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9 Zonierung (pdf, 1,9 MB) - Nationalpark Berchtesgaden

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Eckpunkte des <strong>Zonierung</strong>skonzeptes<br />

<strong>Nationalpark</strong>funktionen Kernzone [mind. 75 % des NP] Pflegezone [max. 25 % des NP]<br />

Teilgebiet, das in die Kernzone<br />

überführt werden soll<br />

= temporäre Pflegezone<br />

Schutz Abiotik keine Einschränkung natürlicher gelenkte oder ungelenkte<br />

Verlagerungsprozesse, daher Entwicklung hin zu<br />

Abgrenzung dieser Zone nur in natürlichen oder<br />

Bereichen, wo eine Gefährdung naturnahen Standorten<br />

der Kulturlandschaft und von bzw. Lebensräumen<br />

Infrastruktureinrichtungen<br />

außerhalb des <strong>Nationalpark</strong>s<br />

ausgeschlossen werden kann<br />

Biotik Hinnahme von Änderungen des Erhalten von seltenen Arten und<br />

Status Quo der Artenvielfalt, Lebensgemeinschaften der extenselbst<br />

ein Rückgang der siv genutzten Kulturlandschaft<br />

„Biodiversität“ wird zugunsten<br />

natürlicher Prozesse bewusst<br />

hingenommen<br />

Land- Zulassen natürlicher Verän- Zulassen von durch die Schützen/Erhalten von ästhetisch<br />

schaftsbild derungen des Erscheinungs- Biotopentwicklung hochwertigen Kulturlandschaften<br />

bildes der Landschaft bedingten Veränderungen<br />

Pflege Almpflege keine regelmäßig bestoßenen Licht- und Waldweiden, traditionelle Nutzung der Almweiden<br />

gelegentliche extensive Beweidung in flächenmäßig und<br />

zeitlich untergeordneten Teilbereichen möglich<br />

Waldpflege keine waldbaulichen Maßnahmen, Initiierung einer standortgerechten<br />

keine Forstschutzmaßnahmen Artenzusammensetzung bzw. Förderung<br />

der natürlichen Verjüngung<br />

durch waldbauliche Maßnahmen<br />

(Auflichten, Freistellen, Pflanzen,<br />

Schädlingsbekämpfung),<br />

Forstschutzmaßnahmen bei Borkenkäfergradationen<br />

möglich, sofern<br />

Waldbestände außerhalb des<br />

<strong>Nationalpark</strong>s gefährdet sind; Aufrechterhalten<br />

der Schutzfunktion<br />

der Wälder für Siedlungen und<br />

Infrastruktureinrichtungen<br />

Wild- In begründeten Ausnahmefällen zeitlich begrenzte Fortführung Räumlich und zeitlich differenziertes<br />

bestands- jagdliche Eingriffe möglich von jagdlichen Maßnahmen Konzept zur Regulierung der<br />

regulierung mit dem Ziel der Regulierung Schalenwildbestände von Reh-,<br />

der Schalenwildbestände von Rot- und Gamswild zur Förderung<br />

Reh-, Rot- und Gamswild der Entwicklung natürlicher oder<br />

zur Förderung der Entwick- naturnaher Waldbestände<br />

lung natürlicher oder naturnaher<br />

Waldbestände<br />

Gewässer- keine Maßnahmen der Gewässerpflege und -unterhaltung Managementmaßnahmen nur dort,<br />

pflege wo Menschen und erhebliche<br />

Sachwerte gefährdet sind; Maßnahmen<br />

der Gewässerrenaturierung<br />

Fischerei keine fischereiliche Nutzung nachhaltig-umweltgerechte fischereiliche<br />

Nutzung des Königssees<br />

Bundeswehr/ nur Aktivitäten, die denjenigen der fußläufigen Erholung gleichkommen;<br />

Grenzschutz, Rettungseinsätze uneingeschränkt möglich, jedoch Vereinbarungen über räumliche/zeitliche<br />

Bergwacht, Beschränkungen für die vor Ort erforderlichen Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen<br />

Rettungsdienst (insbesondere zur Luftrettung)<br />

Erholung Wandern, Besucherlenkung durch Wegeangebot und geeignete grundsätzlich alle traditionellen<br />

Alpinsport Information; Routenempfehlungen für Kletterer und Aktivitäten möglich, Routen-<br />

Skitouren-Geher angebot für Radfahrer gemäß<br />

Radfahrverordnung<br />

96 <strong>Nationalpark</strong>plan <strong>Berchtesgaden</strong> 2001

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