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Reglemente - Baureglement - Einwohnergemeinde Wohlen

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Im Weiteren sind alle Pläne und Vorschriften welche dieser Grundordnung<br />

widersprechen aufgehoben. Ausgenommen sind Pläne und Vorschriften die<br />

in Zusammenhang mit einer Überbauungsordnung stehen.<br />

2<br />

Baugesuche, die beim Inkrafttreten dieses <strong>Reglemente</strong>s bereits hängig<br />

waren, werden noch nach altem Recht beurteilt. Vorbehalten bleibt die Einsprachebefugnis<br />

der Behörden gemäss Art. 37 BauG sowie der Erlass einer<br />

Planungszone nach Art. 62 BauG. Im Übrigen gilt Art. 36 BauG.<br />

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