Ökolandbau - Förderpreis Ökologischer Landbau
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DIE RECHTSGRUNDLA GEN<br />
UND KONTROLLEN<br />
Den rechtlichen Rahmen für den ökologischen <strong>Landbau</strong> bildet die<br />
1991 beschlossene EG-Öko-Verordnung (Verordnung des Rates<br />
(EWG) 2092/91/EWG vom 24. Juni 1991). Hauptzweck der Verordnung<br />
war die Schaffung einheitlicher Regelungen für den einheitlichen<br />
europäischen Markt. Weitere Ziele waren der Verbraucherschutz,<br />
die Sicherung eines fairen Wettbewerbs, Umweltschutz<br />
und Marktentlastung. Die Verordnung von 1991 regelt im Detail die<br />
Mindestanforderungen, die bei der Herstellung und Weiterverarbeitung<br />
von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln<br />
erfüllt sein müssen, die als Ökoprodukte gekennzeichnet und vermarktet<br />
werden. Sie schreibt Erzeugern und Verarbeitern vor, wie<br />
sie produzieren und welche Stoffe sie dabei verwenden dürfen.<br />
1999 wurde auch die ökologische Tierhaltung europaweit geregelt.<br />
Dabei geht es im Wesentlichen um die Herkunft der in den<br />
Ökobetrieben gehaltenen Tiere, ihre Fütterung, etwaige medizinische<br />
Behandlung sowie die Unterbringung. Um den unterschiedlichen<br />
Gegebenheiten in der EU gerecht zu werden, enthält die Öko-<br />
Tierverordnung eine Vielzahl von Ausnahmen und Detailregelungen.<br />
Zusätzlich gibt es Verbandsrichtlinien, die in vielen Bereichen<br />
schärfere Regelungen enthalten als die EU-Gesetze.<br />
Das Öko-<strong>Landbau</strong>gesetz vom Juli 2002 dient der Umsetzung<br />
von Vorgaben der EG-Öko-Verordnung. Geregelt wird unter anderem<br />
die Kontrolle von Ökoprodukten. In Deutschland sind dafür<br />
staatlich überwachte und von den Bundesländern zugelassene<br />
private Kontrollstellen zuständig. Sie überwachen ähnlich wie der<br />
TÜV durch Prüfungen in den Betrieben die Produktions- und Verarbeitungsrichtlinien.<br />
Landwirtschaftliche Betriebe werden ebenso wie Verarbeitungs- und<br />
Importunternehmen mindestens einmal jährlich kontrolliert.<br />
Dabei handelt es sich in erster Linie um eine Prozesskontrolle, bei<br />
der das Herstellungs- oder Weiterverarbeitungsverfahren auf den<br />
Prüfstand gestellt wird, nur in Einzelfällen wird eine Endproduktkontrolle<br />
vorgenommen. Erzeuger und Verarbeiter sind zu einer<br />
detaillierten Dokumentation ihrer Tätigkeiten und der eingesetzten<br />
Stoffe verpflichtet.<br />
Seit 2005 ist auch der Handel von Ökolebensmitteln der Kontrolle<br />
unterworfen. Ausgenommen sind Einzelhändler, die verpackte Erzeugnisse<br />
direkt an Endverbraucher vermarkten und diese Erzeugnisse<br />
weder erzeugen, aufbereiten, aus einem Drittland einführen<br />
oder an einem nicht mit der Verkaufsstelle in Verbindung stehenden<br />
Ort lagern.