16.11.2012 Aufrufe

9 Zonierung (pdf, 1,9 MB) - Nationalpark Berchtesgaden

9 Zonierung (pdf, 1,9 MB) - Nationalpark Berchtesgaden

9 Zonierung (pdf, 1,9 MB) - Nationalpark Berchtesgaden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bild 98: Regenalm in der Pflegezone des <strong>Nationalpark</strong>s (NPV, Diaarchiv)<br />

Die Zonen sollen so abgegrenzt werden,<br />

dass eine möglichst einheitliche Behandlung<br />

erfolgen und auf Ausnahmeregelungen<br />

verzichtet werden kann. Die<br />

Ausweisung von Maßnahmenbereichen<br />

(s. Pos. 10) ermöglicht eine innere Gliederung<br />

der Zonen.<br />

Die nach den nationalen und internationalen<br />

Leitlinien empfohlenen Flächenanteile<br />

der Kernzone (75%) und Pflegezone<br />

(25%) sollen eingehalten werden.<br />

Wenn dies nicht möglich ist, müssen<br />

Perspektiven aufgezeigt werden, wann<br />

und auf welchem Wege diese Flächenverhältnisse<br />

zukünftig erreicht werden<br />

können.<br />

Die Zonen sind nach den für den <strong>Nationalpark</strong><br />

entscheidenden Kriterien der<br />

Natürlichkeit der Biotoptypen und der<br />

menschlichen Nutzung bzw. Nicht-Nutzung<br />

abzugrenzen. Da für die Fauna derzeit<br />

keine Natürlichkeitsbewertung vorliegt,<br />

muss ausschließlich auf die Natürlichkeitsbewertung<br />

der Vegetation zurükkgegriffen<br />

werden. Die Zonengrenzen<br />

sollen aus Gründen der Handhabbarkeit<br />

im Zusammenhang mit dem <strong>Nationalpark</strong>management<br />

(z.B. im Hinblick auf<br />

die Notwendigkeit einer räumlich be-<br />

grenzten Schalenwildreduktion) und der<br />

Vermittelbarkeit im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit<br />

und Umweltbildung bestmöglich<br />

im Gelände nachvollziehbar,<br />

d.h. nach Möglichkeit an den topographischen<br />

Gegebenheiten ablesbar sein.<br />

Die Pflegezone läßt sich in die beiden<br />

Teilbereiche der permanenten und temporären<br />

Pflegezone untergliedern. Während<br />

die permanente Pflegezone auf<br />

Dauer erhalten bleiben soll, umschließt<br />

die permanente Pflegezone solche Bereiche,<br />

in denen zeitlich begrenzt noch<br />

pflegende und lenkende Maßnahmen<br />

erforderlich sind, um eine natürliche<br />

Entwicklung in Gang zu setzen. Managementmaßnahmen<br />

finden hier mit dem<br />

Ziel statt, diese Gebiete so schnell wie<br />

möglich in die Kernzone zu überführen.<br />

Die Ausweisung der temporären Pflegezone<br />

ist alleine durch die besonderen<br />

Erfordernisse der Wildbestandsregulierung<br />

im Hinblick auf eine naturnahe<br />

und natürliche Waldentwicklung begründet.<br />

9.1.2 Ziele für die Kernzone<br />

In der Kernzone des <strong>Nationalpark</strong>s soll<br />

sich die Natur möglichst unbeeinflusst<br />

vom Menschen entwickeln können. Der<br />

Schwerpunkt liegt dementsprechend<br />

auf dem Ziel „Schutz der Wildnis“. In<br />

dieser Zone sollen die naturbedingten<br />

Veränderungen und Entwicklungen in<br />

der belebten und unbelebten Umwelt in<br />

möglichst ungestörter Dynamik ablaufen<br />

können.<br />

Im unbelebten Bereich bedeutet dies<br />

ein Zulassen der natürlichen geologischen,<br />

hydrologischen, geomorphologischen,<br />

bodenbildenden und klimatisch<br />

gesteuerten Prozesse. Dies schließt natürliche<br />

Vorgänge der Massenverlagerung<br />

mit ein, soweit dadurch keine Menschenleben<br />

oder erhebliche Sachwerte<br />

(im Sinne von § 11 <strong>Nationalpark</strong>verordnung;<br />

BAYSTMLU 1987) gefährdet sind.<br />

Freie Dynamik kann auch bedeuten,<br />

dass Boden teilweise abgetragen oder<br />

überschüttet wird, dass Fließgewässer<br />

ihren Lauf verlagern oder Stillgewässer<br />

verlanden. Der Mensch soll weder zur<br />

Verhinderung noch zur Förderung<br />

dieser Prozesse (z.B. erhöhte Erosion<br />

durch Wandern abseits der Wege)<br />

beitragen. Er soll weder Stoffe in das<br />

System eintragen (z.B. Abwässer) noch<br />

welche entnehmen.<br />

Im belebten Bereich (Tier- und Pflanzenwelt)<br />

gelten im besonderen die Bestimmungen<br />

von § 9 <strong>Nationalpark</strong>verordnung,<br />

der verbietet, „Lebensbereiche<br />

(Biotope) der Pflanzen und Tiere zu<br />

stören oder zu verändern“ (Abs. 1),<br />

„Pflanzen jeglicher Art zu entnehmen<br />

oder zu beschädigen [...], freilebenden<br />

Tieren nachzustellen oder sie mutwillig<br />

zu beunruhigen“ (Abs. 2).<br />

Die natürlichen populationsdynamischen<br />

Prozesse und Veränderungen<br />

(Einwanderungen, Sukzessionen usw.),<br />

also eine möglichst ungestörte Weiterentwicklung<br />

der Lebensgemeinschaften,<br />

sollen zugelassen werden. Maßnahmen<br />

zur Lenkung dieser Prozesse (wie z.B.<br />

die Stabilisierung bestimmter Sukzessionsstadien<br />

und ihres Artenbestandes)<br />

sollen unterbleiben.<br />

Sämtliche Forstschutzmaßnahmen, einschließlich<br />

der Borkenkäferbekämp-<br />

92 <strong>Nationalpark</strong>plan <strong>Berchtesgaden</strong> 2001

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!