16.11.2012 Aufrufe

Kosten der Unterkunft - Tacheles e.V.

Kosten der Unterkunft - Tacheles e.V.

Kosten der Unterkunft - Tacheles e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Beratungsleitfaden<br />

P Ebenfalls auf <strong>der</strong> Seite <strong>der</strong> KOS: Antrag auf Anordnung<br />

<strong>der</strong> aufschiebenden Wirkung.<br />

C www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/infoblaetter/aufschiebende_wirkung2.doc<br />

P Die Infos zu beiden Mustern können auf <strong>der</strong><br />

Kampagnenseite „Vorsicht! Arbeitslosengeld II“<br />

<strong>der</strong> BAG-SHI heruntergeladen werden.<br />

C www.alg-2.info/hilfe/unterkunft/kos-kduinfo.pdf<br />

P Ebenfalls auf <strong>der</strong> Kampagnenseite: „Alg II und<br />

Wohnen“, Artikel von Anne Ames.<br />

C www.alg-2.info/hilfe/unterkunft/alg-II-undwohnen.html<br />

2 Ungelöste Probleme<br />

2.1 Themenbereich Angemessenheit <strong>der</strong><br />

KdU gemäß SGB II, Fristenregelung<br />

Die Rechtssystematik von § 22 Abs. 1 zur Übernahme<br />

<strong>der</strong> <strong>Kosten</strong> <strong>der</strong> <strong>Unterkunft</strong> wurde oben unter Ziffer<br />

1 beschrieben.<br />

Trotz <strong>der</strong> in vielem eindeutigen Rechtsvorschriften<br />

weicht die Verwaltungspraxis oftmals davon ab. Aber<br />

auch das Gesetz lässt Fragen offen. Nachfolgend<br />

sollen Probleme mit dieser Praxis dargestellt und<br />

Antworten, soweit möglich, gegeben werden. Einige<br />

Fragen werden bis zu einer obergerichtlichen Rechtsprechung<br />

offen bleiben müssen. Die nachfolgende<br />

Aufstellung unterscheidet deshalb in „Probleme in<br />

<strong>der</strong> Praxis (2.1.1)“ und in „offene Fragen in <strong>der</strong> Praxis<br />

(2.1.2)“ und „offene Rechtsfragen (2.1.3)“.<br />

2.1.1 Probleme in <strong>der</strong> Praxis:<br />

P Häufig fehlt ein Maßstab für die ortsübliche<br />

Miethöhe, insbeson<strong>der</strong>e in Regionen ohne Mietspiegel.<br />

P Gleiches gilt bei einzelfallunabhängig festgelegten<br />

Angemessenheitsgrenzen für Betriebs-<br />

und Heizkosten, da diese sowohl objekt- als auch<br />

verbrauchsabhängig sind.<br />

P Bei marktfremden Mietobergrenzen werden die<br />

Leistungsberechtigten in ihren „unangemessenen“<br />

Wohnungen festgehalten, weil zum vorge-<br />

gebenen Preis keine an<strong>der</strong>e Wohnung am Markt<br />

zu finden ist.<br />

P Im bestehenden Mietverhältnis lassen sich <strong>Kosten</strong><br />

selbst bei einem „Mietermarkt“ in Teilen <strong>der</strong><br />

neuen Bundeslän<strong>der</strong> nur schwer absenken.<br />

P In einer unbekannten Zahl von Fällen müssen<br />

sich ALG II-Empfängerinnen und -empfänger<br />

überschreitende Mietanteile von <strong>der</strong> Regelleistung<br />

absparen und unterlaufen damit das soziokulturelle<br />

Existenzminimum.<br />

P Fristen zur Senkung <strong>der</strong> Mietkosten werden uneinheitlich<br />

– von Null bis zu sechs Monaten hin<br />

– festgelegt.<br />

P In <strong>der</strong> überwiegenden Zahl <strong>der</strong> Fälle erfolgt bei<br />

einer Auffor<strong>der</strong>ung zur <strong>Kosten</strong>senkung keine Beratung<br />

(gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1), obwohl sich<br />

hier eine Fülle existenziell wichtiger Fragen eröffnet.<br />

P In <strong>der</strong> überwiegenden Zahl <strong>der</strong> Fälle werden die<br />

Obliegenheiten <strong>der</strong> zur <strong>Kosten</strong>senkung Aufgefor<strong>der</strong>ten<br />

nicht dargelegt (Art und Zahl <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten<br />

Suchbemühungen). Weitgehend werden<br />

auch erfor<strong>der</strong>liche Informationen nicht geliefert<br />

wie Übernahme von Wohnungsbeschaffungs- und<br />

Umzugs- o<strong>der</strong> Renovierungskosten.<br />

P In den Fällen, bei denen es einer Zusicherung zur<br />

Anerkennung einer neuen Wohnung bedarf, wird<br />

diese in vielen Fällen nicht rechtzeitig erteilt. Mit<br />

<strong>der</strong> einhergehenden Verzögerung gelingt in vielen<br />

Fällen <strong>der</strong> Vertragsabschluss nicht.<br />

2.1.2 Offene Fragen in <strong>der</strong> Praxis:<br />

P Nach herrschen<strong>der</strong> Meinung ist die bloße Auffor<strong>der</strong>ung<br />

zur <strong>Kosten</strong>senkung noch kein wi<strong>der</strong>spruchsfähiger<br />

Verwaltungsakt, obwohl sie für<br />

die Betroffenen ein hohes Bedrohungspotenzial<br />

beinhaltet.<br />

P Ein großer Teil <strong>der</strong> Kommunen hat beim Übergang<br />

zu Hartz IV die Angemessenheitsgrenzen<br />

<strong>der</strong> Sozialhilfe übernommen, obwohl sich <strong>der</strong><br />

Personenkreis mehr als verdoppelt hat. In vielen<br />

Regionen liegen 25 Prozent und mehr <strong>der</strong><br />

ALG II-Berechtigten mit ihren Wohnungen über<br />

diesen Grenzen.<br />

16 Diakonie Texte 22.2006

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!