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Ausgabe 1-2013 - IGZ

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Sc h w e r p u n k t t h e m a |<br />

hier dazu geführt, dass immer mehr Menschen in unserem<br />

Land deutlich länger Freude an ihren eigenen<br />

Zähnen haben. Dank einer guten Aufklärung durch<br />

Zahnärzte und Zahnärztinnen, entsprechender Vorsorge<br />

der Patientinnen und Patienten sowie einer prophylaxeorientierten<br />

Behandlung stellen wir bei Kindern,<br />

Jugendlichen und Erwachsenen eine erfreuliche<br />

Verbesserung der Mundgesundheit fest.<br />

Verstärkte Anstrengungen in der Gruppen- und Individualprophylaxe<br />

bei Kindern und Jugendlichen<br />

Gesetzentwurf zur Förderung der Prävention<br />

Die bestehenden Aktivitäten und Überlegungen sind<br />

in den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der<br />

Prävention eingeflossen, der sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren<br />

befindet. Mit dem Gesetzentwurf<br />

wird nicht nur ein gesundheitspolitischer Schwerpunkt<br />

des Koalitionsvertrages aufgegriffen, sondern<br />

auch ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der im<br />

vergangenen Jahr von der Bundesregierung beschlossenen<br />

Demografiestrategie geleistet. Seinerzeit hatte<br />

die Bundesregierung ausdrücklich hervorgehoben,<br />

Die Lebenserwartung steigt kontinuierlich und für die Gesellschaft<br />

des längeren Lebens brauchen wir die Mitverantwortung jedes Einzelnen<br />

und jedes Unternehmens sowie stützende Rahmenbedingungen<br />

durch die Politik.<br />

sowie eine verbesserte Mundhygiene tragen hier<br />

Früchte. Entscheidend ist zudem, dass sich der Fokus<br />

der zahnärztlichen Behandlung seit den 1990er<br />

Jahren maßgeblich verändert hat: Vorsorge und Zahnerhaltung<br />

verdrängen Spätversorgung und Zahnersatz.<br />

Die Gesundheitspolitik hat durch entsprechende<br />

Rahmenbedingungen ganz wesentlich dazu beigetragen,<br />

dass Prävention und Zahnerhaltung in der Praxis<br />

Vorfahrt haben.<br />

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung<br />

(BZgA)<br />

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels<br />

und des sich ändernden Krankheitsspektrums baut<br />

die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung<br />

(BZgA) als Fachbehörde des BMG für Prävention<br />

und Gesundheitsförderung seit mehreren Jahren<br />

den Arbeitsbereich „gesund und aktiv älter werden“<br />

aus. So fand am 6. Juni <strong>2013</strong> bereits die zweite<br />

BZgA-Bundeskonferenz <strong>2013</strong> GESUND & AKTIV<br />

ÄLTER WERDEN in Berlin statt. Auf Landesebene<br />

führt die BZgA seit 2009 gemeinsam mit Partnern<br />

auf ministerieller Ebene und den Landeseinrichtungen<br />

für Gesundheitsförderung Regionalkonferenzen<br />

„GESUND UND AKTIV ÄLTER WERDEN“ in allen<br />

Bundesländern durch.<br />

Die BZgA unterstützt die Akteure vor Ort mit unterschiedlichen<br />

Publikationen wie beispielsweise der Arbeitshilfe<br />

„GESUND UND AKTIV ÄLTER WERDEN“<br />

für Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf oder<br />

der Expertise zur Lebenslage von Menschen im Alter<br />

zwischen 55 und 65 Jahren „Die Jungen Alten“.<br />

In ihrem Newsletter GESUND UND AKTIV ÄLTER<br />

WERDEN informiert die BZgA regelmäßig über Aktuelles<br />

im Themenfeld, beispielsweise über Daten,<br />

Tagungen, neue Projekte und Publikationen.<br />

dass die Rahmenbedingungen der betrieblichen Gesundheitsförderung<br />

mit dem Ziel überprüft werden<br />

sollen, den Anteil der Unternehmen, die sich in der<br />

betrieblichen Gesundheitsförderung engagieren, zu<br />

erhöhen.<br />

Der Gesetzentwurf will mit einer Reihe unterschiedlicher<br />

Maßnahmen sicherstellen, dass deutlich mehr<br />

Menschen von guten und wirksamen Präventionsleistungen<br />

der Krankenkassen profitieren. Es sollen<br />

gerade die Menschen erreicht werden, die bislang<br />

keine Präventionsangebote in Anspruch genommen<br />

haben. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Krankenkassen,<br />

ihre <strong>Ausgabe</strong>n für Prävention in Kitas, Schulen,<br />

Senioreneinrichtungen, Betrieben und anderen<br />

Lebenswelten zu verdreifachen. Darüber hinaus soll<br />

die bisher im Grundschulalter bestehende Vorsorgelücke<br />

bei den sogenannten U-Untersuchungen geschlossen<br />

werden.<br />

Die Maßnahmen des Gesetzentwurfs betonen die gesamtgesellschaftliche<br />

Verantwortung für Prävention<br />

und Gesundheitsförderung. Sie setzen auf eine zielbezogene<br />

Zusammenarbeit der unterschiedlichen Präventionsakteure.<br />

So soll das Bundesministerium für<br />

Gesundheit die Länder und Kommunen, die Sozialpartner<br />

und weitere maßgebliche Akteure zu einer ressortübergreifenden<br />

Ständigen Präventionskonferenz<br />

einladen. Damit soll dauerhaft eine Plattform etabliert<br />

werden, die die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer<br />

nationaler Gesundheitsförderungs- und<br />

Präventionsziele fördert. Wenn sich alle staatlichen<br />

Ebenen und gesellschaftlichen Akteure sowie die Bürgerinnen<br />

und Bürger vor Ort mit dem Ziel beteiligen,<br />

einvernehmlich zusammenzuwirken, kann die Gestaltung<br />

des demografischen Wandels gelingen.<br />

<strong>IGZ</strong> DIe Al t e r n A t I v e nr. 1/<strong>2013</strong> |<br />

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