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Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2007 der ...

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Lfd.<br />

Nr.<br />

Eingabesteller/in Datum Kurzinhalt <strong>der</strong> Anregungen Abwägung und Begründung Beschlussvorschlag<br />

A<br />

6<br />

B<br />

Ewald Roth<br />

Heidenfahrt 14a<br />

55262 Hei<strong>des</strong>heim<br />

C<br />

12.12.07<br />

D E F<br />

6.1. Der Anregung<br />

wird nicht<br />

entsprochen<br />

6.1. Der Entwurf zum FNP verstößt<br />

zum Teil gegen höherrangiges<br />

Regionalplanungsrecht und steht im<br />

Wi<strong>der</strong>spruch zur Agenda 21, zu <strong>der</strong><br />

sich die Gemeinde Hei<strong>des</strong>heim<br />

verpflichtet hat.<br />

-14-<br />

6.1. Die <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans verstößt<br />

nicht gegen höherrangiges Regionalplanungsrecht , d.h.<br />

die Grundsätze und Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und<br />

Lan<strong>des</strong>planung. Das Gegenteil ist <strong>der</strong> Fall. Die<br />

Grundsätze und Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und<br />

Lan<strong>des</strong>planung waren essentielle Grundlage für die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> geplanten Bauflächen. Eine nachhaltige<br />

und Ressourcen schonende Umsetzung (z.B.<br />

Versickerung von Nie<strong>der</strong>schlagswasser,<br />

Brauchwassernutzung, Nutzung solarthermischer Energie,<br />

Photovoltaik) <strong>der</strong> geplanten Bauflächen wird in Kapitel 5.5<br />

beschrieben.<br />

Beschluss 11.03.2008<br />

Ja Nein Enth.<br />

8 + 1 0 1<br />

6.2. Der im FNP beschriebene<br />

Wohnbauflächenbedarf ließe sich<br />

nicht verifizieren und sei nicht<br />

nachvollziehbar.<br />

6.2. Der in <strong>der</strong> Begründung in Kapitel 3.4 dargelegte<br />

Baulandbedarf und <strong>des</strong>sen Herleitung (Methodik,<br />

Berechnungsgrundlagen usw.) wurden mit den<br />

zuständigen Fachbehörden (Regionale<br />

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe und untere<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde <strong>der</strong> Kreisverwaltung Mainz-<br />

Bingen) abgestimmt.<br />

VG-Rat<br />

Beschluss 22.04.2008<br />

Ja Nein Enth.<br />

18 + 1 2 0<br />

6.2. Der Anregung<br />

wird nicht<br />

entsprochen.<br />

Beschluss 11.03.2008<br />

Ja Nein Enth.<br />

8 + 1 0 1<br />

6.3. Der Entwurf zum FNP verstoße<br />

gegen höherrangiges<br />

Regionalplanungsrecht, wenn z.B.<br />

im Hochwasserschutzgebiet das<br />

Baugebiet „An <strong>der</strong> Trift“<br />

ausgewiesen wird. Dies würde ein<br />

Streit mit <strong>der</strong> Kommunalaufsicht<br />

provozieren.<br />

VG-Rat<br />

Beschluss 22.04.2008<br />

Ja Nein Enth.<br />

18 + 1 2 0<br />

6.3. Die <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans verstößt 6.3. Der Anregung<br />

nicht gegen höherrangiges Regionalplanungsrecht , d.h. wird nicht<br />

die Grundsätze und Ziele <strong>der</strong> Raumordnung und<br />

entsprochen.<br />

Lan<strong>des</strong>planung. Denn die SGD Süd, Regionalstelle<br />

Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz in<br />

Mainz spricht sich als zuständige Fachbehörde für den<br />

Hochwasserschutz nicht grundsätzlich gegen die im<br />

Vorbehaltsgebiet für den Hochwasserschutz befindlichen Beschluss 11.03.2008<br />

Baugebiete An <strong>der</strong> Trift, Weilerwiesen und Auf <strong>der</strong> Saif Ja Nein Enth.<br />

aus. Jedoch sind bei <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong> Baugebiete aus 6 + 1 2 1

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