Reglemente - Baureglement - Einwohnergemeinde Wohlen
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Art. 11<br />
Bestimmungen zu den Zonen mit Planungspflicht<br />
Fahrzeugerschliessung<br />
1<br />
ZPP Nr. I «Areal Kappelenbrücke», Hinterkappelen<br />
Fuss- und Radwegverbindung<br />
Haus B<br />
4 Geschosse<br />
Sektor B<br />
Sektor A<br />
parkartiger<br />
Aussenraum<br />
Sektor D<br />
Haus A<br />
8 Geschosse<br />
ZPP Nr. II<br />
städtischer-<br />
Aussenraum<br />
Sektor C<br />
Systemskizze zur ZPP ‘Kappelenbrücke’<br />
Planungszweck:<br />
Die ZPP Nr. II bezweckt die Realisierung einer Überbauung mit hoher ortsbaulicher<br />
und architektonischer Qualität, welche auf die spezielle Situation<br />
des Brückenkopfes der Kappelenbrücke, der Hangkante zum <strong>Wohlen</strong>see und<br />
der verschiedenen Bautypologien im Umfeld adäquat eingeht.<br />
Art der Nutzung:<br />
- Sektor A: Über dem Erdgeschoss sind Wohnnutzungen gemäss GBR<br />
Art. 1 zugelassen. Im Erdgeschoss ist zwingend ein Restaurant vorzusehen.<br />
Zudem sind im Erdgeschoss gewerbliche, Dienstleistungs- und<br />
öffentliche Nutzungen zugelassen.<br />
- Sektor B: Neben Wohnnutzungen gemäss GBR Art. 1 sind ostseitig zum<br />
Platz sowie im Sockelgeschoss gewerbliche Nutzungen zugelassen.<br />
Mass der Nutzung:<br />
Ausnutzungsziffer (Sektoren A und B total): 7’350 m 2 BGF<br />
- Sektor A: max. 8 Geschosse; Dachkote: max. 527.50 m ü.M.<br />
- Sektor B: max. 4 Geschosse*; Dachkote: max. 517.00 m ü.M.<br />
*Das Sockelgeschoss wird nicht der Geschosszahl angerechnet.<br />
Gestaltungsgrundsätze:<br />
- Das Gebäude im Sektor A hat die Funktion, den Eingang zu Hinterkappelen<br />
zu markieren.<br />
- Das Gebäude im Sektor B vermittelt zwischen verschiedenen baulichen<br />
Massstäben. In der Aussenraumgestaltung wird zwischen einem städtischen<br />
Aussenraum (Sektor C) zur Strasse hin und einem eher parkartigen<br />
(Sektor D) zweiten Aussenraum zum See hin unterschieden. Das<br />
Gebäude ist von der Bernstrasse zurück zu versetzen.<br />
- Zwischen Bernstrasse und Kappelenring ist ein Fuss- und Radweg zu<br />
erstellen.<br />
Lärmempfindlichkeitsstufe:<br />
Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.<br />
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