2011-05-06 NWH JB 2010 - Spenden
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Seite 14<br />
Soziale Mieterberatung<br />
Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Rüsselsheim - gewobau<br />
Mietschuldner- und Konfliktberatung<br />
Die gewobau (Baugesellschaft der Stadt Rüsselsheim)<br />
ist seit vielen Jahren in sozialen Belangen sehr aktiv.<br />
Seit 1998 arbeitet die Neue Wohnraumhilfe im Auftrag<br />
der gewobau. Im Jahr <strong>2010</strong> war die Neue Wohnraumhilfe<br />
beauftragt, in den Bereichen Mietschuldnerberatung,<br />
Mieterkonfliktberatung, „Lärmtelefon“ sowie in Beratung<br />
und Begleitung des Projektes „Saubermänner“<br />
tätig zu werden.<br />
Vertraglich geregelt können wir bis maximal 125 monatliche<br />
Fachleistungsstunden abrechnen. Im Jahr <strong>2010</strong><br />
erbrachten wir im Durchschnitt 115,53 Fachleistungsstunden<br />
monatlich. Damit bleiben wir unter der Grenze<br />
der maximal abzurechnenden Stunden und konnten<br />
dennoch das Fallaufkommen gut bearbeiten.<br />
Im Berichtszeitraum haben wir 165 Fälle im Bereich der<br />
Mietschuldnerberatung bearbeitet (im Vorjahr 137). 60<br />
Fälle von Mietstreitigkeiten wurden an uns herangetragen<br />
(im Vorjahr 55).<br />
Mietschulden<br />
Eine hohe Anzahl der von uns beratenen Haushalte ist<br />
ver- oder überschuldet. Oftmals werden Kredite in nicht<br />
unerheblicher Höhe aufgenommen. Dabei werden feste<br />
Kosten wie Unterkunft und Lebensunterhalt nicht hinreichend<br />
berücksichtigt und es entstehen Mietrückstände.<br />
Auch die Änderung von Familienverhältnissen durch<br />
Trennung oder Scheidung führt oft zu finanziellen Engpässen.<br />
+ In 159 von 165 Mietschuldnerfällen konnte ein<br />
Wohnungsverlust durch Räumung der Wohnung<br />
verhindert werden.<br />
+ Der Gesamtrückstand bei Übergabe der Mietschuldenfälle<br />
an die Neue Wohnraumhilfe gGmbH<br />
betrug 152.671 €. Zum 31.12.<strong>2010</strong> konnte dieser<br />
Betrag um 76.760 € reduziert werden (50,28%).<br />
Diese Zahlen beziehen sich auf 129 Mietschuldnerfälle,<br />
die von der Abteilung Mahn- und Klagewesen dokumen-<br />
+Besonderer Einzelfall<br />
tiert wurden. Darüber hinaus wurden der <strong>NWH</strong> weitere<br />
39 Fälle direkt von den KundenbetreuerInnen übergeben.<br />
Diese Mieter sind nicht in einer Rückstandsliste<br />
erfasst und somit kann auch nicht gesagt werden, wie<br />
viele Mietschulden die <strong>NWH</strong> in diesen Fällen eingespielt<br />
hat. Die <strong>NWH</strong> arbeitet allerdings daran, eine eigene<br />
Datenbank aufzubauen, um dann alle übernommenen<br />
Fälle auswerten zu können.<br />
Mieterkonfliktberatung<br />
Vermittelnde Einzelgespräche und moderierte Gespräche<br />
mit allen beteiligten Parteien (Mieterversammlung)<br />
wurden angeboten. In den meisten Fällen handelte es<br />
sich um Lärmbeschwerden und/oder nicht eingehaltene<br />
Hausordnung.<br />
+ Von den 60 Beschwerden bzw. Streitfällen konnten<br />
im Berichtszeitraum 44 Fälle befriedet werden.<br />
Die übrigen 16 Fälle sind noch in Bearbeitung. Sie<br />
wurden mit ins Jahr <strong>2011</strong> genommen. Insgesamt bearbeiteten<br />
wir 225 Fälle (Vorjahr: 192 Fälle). Wir führten<br />
238 Hausbesuche (Vorjahr: 224) durch und moderierten<br />
zehn Mieterversammlungen (Vorjahr: 12).<br />
Im Gegensatz zum Vorjahr kam es im Jahr <strong>2010</strong> zu acht<br />
durchgeführten Räumungsklagen, wobei wir in zwei<br />
Räumungsfällen nicht beauftragt worden sind. (In 2009<br />
wurden 11 Wohnungen geräumt.) Bei den sechs Haushalten,<br />
die von der <strong>NWH</strong> betreut wurden und dennoch<br />
geräumt wurden, handelt es sich durchgehend um<br />
Mietschuldnerfälle.<br />
In zwei Fällen wurde die Räumungsklage schon vor<br />
<strong>2010</strong> eingereicht, die <strong>NWH</strong> konnte keinen Kontakt zu<br />
den Mietschuldnern herstellen. In einem Fall konnten<br />
wir zwar Mietrückstände in 2009 einbringen und die<br />
Wohnung sichern, allerdings lehnte der Mieter bei<br />
einem erneuten Mietrückstand die Zusammenarbeit mit<br />
uns ab. In drei Fällen hatte der Mieter seine Wohnung<br />
schon vor dem Räumungstermin verlassen.<br />
Eine Mieterin meldete sich selbst bei der Neuen Wohnraumhilfe. Sie gab an, dass sie einen Rückstand von zwei Monatsmieten<br />
habe, der nicht von der ARGE übernommen würde. Sie müsse nun zum 31.12.10 ihre Wohnung verlassen. Wir boten ihr<br />
einen Hausbesuchstermin an. Nach Rücksprache mit dem Kundenbetreuer und der ARGE ergab sich folgendes Bild: Die<br />
Mieterin war im Mai in die Wohnung eingezogen. Die beiden ersten Mietzahlungen gingen seitens des SGB II-Leistungsträgers<br />
direkt auf das Konto der Mieterin. Diese nutzte das Geld, um einen Kontorückstand auszugleichen. Ab Juni zahlte<br />
die ARGE den Mietzins direkt an die gewobau. Nach der ersten Mahnung über die ausstehenden Mieten, kündigte die<br />
Mieterin schon im Juli ihre Wohnung zum 31.12.<strong>2010</strong> selbst. Zu einem Hausbesuch kam es nicht mehr, da die Mieterin kurz<br />
zuvor bei uns anrief und lautstark bekannt gab, dass sie niemanden in ihrer „Intimsphäre Wohnraum“ empfangen werde.<br />
Der Hinweis, dass die Mieterin auch die Sprechstunde der Neuen Wohnraumhilfe bei der gewobau in Anspruch nehmen<br />
könne, war ebenfalls nicht zielführend. Die Mieterin verließ zum 31.12.10 ihre Wohnung.