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Bauen & Wohnen<br />
Stadt Storkow (Mark)<br />
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Anzeigen<br />
Im November 1993 wurde die Firma<br />
Massiv- und Montagebau durch Bauingenieur<br />
Jürgen Wohlfahrt gegründet. In<br />
den ersten Jahren stand die Errichtung<br />
von schlüsselfertigen Einfamilienhäusern<br />
und Doppelhäusern im Vordergrund. In<br />
den letzten Jahren erweiterte sich das<br />
Spektrum der Geschäftsfelder folgendermaßen:<br />
• Neubau von Einfamilienhäusern (EFH)<br />
als Rohbau und schlüsselfertig<br />
So oder ähnlich beginnen viele Gespräche bei<br />
einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.<br />
Doch in vielen Fällen ist zunächst<br />
unbekannt, was genau vermessen werden<br />
soll. Das Leistungsspektrum ist vielschichtig.<br />
Nur in einer ausführlichen Kundenberatung<br />
kann geklärt werden, welche spezielle Vermessungsleistung<br />
der Kunde benötigt, alle<br />
relevanten rechtlichen und tatsächlichen Belange<br />
besprochen und individuelle Lösungen<br />
erarbeitet werden.<br />
Wird eine Teilfläche eines bestehenden Flurstücks<br />
erworben, ist eine Teilungsvermessung<br />
notwendig. Dabei wird das vorhandene<br />
Flurstück in mehrere neue Flurstücke zerlegt.<br />
Bei der Festlegung neuer Grenzen gilt es im<br />
Besonderen bauordnungsrechtliche, bauplanungsrechtliche<br />
aber auch privatrechtliche<br />
Interessen zu berücksichtigen. Diese sind<br />
gegebenenfalls im Grundbuch durch entsprechende<br />
Grunddienstbarkeiten zu sichern. Die<br />
Massiv- und Montagebau<br />
• Errichtung von Gewerbebauten und<br />
Industriehallen<br />
• individuelle Grundrissplanung einschließlich<br />
einer 3-D-Innen- und Außenansicht<br />
des fertig geplanten Gebäudes<br />
• Sanierung und Rekonstruktion von<br />
Altbauten<br />
• An- und Umbau von bestehenden<br />
Wohn- und Gewerbebauten<br />
• Montage von massiven Fertigteilen<br />
für Wand und Decke<br />
• Mauerwerksbau<br />
• Beton- und Stahlbetonbau<br />
• Errichtung von WU-Kellern<br />
(Weiße Wanne)<br />
Massiv- und Montagebau<br />
Jürgen Wohlfahrt<br />
Schützenstraße 63, 15859 Storkow/Mark<br />
Tel.: 033678-71124, Fax: 033678-71125<br />
E-Mail: info@massivbau-wohlfahrt.de<br />
www.massivbau-wohlfahrt.de<br />
Mein Grundstück muss vermessen werden….<br />
entstehenden neuen Grenzen werden in der<br />
Örtlichkeit durch Einbringen von sichtbaren<br />
Grenzzeichen gekennzeichnet.<br />
Sind bestehende Grundstücksgrenzen dem<br />
Eigentümer oder dem Erwerber eines Grundstücks<br />
in ihrem rechtmäßigen Verlauf unklar,<br />
so verschafft eine Grenzvermessung Abhilfe.<br />
Im Ergebnis werden vorhandene Grenzzeichen<br />
angezeigt und nicht mehr vorhandene<br />
Grenzzeichen von bestehenden Flurstücksgrenzen<br />
durch Einbringen von neuen Grenzzeichen<br />
gekennzeichnet. Soll ein neues<br />
Gebäude errichtet oder in seinem Grundriss<br />
verändert werden, ist in den meisten Fällen<br />
ein amtlicher Lageplan zum Bauantrag erforderlich.<br />
Dieser Plan beurkundet die vorgefundene<br />
Situation auf dem Grundstück, stellt alle<br />
bauordnungsrechtlichen, bauplanungsrechtlichen<br />
aber auch privatrechtlichen Festlegungen<br />
dar und dient der baugenehmigenden<br />
Behörde als wichtige Entscheidungshilfe.<br />
Nach erfolgreicher Baugenehmigung des<br />
Bauvorhabens und Errichtung des Gebäudes,<br />
ist eine Gebäudeeinmessung gesetzlich vorgeschrieben.<br />
Hierbei wird das betreffende<br />
Gebäude aufgemessen und die Lage der Gebäudeeckpunkte<br />
amtlich koordiniert. Die so<br />
ermittelten Koordinaten dienen letztendlich<br />
dem Nachweis der Gebäude im amtlichen<br />
Liegenschaftskataster.<br />
Auch wenn ein amtlicher Auszug aus der<br />
Liegenschaftskarte oder ein Auszug aus dem<br />
Liegenschaftsbuch benötigt wird, ist der Öffentlich<br />
bestellte Vermessungsingenieur der<br />
richtige Ansprechpartner vor Ort.<br />
Nico Schmidt<br />
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur<br />
Altstadt 33, 15859 Storkow<br />
Tel.: 033678/73 669, Fax: 033678/73 769<br />
www.vbns.de, vb.ns@t-online.de