Ausgabe 1-2013 - IGZ
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Sc h w e r p u n k t t h e m a |<br />
hier dazu geführt, dass immer mehr Menschen in unserem<br />
Land deutlich länger Freude an ihren eigenen<br />
Zähnen haben. Dank einer guten Aufklärung durch<br />
Zahnärzte und Zahnärztinnen, entsprechender Vorsorge<br />
der Patientinnen und Patienten sowie einer prophylaxeorientierten<br />
Behandlung stellen wir bei Kindern,<br />
Jugendlichen und Erwachsenen eine erfreuliche<br />
Verbesserung der Mundgesundheit fest.<br />
Verstärkte Anstrengungen in der Gruppen- und Individualprophylaxe<br />
bei Kindern und Jugendlichen<br />
Gesetzentwurf zur Förderung der Prävention<br />
Die bestehenden Aktivitäten und Überlegungen sind<br />
in den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der<br />
Prävention eingeflossen, der sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren<br />
befindet. Mit dem Gesetzentwurf<br />
wird nicht nur ein gesundheitspolitischer Schwerpunkt<br />
des Koalitionsvertrages aufgegriffen, sondern<br />
auch ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der im<br />
vergangenen Jahr von der Bundesregierung beschlossenen<br />
Demografiestrategie geleistet. Seinerzeit hatte<br />
die Bundesregierung ausdrücklich hervorgehoben,<br />
Die Lebenserwartung steigt kontinuierlich und für die Gesellschaft<br />
des längeren Lebens brauchen wir die Mitverantwortung jedes Einzelnen<br />
und jedes Unternehmens sowie stützende Rahmenbedingungen<br />
durch die Politik.<br />
sowie eine verbesserte Mundhygiene tragen hier<br />
Früchte. Entscheidend ist zudem, dass sich der Fokus<br />
der zahnärztlichen Behandlung seit den 1990er<br />
Jahren maßgeblich verändert hat: Vorsorge und Zahnerhaltung<br />
verdrängen Spätversorgung und Zahnersatz.<br />
Die Gesundheitspolitik hat durch entsprechende<br />
Rahmenbedingungen ganz wesentlich dazu beigetragen,<br />
dass Prävention und Zahnerhaltung in der Praxis<br />
Vorfahrt haben.<br />
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung<br />
(BZgA)<br />
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels<br />
und des sich ändernden Krankheitsspektrums baut<br />
die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung<br />
(BZgA) als Fachbehörde des BMG für Prävention<br />
und Gesundheitsförderung seit mehreren Jahren<br />
den Arbeitsbereich „gesund und aktiv älter werden“<br />
aus. So fand am 6. Juni <strong>2013</strong> bereits die zweite<br />
BZgA-Bundeskonferenz <strong>2013</strong> GESUND & AKTIV<br />
ÄLTER WERDEN in Berlin statt. Auf Landesebene<br />
führt die BZgA seit 2009 gemeinsam mit Partnern<br />
auf ministerieller Ebene und den Landeseinrichtungen<br />
für Gesundheitsförderung Regionalkonferenzen<br />
„GESUND UND AKTIV ÄLTER WERDEN“ in allen<br />
Bundesländern durch.<br />
Die BZgA unterstützt die Akteure vor Ort mit unterschiedlichen<br />
Publikationen wie beispielsweise der Arbeitshilfe<br />
„GESUND UND AKTIV ÄLTER WERDEN“<br />
für Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf oder<br />
der Expertise zur Lebenslage von Menschen im Alter<br />
zwischen 55 und 65 Jahren „Die Jungen Alten“.<br />
In ihrem Newsletter GESUND UND AKTIV ÄLTER<br />
WERDEN informiert die BZgA regelmäßig über Aktuelles<br />
im Themenfeld, beispielsweise über Daten,<br />
Tagungen, neue Projekte und Publikationen.<br />
dass die Rahmenbedingungen der betrieblichen Gesundheitsförderung<br />
mit dem Ziel überprüft werden<br />
sollen, den Anteil der Unternehmen, die sich in der<br />
betrieblichen Gesundheitsförderung engagieren, zu<br />
erhöhen.<br />
Der Gesetzentwurf will mit einer Reihe unterschiedlicher<br />
Maßnahmen sicherstellen, dass deutlich mehr<br />
Menschen von guten und wirksamen Präventionsleistungen<br />
der Krankenkassen profitieren. Es sollen<br />
gerade die Menschen erreicht werden, die bislang<br />
keine Präventionsangebote in Anspruch genommen<br />
haben. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Krankenkassen,<br />
ihre <strong>Ausgabe</strong>n für Prävention in Kitas, Schulen,<br />
Senioreneinrichtungen, Betrieben und anderen<br />
Lebenswelten zu verdreifachen. Darüber hinaus soll<br />
die bisher im Grundschulalter bestehende Vorsorgelücke<br />
bei den sogenannten U-Untersuchungen geschlossen<br />
werden.<br />
Die Maßnahmen des Gesetzentwurfs betonen die gesamtgesellschaftliche<br />
Verantwortung für Prävention<br />
und Gesundheitsförderung. Sie setzen auf eine zielbezogene<br />
Zusammenarbeit der unterschiedlichen Präventionsakteure.<br />
So soll das Bundesministerium für<br />
Gesundheit die Länder und Kommunen, die Sozialpartner<br />
und weitere maßgebliche Akteure zu einer ressortübergreifenden<br />
Ständigen Präventionskonferenz<br />
einladen. Damit soll dauerhaft eine Plattform etabliert<br />
werden, die die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer<br />
nationaler Gesundheitsförderungs- und<br />
Präventionsziele fördert. Wenn sich alle staatlichen<br />
Ebenen und gesellschaftlichen Akteure sowie die Bürgerinnen<br />
und Bürger vor Ort mit dem Ziel beteiligen,<br />
einvernehmlich zusammenzuwirken, kann die Gestaltung<br />
des demografischen Wandels gelingen.<br />
<strong>IGZ</strong> DIe Al t e r n A t I v e nr. 1/<strong>2013</strong> |<br />
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