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Besoldungsrecht (2012 - za-bs.at

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soweit dies noch nicht geschehen ist - eine Bestätigung des Finan<strong>za</strong>mtes bzw. der<br />

ausländischen Behörde über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen.<br />

14 Jubiläumszuwendung<br />

Dem Lehrer kann aus Anlass der Vollendung einer Dienstzeit von 25 und 40 Jahren für treue<br />

Dienste eine Jubiläumszuwendung gewährt werden:<br />

• Dienstzeit von 25 Jahren 200 v. H. des Mon<strong>at</strong>sbezuges<br />

• Dienstzeit von 40 Jahren 400 v. H. des Mon<strong>at</strong>sbezuges<br />

15 Geldaushilfe<br />

Besucht der/die Lehrer/Lehrerin eine Fortbildungsveranstaltung und kann keine Dienstfreistellung<br />

erfolgen - z. B. Sonderurlaub aufgrund des PHT Besuches - kann im Vorhinein um<br />

Geldaushilfe angesucht werden.<br />

16 Bezugsvorschuss<br />

Für pragm<strong>at</strong>isierte Lehrer und Vertragslehrer kann auf Ansuchen ein Vorschuss bis zu einer<br />

Höhe von € 9.000,-- gewährt werden (unverschuldete Notlage, sonstige berücksichtigungswürdige<br />

Gründe). Die Gewährung eines Vorschusses kann von Sicherstellungen abhängig<br />

gemacht werden. Der Vorschuss ist durch Abzug vom gebührenden Mon<strong>at</strong>sentgelt,<br />

längstens binnen 120 Mon<strong>at</strong>en, zurückzu<strong>za</strong>hlen. Die bestimmungsgemäße Verwendung des<br />

Vorschusses ist mit Rechnungen, die nach der Vorschuss<strong>za</strong>hlung be<strong>za</strong>hlt worden sind,<br />

nachzuweisen.<br />

Allgemeiner Vorschuss - Höchstmöglicher Betrag € 3.000,--<br />

Erweiterter Vorschuss - Höchstmöglicher Betrag € 9.000,--<br />

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