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Rechtliche Grundlagen der Teleradiologie

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DIN 6868-159 Abnahme- und Konstanzprüfung<br />

Prüfbilddatensatz<br />

ein für die Untersuchung typischer und für Qualitätsprüfungen immer wie<strong>der</strong> zu<br />

verwenden<strong>der</strong> Datensatz, <strong>der</strong> beim Anwen<strong>der</strong> mit den für die TELERADIOLOGIE<br />

eingesetzten Modalitäten erzeugt wird und um weitere Bilddaten ergänzt werden<br />

kann<br />

Es können sowohl Datensätze von Phantomen als auch von klinischen<br />

Untersuchungen verwendet werden. Datensätze von klinischen Untersuchungen<br />

sind wegen <strong>der</strong> besseren Beurteilung typischer Bildmerkmale vorzuziehen.<br />

Das Volumen des jeweiligen PRÜFBILDDATENSATZES muss <strong>der</strong> Datenmenge<br />

einer für die TELERADIOLOGIE durchschnittlich vorgesehenen Untersuchung<br />

entsprechen.<br />

TÜV SÜD Life Service GmbH 18

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