Besoldungsrecht (2012 - za-bs.at
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10 Nebengebühren<br />
Ruhegenussfähige Zulagen sind:<br />
Zulage für die Tätigkeit als Fachkoordin<strong>at</strong>or<br />
Zulage für den leistungsdifferenzierten Unterricht<br />
Dienstalterszulage<br />
Der Anfall der Nebengebührenzulage ist der Tag der Pensionierung. Die Nebengebührenzulage<br />
zum Ruhegenuss darf 20 % des ruhegenussfähigen Mon<strong>at</strong>bezuges nicht überschreiten.<br />
Bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand kommt es zu einer Kürzung<br />
der Nebengebührenzulage. Damit ein Anspruch auf 20 % Nebengebührenzulage besteht,<br />
braucht man bei regulärem Pensionsantritt derzeit ca. 18500 Punkte bzw. Nebengebührenwerte.<br />
Die Nebengebührenwerte werden jedes Jahr vom Amt der Tiroler Landesregierung -<br />
Abteilung Bildung - bescheidmäßig festgestellt.<br />
Ermittlung - Nebengebühren<br />
Alle bis zum Jahre 1999 erworbenen Nebengebührenwerte haben die gleiche Wertigkeit. Die<br />
ab dem Jahre 2000 erworbenen Nebengebührenwerte werden jedes Jahr geringfügig abgewertet.<br />
Ermittlung der mon<strong>at</strong>lichen Zulage zur Pension - Berechnungsmodus<br />
Zulage = NGW X Umrechnungsfaktor/Divisor = Euro (max. 20 %)<br />
Umrechnungsfaktor:<br />
Der Umrechnungsfaktor beträgt 1% des Gehaltes der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 lt.<br />
Gehaltsgesetz § 118 A<strong>bs</strong>. 5 (er ändert sich mit jeder Gehaltsregulierung). Faktoren der<br />
letzten Jahre:<br />
2001 252,65 (Schillingbasis)<br />
2002 18,508 (Eurobasis)<br />
2003 18,897<br />
2004 19,439<br />
2005 19,886<br />
Divisor:<br />
Für die Berechnung aller Nebengebührenwerte bis 1999 ist der Divisor von 437,5 zu verwenden.<br />
Für die ab dem Jahre 2000 erworbenen NGW richtet sich der Divisor nach dem<br />
Pensionsantritt (lt. Pensionsgesetz § 61 bzw. § 69):<br />
2003 507,50<br />
2004 525,00<br />
2005 542,50<br />
2006 560;00<br />
2007 577,50<br />
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