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Augenoptik & Hörakustik - 02/2015

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hörakustik<br />

HNO-Fachärzte und <strong>Hörakustik</strong>er<br />

haben ein gemeinsames Ziel:<br />

Die Verbesserung des Hörvermögens.<br />

Damit scheint alles klar.<br />

Der HNO-Facharzt befindet<br />

über den medizinischen Zustand<br />

des Ohres, ob eine Störung des<br />

Gehörs vorliegt und verordnet,<br />

wenn indiziert, ein Hörgerät. Der<br />

<strong>Hörakustik</strong>er passt es an.<br />

Von Dr. Klaus-Peter Janner<br />

Konfrontation oder<br />

konstruktive Zusammenarbeit<br />

Zum besseren Verständnis der Probleme<br />

ist die Marktsituation zu analysieren: Zu<br />

70 % wird der Markt von Neuroth, Hansaton<br />

und Hartlauer beherrscht. Das Besondere<br />

bei manchen ist die Tatsache, dass<br />

sie auch HNO-Ordinationen mit Geräten<br />

ausstatten. Da drängt sich die Frage auf,<br />

inwieweit dabei eine große „Dankbarkeit“<br />

bei einigen HNO-Ärzten besteht?<br />

Vor 1999, als die <strong>Hörakustik</strong> ein eigenständiger<br />

Gesundheitsberuf wurde, gab<br />

es nur einige wenige selbstständige <strong>Hörakustik</strong>er.<br />

Seither ist die Anzahl der inhabergeführten<br />

Fachgeschäfte stetig gestiegen.<br />

Früher war die Zusammenarbeit zwischen<br />

den wenigen großen Filialisten und<br />

den HNO-Fachärzten sehr intensiv. Dagegen<br />

begannen die selbstständigen Aku­<br />

KONTAKT:<br />

Verband der <strong>Hörakustik</strong>er Österreichs – VHÖ<br />

Postfach 808, 1011 Wien,<br />

M: info@vhoe.at<br />

www.vhoe.at<br />

stiker anzukämpfen, vor allem gegen die<br />

Zuweisungspraxis an bestimmte Firmen.<br />

Freie Arztwahl und freie, das heißt vom<br />

HNO-Facharzt unbeeinflusste Wahl, des<br />

Akustikers, so ist die vertragliche Regelung.<br />

Doch für viele war die bisherige Zuweisungspraxis<br />

zu lukrativ, um sie aufzugeben.<br />

Von unseren Kunden erfuhren wir einige<br />

der Praktiken dieser „Zusammenarbeit“,<br />

doch niemand war zu einer eidesstattlichen<br />

Aussage bereit. Natürlich bedarf<br />

es stichhaltiger Beweise, um gegen<br />

solch wettbewerbswidriges Verhalten weniger<br />

HNO-Fachärzte vorzugehen.<br />

Um diese zu beschaffen, wurde ein unabhängiger<br />

Detektiv eingeschaltet. Dieser<br />

hatte keine Schwierigkeiten, Verfehlungen<br />

einiger HNO-Ärzte zu dokumentieren.<br />

Durch das Aufzeigen solcher Praktiken<br />

sind die Fälle von Zuweisungen an<br />

bestimmte Akustikfirmen zurückgegangen.<br />

Ein weiteres Konfliktpotenzial bietet<br />

das Internet und die Internetauftritte einiger<br />

HNO-Fachärzte. Generell besteht<br />

für Ärzte ein Werbeverbot. Dieses Verbot<br />

ist für Internetauftritte gelockert.<br />

Das heißt, ein Arzt darf für seine medizinischen<br />

Dienste und Leistungen werben.<br />

Das gilt aber nicht für Medizinprodukte<br />

und andere Dienstleistungen, wie<br />

die Anpassung und Abgabe von Hörgeräten.<br />

Zum Beispiel: „Wir haben einen Akustiker<br />

im Haus“; „von der Verordnung<br />

über Anpassung und Abrechnung mit der<br />

Krankenkasse, alles aus einer Hand“. Um<br />

diese Wettbewerbsverzerrungen intern,<br />

das heißt ohne Klagen, zu regeln, hat der<br />

VHÖ, der Verband der <strong>Hörakustik</strong>er Österreichs,<br />

den Bundesfachgruppenobmann<br />

der HNO-Fachärzte damit konfrontiert.<br />

Dieser hat tatsächlich all diese Übertretungen<br />

abgestellt.<br />

HNO-Facharzt und <strong>Hörakustik</strong>er, eine<br />

Kooperation auf Augenhöhe. Jeder<br />

ist für seinen Bereich verantwortlich. So<br />

sollte es zum Vorteil des Hörgeräteträgers<br />

sein.<br />

Viele Fortschritte sind erzielt worden und<br />

das gegenseitige Vertrauen ist gewachsen,<br />

es besteht jedoch noch immer Verbesserungspotenzial.<br />

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