D6 Bg-Vorschrift D6 Krane - Die BG ETEM
D6 Bg-Vorschrift D6 Krane - Die BG ETEM
D6 Bg-Vorschrift D6 Krane - Die BG ETEM
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Krane</strong><br />
Das zulässige Lastmoment ergibt sich aus den vom Hersteller nach § 5 anzugebenden<br />
höchstzulässigen Belastungen bei den jeweiligen Auslegerstellungen.<br />
Sicherheitstechnische Anforderungen an Hub- und Auslegereinziehwerke<br />
siehe <strong>BG</strong>-<strong>Vorschrift</strong> „Winden, Hub und Zuggeräte“ (<strong>BG</strong>V D8, bisherige<br />
V<strong>BG</strong> 8). Hub- und Auslegereinziehwerke von <strong>Krane</strong>n sind nach § 12 der <strong>BG</strong>-<br />
<strong>Vorschrift</strong> „Winden, Hub und Zuggeräte“ (<strong>BG</strong>V D8, bisherige V<strong>BG</strong> 8) bzw.<br />
nach Abschnitt 4.1.2.6 des Anhangs I der EG-Maschinen-Richtlinie mit<br />
Rücklaufsicherungen ausgerüstet, z.B. mit einem unmittelbar am Hydraulikzylinder<br />
angebrachten Rückschlagventil in hydraulischen Systemen. <strong>Die</strong> Forderung<br />
nach einem unbeabsichtigten Rücklauf beinhaltet die Vermeidung von<br />
Schlaffseil bzw. Schlaffkette.<br />
Zu § 16 Abs. 2 Nr. 3: Durchführungsanweisung:<br />
Z.B. Chargierkrane, Brückenkrane mit hängend angeordneten Auslegerkatzen.<br />
§ 17<br />
Höchstgeschwindigkeit flurbedienter <strong>Krane</strong><br />
<strong>Die</strong> Nennfahrgeschwindigkeit flurbedienter <strong>Krane</strong>, mit denen der Kranführer<br />
mitgehen muss, darf nicht mehr als 63 m/min. betragen.<br />
§18<br />
Gleisanlagen<br />
Gleise müssen auf einem tragfähigen Unterbau so verlegt und Schienen<br />
müssen so befestigt sein, dass die <strong>Krane</strong> standsicher betrieben werden können.<br />
Zu § 18: Durchführungsanweisung:<br />
<strong>Die</strong>se Forderung ist z.B. erfüllt, wenn<br />
a) die Spurweite der Gleise sichergestellt ist,<br />
b) auf hölzernen Querschwellen die Schienen nur unter Verwendung von<br />
Schienenunterlagplatten befestigt sind,<br />
c) zur Befestigung von Schienen und Unterlagplatten nur Schrauben oder<br />
gleichwertige Verbindungsmittel verwendet worden sind,<br />
d) bei Turmdrehkranen die äußere Schiene in Kurven nicht überhöht ist.<br />
26