Anhang zum Jahresabschluss 2009 - OstseeSparkasse Rostock
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18<br />
Beteiligungen und Anteile<br />
an verbundenen Unternehmen<br />
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen<br />
wurden zu den Anschaffungskosten bilanziert.<br />
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden<br />
Wert waren nicht vorzunehmen.<br />
Immaterielle Anlagewerte<br />
und Sachanlagevermögen<br />
Entgeltlich erworbene Software wurde nach den Vorgaben<br />
des IDW-Rechnungslegungsstandards „Bilanzierung<br />
von Software beim Anwender“ (IDW RS HFA<br />
11) unter dem Bilanzposten „Immaterielle Anlagewerte“<br />
ausgewiesen. Sie ist mit den Anschaffungskosten,<br />
vermindert um planmäßige Abschreibungen,<br />
angesetzt worden, wobei eine Nutzungsdauer von<br />
drei bis fünf Jahren zugrunde gelegt wurde.<br />
Das Sachanlagevermögen wurde grundsätzlich mit<br />
den höchsten steuerlich zulässigen Werten abgeschrieben.<br />
Wirtschaftsgüter mit Zugang ab 2008 wurden<br />
linear abgeschrieben. Die zugrunde gelegten<br />
Nutzungsdauern entsprechen den Vorschriften des<br />
Einkommensteuergesetzes (EStG) bzw. den amtlichen<br />
Abschreibungstabellen.<br />
Bei beweglichen, abnutzbaren Wirtschaftsgütern<br />
des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen<br />
Abschreibungen linear bzw. für alle Neuzugänge ab<br />
01.01.1999 bis 31.12.2007 degressiv mit Wechsel auf<br />
linear in dem Jahr, in dem diese Methode höhere Abschreibungsbeträge<br />
ergibt als die degressive Methode.<br />
Hardware wurde linear abgeschrieben. Bei Mieterein-<br />
und -umbauten erfolgte die Abschreibung für<br />
Zugänge bis 1997 entsprechend der voraussichtlichen<br />
Mietdauer. Für Zugänge ab 1998 richteten sich die<br />
Abschreibungen nach den für Gebäude maßgeblichen<br />
Grundsätzen.<br />
Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit<br />
Anschaffungskosten bis 150,00 EUR sind im Erwerbsjahr<br />
voll abgeschrieben worden. Geringwertige Wirtschaftsgüter<br />
mit Anschaffungskosten bis 1.000,00 EUR<br />
sowie Software bis 410,00 EUR wurden in einen Sammelposten<br />
eingestellt, der über 5 Jahre, linear den<br />
Gewinn mindernd, aufgelöst wird.<br />
Die in früheren Jahren vorgenommenen steuerrechtlichen<br />
Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen<br />
wirken sich im vorliegenden <strong>Jahresabschluss</strong> in deutlich<br />
niedrigeren laufenden Abschreibungen aus. Dies<br />
hat zu einem entsprechend höheren Steueraufwand<br />
geführt, der verbleibende Saldo hat das Jahresergebnis<br />
um 468 Tsd. EUR erhöht.<br />
Sonstige Vermögensgegenstände<br />
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit<br />
dem Niederstwert angesetzt.<br />
Verbindlichkeiten<br />
Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag<br />
bilanziert worden. Die Disagien zu Verbindlichkeiten<br />
wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der<br />
Aktivseite aufgenommen. Unterschiedsbeträge zwischen<br />
Ausgabe- und Rückzahlungsbetrag bei Verbindlichkeiten<br />
werden auf die Laufzeit erfolgswirksam aufgelöst.<br />
Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die<br />
Verteilung auf die Dauer der Festzinsvereinbarung.<br />
Rückstellungen<br />
Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche<br />
Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen entsprechend dem Teilwertverfahren<br />
auf der Grundlage der Heubeck Richttafeln<br />
2005 G gemäß § 6 a EStG mit einem Rechnungszins<br />
von 4,0 % ermittelt.<br />
Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus<br />
abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen ist<br />
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt<br />
worden. Bei der Berechnung wurde ein Rechnungszins<br />
von 4,0 % verwendet.<br />
Die OSPA ist aufgrund individueller vertraglicher Vereinbarungen<br />
verpflichtet, für die Beschäftigten und<br />
Auszubildenden eine zur Versorgung führende Versicherung<br />
bei einer kommunalen Zusatzversorgungskasse<br />
abzuschließen.<br />
Die OSPA erfüllt diese Verpflichtung durch die Anmeldung<br />
der anspruchsberechtigten Mitarbeiter bei der<br />
Kommunalen Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-<br />
Vorpommern (ZMV) mit Sitz in Strasburg.<br />
Die ZMV ist eine kommunale Zusatzversorgungseinrichtung<br />
im Sinne des § 18 des Gesetzes zur Verbesserung<br />
der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG).<br />
Das Vermögen der Kasse wird als Sondervermögen<br />
des Kommunalen Versorgungsverbandes Mecklenburg-Vorpommern<br />
geführt.<br />
Die ZMV erhebt von den Arbeitgebern als Beteiligte<br />
Umlagen. Der Umlagesatz wird nach versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen für den Deckungsabschnitt<br />
festgesetzt und betrug im Jahr <strong>2009</strong> 1,3 %.<br />
Daneben werden Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren<br />
erhoben. Dieser Zusatzbeitrag betrug im Jahr<br />
<strong>2009</strong> 4,0 %. Daran waren die Arbeitnehmer grundsätzlich<br />
mit 2,0 % beteiligt. Für 51 Arbeitnehmer gelten<br />
individuelle vertragliche Regelungen mit einer<br />
Eigenbeteiligung von 1,1 %.