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Sommersmog in der Schweiz - Eidgenössische Kommission für ...

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<strong>Sommersmog</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Eidgenössischen <strong>Kommission</strong> für Lufthygiene (EKL) EKL 2011<br />

4.3.4 Internationale Massnahmen<br />

E<strong>in</strong>e grosse Bedeutung kommt auch <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternationalen Zusammenarbeit zu, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong> UNECE<br />

und <strong>der</strong> EU. Aus dieser Kooperation gew<strong>in</strong>nt die schweizerische Luftre<strong>in</strong>haltungspolitik nicht nur vielfältige<br />

wertvolle Informationen und Anregungen, z. B. über Entwicklungen im Bereich <strong>der</strong> Regulierung o<strong>der</strong><br />

über Erfahrungen mit neuen Technologien. Die <strong>Schweiz</strong> kann ihrerseits ihr Wissen und ihre Erfahrungen <strong>in</strong><br />

diese Gremien e<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gen und damit zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Luftre<strong>in</strong>haltungspolitik beitragen. Vor<br />

allem beim Ozon ist darüber h<strong>in</strong>aus die Immissionslage <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> <strong>in</strong> wesentlicher Weise durch die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Luftre<strong>in</strong>haltungsanstrengungen von Nachbarlän<strong>der</strong>n bestimmt (Kap. 4.1.2) .<br />

Deshalb ist es wichtig, das Potenzial grenzüberschreiten<strong>der</strong> Massnahmen zu nutzen und die Massnahmen<br />

<strong>in</strong>ternational aufe<strong>in</strong>an<strong>der</strong> abzustimmen. Im Rahmen <strong>der</strong> UNECE Konvention von Genf (Europa, USA und<br />

Kanada) über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunre<strong>in</strong>igung und im Rahmen e<strong>in</strong>er EU-Direktive<br />

zur Emissionsbegrenzung wurden bereits wichtige erste Schritte zur grossräumigen Senkung <strong>der</strong> Vorläuferschadstoffe<br />

unternommen. So haben sich im UNECE-Protokoll von Göteborg 1999 31 Län<strong>der</strong> verpflichtet,<br />

ihre NO x - und VOC-Emissionen bis 2010 gegenüber dem Stand von 1990 um 40–60 % zu senken. Für die<br />

<strong>Schweiz</strong> verlangen die e<strong>in</strong>gegangenen Verpflichtungen (Vorgaben <strong>in</strong> Kilotonnen) e<strong>in</strong>e Reduktion um je<br />

rund 50 %. Diese Verpflichtungen kann die <strong>Schweiz</strong> voraussichtlich erfüllen (e<strong>in</strong>e def<strong>in</strong>itive Bilanz ist<br />

noch ausstehend) . Für die umliegenden Län<strong>der</strong> Österreich, Deutschland, Italien und Frankreich, <strong>der</strong>en<br />

Emissionen die Ozonbildung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> am meisten bee<strong>in</strong>flussen, liegen die Verpflichtungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

ähnlichen Rahmen.<br />

Auch auf <strong>in</strong>ternationaler Ebene s<strong>in</strong>d jedoch Reduktionen <strong>der</strong> Emissionen <strong>der</strong> Vorläuferschadstoffe NOx<br />

und VOC <strong>in</strong> <strong>der</strong> Grössenordnung von 70–80 % notwendig (bezogen auf die Emissionsmengen <strong>der</strong> ersten<br />

Hälfte <strong>der</strong> 1980er-Jahre) , um die Ozon-H<strong>in</strong>tergrundbelastungen nicht weiter ansteigen zu lassen. E<strong>in</strong> Ziel<br />

<strong>der</strong> zur Zeit laufenden Verhandlungen ist es, die bestehenden Verpflichtungen zu verschärfen und neue<br />

verb<strong>in</strong>dliche Emissionsobergrenzen für 2020 festzulegen. Zudem sollte Ozon stärker im Kyoto-Protokoll<br />

e<strong>in</strong>gebunden werden. Die EKL for<strong>der</strong>t die zuständigen Stellen des Bundes auf, ihr bisheriges aktives<br />

Bemühen um gute <strong>in</strong>ternationale Regelungen zu verstärken.<br />

4.4 Temporäre Massnahmen bei Spitzenbelastungen<br />

4.4.1 Saisonale Massnahmen<br />

Das Fundament des Konzepts zum Vorgehen gegen <strong>Sommersmog</strong> wird vom Vollzug <strong>der</strong> vorsorglichen<br />

Emissionsbegrenzungen gemäss Luftre<strong>in</strong>halte-Verordnung und den weiteren immissionsschutzrechtlichen<br />

Vorschriften, namentlich des Fahrzeugrechts, gelegt (Kap. 4.3.2 und 4.3.3). Wo die Immissionen übermässig<br />

s<strong>in</strong>d, muss die kantonale Massnahmenplanung für e<strong>in</strong>en weiteren Abbau <strong>der</strong> Ozonbelastung sorgen. Das<br />

Hauptgewicht bei <strong>der</strong> Bekämpfung des <strong>Sommersmog</strong>s liegt klar auf diesen dauerhaft wirksamen Massnahmen.<br />

Neben den dauerhaft wirksamen Massnahmen können auch solche Massnahmen zur L<strong>in</strong><strong>der</strong>ung des <strong>Sommersmog</strong>-Problems<br />

und zur gesundheitlichen Entlastung <strong>der</strong> Bevölkerung beitragen, welche über e<strong>in</strong>e<br />

längere Zeit von Monaten o<strong>der</strong> während <strong>der</strong> ganzen Sommersaison nicht nur punktuell, son<strong>der</strong>n <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

grösseren Region durchgeführt werden.<br />

Modellrechnungen zeigen, dass mit solchen Massnahmen die NO x - und VOC-Emissionen des Strassenverkehrs<br />

immerh<strong>in</strong> um 8–12 % gesenkt werden können, <strong>in</strong>dessen aber auch e<strong>in</strong>e Komb<strong>in</strong>ation von verschiedenen<br />

Massnahmen nur zu e<strong>in</strong>er ger<strong>in</strong>gen Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ozon-Belastungsspitzen führt (1–2 %). E<strong>in</strong>e<br />

weitere saisonale Massnahme ist die Verbilligung und För<strong>der</strong>ung von öV-Angeboten. Immerh<strong>in</strong> kann mit<br />

solchen Massnahmen die Gesamtbelastung durch den Mix <strong>der</strong> <strong>Sommersmog</strong>-Schadstoffe gesenkt werden,<br />

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