Reglemente - Baureglement - Einwohnergemeinde Wohlen
Reglemente - Baureglement - Einwohnergemeinde Wohlen
Reglemente - Baureglement - Einwohnergemeinde Wohlen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Art. 7<br />
Bestandeszone Wyssestei<br />
1<br />
In der Bestandeszone sind Landwirtschaftsbetriebe, Wohnbauten, Dienstleistungs-<br />
und mässig störende Gewerbebetriebe zugelassen.<br />
2<br />
In der Bestandeszone sind Ersatz- und Umbauten am bestehenden Standort<br />
zugelassen. Gebäude, welche bei Inkrafttreten dieses <strong>Baureglement</strong>es<br />
bestanden, dürfen im Interesse des zeitgemässen Wohnens oder eines bestehenden<br />
Gewerbes bis 20% über das bestehende Volumen hinausgehen.<br />
Zugelassen sind zudem nicht störende, unbewohnte An- und Nebenbauten.<br />
3<br />
Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III gemäss Art. 43 LSV.<br />
Art. 8<br />
Erhaltungszone Hofenmühle<br />
1<br />
Die Erhaltungszone «Hofenmühle» bezweckt den Schutz, die Erhaltung und<br />
eine zweckmässige Umnutzung der kulturhistorisch wertvollen Baugruppe.<br />
Ersatz- und Umbauten sind zugelassen, sofern sie sich an den Standort, die<br />
Geschosszahl sowie an die Abmessungen des bestehenden Baukörpers<br />
halten.<br />
2<br />
Ehemals bäuerlich oder gewerblich genutzte, bewohnte Hauptgebäude dürfen<br />
innerhalb des bestehenden Volumens zu Wohn- und nicht publikumsorientierten<br />
Gewerbezwecken ausgebaut werden, sofern dadurch keine wesentliche<br />
Verkehrsbelastung entsteht.<br />
3<br />
Gut integrierte, unbewohnte An- und Nebenbauten mit einer Grundfläche<br />
bis zu 40m 2 sind zugelassen.<br />
4<br />
Für die Beurteilung einer Baueingabe hat die Gemeindebaubehörde eine<br />
kantonale Fachstelle zur Beratung und Begutachtung beizuziehen.<br />
5<br />
Dem Baugesuchssteller wird empfohlen, der Gemeindebaubehörde vor der<br />
Abgabe eines Baugesuches eine Bauvoranfrage in Form eines Vorprojektes<br />
einzureichen.<br />
6<br />
Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III gemäss Art. 43 LSV.<br />
16 17