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NATURPARKPLAN Naturpark Schlei - stadt-kappeln.de ...

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Dezember 2009 Entwurf <strong>Naturpark</strong>plan <strong>Schlei</strong><br />

- EA Nord, WIREG Tourismus<br />

- AktivRegion <strong>Schlei</strong>Ostsee<br />

- Verkehrsbetriebe Schleswig-Flensburg, Autokraft, Schifffahrtsbetriebe<br />

- Lighthouse foundation<br />

- Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein<br />

- Naturschutzgebiete betreuen<strong>de</strong> Vereine<br />

- Behin<strong>de</strong>rtenverbän<strong>de</strong><br />

- Naturerlebnisräume<br />

- Anbieter von Naturerlebnisausflügen, Umweltbildung.<br />

Zu<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong>n Vertreter <strong>de</strong>s Vereins <strong>Naturpark</strong> Hüttener Berge eingebun<strong>de</strong>n. Die Gemein<strong>de</strong>n<br />

Fleckeby und Güby liegen mit ihren südlichen Teilen auch im Bereich <strong>de</strong>s <strong>Naturpark</strong>s<br />

Hüttener Berge. Mit <strong>de</strong>m <strong>Naturpark</strong> Hüttener Berge wird eine strategische Partnerschaft angestrebt.<br />

2 Gesetzliche und planerische Grundlagen<br />

2.1 Gesetzliche Grundlagen<br />

Bei <strong>Naturpark</strong>en han<strong>de</strong>lt es sich um eine Schutzgebietskategorie nach Naturschutzrecht.<br />

In § 27 Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz (BNatSchG) 1 sind <strong>Naturpark</strong>e wie folgt <strong>de</strong>finiert:<br />

(1) <strong>Naturpark</strong>e sind einheitlich zu entwickeln<strong>de</strong> und zu pflegen<strong>de</strong> Gebiete, die<br />

1. großräumig sind,<br />

2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete o<strong>de</strong>r Naturschutzgebiete sind,<br />

3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung beson<strong>de</strong>rs eignen<br />

und in <strong>de</strong>nen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,<br />

4. nach <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind,<br />

5. <strong>de</strong>r Erhaltung, Entwicklung o<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten<br />

Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in <strong>de</strong>nen zu diesem Zweck<br />

eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird,<br />

6. beson<strong>de</strong>rs dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu för<strong>de</strong>rn.<br />

(2) <strong>Naturpark</strong>e sollen entsprechend ihren in Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung<br />

<strong>de</strong>r Ziele und Grundsätze <strong>de</strong>s Naturschutzes und <strong>de</strong>r Landschaftspflege geplant, geglie<strong>de</strong>rt,<br />

erschlossen und weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Konkretisierung erfolgt auf Lan<strong>de</strong>sebene im Schleswig-Holsteinischen Naturschutzgesetz<br />

(LNatSchG). So heißt es in § 19 LNatSchG 2 :<br />

1 BNatSchG Bun<strong>de</strong>snaturschutzgesetz. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege. In <strong>de</strong>r Fassung vom<br />

25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 3 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl.<br />

I S. 2986)<br />

2 LNatSchG Lan<strong>de</strong>snaturschutzgesetz Schleswig-Holstein. Gesetz zum Schutz <strong>de</strong>r Natur. In <strong>de</strong>r Fassung vom<br />

06. März 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 136, ber. S. 250), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 3 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 13.<br />

Dezember 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 499)<br />

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