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D6 Bg-Vorschrift D6 Krane - Die BG ETEM

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<strong>Krane</strong><br />

Zu § 21: Durchführungsanweisung:<br />

<strong>Die</strong> Montageanweisung ist im Allgemeinen ein Teil der Betriebsanleitung, die<br />

nach § 20 <strong>BG</strong>-<strong>Vorschrift</strong> „Kraftbetriebene Arbeitsmittel“ (V<strong>BG</strong> 5) bzw. nach<br />

Abschnitt 4.4 des Anhangs I der EG-Maschinen-Richtlinie vorhanden ist und<br />

alle sicherheitstechnischen Hinweise für die bestimmungsgemäße Verwendung<br />

enthält; dazu gehören z.B.<br />

– gerätespezifische Angaben für die Prüfung durch den Sachkundigen,<br />

– für Turmdrehkrane Angaben über die Herstellung und Instandhaltung<br />

der Gleisanlagen bzw. des Fundamentes,<br />

– für ortsveränderliche <strong>Krane</strong> die Angabe der Stützdrücke und der erforderlichen<br />

Auflageflächen.<br />

Siehe auch DIN V 8418 „Benutzerinformation; Hinweise für die Erstellung“.<br />

<strong>Krane</strong> und Kranbauteile sind nach § 21 der <strong>BG</strong>-<strong>Vorschrift</strong> „Kraftbetriebene<br />

Arbeitsmittel“ (V<strong>BG</strong> 5) bzw. nach Abschnitt 1.1.5 des Anhangs I der EG-<br />

Maschinen-Richtlinie für Montage und Transport mit Transporthilfen<br />

(Anschlagstellen) ausgerüstet.<br />

§22<br />

Abspannseile<br />

An Standmasten von <strong>Krane</strong>n, die mit Seilen abgespannt sind, müssen Zahl<br />

und Anordnung der Abspannseile so ausgelegt sein, dass bei Bruch eines<br />

beliebigen Seiles der Mast nicht umstürzt.<br />

b) Zusätzliche Bestimmungen für programmgesteuerte <strong>Krane</strong><br />

§23<br />

Schutz gegen Anfahren und Herabfallen der Last<br />

Bei programmgesteuerten <strong>Krane</strong>n müssen Arbeits- und Verkehrsbereiche<br />

so gesichert sein, dass Personen weder durch die Kranbewegung noch<br />

durch herabfallende Lasten verletzt werden.<br />

Zu § 23: Durchführungsanweisung:<br />

<strong>Die</strong>se Forderung ist z.B. erfüllt, wenn zum Schutz gegen Verletzungen durch<br />

Kranbewegungen der Gefahrenbereich abgeschrankt ist.<br />

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