12.06.2015 Aufrufe

Pflegende Angehörige in Graubünden

In einer neuen Informationsbroschüre zeigt das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit die Bedeutung der pflegenden Angehörigen für das Gesundheitswesen des Kantons Graubünden auf. Die Broschüre vermittelt umfangreiche Informationen für pflegende Angehörige.

In einer neuen Informationsbroschüre zeigt das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit die Bedeutung der pflegenden Angehörigen für das Gesundheitswesen des Kantons Graubünden auf. Die Broschüre vermittelt umfangreiche Informationen für pflegende Angehörige.

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1.<br />

Durchschnittlicher Aufwand der pflegenden <strong>Angehörige</strong>n<br />

Partner<strong>in</strong> und Partner<br />

Tochter und Sohn<br />

60 Stunden pro Woche<br />

26 Stunden pro Woche<br />

pflegen ist damit e<strong>in</strong>e Herausforderung, die<br />

über längere Zeit meist nicht ohne Auswirkungen<br />

auf die eigene Gesundheit geleistet werden<br />

kann. Diese Herausforderung ist noch<br />

grösser, wenn die pflegenden <strong>Angehörige</strong>n<br />

auch noch berufstätig s<strong>in</strong>d. Die Pflege von <strong>Angehörige</strong>n<br />

belastet, körperlich wie auch psychisch.<br />

Meist s<strong>in</strong>d pflegende <strong>Angehörige</strong> nicht<br />

<strong>in</strong> der Lage, e<strong>in</strong>e Auszeit zu nehmen, weil Ersatz<br />

für sie fehlt. Nur e<strong>in</strong>e kle<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>derheit<br />

kann sich problemlos im eigenen Bekanntenkreis<br />

organisieren.<br />

Gefragt s<strong>in</strong>d flexible und <strong>in</strong>dividuelle Entlastungsangebote<br />

für pflegende <strong>Angehörige</strong>, so<br />

beispielsweise die vorübergehende Übernahme<br />

der Tages- oder Nachtbetreuung der Partner<strong>in</strong>nen<br />

oder Partner der pflegenden <strong>Angehörige</strong>n<br />

und die Ermöglichung von Ferien der<br />

pflegenden <strong>Angehörige</strong>n durch Ferienbetten<br />

für ihre Partner<strong>in</strong>nen oder Partner.<br />

1.8<br />

<strong>Pflegende</strong> <strong>Angehörige</strong> benötigen<br />

Verständnis und Entgegenkommen<br />

der Arbeitgeber<br />

<strong>Pflegende</strong> <strong>Angehörige</strong> s<strong>in</strong>d oft gleichzeitig berufstätig.<br />

<strong>Angehörige</strong> zu pflegen und gleichzeitig<br />

berufstätig zu se<strong>in</strong>, ist e<strong>in</strong>e immense Herausforderung.<br />

Die Vere<strong>in</strong>barkeit von Beruf und Familie geniesst<br />

heute <strong>in</strong> Politik und Wirtschaft Akzeptanz,<br />

während für die Vere<strong>in</strong>barkeit von Er-<br />

werbstätigkeit mit der Pflege und Betreuung<br />

von Familienangehörigen aufwendige vom<br />

Wohlwollen des Arbeitgebers abhängige <strong>in</strong>dividuelle<br />

Vere<strong>in</strong>barungen getroffen werden<br />

müssen. Hier besteht Handlungsbedarf seitens<br />

der Politik und der Wirtschaft. Arbeitgeber<br />

s<strong>in</strong>d gefordert, Modelle zur Vere<strong>in</strong>barkeit<br />

der Erwerbstätigkeit mit der Pflege und Betreuung<br />

von Familienangehörigen zu entwickeln.<br />

9

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