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Kosten der Unterkunft - Tacheles e.V.

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Beratungsleitfaden<br />

1 Grundlagen und Schlüsselfragen<br />

1.1 Was gehört zu den <strong>Kosten</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Unterkunft</strong> und Heizung?<br />

Die <strong>Kosten</strong> <strong>der</strong> <strong>Unterkunft</strong> und Heizung sind nach<br />

§ 22 SGB II in Höhe <strong>der</strong> tatsächlichen Aufwendungen<br />

zu ersetzen, soweit sie angemessen sind. Zu<br />

Kaltmiete in <strong>der</strong> Regel <strong>der</strong> Mietzins<br />

den <strong>Kosten</strong> <strong>der</strong> <strong>Unterkunft</strong> und Heizung können je<br />

nach Wohnform (Eigentum o<strong>der</strong> Miete) unterschiedliche<br />

Bestandteile gehören.<br />

Im Fall des Bewohnens einer Mietwohnung werden<br />

folgende <strong>Kosten</strong> nach § 22 SGB II im Rahmen des<br />

Angemessenen übernommen:<br />

Nebenkosten entsprechend § 2 <strong>der</strong> 2. BerechnungsVO, zum Beispiel anteilige Grundsteuer,<br />

Hausstrom, Wartungs- und Instandhaltungskosten ...<br />

Heizkosten das heißt alle <strong>Kosten</strong> für die Erwärmung <strong>der</strong> Wohnung inklusive regelmäßig<br />

wie<strong>der</strong>kehren<strong>der</strong> Vorauszahlungen und Nachzahlungen und Kauf von<br />

Brennstoffen<br />

Für den Fall des Wohnens in einer Eigentumswohnung<br />

o<strong>der</strong> einem Eigenheim ergeben sich die Kos-<br />

ten <strong>der</strong> <strong>Unterkunft</strong> aus den mit dem Wohneigentum<br />

unmittelbar verbundenen Belastungen:<br />

Kreditzinsen in <strong>der</strong> Regel ohne Tilgung, weil es sonst zur ungerechtfertigten Vermögensbildung<br />

käme<br />

dauernde Lasten zum Beispiel Grundsteuern, öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge,<br />

Leistungen auf die Hypothekenabgabe und die Kreditgewinnangabe, soweit<br />

es sich um Zinsen handelt<br />

Erhaltungsaufwand für die Instandsetzung und Instandhaltung und sonstige Aufwendungen zur<br />

Bewirtschaftung des Haus – und Grundbesitzes. Nach LSG Thüringen sind<br />

auch Instandhaltungsrücklagen im Rahmen von Hausgeldzahlungen an Eigentümergemeinschaften<br />

zu berücksichtigen (siehe Anhang)<br />

Heizkosten für die Erwärmung <strong>der</strong> Wohnung/des Hauses in <strong>der</strong> Regel für den Kauf<br />

von Brennstoffen, aber auch regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrende Vorauszahlungen<br />

und Nachzahlungen<br />

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Es können sich im Einzelfall Beson<strong>der</strong>heiten ergeben.<br />

Diakonie Texte 22.2006

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