Augenoptik & Hörakustik - 02/2015
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hörakustik<br />
HNO-Fachärzte und <strong>Hörakustik</strong>er<br />
haben ein gemeinsames Ziel:<br />
Die Verbesserung des Hörvermögens.<br />
Damit scheint alles klar.<br />
Der HNO-Facharzt befindet<br />
über den medizinischen Zustand<br />
des Ohres, ob eine Störung des<br />
Gehörs vorliegt und verordnet,<br />
wenn indiziert, ein Hörgerät. Der<br />
<strong>Hörakustik</strong>er passt es an.<br />
Von Dr. Klaus-Peter Janner<br />
Konfrontation oder<br />
konstruktive Zusammenarbeit<br />
Zum besseren Verständnis der Probleme<br />
ist die Marktsituation zu analysieren: Zu<br />
70 % wird der Markt von Neuroth, Hansaton<br />
und Hartlauer beherrscht. Das Besondere<br />
bei manchen ist die Tatsache, dass<br />
sie auch HNO-Ordinationen mit Geräten<br />
ausstatten. Da drängt sich die Frage auf,<br />
inwieweit dabei eine große „Dankbarkeit“<br />
bei einigen HNO-Ärzten besteht?<br />
Vor 1999, als die <strong>Hörakustik</strong> ein eigenständiger<br />
Gesundheitsberuf wurde, gab<br />
es nur einige wenige selbstständige <strong>Hörakustik</strong>er.<br />
Seither ist die Anzahl der inhabergeführten<br />
Fachgeschäfte stetig gestiegen.<br />
Früher war die Zusammenarbeit zwischen<br />
den wenigen großen Filialisten und<br />
den HNO-Fachärzten sehr intensiv. Dagegen<br />
begannen die selbstständigen Aku<br />
KONTAKT:<br />
Verband der <strong>Hörakustik</strong>er Österreichs – VHÖ<br />
Postfach 808, 1011 Wien,<br />
M: info@vhoe.at<br />
www.vhoe.at<br />
stiker anzukämpfen, vor allem gegen die<br />
Zuweisungspraxis an bestimmte Firmen.<br />
Freie Arztwahl und freie, das heißt vom<br />
HNO-Facharzt unbeeinflusste Wahl, des<br />
Akustikers, so ist die vertragliche Regelung.<br />
Doch für viele war die bisherige Zuweisungspraxis<br />
zu lukrativ, um sie aufzugeben.<br />
Von unseren Kunden erfuhren wir einige<br />
der Praktiken dieser „Zusammenarbeit“,<br />
doch niemand war zu einer eidesstattlichen<br />
Aussage bereit. Natürlich bedarf<br />
es stichhaltiger Beweise, um gegen<br />
solch wettbewerbswidriges Verhalten weniger<br />
HNO-Fachärzte vorzugehen.<br />
Um diese zu beschaffen, wurde ein unabhängiger<br />
Detektiv eingeschaltet. Dieser<br />
hatte keine Schwierigkeiten, Verfehlungen<br />
einiger HNO-Ärzte zu dokumentieren.<br />
Durch das Aufzeigen solcher Praktiken<br />
sind die Fälle von Zuweisungen an<br />
bestimmte Akustikfirmen zurückgegangen.<br />
Ein weiteres Konfliktpotenzial bietet<br />
das Internet und die Internetauftritte einiger<br />
HNO-Fachärzte. Generell besteht<br />
für Ärzte ein Werbeverbot. Dieses Verbot<br />
ist für Internetauftritte gelockert.<br />
Das heißt, ein Arzt darf für seine medizinischen<br />
Dienste und Leistungen werben.<br />
Das gilt aber nicht für Medizinprodukte<br />
und andere Dienstleistungen, wie<br />
die Anpassung und Abgabe von Hörgeräten.<br />
Zum Beispiel: „Wir haben einen Akustiker<br />
im Haus“; „von der Verordnung<br />
über Anpassung und Abrechnung mit der<br />
Krankenkasse, alles aus einer Hand“. Um<br />
diese Wettbewerbsverzerrungen intern,<br />
das heißt ohne Klagen, zu regeln, hat der<br />
VHÖ, der Verband der <strong>Hörakustik</strong>er Österreichs,<br />
den Bundesfachgruppenobmann<br />
der HNO-Fachärzte damit konfrontiert.<br />
Dieser hat tatsächlich all diese Übertretungen<br />
abgestellt.<br />
HNO-Facharzt und <strong>Hörakustik</strong>er, eine<br />
Kooperation auf Augenhöhe. Jeder<br />
ist für seinen Bereich verantwortlich. So<br />
sollte es zum Vorteil des Hörgeräteträgers<br />
sein.<br />
Viele Fortschritte sind erzielt worden und<br />
das gegenseitige Vertrauen ist gewachsen,<br />
es besteht jedoch noch immer Verbesserungspotenzial.<br />
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