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Rechtliche Grundlagen der Teleradiologie

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DIN 6868-159 Abnahme- und Konstanzprüfung<br />

Bildqualität<br />

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Bildqualität den diagnostischen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen des jeweiligen medizinischen Anwendungsfalls entspricht und <strong>der</strong><br />

TELERADIOLOGE dies schriftlich bestätigt hat.<br />

Stabilität des TELERADIOLOGIESYSTEMS<br />

Mit <strong>der</strong> ABNAHMEPRÜFUNG ist das Vorhandensein einer Abschätzung des<br />

Herstellers/Ausrüsters/Betreibers zu dokumentieren, dass die VERFÜGBARKEIT<br />

des TELERADIOLOGIESYSTEMS (einschließlich eines elektronischen Ausfallkonzepts),<br />

bezogen auf einen Jahreszeitraum, voraussichtlich mindestens 98 %<br />

betragen wird. Hierzu können Auswertungen aus vergleichbaren existierenden<br />

<strong>Teleradiologie</strong>anwendungen o<strong>der</strong> Messungen und technische Merkmale <strong>der</strong><br />

einzelnen <strong>Teleradiologie</strong>komponenten herangezogen werden.<br />

TÜV SÜD Life Service GmbH 16

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