Besoldungsrecht (2012 - za-bs.at
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soweit dies noch nicht geschehen ist - eine Bestätigung des Finan<strong>za</strong>mtes bzw. der<br />
ausländischen Behörde über den Bezug der Familienbeihilfe vorzulegen.<br />
14 Jubiläumszuwendung<br />
Dem Lehrer kann aus Anlass der Vollendung einer Dienstzeit von 25 und 40 Jahren für treue<br />
Dienste eine Jubiläumszuwendung gewährt werden:<br />
• Dienstzeit von 25 Jahren 200 v. H. des Mon<strong>at</strong>sbezuges<br />
• Dienstzeit von 40 Jahren 400 v. H. des Mon<strong>at</strong>sbezuges<br />
15 Geldaushilfe<br />
Besucht der/die Lehrer/Lehrerin eine Fortbildungsveranstaltung und kann keine Dienstfreistellung<br />
erfolgen - z. B. Sonderurlaub aufgrund des PHT Besuches - kann im Vorhinein um<br />
Geldaushilfe angesucht werden.<br />
16 Bezugsvorschuss<br />
Für pragm<strong>at</strong>isierte Lehrer und Vertragslehrer kann auf Ansuchen ein Vorschuss bis zu einer<br />
Höhe von € 9.000,-- gewährt werden (unverschuldete Notlage, sonstige berücksichtigungswürdige<br />
Gründe). Die Gewährung eines Vorschusses kann von Sicherstellungen abhängig<br />
gemacht werden. Der Vorschuss ist durch Abzug vom gebührenden Mon<strong>at</strong>sentgelt,<br />
längstens binnen 120 Mon<strong>at</strong>en, zurückzu<strong>za</strong>hlen. Die bestimmungsgemäße Verwendung des<br />
Vorschusses ist mit Rechnungen, die nach der Vorschuss<strong>za</strong>hlung be<strong>za</strong>hlt worden sind,<br />
nachzuweisen.<br />
Allgemeiner Vorschuss - Höchstmöglicher Betrag € 3.000,--<br />
Erweiterter Vorschuss - Höchstmöglicher Betrag € 9.000,--<br />
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