angenommen.<br />
Für alle restlichen Bereiche (zusammenhängende Flächen eines<br />
Eigentümers über 3.000 m 2 ) wurden Bebauungsfristen nach den<br />
Bestimmungen des § 26b, Stmk. ROG festgelegt.<br />
3) Im Zuge der aktiven Baulandpolitik hat die <strong>Gemeinde</strong> das<br />
Grundstück Nr. 283 in Rauden aufgekauft und dieses sodann<br />
parzelliert (283/1-10). Die Finanzierung erfolgte mit einem<br />
2%igen Landeskredit. Diese Grundstücke werden, nach einem<br />
Gemeindratsbeschluss, zum Selbstkostenpreis an Bauwerber aus<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Empersdorf</strong> vergeben. Ebenfalls wurde ein<br />
Bebauungsplan (Bebauungsrichtlinie „Tieber“) für dieses Gebiet<br />
erstellt.<br />
Bis jetzt wurde bereits ein Grundstück (Parz.Nr.283/8) bebaut.<br />
Für ein weiteres Grundstück. (Parz. Nr. 283/10) liegt ein Bauansuchen<br />
vor. Das dritte Grundstück. (Parz.Nr.283/6) wurde<br />
ebenfalls von einem Bauwerber erstanden und wird demnächst<br />
bebaut. Das so genannte Baugebiet „Tieber“ umfasst aber nicht<br />
nur die Bauparzellen der <strong>Gemeinde</strong>, sondern noch weitere 4<br />
Besitzer. Das Grst. Nr. 293/2 wurde bereits verkauft, das Grst.<br />
293/3 ebenfalls, mit dem Unterschied, dass dieses auch schon<br />
bebaut wurde.<br />
4) Zur Lärmbelastung an der <strong>Gemeinde</strong>straße: Diese überschreitet<br />
nach Angaben des zuständigen Raumplaneres DI Hoffmann nicht<br />
die zulässigen Grenzwerte!<br />
5) In Rauden (Schrötten) wird das WA (Parz. Nr. 193/15)<br />
zurückgenommen, ebenso der östliche Teil der Parz. Nr. 285<br />
(Oberkofler)<br />
6) Alle Siedlungsgrenzen lt. Siedlungsleitbild, die in „Landwirt-<br />
-8- <strong>Gemeinde</strong>zeitung <strong>Empersdorf</strong>