9 Zonierung (pdf, 1,9 MB) - Nationalpark Berchtesgaden
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Bild 98: Regenalm in der Pflegezone des <strong>Nationalpark</strong>s (NPV, Diaarchiv)<br />
Die Zonen sollen so abgegrenzt werden,<br />
dass eine möglichst einheitliche Behandlung<br />
erfolgen und auf Ausnahmeregelungen<br />
verzichtet werden kann. Die<br />
Ausweisung von Maßnahmenbereichen<br />
(s. Pos. 10) ermöglicht eine innere Gliederung<br />
der Zonen.<br />
Die nach den nationalen und internationalen<br />
Leitlinien empfohlenen Flächenanteile<br />
der Kernzone (75%) und Pflegezone<br />
(25%) sollen eingehalten werden.<br />
Wenn dies nicht möglich ist, müssen<br />
Perspektiven aufgezeigt werden, wann<br />
und auf welchem Wege diese Flächenverhältnisse<br />
zukünftig erreicht werden<br />
können.<br />
Die Zonen sind nach den für den <strong>Nationalpark</strong><br />
entscheidenden Kriterien der<br />
Natürlichkeit der Biotoptypen und der<br />
menschlichen Nutzung bzw. Nicht-Nutzung<br />
abzugrenzen. Da für die Fauna derzeit<br />
keine Natürlichkeitsbewertung vorliegt,<br />
muss ausschließlich auf die Natürlichkeitsbewertung<br />
der Vegetation zurükkgegriffen<br />
werden. Die Zonengrenzen<br />
sollen aus Gründen der Handhabbarkeit<br />
im Zusammenhang mit dem <strong>Nationalpark</strong>management<br />
(z.B. im Hinblick auf<br />
die Notwendigkeit einer räumlich be-<br />
grenzten Schalenwildreduktion) und der<br />
Vermittelbarkeit im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit<br />
und Umweltbildung bestmöglich<br />
im Gelände nachvollziehbar,<br />
d.h. nach Möglichkeit an den topographischen<br />
Gegebenheiten ablesbar sein.<br />
Die Pflegezone läßt sich in die beiden<br />
Teilbereiche der permanenten und temporären<br />
Pflegezone untergliedern. Während<br />
die permanente Pflegezone auf<br />
Dauer erhalten bleiben soll, umschließt<br />
die permanente Pflegezone solche Bereiche,<br />
in denen zeitlich begrenzt noch<br />
pflegende und lenkende Maßnahmen<br />
erforderlich sind, um eine natürliche<br />
Entwicklung in Gang zu setzen. Managementmaßnahmen<br />
finden hier mit dem<br />
Ziel statt, diese Gebiete so schnell wie<br />
möglich in die Kernzone zu überführen.<br />
Die Ausweisung der temporären Pflegezone<br />
ist alleine durch die besonderen<br />
Erfordernisse der Wildbestandsregulierung<br />
im Hinblick auf eine naturnahe<br />
und natürliche Waldentwicklung begründet.<br />
9.1.2 Ziele für die Kernzone<br />
In der Kernzone des <strong>Nationalpark</strong>s soll<br />
sich die Natur möglichst unbeeinflusst<br />
vom Menschen entwickeln können. Der<br />
Schwerpunkt liegt dementsprechend<br />
auf dem Ziel „Schutz der Wildnis“. In<br />
dieser Zone sollen die naturbedingten<br />
Veränderungen und Entwicklungen in<br />
der belebten und unbelebten Umwelt in<br />
möglichst ungestörter Dynamik ablaufen<br />
können.<br />
Im unbelebten Bereich bedeutet dies<br />
ein Zulassen der natürlichen geologischen,<br />
hydrologischen, geomorphologischen,<br />
bodenbildenden und klimatisch<br />
gesteuerten Prozesse. Dies schließt natürliche<br />
Vorgänge der Massenverlagerung<br />
mit ein, soweit dadurch keine Menschenleben<br />
oder erhebliche Sachwerte<br />
(im Sinne von § 11 <strong>Nationalpark</strong>verordnung;<br />
BAYSTMLU 1987) gefährdet sind.<br />
Freie Dynamik kann auch bedeuten,<br />
dass Boden teilweise abgetragen oder<br />
überschüttet wird, dass Fließgewässer<br />
ihren Lauf verlagern oder Stillgewässer<br />
verlanden. Der Mensch soll weder zur<br />
Verhinderung noch zur Förderung<br />
dieser Prozesse (z.B. erhöhte Erosion<br />
durch Wandern abseits der Wege)<br />
beitragen. Er soll weder Stoffe in das<br />
System eintragen (z.B. Abwässer) noch<br />
welche entnehmen.<br />
Im belebten Bereich (Tier- und Pflanzenwelt)<br />
gelten im besonderen die Bestimmungen<br />
von § 9 <strong>Nationalpark</strong>verordnung,<br />
der verbietet, „Lebensbereiche<br />
(Biotope) der Pflanzen und Tiere zu<br />
stören oder zu verändern“ (Abs. 1),<br />
„Pflanzen jeglicher Art zu entnehmen<br />
oder zu beschädigen [...], freilebenden<br />
Tieren nachzustellen oder sie mutwillig<br />
zu beunruhigen“ (Abs. 2).<br />
Die natürlichen populationsdynamischen<br />
Prozesse und Veränderungen<br />
(Einwanderungen, Sukzessionen usw.),<br />
also eine möglichst ungestörte Weiterentwicklung<br />
der Lebensgemeinschaften,<br />
sollen zugelassen werden. Maßnahmen<br />
zur Lenkung dieser Prozesse (wie z.B.<br />
die Stabilisierung bestimmter Sukzessionsstadien<br />
und ihres Artenbestandes)<br />
sollen unterbleiben.<br />
Sämtliche Forstschutzmaßnahmen, einschließlich<br />
der Borkenkäferbekämp-<br />
92 <strong>Nationalpark</strong>plan <strong>Berchtesgaden</strong> 2001