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Ihre Qualität<br />

450-Euro-Minijobs<br />

450-Euro-Minijobs sind nach dem Gesetz geringfügig<br />

entlohnte Beschäftigungen. Eine Beschäftigung<br />

ist geringfügig entlohnt, wenn das regelmäßige<br />

Arbeitsentgelt die Höchstgrenze von 450 Euro im<br />

Monat nicht überschreitet. 450-Euro-Minijobs sind<br />

sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, verdient der<br />

Arbeitnehmer bis zu 450 Euro regelmäßig im Monat,<br />

muss er keine Sozialversicherungsbeiträge<br />

zahlen, sondern erhält sein Arbeitsentgelt in der<br />

Regel brutto für netto. <strong>Der</strong> Arbeitgeber übernimmt<br />

bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen<br />

pauschale Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung.<br />

450-Euro-Minijobs sind grundsätzlich<br />

steuerpflichtig. Für geringfügig entlohnte Minijobs<br />

zahlen Arbeitgeber Pauschalbeiträge in Höhe von<br />

maximal 30,99 Prozent des Verdienstes. Das sind<br />

neben 15% zur Renten- und 13% zur Krankenversicherung<br />

noch die einheitliche Pauschalsteuer von<br />

2% (sofern nicht per Lohnsteuerkarte abgerechnet<br />

wird) sowie 0,99% Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen<br />

bei Krankheit und Mutterschaft.<br />

Kurzfristige Beschäftigungen<br />

Ein kurzfristiger Minijob liegt vor, wenn die Beschäftigung<br />

im Voraus auf zwei Monate oder insgesamt<br />

50 Arbeitstage in einem Kalenderjahr befristet<br />

ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird.<br />

Kurzfristige Minijobs sind sozialversicherungsfrei.<br />

Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge<br />

zahlen muss. Zudem ist<br />

diese Beschäftigungsart in der Regel auch für den<br />

Arbeitgeber beitragsfrei. Kurzfristige Minijobs sind<br />

jedoch grundsätzlich steuerpflichtig.<br />

Bei kurzfristigen Minijobs sind in der Regel keine<br />

Pauschalabgaben zu leisten. Ist eine kurzfristige<br />

Beschäftigung auf eine Dauer von mehr als vier<br />

Wochen angelegt, sind vom Arbeitgeber Umlagen<br />

zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei<br />

Krankheit und Mutterschaft an die Minijob-Zentrale<br />

zu zahlen.<br />

Niedriglohnsektor<br />

Beschäftigungen in der Gleitzone zwischen 450,01<br />

und 850,00 Euro<br />

Mit der Einführung der Minijobregelungen im Jahr<br />

2003 wurde eine Gleitzonenregelung für den Niedriglohnbereich<br />

geschaffen. Arbeitnehmer sind in<br />

der sogenannten Gleitzone beschäftigt, wenn ihr<br />

regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt mehr als<br />

450 Euro und maximal 850 Euro beträgt. Bei mehreren<br />

Beschäftigungen ist das insgesamt erzielte<br />

Arbeitsentgelt maßgebend.<br />

Während geringfügige Beschäftigungen mit einem<br />

Arbeitsentgelt bis zu 450 Euro im Monat versicherungsfrei<br />

bleiben, sind Beschäftigungen in der<br />

Gleitzone versicherungspflichtig. Allerdings hat<br />

der Arbeitnehmer nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag<br />

zu zahlen. Dieser beträgt bei<br />

450,01 Euro ca. 11% des Arbeitsentgelts und steigt<br />

auf den vollen Arbeitnehmerbeitrag von ca. 21% bei<br />

850 Euro Arbeitsentgelt an. <strong>Der</strong> Arbeitgeber hat dagegen<br />

stets den vollen Beitragsanteil zu tragen.<br />

Die Regelung zur Gleitzone gilt jedoch nicht für<br />

Auszubildende. Beschäftigungsverhältnisse mit<br />

einem Arbeitsentgelt in der Gleitzone begründen<br />

grundsätzlich Versicherungspflicht in der Kranken-,<br />

Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.<br />

Daher ist nicht die Minijob-Zentrale, sondern die<br />

jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers als Einzugsstelle<br />

