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Informationen für Betriebsgründer - Existenz Gastronomie

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25<br />

Hygiene<br />

Stunden<br />

nach der<br />

Herstellung erfolgt,<br />

b) sofern es sich um bestimmungsgemäß<br />

kalt zu verzehrende Lebensmittel handelt,<br />

diese innerhalb von 2 Stunden nach<br />

der Herstellung entweder auf eine<br />

Temperatur von höchstens + 7 °C abgekühlt,<br />

bei dieser oder einer niedrigeren<br />

Temperatur gehalten und innerhalb von<br />

24 Stunden nach der Herstellung abgeben<br />

werden oder tiefgefroren, bei dieser<br />

Temperatur gehalten und innerhalb<br />

von 24 Stunden nach dem Auftauen abgegeben<br />

werden, wobei die Temperatur<br />

von + 7 °C nicht überschritten werden<br />

darf.<br />

Ein Erhitzungsverfahren im Sinne dieser<br />

Verordnung ist ein Verfahren, das sicherstellt,<br />

dass Salmonellen abgetötet werden.<br />

Wer eine Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung<br />

für alte und kranke Menschen<br />

oder Kinder betreibt, muss Lebensmittel<br />

die er dort unter Verwendung von rohen<br />

Bestandteilen der Hühnereier hergestellt<br />

hat, vor deren Abgabe zum Verzehr unter<br />

Beachtung der Vorschriften des § 4 der<br />

Lebensmittelhygiene-Verordnung einem<br />

Erhitzungsverfahren unterziehen das sicherstellt,<br />

das Salmonellen abgetötet werden.<br />

Auch diese Forderung war in der<br />

Hühnerei-Verordnung enthalten.<br />

Die gesetzlich vorgeschriebene Einbehaltung<br />

von Rückstellproben bei Gaststätten<br />

und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung<br />

ist ebenfalls geblieben. Sie<br />

kommt bei einer Menge, die 30 Portionen<br />

überschreitet, zum Tragen. Die Rückstellproben<br />

sind bei einer Temperatur von max.<br />

+ 4 °C über einen Zeitraum von 96 Stunden,<br />

ab Zeitpunkt der Abgabe an den Verbraucher,<br />

aufzubewahren. Die Proben sind mit<br />

dem Datum und der Stunde des Herstellungszeitpunktes<br />

zu kennzeichnen und<br />

der zuständigen Behörde auf Verlangen<br />

auszuhändigen.<br />

Weitere <strong>Informationen</strong> erhalten Sie bei:<br />

REWE-Großverbraucher-Service, Mainz<br />

oder unter www.rewe-gvs.de<br />

Quelle: Verordnung über die hygienischen<br />

Anforderungen an Eier, Eiprodukte und<br />

roheihaltige Lebensmittel (Eier- und Eiprodukte-Verordnung,<br />

www.juris.de, „Eierund<br />

Eiprodukte-Verordnung vom 17. Dezember<br />

1993 (BGBl. I S. 2288), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 4 der Verordnung vom<br />

9. November 2004 (BGBl. I S. 2791)“<br />

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