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2011-05-06 NWH JB 2010 - Spenden

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Seite 14<br />

Soziale Mieterberatung<br />

Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Rüsselsheim - gewobau<br />

Mietschuldner- und Konfliktberatung<br />

Die gewobau (Baugesellschaft der Stadt Rüsselsheim)<br />

ist seit vielen Jahren in sozialen Belangen sehr aktiv.<br />

Seit 1998 arbeitet die Neue Wohnraumhilfe im Auftrag<br />

der gewobau. Im Jahr <strong>2010</strong> war die Neue Wohnraumhilfe<br />

beauftragt, in den Bereichen Mietschuldnerberatung,<br />

Mieterkonfliktberatung, „Lärmtelefon“ sowie in Beratung<br />

und Begleitung des Projektes „Saubermänner“<br />

tätig zu werden.<br />

Vertraglich geregelt können wir bis maximal 125 monatliche<br />

Fachleistungsstunden abrechnen. Im Jahr <strong>2010</strong><br />

erbrachten wir im Durchschnitt 115,53 Fachleistungsstunden<br />

monatlich. Damit bleiben wir unter der Grenze<br />

der maximal abzurechnenden Stunden und konnten<br />

dennoch das Fallaufkommen gut bearbeiten.<br />

Im Berichtszeitraum haben wir 165 Fälle im Bereich der<br />

Mietschuldnerberatung bearbeitet (im Vorjahr 137). 60<br />

Fälle von Mietstreitigkeiten wurden an uns herangetragen<br />

(im Vorjahr 55).<br />

Mietschulden<br />

Eine hohe Anzahl der von uns beratenen Haushalte ist<br />

ver- oder überschuldet. Oftmals werden Kredite in nicht<br />

unerheblicher Höhe aufgenommen. Dabei werden feste<br />

Kosten wie Unterkunft und Lebensunterhalt nicht hinreichend<br />

berücksichtigt und es entstehen Mietrückstände.<br />

Auch die Änderung von Familienverhältnissen durch<br />

Trennung oder Scheidung führt oft zu finanziellen Engpässen.<br />

+ In 159 von 165 Mietschuldnerfällen konnte ein<br />

Wohnungsverlust durch Räumung der Wohnung<br />

verhindert werden.<br />

+ Der Gesamtrückstand bei Übergabe der Mietschuldenfälle<br />

an die Neue Wohnraumhilfe gGmbH<br />

betrug 152.671 €. Zum 31.12.<strong>2010</strong> konnte dieser<br />

Betrag um 76.760 € reduziert werden (50,28%).<br />

Diese Zahlen beziehen sich auf 129 Mietschuldnerfälle,<br />

die von der Abteilung Mahn- und Klagewesen dokumen-<br />

+Besonderer Einzelfall<br />

tiert wurden. Darüber hinaus wurden der <strong>NWH</strong> weitere<br />

39 Fälle direkt von den KundenbetreuerInnen übergeben.<br />

Diese Mieter sind nicht in einer Rückstandsliste<br />

erfasst und somit kann auch nicht gesagt werden, wie<br />

viele Mietschulden die <strong>NWH</strong> in diesen Fällen eingespielt<br />

hat. Die <strong>NWH</strong> arbeitet allerdings daran, eine eigene<br />

Datenbank aufzubauen, um dann alle übernommenen<br />

Fälle auswerten zu können.<br />

Mieterkonfliktberatung<br />

Vermittelnde Einzelgespräche und moderierte Gespräche<br />

mit allen beteiligten Parteien (Mieterversammlung)<br />

wurden angeboten. In den meisten Fällen handelte es<br />

sich um Lärmbeschwerden und/oder nicht eingehaltene<br />

Hausordnung.<br />

+ Von den 60 Beschwerden bzw. Streitfällen konnten<br />

im Berichtszeitraum 44 Fälle befriedet werden.<br />

Die übrigen 16 Fälle sind noch in Bearbeitung. Sie<br />

wurden mit ins Jahr <strong>2011</strong> genommen. Insgesamt bearbeiteten<br />

wir 225 Fälle (Vorjahr: 192 Fälle). Wir führten<br />

238 Hausbesuche (Vorjahr: 224) durch und moderierten<br />

zehn Mieterversammlungen (Vorjahr: 12).<br />

Im Gegensatz zum Vorjahr kam es im Jahr <strong>2010</strong> zu acht<br />

durchgeführten Räumungsklagen, wobei wir in zwei<br />

Räumungsfällen nicht beauftragt worden sind. (In 2009<br />

wurden 11 Wohnungen geräumt.) Bei den sechs Haushalten,<br />

die von der <strong>NWH</strong> betreut wurden und dennoch<br />

geräumt wurden, handelt es sich durchgehend um<br />

Mietschuldnerfälle.<br />

In zwei Fällen wurde die Räumungsklage schon vor<br />

<strong>2010</strong> eingereicht, die <strong>NWH</strong> konnte keinen Kontakt zu<br />

den Mietschuldnern herstellen. In einem Fall konnten<br />

wir zwar Mietrückstände in 2009 einbringen und die<br />

Wohnung sichern, allerdings lehnte der Mieter bei<br />

einem erneuten Mietrückstand die Zusammenarbeit mit<br />

uns ab. In drei Fällen hatte der Mieter seine Wohnung<br />

schon vor dem Räumungstermin verlassen.<br />

Eine Mieterin meldete sich selbst bei der Neuen Wohnraumhilfe. Sie gab an, dass sie einen Rückstand von zwei Monatsmieten<br />

habe, der nicht von der ARGE übernommen würde. Sie müsse nun zum 31.12.10 ihre Wohnung verlassen. Wir boten ihr<br />

einen Hausbesuchstermin an. Nach Rücksprache mit dem Kundenbetreuer und der ARGE ergab sich folgendes Bild: Die<br />

Mieterin war im Mai in die Wohnung eingezogen. Die beiden ersten Mietzahlungen gingen seitens des SGB II-Leistungsträgers<br />

direkt auf das Konto der Mieterin. Diese nutzte das Geld, um einen Kontorückstand auszugleichen. Ab Juni zahlte<br />

die ARGE den Mietzins direkt an die gewobau. Nach der ersten Mahnung über die ausstehenden Mieten, kündigte die<br />

Mieterin schon im Juli ihre Wohnung zum 31.12.<strong>2010</strong> selbst. Zu einem Hausbesuch kam es nicht mehr, da die Mieterin kurz<br />

zuvor bei uns anrief und lautstark bekannt gab, dass sie niemanden in ihrer „Intimsphäre Wohnraum“ empfangen werde.<br />

Der Hinweis, dass die Mieterin auch die Sprechstunde der Neuen Wohnraumhilfe bei der gewobau in Anspruch nehmen<br />

könne, war ebenfalls nicht zielführend. Die Mieterin verließ zum 31.12.10 ihre Wohnung.

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