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Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2007 der ...

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Lfd.<br />

Nr.<br />

Eingabesteller/in Datum Kurzinhalt <strong>der</strong> Anregungen Abwägung und Begründung Beschlussvorschlag<br />

A B C D E F<br />

sollen in die Begründung <strong>des</strong> FNP<br />

aufgenommen werden.<br />

14.12.07 7.4. Infolge <strong>der</strong> Entwicklung<br />

kleinerer Baugebiete<br />

(Ortsabrundungen) und <strong>der</strong> starken<br />

Erweiterung durch den Wohnpark<br />

Uhlerborn seien für die OG<br />

Hei<strong>des</strong>heim <strong>der</strong>zeit keine<br />

notwendigen Gründe für die<br />

Ausweisung von Neubaugebieten<br />

erkennbar. Gegen die Anlockung<br />

von Zuwan<strong>der</strong>ern durch solche<br />

Ausweisungen sprächen<br />

schwerwiegende<br />

Nachhaltigkeitsargumente (Flächenund<br />

Ressourcenverbr steigen<strong>des</strong><br />

Verkehrsaufkommen verbunden mit<br />

Lärm- und Schadstoffemissionen<br />

sowie Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wohn- und<br />

Umweltqualität). Auf die Ausweisung<br />

neuer Wohn- und Gewerbegebiete<br />

soll generell verzichtet werden.auch;<br />

-16-<br />

7.4. Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte<br />

Verbandsgemeindegebiet die sich aus <strong>der</strong> beabsichtigen<br />

städtebaulichen Entwicklung ergebende Art <strong>der</strong><br />

Bodennutzung nach den vorhersehbaren Bedürfnissen<br />

<strong>der</strong> Gemeinde in den Grundzügen dar. Der<br />

Flächennutzungsplan ist somit eine perspektivische<br />

Planung über einen Zeitraum von ca. 15 Jahren.<br />

Grundlage <strong>der</strong> Flächennutzungsplanung sind die<br />

Vorgaben <strong>der</strong> Raumordnung und Lan<strong>des</strong>planung. Der in<br />

<strong>der</strong> Begründung in Kapitel 3.4 dargelegte Baulandbedarf<br />

und <strong>des</strong>sen Herleitung (Methodik,<br />

Berechnungsgrundlagen usw.) wurden mit den<br />

zuständigen Fachbehörden (Regionale<br />

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe und untere<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde <strong>der</strong> Kreisverwaltung Mainz-<br />

Bingen) abgestimmt. Zu beachten ist in diesem<br />

Zusammenhang, dass <strong>der</strong> Regionale Raumordnungsplan<br />

<strong>der</strong> Ortsgemeinde Hei<strong>des</strong>heim die beson<strong>der</strong>e Funktion<br />

Wohnen zuweist. Die Ortsgemeinde Hei<strong>des</strong>heim kann<br />

somit über die Eigenentwicklung hinaus verstärkt<br />

Wohnbauflächen auszuweisen. Die dargestellten<br />

Bauflächen verstehen sich als Angebot. Die Flächen<br />

werden entsprechend den kurzfristigen<br />

Bedarfsanfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Ortsgemeinde entwickelt.<br />

Dabei werden vorhandene Flächenreservoire im Bereich<br />

rechtskräftiger Bebauungspläne berücksichtigt.<br />

VG-Rat<br />

Beschluss 22.04.2008<br />

Ja Nein Enth.<br />

18 + 1 2 0<br />

7.4. Der Anregung<br />

wird nicht<br />

entsprochen.<br />

Beschluss 11.03.2008<br />

Ja Nein Enth.<br />

8 + 1 0 1<br />

VG-Rat<br />

Beschluss 22.04.2008<br />

Ja Nein Enth.<br />

18 + 1 2 0

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