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D6 Bg-Vorschrift D6 Krane - Die BG ETEM

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<strong>Krane</strong><br />

§13<br />

Schienenräumer<br />

(1) Bei schienengebundenen <strong>Krane</strong>n, die zu ebener Erde fahren, müssen die<br />

Fahrwerke mit Schienenräumern ausgerüstet sein, sofern die Konstruktion<br />

nicht deren Aufgabe übernimmt.<br />

(2) Absatz 1 gilt nicht für Eisenbahnkrane.<br />

Zu § 13: Durchführungsanweisung:<br />

<strong>Die</strong> Konstruktion kann beispielsweise dann die Aufgabe des Schienenräumers<br />

übernehmen, wenn der Tragrahmen bis dicht auf die Schiene geführt ist.<br />

§14<br />

Fahr- und Drehwerksbremsen, Sicherung gegen ungewollte<br />

Kranbewegungen<br />

(1) <strong>Krane</strong> müssen so eingerichtet sein, dass ihre kraftbetriebenen Fahr- und<br />

Drehbewegungen abgebremst und ungewollte Kranbewegungen verhindert<br />

werden können.<br />

(2) Fahr- und Drehbewegungen, die durch Notendhalteinrichtungen<br />

begrenzt sind, müssen nach dem Ansprechen der Notendhalteinrichtung<br />

selbsttätig abgebremst werden.<br />

(3) Besteht für <strong>Krane</strong> mit festgestelltem Drehwerk eine Umsturzgefahr durch<br />

Wind, müssen die Drehwerksbremsen so beschaffen sein, dass sie lösbar<br />

sind, wenn der Kran außer Betrieb gesetzt ist.<br />

Zu § 14 Abs. 1: Durchführungsanweisung:<br />

<strong>Die</strong> Forderung des Abbremsens ist z.B. erfüllt, wenn die Bewegungen durch<br />

Bremsen oder Selbstverzögerung zum Stillstand kommen (siehe auch VDI-<br />

Richtlinie 2397 „Auswahl der wirtschaftlichen Arbeitsgeschwindigkeiten von<br />

Brückenkranen“).<br />

<strong>Die</strong>se Forderung ist z.B. erfüllt, wenn ungewollte Kranbewegungen durch<br />

Bremsen, Feststellvorrichtungen oder Schienenzangen verhindert werden,<br />

deren Wirksamkeit rechnerisch nachgewiesen ist (siehe DIN 15018,<br />

DIN 15019).<br />

Ungewollte Kranbewegungen können z.B. erfolgen durch Wind, geneigte Aufstellung,<br />

beim Durchfahren von Kurven.<br />

Nicht unter die Bestimmung fällt das Anstoßen durch Nachbarkrane.<br />

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