Kosten der Unterkunft - Tacheles e.V.
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Beratungsleitfaden<br />
P Ebenfalls auf <strong>der</strong> Seite <strong>der</strong> KOS: Antrag auf Anordnung<br />
<strong>der</strong> aufschiebenden Wirkung.<br />
C www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/infoblaetter/aufschiebende_wirkung2.doc<br />
P Die Infos zu beiden Mustern können auf <strong>der</strong><br />
Kampagnenseite „Vorsicht! Arbeitslosengeld II“<br />
<strong>der</strong> BAG-SHI heruntergeladen werden.<br />
C www.alg-2.info/hilfe/unterkunft/kos-kduinfo.pdf<br />
P Ebenfalls auf <strong>der</strong> Kampagnenseite: „Alg II und<br />
Wohnen“, Artikel von Anne Ames.<br />
C www.alg-2.info/hilfe/unterkunft/alg-II-undwohnen.html<br />
2 Ungelöste Probleme<br />
2.1 Themenbereich Angemessenheit <strong>der</strong><br />
KdU gemäß SGB II, Fristenregelung<br />
Die Rechtssystematik von § 22 Abs. 1 zur Übernahme<br />
<strong>der</strong> <strong>Kosten</strong> <strong>der</strong> <strong>Unterkunft</strong> wurde oben unter Ziffer<br />
1 beschrieben.<br />
Trotz <strong>der</strong> in vielem eindeutigen Rechtsvorschriften<br />
weicht die Verwaltungspraxis oftmals davon ab. Aber<br />
auch das Gesetz lässt Fragen offen. Nachfolgend<br />
sollen Probleme mit dieser Praxis dargestellt und<br />
Antworten, soweit möglich, gegeben werden. Einige<br />
Fragen werden bis zu einer obergerichtlichen Rechtsprechung<br />
offen bleiben müssen. Die nachfolgende<br />
Aufstellung unterscheidet deshalb in „Probleme in<br />
<strong>der</strong> Praxis (2.1.1)“ und in „offene Fragen in <strong>der</strong> Praxis<br />
(2.1.2)“ und „offene Rechtsfragen (2.1.3)“.<br />
2.1.1 Probleme in <strong>der</strong> Praxis:<br />
P Häufig fehlt ein Maßstab für die ortsübliche<br />
Miethöhe, insbeson<strong>der</strong>e in Regionen ohne Mietspiegel.<br />
P Gleiches gilt bei einzelfallunabhängig festgelegten<br />
Angemessenheitsgrenzen für Betriebs-<br />
und Heizkosten, da diese sowohl objekt- als auch<br />
verbrauchsabhängig sind.<br />
P Bei marktfremden Mietobergrenzen werden die<br />
Leistungsberechtigten in ihren „unangemessenen“<br />
Wohnungen festgehalten, weil zum vorge-<br />
gebenen Preis keine an<strong>der</strong>e Wohnung am Markt<br />
zu finden ist.<br />
P Im bestehenden Mietverhältnis lassen sich <strong>Kosten</strong><br />
selbst bei einem „Mietermarkt“ in Teilen <strong>der</strong><br />
neuen Bundeslän<strong>der</strong> nur schwer absenken.<br />
P In einer unbekannten Zahl von Fällen müssen<br />
sich ALG II-Empfängerinnen und -empfänger<br />
überschreitende Mietanteile von <strong>der</strong> Regelleistung<br />
absparen und unterlaufen damit das soziokulturelle<br />
Existenzminimum.<br />
P Fristen zur Senkung <strong>der</strong> Mietkosten werden uneinheitlich<br />
– von Null bis zu sechs Monaten hin<br />
– festgelegt.<br />
P In <strong>der</strong> überwiegenden Zahl <strong>der</strong> Fälle erfolgt bei<br />
einer Auffor<strong>der</strong>ung zur <strong>Kosten</strong>senkung keine Beratung<br />
(gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1), obwohl sich<br />
hier eine Fülle existenziell wichtiger Fragen eröffnet.<br />
P In <strong>der</strong> überwiegenden Zahl <strong>der</strong> Fälle werden die<br />
Obliegenheiten <strong>der</strong> zur <strong>Kosten</strong>senkung Aufgefor<strong>der</strong>ten<br />
nicht dargelegt (Art und Zahl <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten<br />
Suchbemühungen). Weitgehend werden<br />
auch erfor<strong>der</strong>liche Informationen nicht geliefert<br />
wie Übernahme von Wohnungsbeschaffungs- und<br />
Umzugs- o<strong>der</strong> Renovierungskosten.<br />
P In den Fällen, bei denen es einer Zusicherung zur<br />
Anerkennung einer neuen Wohnung bedarf, wird<br />
diese in vielen Fällen nicht rechtzeitig erteilt. Mit<br />
<strong>der</strong> einhergehenden Verzögerung gelingt in vielen<br />
Fällen <strong>der</strong> Vertragsabschluss nicht.<br />
2.1.2 Offene Fragen in <strong>der</strong> Praxis:<br />
P Nach herrschen<strong>der</strong> Meinung ist die bloße Auffor<strong>der</strong>ung<br />
zur <strong>Kosten</strong>senkung noch kein wi<strong>der</strong>spruchsfähiger<br />
Verwaltungsakt, obwohl sie für<br />
die Betroffenen ein hohes Bedrohungspotenzial<br />
beinhaltet.<br />
P Ein großer Teil <strong>der</strong> Kommunen hat beim Übergang<br />
zu Hartz IV die Angemessenheitsgrenzen<br />
<strong>der</strong> Sozialhilfe übernommen, obwohl sich <strong>der</strong><br />
Personenkreis mehr als verdoppelt hat. In vielen<br />
Regionen liegen 25 Prozent und mehr <strong>der</strong><br />
ALG II-Berechtigten mit ihren Wohnungen über<br />
diesen Grenzen.<br />
16 Diakonie Texte 22.2006