Reglemente - Baureglement - Einwohnergemeinde Wohlen
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A<br />
Nutzungszonen<br />
In den Wohnzonen W sind ausser Wohnbauten und den erforderlichen<br />
öffentlichen Einrichtungen (Bushaltestellen, Kindertagesstätten,<br />
...) nur die für den täglichen Lebensbedarf der Quartierbewohner<br />
notwendigen Ladengeschäfte sowie baulich und betrieblich stille Kleingewerbe<br />
(Coiffeur, Künstleratelier, Arzt praxis, Büro und dgl.) gestattet<br />
(siehe Art. 90 Abs. 1 BauV).<br />
Art. 1<br />
Art der Nutzung<br />
Es gelten die folgenden Nutzungsarten und Lärmempfindlichkeitsstufen (ES):<br />
Zone Abkürz. Nutzungsart ES<br />
Wohnzone W Wohnen, stilles Gewerbe II<br />
Dorfzone DZ Landwirtschaftsbetriebe, Wohnbauten,<br />
Dienstleistungs- und mässig störende<br />
Gewerbebetriebe.<br />
III<br />
Mischzone* MZ Wohn-, Gewerbe- und Bürobauten<br />
Gewerbe, die das Wohnen wesentlich<br />
beeinträchtigen, sind nicht zugelassen<br />
(Art. 89 ff. BauV)<br />
In der Mischzone muss der minimale<br />
Gewerbeanteil 10% der gesamthaft zu<br />
realisierenden Bruttogeschossfläche<br />
betragen.<br />
Arbeitszone A Arbeitsnutzungen<br />
Ausgenommen sind reine Lagerbauten.<br />
Max. eine betriebsnotwendige Wohnung<br />
pro Gebäude.<br />
Weitere Zonen<br />
siehe Art. 3 ff.<br />
III<br />
IV<br />
* Der minimale Gewerbeanteil in der Mischzone MZ ist bei Parzellen mit einer<br />
Mindestfläche von 1’000 m 2 hinsichtlich Lage, Grösse und Erschliessung in einem<br />
Gesamtkonzept nachzuweisen. Damit wird die Grundlage dazu geschaffen, je nach<br />
Bedürfnislage den Gewerbeanteil losgelöst von der Wohnnutzung zu realisieren.<br />
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