Rechtliche Grundlagen der Teleradiologie
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DIN 6868-159 Abnahme- und Konstanzprüfung<br />
Bildqualität<br />
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Bildqualität den diagnostischen<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen des jeweiligen medizinischen Anwendungsfalls entspricht und <strong>der</strong><br />
TELERADIOLOGE dies schriftlich bestätigt hat.<br />
Stabilität des TELERADIOLOGIESYSTEMS<br />
Mit <strong>der</strong> ABNAHMEPRÜFUNG ist das Vorhandensein einer Abschätzung des<br />
Herstellers/Ausrüsters/Betreibers zu dokumentieren, dass die VERFÜGBARKEIT<br />
des TELERADIOLOGIESYSTEMS (einschließlich eines elektronischen Ausfallkonzepts),<br />
bezogen auf einen Jahreszeitraum, voraussichtlich mindestens 98 %<br />
betragen wird. Hierzu können Auswertungen aus vergleichbaren existierenden<br />
<strong>Teleradiologie</strong>anwendungen o<strong>der</strong> Messungen und technische Merkmale <strong>der</strong><br />
einzelnen <strong>Teleradiologie</strong>komponenten herangezogen werden.<br />
TÜV SÜD Life Service GmbH 16