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Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2007 der ...

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Lfd.<br />

Nr.<br />

Eingabesteller/in Datum Kurzinhalt <strong>der</strong> Anregungen Abwägung und Begründung Beschlussvorschlag<br />

A B C D E F<br />

sich die Entwicklung neuer gewerblicher Bauflächen am<br />

Bedarf orientieren. Die vorhandenen Gewerbebrachen<br />

(siehe Begründung Tabelle 13) und <strong>der</strong>en<br />

Wie<strong>der</strong>nutzbarmachung werden im Vor<strong>der</strong>grund bei <strong>der</strong><br />

Ansiedlung neuer Gewerbetriebe stehen. Somit wird dem<br />

planerischen Grundsatz entsprochen mit Grund und<br />

Boden ressourcensparend umzugehen. Der<br />

Innenentwicklung wird somit gegenüber<br />

Außenentwicklung Vorrang eingeräumt. Darüber hinaus<br />

behält sich die Ortsgemeinde Hei<strong>des</strong>heim vor, weitere<br />

Gewerbeflächen in den Bereichen Weilerwiesen und Auf<br />

<strong>der</strong> Saif, zur Schaffung von ortsnahen Arbeitsplätzen,<br />

auszuweisen.<br />

32.2. Der Anregung<br />

wird nicht<br />

entsprochen.<br />

31.2. Das lan<strong>des</strong>planerische Ziel,<br />

wonach Innenentwicklung Vorrang<br />

gegenüber Planungen im<br />

Außenbereich haben sollte, werde<br />

ignoriert. Zudem werden Flächen am<br />

Rande von Naturschutzgebieten und<br />

innerhalb von Vorbehaltsflächen für<br />

den Hochwasserschutz überplant.<br />

-40-<br />

31.2. Die <strong>Fortschreibung</strong> <strong>des</strong> Flächennutzungsplans trägt <strong>der</strong><br />

lan<strong>des</strong>planerischen Zielsetzung <strong>der</strong> Innenentwicklung vor<br />

Außenentwicklung in hohem Maße Rechnung. Bei <strong>der</strong><br />

Ermittlung <strong>des</strong> Wohnbaulandbedarfs werden verfügbare<br />

Flächen <strong>der</strong> Innenentwicklung gegengerechnet (siehe<br />

Tabelle 11 auf S.29 <strong>der</strong> Begründung). Das methodische<br />

Vorgehen wurde mit den zuständigen Fachbehörden<br />

(Regionale Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe<br />

und untere Lan<strong>des</strong>planungsbehörde <strong>der</strong> Kreisverwaltung<br />

Mainz-Bingen) abgestimmt.<br />

Die kleinflächigen außerhalb von Schutzgebieten<br />

befindlichen Baugebiete Am Dimberg, Am Judenfriedhof<br />

und Am östlichen Ortseingang verstehen sich als<br />

Ortsabrundungen und werden als verträglich mit den<br />

Schutzzielen angrenzen<strong>der</strong> NATURA-2000-Gebiete bzw.<br />

Naturschutzgebiete angesehen.<br />

Die SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft,<br />

Abfallwirtschaft und Bodenschutz in Mainz spricht sich als<br />

zuständige Fachbehörde für den Hochwasserschutz nicht<br />

grundsätzlich gegen die im Vorbehaltsgebiet für den<br />

Hochwasserschutz befindlichen Baugebiete An <strong>der</strong> Trift,<br />

Weilerwiesen und Auf <strong>der</strong> Saif aus. Jedoch sind bei <strong>der</strong><br />

Realisierung <strong>der</strong> Baugebiete aus Sicht <strong>des</strong><br />

Hochwasserschutzes Maßnahmen (z.B. keine Keller o<strong>der</strong><br />

Ausführung von Keller als weiße Wannen) umzusetzen,<br />

die eine Verträglichkeit <strong>der</strong> Nutzungen gewährleisten. Die Beschluss 11.03.2008<br />

Maßnahmen sind Gegenstand <strong>des</strong> Umweltberichtes in <strong>der</strong> Ja Nein Enth.<br />

Begründung. 7 + 1 1 1

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