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gemeinde brunn informiert gemeinde brunn - Brunn am Gebirge

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KUNDMACHUNGEN<br />

12<br />

Friedhofsgebührenordnung<br />

der Markt<strong>gemeinde</strong> <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong><br />

GEMEINDE BRUNN<br />

INFORMIERT<br />

Der Gemeinderat der Markt<strong>gemeinde</strong> <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong> hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 6. Dezember 2006, unter Zugrundelegung des<br />

NÖ Bestattungsgesetzes 2007, Ltg.-734/B-51-2006, folgende Friedhofsgebührenordnung für den Ortsfriedhof <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong><br />

beschlossen:<br />

§ 1 Gebührenarten<br />

1. Grabstellenbenützungs-(Verlängerungs-)gebühren,<br />

2. Gebühren für die Benützung der Leichenk<strong>am</strong>mer oder Aufbahrungshalle,<br />

3. Gebühren für die Einäscherung,<br />

4. Gebühren für die Be- und Enterdigung.<br />

Inwieweit für sonstige Leistungen der Gemeinde, insbesondere für die Inanspruchnahme eines <strong>gemeinde</strong>eigenen Bestattungsunternehmens,<br />

ein Entgelt zu entrichten ist, richtet sich nach den Bestimmungen des Privatrechts.<br />

§ 2 Grabstellengebühren<br />

Für die Begründung des Rechtes zur Benützung einer Grabstelle ist eine Grabstellengebühr zu entrichten.<br />

Bei einer Verlängerung des Benützungsrechts gemäß § 27 Abs. 6 des NÖ Bestattungsgesetzes 2007 ist eine anteilige Gebühr festzusetzen.<br />

Das Benützungsrecht für die erstmalige Überlassung von Grabstellen endet bei Erdgräbern und bei Urnengrabstellen nach Ablauf von<br />

zehn Kalenderjahren, bei gemauerten Grabstellen nach Ablauf von dreißig Kalenderjahren nach der Begründung.<br />

Grabstelle Euro<br />

F<strong>am</strong>iliengrab in laufender Reihe 324,00<br />

Beerdigung von bis zu 4 Leichen<br />

F<strong>am</strong>iliengrab in ausgesuchter Lag 522,00<br />

Beerdigung von bis zu 4 Leichen<br />

Grüfte zur Beisetzung von bis zu 4 Leichen 1.920,00<br />

Grüfte zur Beisetzung von bis zu 6 Leichen 2.880,00<br />

Grüfte zur Beisetzung von bis zu 12 Leichen 6.240,00<br />

Urnengräber zur Beisetzung von bis zu 4 Urnen 150,00<br />

Urnentruhen zur Beisetzung von bis zu 8 Urnen 270,00<br />

Urnennischen zur Beisetzung von bis zu 6 Urnen 825,00<br />

§ 3 Erneuerungsgebühren<br />

Das Benützungsrecht an einer der nachfolgend angeführten Grabstellen verlängert sich jeweils um weitere zehn Kalenderjahre, wenn<br />

die benützungsberechtigte Person die Verlängerungsgebühr vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem das geltende Benützungsrecht<br />

erlischt, entrichtet.<br />

Erneuerungsgebühren Euro<br />

F<strong>am</strong>iliengrab in laufender Reihe 270,00<br />

Beerdigung von bis zu 4 Leichen<br />

F<strong>am</strong>iliengrab in ausgesuchter Lage 435,00<br />

Beerdigung von bis zu 4 Leichen<br />

Grüfte zur Beisetzung von bis zu 4 Leichen 640,00<br />

Grüfte zur Beisetzung von bis zu 6 Leichen 960,00<br />

Grüfte zur Beisetzung von bis zu 12 Leichen 2.080,00<br />

Urnengräber zur Beisetzung von bis zu 4 Urnen 150,00<br />

Urnentruhen zur Beisetzung von bis zu 8 Urnen 270,00<br />

Urnennischen zur Beisetzung von bis zu 6 Urnen 270,00<br />

Mit jeder Belegung innerhalb des Benützungszeitraumes wird das Benützungsrecht anteilig auf zehn Jahre verlängert.

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