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Kosten der Unterkunft - Tacheles e.V.

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Aktionsleitfaden<br />

1.3 „Das wahre Leben“: Licht und<br />

Schatten bei einer Richtlinie<br />

Das Beispiel Ennepe-Ruhr-Kreis<br />

Die Evangelische Obdachlosenhilfe e.V. weist Ende<br />

2006 bei <strong>der</strong> Preisverleihung „Der verbogene Paragraf“<br />

die KdU-RiL des Ennepe-Ruhr-Kreises als<br />

positives Beispiel aus. Insbeson<strong>der</strong>e ein „Run<strong>der</strong><br />

Tisch“ aus Mieter- und Vermieterorganisationen<br />

legt hierbei differenzierte Angemessenheitsgrenzen<br />

für die Orte des Landkreises fest.<br />

Beim näheren Studium <strong>der</strong> RiL fallen jedoch auch<br />

eine Reihe rechtsbedenklicher Bestimmungen ins<br />

Auge. Die Schattenseiten:<br />

– Abzüge aus <strong>der</strong> RL, wenn Renovierung in <strong>der</strong><br />

Mietzahlung umfasst ist<br />

– Abzüge aus <strong>der</strong> RL bei (Teil-)Möblierung<br />

– quadratmetermäßige Begrenzung <strong>der</strong> Betriebskosten<br />

– Keine Übergangsfrist für unangemessene Heizkosten<br />

– Bei Nachtspeicheröfen nur hälftige Übernahme<br />

<strong>der</strong> Gebühren für den Nachtstromzähler<br />

– Mittelwerte des Betriebskostenspiegels Deutscher<br />

Mieterbund werden als Obergrenze ausgewiesen<br />

– Ausschluss von Garagen- und Stellplatz-Mieten<br />

ohne Berücksichtung des Einzelfalls<br />

– Absenkung auf angemessene KdU bei fehlen<strong>der</strong><br />

Zusicherung von Anfang an ohne Berücksichtigung<br />

des Einzelfalls<br />

Die an<strong>der</strong>e, positive Seite steht im Projektbericht:<br />

„Die diakonische Fachberatungsstelle in Schwelm<br />

hat uns von <strong>der</strong> Einrichtung eines „Runden Tisches“<br />

im Ennepe-Ruhr-Kreis berichtet. Der Ennepe-Ruhr-<br />

Kreis ist eine sogenannte „Optionskommune“, hat<br />

also die Durchführung <strong>der</strong> Grundsicherung für Arbeitssuchende<br />

selbst übernommen.<br />

Der „Runde Tisch“ wurde eingerichtet, um realitätsgerechte<br />

Richtwerte zur Angemessenheit von <strong>Unterkunft</strong>s-<br />

und Heizkosten festlegen zu können. Wie<br />

ein Vertreter <strong>der</strong> Sozialverwaltung uns geschrieben<br />

hat, sei es darüber hinaus dem Landkreis „ein gewichtiges<br />

Anliegen, eine vernünftige Wohnraumversorgung<br />

<strong>der</strong> Leistungsberechtigten sicherzustellen.“<br />

Der Haus- und Grundbesitzerverein ist am „Runden<br />

Tisch“ ebenso vertreten wie <strong>der</strong> Mieterverein, Wohnungsbaugenossenschaften,<br />

Delegationsgemeinden,<br />

das Sozialamt und das Jobcenter.<br />

Die einschlägigen Verwaltungsvorschriften hat uns<br />

<strong>der</strong> Landkreis zur Verfügung gestellt. Im Folgenden<br />

sollen einige, unseres Erachtens gelungene Richtlinienteile<br />

kurz dargestellt werden.<br />

Die Richtgrößen zur Angemessenheit von <strong>Unterkunft</strong>skosten<br />

sind für den Kreis nicht einheitlich.<br />

Wohnpreisspiegel o<strong>der</strong> Wohnungsmarktlage<br />

sind entscheidend. Der Landkreis, <strong>der</strong> eher zu den<br />

kleinerer Flächenkreisen gehört, unterscheidet dennoch<br />

in neun Regionen beziehungsweise Städte, da<br />

sich <strong>der</strong> Wohnungsmarkt im Gesamtgebiet nicht<br />

einheitlich darstellt. Es gibt genug größere Landkreise,<br />

die solche Ausdifferenzierungen nicht für<br />

nötig halten.<br />

Der Ennepe-Ruhr-Kreis zeigt, dass man unterschiedlichen<br />

Mietpreisniveaus durchaus Rechnung<br />

tragen kann.<br />

Einer Einzelperson werden zur Berechnung <strong>der</strong><br />

Mietobergrenze bis zu 48 qm zugestanden. Die<br />

meisten an<strong>der</strong>en Träger rechnen nur mit maximal<br />

40 o<strong>der</strong> 45 qm. Die maximale qm-Zahl kann nach<br />

den Richtlinien überschritten werden; zum Beispiel<br />

bei krankheits-, behin<strong>der</strong>ten-, o<strong>der</strong> pflegebedingten<br />

Gründen o<strong>der</strong> wenn die Gesamtsituation in einer<br />

Wohngemeinschaft dies rechtfertigt.<br />

Das Berechnungsschema:<br />

Angemessene Wohnfläche x Kaltmiete/m² nach den<br />

örtlichen Verhältnissen + angemessene Wohnfläche<br />

x 1,27 Euro als kalte Nebenkosten + Personenzahl x<br />

17,90 Euro als <strong>Kosten</strong> für Wassergeld. Diese Zwischensumme<br />

+ 15 Prozent Aufschlag ergibt den<br />

Höchstbetrag. Die Höchstbeträge <strong>der</strong> Mietkosten<br />

(inklusive Nebenkosten, ohne Heizung und Strom)<br />

belaufen sich nach den Berechnungsschemata des<br />

Landkreises für einen 1-Personenhaushalt zwischen<br />

333,57 Euro bis 372,76 Euro, je nach Region.<br />

2 Diakonie Texte 22.2006

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