Rechtliche Grundlagen der Teleradiologie
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Personen vor Ort<br />
Qualitätssicherung in <strong>der</strong> <strong>Teleradiologie</strong> nach § 3 Abs. 4 RöV<br />
Technische Durchführung durch MTA<br />
Arzt mit den erfor<strong>der</strong>lichen Kenntnissen am Ort <strong>der</strong> technischen Durchführung<br />
• Zur Ermittlung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Angaben<br />
• Zur Aufklärung<br />
• Zur Untersuchungsüberwachung<br />
TÜV SÜD Life Service GmbH 12