zuständig für die Meldungen zur Sozialversicherung<br />

und den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge.<br />

Allgemeiner Mindestlohn ab 2015<br />

Trotz massiver Einwände des DEHOGA wird in<br />

Deutschland der branchenübergreifende Mindestlohn<br />

von 8,50 EUR eingeführt. Unter<br />

www.dehogabw.de finden Sie aktuelle Informationen<br />

zu dem Thema. <strong>Der</strong> DEHOGA bietet seinen<br />

Mitglieder praktische Unterstützung bei der Umsetzung<br />

an.<br />

Schwarzwald Tourismus GmbH – Ratgeber für Beherbergungsbetriebe Ausgabe 3<br />

Dienstleistungskette und<br />

Qualitätssicherung<br />

Suchen &<br />

Buchen<br />

Qualität<br />

Abreisen &<br />

Erinnern<br />

Ausflug &<br />

Shopping<br />

Unterhaltung<br />

& Kultur<br />

Spiel &<br />

Spaß<br />

Aktivität &<br />

Sport<br />

Anreisen &<br />

Ankommen<br />

Orientieren &<br />

Informieren<br />

Wohnen &<br />

Schlafen<br />

Essen &<br />

Trinken<br />

Erinnern &<br />

Bewerten<br />

Manch Angehöriger der Hotel- und Gastronomiebranche<br />

hat eine ziemlich subjektive Vorstellung<br />

von „Qualität“, die nicht unbedingt dem Kernbegriff<br />

der „vollständigen Erfüllung der Gästeerwartungen“<br />

entspricht. <strong>Der</strong> Gast hat im Spitzenrestaurant<br />

andere Erwartungen als in der Imbissstube und<br />

im Fünf-Sterne-Hotel andere als im Drei-Sterne-Hotel.<br />

Es gibt keine gute und keine schlechte Qualität!<br />

Entweder entspricht ein Tourismusangebot den<br />

Erwartungen, oder es entspricht ihnen nicht. Die<br />

Europäische Normenvereinigung definiert Qualität<br />

so: „Die Gesamtheit der Eigenschaften und Merkmale<br />

einer Dienstleistung oder eines Produkts, die<br />

sich auf deren Eignung zur Erfüllung festgelegter<br />

oder vorausgesetzter Bedürfnisse beziehen.“ In der<br />

Tourismus- und Gastgewerbebranche wird bereits<br />

seit längerem sehr viel über Qualität, Qualitätssysteme,<br />

Qualitätsförderung und Qualitätsgütesiegel<br />

geschrieben und informiert. Themen wie „2Q”, „ISO<br />

9001–2“ und „ISO 14001” für die Umwelt, „TQM”,<br />

„Servicequalität”, „EFQM” und andere sind nach wie<br />

vor hochaktuell.<br />

Qualitätsmanagement<br />

Ein „Qualitätsmanagement“ wird als der Teil des<br />

gesamten betrieblichen Managements verstanden,<br />

der sich speziell mit der Sicherung und Entwicklung<br />

von „Qualität“ befasst. Für den Begriff Qualität existieren<br />

dabei verschiedene Bedeutungen, von der<br />

„Erfüllung von vereinbarten Forderungen“ – sei es<br />

bezogen auf eine technische Norm oder aber auch<br />

individuelle Vorstellungen von Kunden – bis hin<br />

zum Qualitätsbegriff im absoluten Sinne, den man<br />

auch mit „Exzellenz“, also der besten, vorstellbaren<br />

Qualität bezeichnen kann. Das Qualitätsmanagement<br />

nach ISO 9001:2000 bezieht sich auf den<br />

kundenorientierten Qualitätsbegriff, also die Sicherstellung<br />

der Befriedigung der Bedürfnisse des<br />

Kunden an ein Produkt oder eine Dienstleistung<br />

nach dessen individuellen Anforderungen.<br />

Im unternehmerischen Sinne ist „Qualitätsmanagement“<br />

also eine Methodik, um sicherzustellen,<br />

dass Kunden und weitere interessierte Parteien (in<br />

diesem Fall die Gäste) des Beherbergungsbetriebes<br />

mit den Ergebnissen der unternehmerischen Tätigkeit<br />

zufrieden sind.<br />

Dabei soll das Qualitätsmanagement nicht nur<br />

die Kundenzufriedenheit auf einem bestehenden<br />

Niveau sichern, sondern diese Zufriedenheit<br />

möglichst weiter erhöhen, damit Gäste möglichst<br />

dauerhaft an das Unternehmen gebunden werden.<br />

Grundlage hierfür ist eine systematische und<br />

wahrnehmbare Führung und Lenkung des Unternehmens<br />

(Management). Ein anerkanntes Modell<br />

für ein Qualitätsmanagementsystem, das sich<br />

mit der „Qualität“ von Produkten und Dienstleistungen<br />

in Beziehung zum Kunden befasst, liefert<br />

ISO 9001:2000.<br />

Für welchen Betrieb ist ISO interessant?<br />

Im Grunde genommen für jeden. Aber besonders<br />

interessant ist das Managementsystem für diejenigen,<br />

die das betriebliche Know-how sichern wollen<br />

oder sollten. Das heißt, ein guter Unternehmer hat<br />

die Möglichkeit, seine Fähigkeiten und die der Mitarbeiter<br />

im Betrieb mit Hilfe von ISO 9001 ff zu verankern,<br />

und die Gewissheit, dass Mitarbeiterwechsel<br />

die Qualität des Betriebes nicht beeinträchtigen<br />

können. Im Qualitätshandbuch werden in gemeinsamem<br />

Einverständnis Änderungen vorgenommen.<br />

Gerade das Qualitätshandbuch gibt dem Begriff<br />

Qualitätssicherung seinen Sinn und Wert. Die<br />

Dienstleistungen, die das Know-how des Betriebs<br />

verkörpern, werden also nicht genormt, aber die<br />

Abläufe und Prozesse werden geregelt.<br />

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Die aktuellste Version finden Sie unter www.der<strong>perfekte</strong>gastgeber.info<br />

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