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Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2007 der ...

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Lfd.<br />

Nr.<br />

Eingabesteller/in Datum Kurzinhalt <strong>der</strong> Anregungen Abwägung und Begründung Beschlussvorschlag<br />

A B C D E F<br />

2 Mechthild und<br />

Peter Henrich<br />

Egstedter Str. 14<br />

55262 Hei<strong>des</strong>heim<br />

2.1. Der Anregung wird<br />

nicht entsprochen.<br />

06.12.07 2.1. Das Gebiet zwischen Bahnlinie<br />

und Budenheimer Weg soll unter<br />

Erhalt <strong>der</strong> bestehenden<br />

Gewerbebetriebe als Mischgebiet<br />

ausgewiesen werden, um somit eine<br />

„Verträglichkeit“ mit dem<br />

Wohngebiet „Wohnpark<br />

Hei<strong>des</strong>heim-Uhlerborn“ herzustellen;<br />

<strong>der</strong>zeit bestehen ca. 20-25<br />

Wohnungen im Gewerbegebiet, bei<br />

denen es sich ca. zur Hälfte nicht<br />

um Wohnraum i.S. von § 8 Abs.3<br />

BauNVO handeln dürfte.<br />

Für emissionsintensive Betriebe<br />

(Palettenproduktion) sollten<br />

entsprechende Auflagen erteilt bzw.<br />

<strong>der</strong>en Umsiedlung angestrebt<br />

werden.<br />

Das Gebiet zwischen Bahnlinie und<br />

Eisenbahn sollte durch einen<br />

Bebauungsplan geordnet werden.<br />

-6-<br />

17.11. Für das Konversionsgebiet Uhlerborn wurden südöstlich<br />

<strong>des</strong> Budenheimer Weges Ende <strong>der</strong> 90-iger Jahre <strong>des</strong><br />

vergangenen Jahrhun<strong>der</strong>ts bzw. Anfang 2000 insgesamt<br />

3 Bebauungspläne (Son<strong>der</strong>- und Gewerbegebiet,<br />

Vorhaben- und Erschließungsplan Wohnpark und<br />

Budenheimer Weg II) aufgestellt. Im Parallelverfahren<br />

wurde ein Flächennutzungsplanän<strong>der</strong>ungsverfahren<br />

durchgeführt. Die einzelnen Bebauungspläne wurden<br />

durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen genehmigt, im<br />

Amtsblatt bekannt gemacht, so dass diese seitdem<br />

rechtskräftig sind. Im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong><br />

einzelnen Bebauungspläne wurde durch den<br />

Vorhabenträger, die OG Hei<strong>des</strong>heim und die<br />

Fachbehörden erkannt, dass im vorliegenden<br />

Planungsfall eine schalltechnische Verträglichkeit<br />

zwischen den unmittelbar angrenzenden bestehenden<br />

Nutzungen (Gewerbe und Verkehrstrassen) und den<br />

geplanten Nutzungen (Wohngebiet und Son<strong>der</strong>- und<br />

Gewerbegebiet) herzustellen ist. Wesentliche Grundlage<br />

für die Entwicklung von schallschützenden Maßnahmen<br />

(Festsetzungen) war die Erstellung eines<br />

Schallgutachten für das gesamte Konversionsgebiet incl.<br />

angrenzen<strong>der</strong> Nutzungen zu den Themenkomplexen<br />

Verkehrslärm und Gewerbelärm. Das erarbeitete<br />

Schallgutachten wurde durch die Fachbehörde (SGD<br />

Süd Gewerbeaufsicht) geprüft und belegt die<br />

Verträglichkeit zwischen den geplanten Nutzungen<br />

(Wohngebiet Son<strong>der</strong>- und Gewerbegebiet) den<br />

umliegenden Verkehrstrassen und den zum<br />

Genehmigungszeitpunkt <strong>des</strong> B-Planes genehmigten<br />

gewerblichen Nutzungen nördlich <strong>des</strong> Budenheimer<br />

Weges. Das Festsetzen eines Wohngebietes in<br />

unmittelbarer Nachbarschaft zu bestehenden und<br />

geplanten gewerblichen Nutzungen bzw.<br />

Verkehrstrassen ist somit gerechtfertigt. Die<br />

<strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans übernimmt<br />

die genehmigten Nutzungen <strong>des</strong> Bebauungsplans.<br />

Der nördlich <strong>des</strong> Budenheimer Weges, zwischen Autobahn<br />

und Holzbaubetrieb Amman gelegene Bereich wird<br />

eindeutig von Gewerbebetrieben dominiert. Östlich <strong>des</strong><br />

Holzbaubetriebes besteht ein Mosaik aus gewerblicher<br />

Nutzung inkl. Wohnnutzung durch Betriebsinhaber und

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