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Management Summary - Swiss Institutional Survey

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• Kauf oder Verkauf von Titeln (Wertschriften)<br />

• An- oder Verkauf von Immobilien<br />

• die Wahl der Schutz- resp. Absicherungsmassnahmen (hedging)<br />

• die Umsetzung der Schutzmassnahmen<br />

Was die Veränderungen der strategischen Allokation anbelangt, so sind die Antworten der<br />

Teilnehmer sehr klar. Es handelt sich hier um eine Tätigkeit, die beinahe immer (bei 84% der<br />

Institutionen, welche diese Frage beantwortet haben) in die Zuständigkeit des übergeordneten<br />

Organs, d. h. des paritätischen Stiftungsrats im Falle der Vorsorgeeinrichtungen, fällt. In nur<br />

9% der Fälle wird diese Kompetenz der Anlagekommission zugestanden. Im wesentlichen<br />

gelangt diese Trennung auch für die Auswahl neuer Kategorien und Unterkategorien bei den<br />

Anlagen zur Anwendung. So werden diese Aufgaben entweder vom übergeordneten Organ<br />

(61% der Fälle) oder von der Anlagekommission (29% der Fälle) wahrgenommen. Letztere<br />

spielt im Durchschnitt bei dieser Tätigkeit eine grössere Rolle als bei der vorangegangenen.<br />

Daraus geht hervor, dass diese beiden Tätigkeiten klar in den Herrschaftsbereich des<br />

übergeordneten Organs fallen.<br />

Frage 2/10 – Zuständigkeit für die<br />

Anlageentscheidungen, Anzahl Antworten,<br />

sämtliche Institutionen<br />

Stiftungsrat Anlage-Kommission Geschäftsführung<br />

Bank Consultant keine Angabe<br />

Anpassung der<br />

strategischen Asset<br />

Allokation<br />

84%<br />

9%<br />

Bestimmung von neuen<br />

Anlagekategorien<br />

61%<br />

29%<br />

Über-/Untergewichtung<br />

von Anlagekategorien<br />

8%<br />

57%<br />

13%<br />

14%<br />

Auswahl von<br />

Vermögensverwaltern,<br />

Fonds<br />

36%<br />

45%<br />

12% 2%<br />

Kauf und Verkauf von<br />

Wertschriften<br />

3% 15%<br />

38%<br />

36%<br />

Kauf und Verkauf von<br />

Immobilien<br />

39%<br />

23%<br />

14%<br />

13%<br />

Wahl der<br />

Absicherungsmassnahmen<br />

20%<br />

41%<br />

18%<br />

10%<br />

Ausführung von<br />

Absicherungsmassnahmen<br />

7%<br />

17%<br />

36%<br />

27%<br />

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%<br />

© Lusenti Partners<br />

Die folgenden zwei Tätigkeiten stellen die bevorzugten Aktivitäten der Kommission dar. Es ist<br />

dies zunächst die taktische Vermögensverwaltung (Über- oder Untergewichtung der<br />

unterschiedlichen Anlagekategorien). Hier ist die Kommission in 57% der Fälle, die Direktion in<br />

13% der Fälle und eine Bank in 14% der Fälle zuständig. Danach folgt die Auswahl der<br />

Vermögensverwalter oder Fonds. Die Kommission gibt hier bei 45% der Fälle den Ton an, das<br />

übergeordnete Organ bei 36% und die Direktion bei 12%.<br />

© Lusenti Partners LLC – Rue Juste-Olivier 22 – 1260 Nyon<br />

Tel : 022-365 70 70 – Fax : 022 361 07 36 – E-mail : info@lusenti-partners.ch<br />

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