NATURPARKPLAN Naturpark Schlei - stadt-kappeln.de ...
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Dezember 2009 Entwurf <strong>Naturpark</strong>plan <strong>Schlei</strong><br />
3.3 Landnutzung und Wirtschaft<br />
Bereits in <strong>de</strong>r gebietsbezogenen integrierten Entwicklungskonzeption <strong>de</strong>r schlei-region und<br />
in <strong>de</strong>r integrierten Entwicklungsstrategie für die Aktivregion <strong>Schlei</strong>-Ostsee fin<strong>de</strong>n sich grundsätzliche<br />
Darstellungen zu Landnutzung und Wirtschaft, die im Wesentlichen für das Gebiet<br />
<strong>de</strong>s <strong>Naturpark</strong>s zutreffen. Die Aussagen im folgen<strong>de</strong>n Kapitel nehmen in weiten Teilen darauf<br />
Bezug.<br />
3.3.1. Wasserwirtschaft<br />
Die <strong>Schlei</strong> ist Bun<strong>de</strong>swasserstraße und unterliegt daher <strong>de</strong>n Regelungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>swasserstraßengesetzes.<br />
Zuständige Behör<strong>de</strong> ist das Wasser –und Schifffahrtsamt Lübeck.<br />
Zu<strong>de</strong>m gilt die <strong>Schlei</strong> als Küstengewässer. An <strong>de</strong>r Ostsee besteht bis zu einer Höhe von NN<br />
+ 3,5 m Überflutungsgefahr. Im Bereich <strong>de</strong>s <strong>Naturpark</strong>es bestehen keine Lan<strong>de</strong>sschutz<strong>de</strong>iche.<br />
Bei <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Deichen im Bereich <strong>de</strong>r <strong>Schlei</strong>mündung und an <strong>de</strong>r Ostseeküste<br />
han<strong>de</strong>lt es sich um Überlauf<strong>de</strong>iche und sonstige Deiche. Diese liegen generell in <strong>de</strong>r Zuständigkeit<br />
von Wasser- und Bo<strong>de</strong>nverbän<strong>de</strong> und unterliegen <strong>de</strong>r Aufsicht <strong>de</strong>r Küstenschutzbehör<strong>de</strong>n<br />
(Lan<strong>de</strong>sbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein).<br />
Deiche bestehen in folgen<strong>de</strong>n Abschnitten:<br />
Tab. 4: Deiche im Bereich <strong>de</strong>s <strong>Naturpark</strong> <strong>Schlei</strong><br />
Bereich<br />
Oehe (Ostsee<strong>de</strong>ich)<br />
Maasholm (<strong>Schlei</strong><strong>de</strong>ich)<br />
Wormshöfter Damm<br />
Arnis<br />
Fleckeby<br />
Rückeberg<br />
Olpenitz Dorf bis Wei<strong>de</strong>feld<br />
Schuby Strand bis Damp<br />
Zuständigkeit<br />
WBV Oehe-Maasholm<br />
WBV Oehe-Maasholm<br />
WBV Oehe-Maasholm<br />
WBV Gro<strong>de</strong>rsby<br />
WBV Hüttener Aue<br />
Stadt Kappeln<br />
WBV <strong>Schlei</strong>bek-Olpenitz<br />
WBV Schwastrumer Aue<br />
Wasserschutz-/schongebiete<br />
Im <strong>Naturpark</strong>gebiet ist kein Wasserschutzgebiet ausgewiesen.<br />
Der Regionalplan für <strong>de</strong>n Planungsraum V weist im Bereich Schleswig-Lürschau, Schleswig-<br />
Schuby geplante Wasserschutzgebiete aus.<br />
Wasserschongebiete liegen in <strong>de</strong>n Bereichen Kappeln-Kopperby, Kappeln-Stoltebüll, Sü<strong>de</strong>rbrarup.<br />
Wasserrahmenrichtlinie<br />
Auf europäischer Ebene gewinnt <strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>r Gewässer zunehmend an Be<strong>de</strong>utung. Aus<br />
diesem Grun<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erlassen. Ziel <strong>de</strong>r Wasserrahmenrichtlinie<br />
ist es <strong>de</strong>n naturnahen Umbau <strong>de</strong>r Gewässer und die Verbesserung <strong>de</strong>r Wasserqualität<br />
zu beför<strong>de</strong>rn. Zur Umsetzung <strong>de</strong>r WRRL wur<strong>de</strong> Schleswig-Holstein drei Flußgebietseinheiten<br />
mit insgesamt 34 Bearbeitungsgebieten eingeteilt. In <strong>de</strong>n Bearbeitungsgebie-<br />
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