Kosten der Unterkunft - Tacheles e.V.
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Beratungsleitfaden<br />
1 Grundlagen und Schlüsselfragen<br />
1.1 Was gehört zu den <strong>Kosten</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Unterkunft</strong> und Heizung?<br />
Die <strong>Kosten</strong> <strong>der</strong> <strong>Unterkunft</strong> und Heizung sind nach<br />
§ 22 SGB II in Höhe <strong>der</strong> tatsächlichen Aufwendungen<br />
zu ersetzen, soweit sie angemessen sind. Zu<br />
Kaltmiete in <strong>der</strong> Regel <strong>der</strong> Mietzins<br />
den <strong>Kosten</strong> <strong>der</strong> <strong>Unterkunft</strong> und Heizung können je<br />
nach Wohnform (Eigentum o<strong>der</strong> Miete) unterschiedliche<br />
Bestandteile gehören.<br />
Im Fall des Bewohnens einer Mietwohnung werden<br />
folgende <strong>Kosten</strong> nach § 22 SGB II im Rahmen des<br />
Angemessenen übernommen:<br />
Nebenkosten entsprechend § 2 <strong>der</strong> 2. BerechnungsVO, zum Beispiel anteilige Grundsteuer,<br />
Hausstrom, Wartungs- und Instandhaltungskosten ...<br />
Heizkosten das heißt alle <strong>Kosten</strong> für die Erwärmung <strong>der</strong> Wohnung inklusive regelmäßig<br />
wie<strong>der</strong>kehren<strong>der</strong> Vorauszahlungen und Nachzahlungen und Kauf von<br />
Brennstoffen<br />
Für den Fall des Wohnens in einer Eigentumswohnung<br />
o<strong>der</strong> einem Eigenheim ergeben sich die Kos-<br />
ten <strong>der</strong> <strong>Unterkunft</strong> aus den mit dem Wohneigentum<br />
unmittelbar verbundenen Belastungen:<br />
Kreditzinsen in <strong>der</strong> Regel ohne Tilgung, weil es sonst zur ungerechtfertigten Vermögensbildung<br />
käme<br />
dauernde Lasten zum Beispiel Grundsteuern, öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge,<br />
Leistungen auf die Hypothekenabgabe und die Kreditgewinnangabe, soweit<br />
es sich um Zinsen handelt<br />
Erhaltungsaufwand für die Instandsetzung und Instandhaltung und sonstige Aufwendungen zur<br />
Bewirtschaftung des Haus – und Grundbesitzes. Nach LSG Thüringen sind<br />
auch Instandhaltungsrücklagen im Rahmen von Hausgeldzahlungen an Eigentümergemeinschaften<br />
zu berücksichtigen (siehe Anhang)<br />
Heizkosten für die Erwärmung <strong>der</strong> Wohnung/des Hauses in <strong>der</strong> Regel für den Kauf<br />
von Brennstoffen, aber auch regelmäßig wie<strong>der</strong>kehrende Vorauszahlungen<br />
und Nachzahlungen<br />
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Es können sich im Einzelfall Beson<strong>der</strong>heiten ergeben.<br />
Diakonie Texte 22.2006