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Besoldungsrecht (2012 - za-bs.at

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10 Nebengebühren<br />

Ruhegenussfähige Zulagen sind:<br />

Zulage für die Tätigkeit als Fachkoordin<strong>at</strong>or<br />

Zulage für den leistungsdifferenzierten Unterricht<br />

Dienstalterszulage<br />

Der Anfall der Nebengebührenzulage ist der Tag der Pensionierung. Die Nebengebührenzulage<br />

zum Ruhegenuss darf 20 % des ruhegenussfähigen Mon<strong>at</strong>bezuges nicht überschreiten.<br />

Bei einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand kommt es zu einer Kürzung<br />

der Nebengebührenzulage. Damit ein Anspruch auf 20 % Nebengebührenzulage besteht,<br />

braucht man bei regulärem Pensionsantritt derzeit ca. 18500 Punkte bzw. Nebengebührenwerte.<br />

Die Nebengebührenwerte werden jedes Jahr vom Amt der Tiroler Landesregierung -<br />

Abteilung Bildung - bescheidmäßig festgestellt.<br />

Ermittlung - Nebengebühren<br />

Alle bis zum Jahre 1999 erworbenen Nebengebührenwerte haben die gleiche Wertigkeit. Die<br />

ab dem Jahre 2000 erworbenen Nebengebührenwerte werden jedes Jahr geringfügig abgewertet.<br />

Ermittlung der mon<strong>at</strong>lichen Zulage zur Pension - Berechnungsmodus<br />

Zulage = NGW X Umrechnungsfaktor/Divisor = Euro (max. 20 %)<br />

Umrechnungsfaktor:<br />

Der Umrechnungsfaktor beträgt 1% des Gehaltes der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 lt.<br />

Gehaltsgesetz § 118 A<strong>bs</strong>. 5 (er ändert sich mit jeder Gehaltsregulierung). Faktoren der<br />

letzten Jahre:<br />

2001 252,65 (Schillingbasis)<br />

2002 18,508 (Eurobasis)<br />

2003 18,897<br />

2004 19,439<br />

2005 19,886<br />

Divisor:<br />

Für die Berechnung aller Nebengebührenwerte bis 1999 ist der Divisor von 437,5 zu verwenden.<br />

Für die ab dem Jahre 2000 erworbenen NGW richtet sich der Divisor nach dem<br />

Pensionsantritt (lt. Pensionsgesetz § 61 bzw. § 69):<br />

2003 507,50<br />

2004 525,00<br />

2005 542,50<br />

2006 560;00<br />

2007 577,50<br />

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