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Anhang zum Jahresabschluss 2009 - OstseeSparkasse Rostock

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18<br />

Beteiligungen und Anteile<br />

an verbundenen Unternehmen<br />

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen<br />

wurden zu den Anschaffungskosten bilanziert.<br />

Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden<br />

Wert waren nicht vorzunehmen.<br />

Immaterielle Anlagewerte<br />

und Sachanlagevermögen<br />

Entgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben<br />

des IDW-Rechnungslegungsstandards „Bilanzierung<br />

von Software beim Anwender“ (IDW RS HFA<br />

11) unter dem Bilanzposten „Immaterielle Anlagewerte“<br />

ausgewiesen. Sie ist mit den Anschaffungskosten,<br />

vermindert um planmäßige Abschreibungen,<br />

angesetzt worden, wobei eine Nutzungsdauer von<br />

drei bis fünf Jahren zugrunde gelegt wurde.<br />

Das Sachanlagevermögen wurde grundsätzlich mit<br />

den höchsten steuerlich zulässigen Werten abgeschrieben.<br />

Wirtschaftsgüter mit Zugang ab 2008 wurden<br />

linear abgeschrieben. Die zugrunde gelegten<br />

Nutzungsdauern entsprechen den Vorschriften des<br />

Einkommensteuergesetzes (EStG) bzw. den amtlichen<br />

Abschreibungstabellen.<br />

Bei beweglichen, abnutzbaren Wirtschaftsgütern<br />

des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen<br />

Abschreibungen linear bzw. für alle Neuzugänge ab<br />

01.01.1999 bis 31.12.2007 degressiv mit Wechsel auf<br />

linear in dem Jahr, in dem diese Methode höhere Abschreibungsbeträge<br />

ergibt als die degressive Methode.<br />

Hardware wurde linear abgeschrieben. Bei Mieterein-<br />

und -umbauten erfolgte die Abschreibung für<br />

Zugänge bis 1997 entsprechend der voraussichtlichen<br />

Mietdauer. Für Zugänge ab 1998 richteten sich die<br />

Abschreibungen nach den für Gebäude maßgeblichen<br />

Grundsätzen.<br />

Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit<br />

Anschaffungskosten bis 150,00 EUR sind im Erwerbsjahr<br />

voll abgeschrieben worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />

mit Anschaffungskosten bis 1.000,00 EUR<br />

sowie Software bis 410,00 EUR wurden in einen Sammelposten<br />

eingestellt, der über 5 Jahre, linear den<br />

Gewinn mindernd, aufgelöst wird.<br />

Die in früheren Jahren vorgenommenen steuerrechtlichen<br />

Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen<br />

wirken sich im vorliegenden <strong>Jahresabschluss</strong> in deutlich<br />

niedrigeren laufenden Abschreibungen aus. Dies<br />

hat zu einem entsprechend höheren Steueraufwand<br />

geführt, der verbleibende Saldo hat das Jahresergebnis<br />

um 468 Tsd. EUR erhöht.<br />

Sonstige Vermögensgegenstände<br />

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit<br />

dem Niederstwert angesetzt.<br />

Verbindlichkeiten<br />

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag<br />

bilanziert worden. Die Disagien zu Verbindlichkeiten<br />

wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der<br />

Aktivseite aufgenommen. Unterschiedsbeträge zwischen<br />

Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag bei Verbindlichkeiten<br />

werden auf die Laufzeit erfolgswirksam aufgelöst.<br />

Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die<br />

Verteilung auf die Dauer der Festzinsvereinbarung.<br />

Rückstellungen<br />

Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche<br />

Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren<br />

auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln<br />

2005 G gemäß § 6 a EStG mit einem Rechnungszins<br />

von 4,0 % ermittelt.<br />

Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus<br />

abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen ist<br />

nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt<br />

worden. Bei der Berechnung wurde ein Rechnungszins<br />

von 4,0 % verwendet.<br />

Die OSPA ist aufgrund individueller vertraglicher Vereinbarungen<br />

verpflichtet, für die Beschäftigten und<br />

Auszubildenden eine zur Versorgung führende Versicherung<br />

bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse<br />

abzuschließen.<br />

Die OSPA erfüllt diese Verpflichtung durch die Anmeldung<br />

der anspruchsberechtigten Mitarbeiter bei der<br />

Kommunalen Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-<br />

Vorpommern (ZMV) mit Sitz in Strasburg.<br />

Die ZMV ist eine kommunale Zusatzversorgungseinrichtung<br />

im Sinne des § 18 des Gesetzes zur Verbesserung<br />

der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG).<br />

Das Vermögen der Kasse wird als Sondervermögen<br />

des Kommunalen Versorgungsverbandes Mecklenburg-Vorpommern<br />

geführt.<br />

Die ZMV erhebt von den Arbeitgebern als Beteiligte<br />

Umlagen. Der Umlagesatz wird nach versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen für den Deckungsabschnitt<br />

festgesetzt und betrug im Jahr <strong>2009</strong> 1,3 %.<br />

Daneben werden Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren<br />

erhoben. Dieser Zusatzbeitrag betrug im Jahr<br />

<strong>2009</strong> 4,0 %. Daran waren die Arbeitnehmer grundsätzlich<br />

mit 2,0 % beteiligt. Für 51 Arbeitnehmer gelten<br />

individuelle vertragliche Regelungen mit einer<br />

Eigenbeteiligung von 1,1 %.

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