D6 Bg-Vorschrift D6 Krane - Die BG ETEM
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<strong>Krane</strong><br />
§4<br />
Fabrikschild<br />
An jedem Kran muss ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht<br />
sein:<br />
Hersteller oder Lieferer,<br />
Baujahr,<br />
Fabriknummer,<br />
Typ, falls Typbezeichnung vorhanden,<br />
Typprüfungskennzeichen für typgeprüfte <strong>Krane</strong>.<br />
§5<br />
Belastungsangaben<br />
An jedem Kran müssen dauerhaft und leicht erkennbar die Angaben über<br />
die höchstzulässigen Belastungen (Tragfähigkeit) angebracht sein.<br />
Zu § 5: Durchführungsanweisung:<br />
<strong>Die</strong>se Forderung ist z.B. erfüllt, wenn<br />
a) bei Portal- und Brückenkranen die Schrift der Belastungsangabe so<br />
groß am Kran angebracht ist, dass sie vom Boden oder von der<br />
Arbeitsebene aus gut gelesen werden kann,<br />
b) bei Schienenlaufkatzen die Belastungsangabe an der Hakenflasche<br />
angegeben ist,<br />
c) bei Auslegerkranen mit<br />
1. starren Auslegern und solchen, bei denen die höchstzulässige Belastung<br />
auf die bei größter Ausladung begrenzt ist, die höchstzulässige<br />
Belastung angegeben ist,<br />
2. verstellbaren Auslegern ohne Auslegerverlängerung eine Anzeige<br />
bzw. Angabe der für die jeweilige Ausladung höchstzulässigen Belastung<br />
vorhanden ist,<br />
3. verstellbaren Auslegern mit Auslegerverlängerung durch Einsetzen<br />
von Zwischenstücken eine Winkel- oder Ausladungsanzeige in Verbindung<br />
mit einer Tabelle im Führerhaus, aus der die Werte für die<br />
jeweils höchstzulässige Belastung hervorgehen, vorhanden ist,<br />
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