Kosten der Unterkunft - Tacheles e.V.
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Aktionsleitfaden<br />
1.3 „Das wahre Leben“: Licht und<br />
Schatten bei einer Richtlinie<br />
Das Beispiel Ennepe-Ruhr-Kreis<br />
Die Evangelische Obdachlosenhilfe e.V. weist Ende<br />
2006 bei <strong>der</strong> Preisverleihung „Der verbogene Paragraf“<br />
die KdU-RiL des Ennepe-Ruhr-Kreises als<br />
positives Beispiel aus. Insbeson<strong>der</strong>e ein „Run<strong>der</strong><br />
Tisch“ aus Mieter- und Vermieterorganisationen<br />
legt hierbei differenzierte Angemessenheitsgrenzen<br />
für die Orte des Landkreises fest.<br />
Beim näheren Studium <strong>der</strong> RiL fallen jedoch auch<br />
eine Reihe rechtsbedenklicher Bestimmungen ins<br />
Auge. Die Schattenseiten:<br />
– Abzüge aus <strong>der</strong> RL, wenn Renovierung in <strong>der</strong><br />
Mietzahlung umfasst ist<br />
– Abzüge aus <strong>der</strong> RL bei (Teil-)Möblierung<br />
– quadratmetermäßige Begrenzung <strong>der</strong> Betriebskosten<br />
– Keine Übergangsfrist für unangemessene Heizkosten<br />
– Bei Nachtspeicheröfen nur hälftige Übernahme<br />
<strong>der</strong> Gebühren für den Nachtstromzähler<br />
– Mittelwerte des Betriebskostenspiegels Deutscher<br />
Mieterbund werden als Obergrenze ausgewiesen<br />
– Ausschluss von Garagen- und Stellplatz-Mieten<br />
ohne Berücksichtung des Einzelfalls<br />
– Absenkung auf angemessene KdU bei fehlen<strong>der</strong><br />
Zusicherung von Anfang an ohne Berücksichtigung<br />
des Einzelfalls<br />
Die an<strong>der</strong>e, positive Seite steht im Projektbericht:<br />
„Die diakonische Fachberatungsstelle in Schwelm<br />
hat uns von <strong>der</strong> Einrichtung eines „Runden Tisches“<br />
im Ennepe-Ruhr-Kreis berichtet. Der Ennepe-Ruhr-<br />
Kreis ist eine sogenannte „Optionskommune“, hat<br />
also die Durchführung <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitssuchende<br />
selbst übernommen.<br />
Der „Runde Tisch“ wurde eingerichtet, um realitätsgerechte<br />
Richtwerte zur Angemessenheit von <strong>Unterkunft</strong>s-<br />
und Heizkosten festlegen zu können. Wie<br />
ein Vertreter <strong>der</strong> Sozialverwaltung uns geschrieben<br />
hat, sei es darüber hinaus dem Landkreis „ein gewichtiges<br />
Anliegen, eine vernünftige Wohnraumversorgung<br />
<strong>der</strong> Leistungsberechtigten sicherzustellen.“<br />
Der Haus- und Grundbesitzerverein ist am „Runden<br />
Tisch“ ebenso vertreten wie <strong>der</strong> Mieterverein, Wohnungsbaugenossenschaften,<br />
Delegationsgemeinden,<br />
das Sozialamt und das Jobcenter.<br />
Die einschlägigen Verwaltungsvorschriften hat uns<br />
<strong>der</strong> Landkreis zur Verfügung gestellt. Im Folgenden<br />
sollen einige, unseres Erachtens gelungene Richtlinienteile<br />
kurz dargestellt werden.<br />
Die Richtgrößen zur Angemessenheit von <strong>Unterkunft</strong>skosten<br />
sind für den Kreis nicht einheitlich.<br />
Wohnpreisspiegel o<strong>der</strong> Wohnungsmarktlage<br />
sind entscheidend. Der Landkreis, <strong>der</strong> eher zu den<br />
kleinerer Flächenkreisen gehört, unterscheidet dennoch<br />
in neun Regionen beziehungsweise Städte, da<br />
sich <strong>der</strong> Wohnungsmarkt im Gesamtgebiet nicht<br />
einheitlich darstellt. Es gibt genug größere Landkreise,<br />
die solche Ausdifferenzierungen nicht für<br />
nötig halten.<br />
Der Ennepe-Ruhr-Kreis zeigt, dass man unterschiedlichen<br />
Mietpreisniveaus durchaus Rechnung<br />
tragen kann.<br />
Einer Einzelperson werden zur Berechnung <strong>der</strong><br />
Mietobergrenze bis zu 48 qm zugestanden. Die<br />
meisten an<strong>der</strong>en Träger rechnen nur mit maximal<br />
40 o<strong>der</strong> 45 qm. Die maximale qm-Zahl kann nach<br />
den Richtlinien überschritten werden; zum Beispiel<br />
bei krankheits-, behin<strong>der</strong>ten-, o<strong>der</strong> pflegebedingten<br />
Gründen o<strong>der</strong> wenn die Gesamtsituation in einer<br />
Wohngemeinschaft dies rechtfertigt.<br />
Das Berechnungsschema:<br />
Angemessene Wohnfläche x Kaltmiete/m² nach den<br />
örtlichen Verhältnissen + angemessene Wohnfläche<br />
x 1,27 Euro als kalte Nebenkosten + Personenzahl x<br />
17,90 Euro als <strong>Kosten</strong> für Wassergeld. Diese Zwischensumme<br />
+ 15 Prozent Aufschlag ergibt den<br />
Höchstbetrag. Die Höchstbeträge <strong>der</strong> Mietkosten<br />
(inklusive Nebenkosten, ohne Heizung und Strom)<br />
belaufen sich nach den Berechnungsschemata des<br />
Landkreises für einen 1-Personenhaushalt zwischen<br />
333,57 Euro bis 372,76 Euro, je nach Region.<br />
2 Diakonie Texte 22.2006