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Ökolandbau - Förderpreis Ökologischer Landbau

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DIE RECHTSGRUNDLA GEN<br />

UND KONTROLLEN<br />

Den rechtlichen Rahmen für den ökologischen <strong>Landbau</strong> bildet die<br />

1991 beschlossene EG-Öko-Verordnung (Verordnung des Rates<br />

(EWG) 2092/91/EWG vom 24. Juni 1991). Hauptzweck der Verordnung<br />

war die Schaffung einheitlicher Regelungen für den einheitlichen<br />

europäischen Markt. Weitere Ziele waren der Verbraucherschutz,<br />

die Sicherung eines fairen Wettbewerbs, Umweltschutz<br />

und Marktentlastung. Die Verordnung von 1991 regelt im Detail die<br />

Mindestanforderungen, die bei der Herstellung und Weiterverarbeitung<br />

von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln<br />

erfüllt sein müssen, die als Ökoprodukte gekennzeichnet und vermarktet<br />

werden. Sie schreibt Erzeugern und Verarbeitern vor, wie<br />

sie produzieren und welche Stoffe sie dabei verwenden dürfen.<br />

1999 wurde auch die ökologische Tierhaltung europaweit geregelt.<br />

Dabei geht es im Wesentlichen um die Herkunft der in den<br />

Ökobetrieben gehaltenen Tiere, ihre Fütterung, etwaige medizinische<br />

Behandlung sowie die Unterbringung. Um den unterschiedlichen<br />

Gegebenheiten in der EU gerecht zu werden, enthält die Öko-<br />

Tierverordnung eine Vielzahl von Ausnahmen und Detailregelungen.<br />

Zusätzlich gibt es Verbandsrichtlinien, die in vielen Bereichen<br />

schärfere Regelungen enthalten als die EU-Gesetze.<br />

Das Öko-<strong>Landbau</strong>gesetz vom Juli 2002 dient der Umsetzung<br />

von Vorgaben der EG-Öko-Verordnung. Geregelt wird unter anderem<br />

die Kontrolle von Ökoprodukten. In Deutschland sind dafür<br />

staatlich überwachte und von den Bundesländern zugelassene<br />

private Kontrollstellen zuständig. Sie überwachen ähnlich wie der<br />

TÜV durch Prüfungen in den Betrieben die Produktions- und Verarbeitungsrichtlinien.<br />

Landwirtschaftliche Betriebe werden ebenso wie Verarbeitungs- und<br />

Importunternehmen mindestens einmal jährlich kontrolliert.<br />

Dabei handelt es sich in erster Linie um eine Prozesskontrolle, bei<br />

der das Herstellungs- oder Weiterverarbeitungsverfahren auf den<br />

Prüfstand gestellt wird, nur in Einzelfällen wird eine Endproduktkontrolle<br />

vorgenommen. Erzeuger und Verarbeiter sind zu einer<br />

detaillierten Dokumentation ihrer Tätigkeiten und der eingesetzten<br />

Stoffe verpflichtet.<br />

Seit 2005 ist auch der Handel von Ökolebensmitteln der Kontrolle<br />

unterworfen. Ausgenommen sind Einzelhändler, die verpackte Erzeugnisse<br />

direkt an Endverbraucher vermarkten und diese Erzeugnisse<br />

weder erzeugen, aufbereiten, aus einem Drittland einführen<br />

oder an einem nicht mit der Verkaufsstelle in Verbindung stehenden<br />

Ort lagern.

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