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Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2007 der ...

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-12-<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Eingabesteller/in Datum Kurzinhalt <strong>der</strong> Anregungen Abwägung und Begründung Beschlussvorschlag<br />

A B C D E F<br />

4.1. Der Anregung<br />

wird nicht<br />

entsprochen.<br />

4 Ingrid und<br />

Karlheinz Leoff<br />

Bern<strong>des</strong>allee 58<br />

55262 Hei<strong>des</strong>heim<br />

5 Sabine Luzius<br />

Heidenfahrt 14a<br />

55262 Hei<strong>des</strong>heim<br />

12.12.07 4.1. Es wird angeregt, die geplante<br />

Querspange L422/ Bern<strong>des</strong>allee<br />

nach Westen zu verschieben und in<br />

Verlängerung <strong>der</strong> „Straße am<br />

Lerchensand“ an die L422<br />

anzubinden. Dadurch wäre auch<br />

gleichzeitig die Jakob-Frey-<br />

Sportanlage besser erreichbar und<br />

die Rettungswege für Feuerwehr<br />

u.ä. erheblich verbessert.<br />

11.12.07<br />

5.1. Der vorgelegte FNP för<strong>der</strong>t<br />

einen nicht zu vertretenden<br />

Flächenverbrauch und<br />

Einwohnerzuwachs, bei dem die<br />

statistischen Vorgaben bewusst<br />

unterlaufen werden.<br />

Eine stichhaltige und beweisbare<br />

Begründung für die Entwicklung von<br />

Baugebieten, wie sie <strong>der</strong> Regionale<br />

Raumordnungsplan for<strong>der</strong>t, sei nicht<br />

gegeben.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> demographischen<br />

Rückläufigkeit ließe sich ein<br />

Eigenbedarf aus <strong>der</strong> natürlichen<br />

Bevölkerungsentwicklung in den<br />

angestrebten Größenordnungen<br />

nicht nachweisen.<br />

5.2. Die vorliegende Planung<br />

ignoriere das lan<strong>des</strong>planerische Ziel,<br />

Innenentwicklung vor<br />

Außenentwicklung.<br />

4.1. Die im FNP gekennzeichnete Querspange nutzt die<br />

bestehende Erschließungsstraße zum ZOAR-Gelände<br />

sowie einen daran anschließenden Wirtschaftsweg und<br />

beansprucht nur randlich das FFH- bzw. das<br />

Naturschutzgebiet. Die vorgeschlagene Trasse würde<br />

vollständig durch das FFH- bzw. Naturschutzgebiet führen<br />

und somit einen ungleich größeren Flächenverlust für die<br />

beiden Schutzgebiete verursachen.<br />

5.1. Die <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans basiert auf<br />

dem planerischen Leitgedanken mit Grund und Boden<br />

ressourcenschonend umzugehen. Dies entspricht den<br />

Vorgaben <strong>des</strong> Baugesetzbuches. Der in <strong>der</strong> Begründung<br />

in Kapitel 3.4 dargelegte Baulandbedarf und <strong>des</strong>sen<br />

Herleitung (Methodik, Berechnungsgrundlagen usw.)<br />

wurden mit den zuständigen Fachbehörden (Regionale<br />

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe und untere<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde <strong>der</strong> Kreisverwaltung Mainz-<br />

Bingen) abgestimmt. Zu beachten ist in diesem<br />

Zusammenhang, dass <strong>der</strong> Regionale Raumordnungsplan<br />

<strong>der</strong> Ortsgemeinde Hei<strong>des</strong>heim als Grundzentrum die<br />

beson<strong>der</strong>e Funktion Wohnen zuweist. Die Ortsgemeinde<br />

Hei<strong>des</strong>heim kann somit über die Eigenentwicklung hinaus<br />

verstärkt Wohnbauflächen ausweisen. Die dargestellten<br />

Bauflächen verstehen sich als Angebot. Die Flächen<br />

werden entsprechend den kurzfristigen<br />

Bedarfsanfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ortsgemeinde entwickelt.<br />

Dabei werden vorhandene Flächenreservoire im Bereich<br />

rechtskräftiger Bebauungspläne berücksichtigt.<br />

5.2. Die <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans trägt <strong>der</strong><br />

lan<strong>des</strong>planerischen Zielsetzung <strong>der</strong> Innenentwicklung vor<br />

Außenentwicklung in hohem Maße Rechnung. Bei <strong>der</strong><br />

Ermittlung <strong>des</strong> Wohnbaulandbedarfs werden verfügbare<br />

Flächen <strong>der</strong> Innenentwicklung gegengerechnet (siehe<br />

Tabelle 11 auf S.29 <strong>der</strong> Begründung). Das methodische<br />

Beschluss 28.02.2008<br />

Ja Nein Enth.<br />

4 + 1 0 1<br />

VG-Rat<br />

Beschluss 22.04.2008<br />

Ja Nein Enth.<br />

18 + 1 2 0<br />

5.1. Der Anregung<br />

wird nicht<br />

entsprochen.<br />

Beschluss 11.03.2008<br />

Ja Nein Enth.<br />

7 + 1 0 2<br />

VG-Rat<br />

Beschluss 22.04.2008<br />

Ja Nein Enth.<br />

18 + 1 2 0<br />

5.2. Der Anregung<br />

wird nicht<br />

entsprochen.

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