gemeinde brunn informiert gemeinde brunn - Brunn am Gebirge
gemeinde brunn informiert gemeinde brunn - Brunn am Gebirge
gemeinde brunn informiert gemeinde brunn - Brunn am Gebirge
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
KUNDMACHUNGEN<br />
12<br />
Friedhofsgebührenordnung<br />
der Markt<strong>gemeinde</strong> <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong><br />
GEMEINDE BRUNN<br />
INFORMIERT<br />
Der Gemeinderat der Markt<strong>gemeinde</strong> <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong> hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 6. Dezember 2006, unter Zugrundelegung des<br />
NÖ Bestattungsgesetzes 2007, Ltg.-734/B-51-2006, folgende Friedhofsgebührenordnung für den Ortsfriedhof <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong><br />
beschlossen:<br />
§ 1 Gebührenarten<br />
1. Grabstellenbenützungs-(Verlängerungs-)gebühren,<br />
2. Gebühren für die Benützung der Leichenk<strong>am</strong>mer oder Aufbahrungshalle,<br />
3. Gebühren für die Einäscherung,<br />
4. Gebühren für die Be- und Enterdigung.<br />
Inwieweit für sonstige Leistungen der Gemeinde, insbesondere für die Inanspruchnahme eines <strong>gemeinde</strong>eigenen Bestattungsunternehmens,<br />
ein Entgelt zu entrichten ist, richtet sich nach den Bestimmungen des Privatrechts.<br />
§ 2 Grabstellengebühren<br />
Für die Begründung des Rechtes zur Benützung einer Grabstelle ist eine Grabstellengebühr zu entrichten.<br />
Bei einer Verlängerung des Benützungsrechts gemäß § 27 Abs. 6 des NÖ Bestattungsgesetzes 2007 ist eine anteilige Gebühr festzusetzen.<br />
Das Benützungsrecht für die erstmalige Überlassung von Grabstellen endet bei Erdgräbern und bei Urnengrabstellen nach Ablauf von<br />
zehn Kalenderjahren, bei gemauerten Grabstellen nach Ablauf von dreißig Kalenderjahren nach der Begründung.<br />
Grabstelle Euro<br />
F<strong>am</strong>iliengrab in laufender Reihe 324,00<br />
Beerdigung von bis zu 4 Leichen<br />
F<strong>am</strong>iliengrab in ausgesuchter Lag 522,00<br />
Beerdigung von bis zu 4 Leichen<br />
Grüfte zur Beisetzung von bis zu 4 Leichen 1.920,00<br />
Grüfte zur Beisetzung von bis zu 6 Leichen 2.880,00<br />
Grüfte zur Beisetzung von bis zu 12 Leichen 6.240,00<br />
Urnengräber zur Beisetzung von bis zu 4 Urnen 150,00<br />
Urnentruhen zur Beisetzung von bis zu 8 Urnen 270,00<br />
Urnennischen zur Beisetzung von bis zu 6 Urnen 825,00<br />
§ 3 Erneuerungsgebühren<br />
Das Benützungsrecht an einer der nachfolgend angeführten Grabstellen verlängert sich jeweils um weitere zehn Kalenderjahre, wenn<br />
die benützungsberechtigte Person die Verlängerungsgebühr vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem das geltende Benützungsrecht<br />
erlischt, entrichtet.<br />
Erneuerungsgebühren Euro<br />
F<strong>am</strong>iliengrab in laufender Reihe 270,00<br />
Beerdigung von bis zu 4 Leichen<br />
F<strong>am</strong>iliengrab in ausgesuchter Lage 435,00<br />
Beerdigung von bis zu 4 Leichen<br />
Grüfte zur Beisetzung von bis zu 4 Leichen 640,00<br />
Grüfte zur Beisetzung von bis zu 6 Leichen 960,00<br />
Grüfte zur Beisetzung von bis zu 12 Leichen 2.080,00<br />
Urnengräber zur Beisetzung von bis zu 4 Urnen 150,00<br />
Urnentruhen zur Beisetzung von bis zu 8 Urnen 270,00<br />
Urnennischen zur Beisetzung von bis zu 6 Urnen 270,00<br />
Mit jeder Belegung innerhalb des Benützungszeitraumes wird das Benützungsrecht anteilig auf zehn Jahre verlängert.