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NATURPARKPLAN Naturpark Schlei - stadt-kappeln.de ...

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<strong>Naturpark</strong>plan <strong>Schlei</strong> Entwurf Dezember 2009<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung beschließt über die Schwerpunkte <strong>de</strong>r Vereinsarbeit.<br />

Darüber hinaus hat sie folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />

a) Wahl <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>s Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

b) Wahl zweier Kassenprüferinnen o<strong>de</strong>r Kassenprüfer<br />

c) Verabschiedung <strong>de</strong>s <strong>Naturpark</strong>planes<br />

d) Entgegennahme <strong>de</strong>s Jahresberichtes sowie <strong>de</strong>s Rechnungsprüfungsberichtes<br />

und Entlastung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s<br />

e) Genehmigung <strong>de</strong>s Haushaltsplanes<br />

f) Beschlussfassung über die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Satzung und über die Auflösung <strong>de</strong>s<br />

Vereins<br />

g) Zustimmung über Aufnahme und Ausschluss von Mitglie<strong>de</strong>rn<br />

(2) Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung wird von <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n, im Verhin<strong>de</strong>rungsfall von<br />

<strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m stellvertreten<strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n geleitet.<br />

(3) Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung fasst die Beschlüsse mit einfacher Mehrheit <strong>de</strong>r abgegebenen<br />

gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.<br />

(4) Zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Satzung o<strong>de</strong>r einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Zweckbestimmung ist eine<br />

Mehrheit von drei Viertel <strong>de</strong>r abgegebnen gültigen Stimmen erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

§ 8 Außeror<strong>de</strong>ntliche Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

Die/Der Vorsitzen<strong>de</strong> kann je<strong>de</strong>rzeit eine außeror<strong>de</strong>ntliche Mitglie<strong>de</strong>rversammlung einberufen.<br />

Diese muss einberufen wer<strong>de</strong>n , wenn das Interesse <strong>de</strong>s Vereins es erfor<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r wenn<br />

die Einberufung von 25% Prozent <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r es for<strong>de</strong>rt. Die Regeln <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

gelten entsprechend.<br />

§ 9 Stimmenverhältnis<br />

Je<strong>de</strong>s or<strong>de</strong>ntliche Mitglied erhält eine Stimme.<br />

§ 10 Vorstand<br />

(1) Der Vorstand besteht aus <strong>de</strong>r o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n, zwei stellvertreten<strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

und zwei Beisitzerinnen und Beisitzern.<br />

(2) Die Wahlzeit <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s beträgt drei Jahre.<br />

§ 11 Zuständigkeit <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s<br />

(1) Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten <strong>de</strong>s Vereins zuständig, soweit sie nicht<br />

durch die Satzung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Geschäftsführung zugewiesen<br />

sind.<br />

(2) Der Vorstand hat vor allem folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />

a. Vorbereitung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung und Aufstellung <strong>de</strong>r Tagesordnung<br />

b. Einberufung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

c. Ausführung <strong>de</strong>r Beschlüsse <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

d. Aufstellung eines Haushaltsplanes für je<strong>de</strong>s Geschäftsjahr, Buchführung und<br />

Erstellung eines Rechenschaftsberichtes für je<strong>de</strong>s Geschäftsjahr<br />

e. Durchführung von Maßnahmen nach § 2.<br />

f. Berufung <strong>de</strong>s Beirates<br />

g. Die Einberufung von Arbeitskreisen und Projektgruppen in Absprache mit <strong>de</strong>m<br />

Beirat<br />

(3) Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit eine Geschäftsstelle einrichten<br />

und Aufgaben <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s teilweise auf die Geschäftsführung übertragen.<br />

(4) Im übrigen gilt § 7 sinngemäß.<br />

§ 12 Beirat<br />

(1) Der Vorstand beruft einen Beirat. Der Beirat begleitet die Grundsatzarbeit <strong>de</strong>s Vereins<br />

und unterstützt <strong>de</strong>n Vorstand in wichtigen Fachfragen. Er unterstützt Initiativen und<br />

beteiligt sich an <strong>de</strong>r Aufgabenerfüllung.<br />

(2) Die Beiratsmitglie<strong>de</strong>r wer<strong>de</strong>n vom Vorstand für die Dauer von fünf Jahren benannt. Er<br />

legt auch die genaue Anzahl <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r fest. Dem Beirat sollen Mitglie<strong>de</strong>r angehö-

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