gemeinde brunn informiert gemeinde brunn - Brunn am Gebirge
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KUNDMACHUNGEN<br />
8<br />
Anpassung der Abfallgebühren<br />
Die NÖ Landesregierung hat die<br />
Markt<strong>gemeinde</strong> <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong><br />
im Prüfbericht darauf hingewiesen, die<br />
Gebührenhaushalte kostendeckend<br />
zu führen. Unsere Müllkosten sind<br />
durch die Umstellung der Entsorgungsweise<br />
von der Mülldeponie auf die<br />
Thermische Entsorgung erheblich gestiegen.<br />
Im letzten Jahr wurden bereits<br />
wichtige Schritte gesetzt, um die Kosten<br />
im Müllhaushalt zu senken wie:<br />
- EU-weite Neuausschreibung der<br />
Restmüll- und Biomüllentsorgung (Ersparnis<br />
von über EUR 60.000,- bereits<br />
im Jahr 2006)<br />
- Neuausschreibung der Papierentsorgung<br />
(Ersparnis von ca.<br />
EUR 40.000,- ab dem Jahr 2007)<br />
- Neuausschreibung der<br />
Altholzentsorgung<br />
- Neuausschreibung der Altmetallentsorgung<br />
- Reduzierung der Container- und<br />
Transportgebühren<br />
Die Müllgebühren für die MEKAM-<br />
Behälter 140 l und 240 l sind seit<br />
dem Jahr 1994, also 12 Jahre, unverändert.<br />
Darüber hinaus wurde die<br />
Anzahl der Abfuhren vor ca. 10 Jah-<br />
GEMEINDE BRUNN<br />
INFORMIERT<br />
ren von 26 mal pro Jahr auf 35 mal<br />
pro Jahr erhöht, dies wurde aber den<br />
Bürgern auch nicht weiterverrechnet.<br />
Das bedeutet, dass die MEKAM–Behälter<br />
nicht kostendeckend sind.<br />
Der Gemeinderat hat daher in seiner<br />
Sitzung <strong>am</strong> 6. Dezember 2006<br />
die neuen Abfallgebühren für die<br />
MEKAM-Behälter 140 l und 240 l<br />
sowie für die Restmüllbehälter 120 l<br />
mit Wirks<strong>am</strong>keit 1. Jänner 2007 beschlossen.<br />
§ 1<br />
Der Gemeinderat der Markt<strong>gemeinde</strong> <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong> hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 6. Dezember 2006, aufgrund der §§ 23 und 28<br />
des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992 beschlossen:<br />
I. Verordnung g über die Ausschreibung g<br />
von Abfallwirtschaftsgebühren g und Abfallwirtschaftsabgaben<br />
II. Abfallwirtschaftsverordnung<br />
§ 2 Pflichtbereich<br />
Der Pflichtbereich umfasst das ges<strong>am</strong>te Gemeindegebiet der Markt<strong>gemeinde</strong> <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong>. Dieser umfasst alle Grundstücke, auf<br />
denen gewöhnlich Abfall anfallen kann, z.B. Grundstücke mit der Widmung Bauland, Grünland-Landwirtschaft, -Forstwirtschaft, im<br />
Grünland erhaltenswerte Bauten, -Gärtnerei oder -Kleingärten.<br />
Der Gemeinderat kann jedoch im Rahmen der Abfallwirtschaftsverordnung Grundstücke, von denen auf Grund ihrer Lage oder der Art<br />
ihrer Verkehrserschließung der Abfall nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten abgeführt werden kann, vom Pflichtbereich ausnehmen.<br />
§ 3 Aufzählung der neben Müll in die Erfassung und Behandlung einbezogenen Abfallarten<br />
Neben Müll werden folgende Abfallarten in die Erfassung und Behandlung einbezogen:<br />
Sperrmüll: Müll, der wegen seiner äußeren Beschaffenheit (Größe oder Masse) nicht durch ein ortsübliches Müllerfassungssystem<br />
erfasst werden kann (z.B. Möbel, Öfen, Fahrräder, Vorhangkarnische große Gartenwerkzeuge, großes Kinderspielzeug, Reisekoffer<br />
usw.).<br />
§ 4 Erfassung und Behandlung von Abfällen<br />
(1) Abfälle sind getrennt nach Restmüll, Altstoffen und kompostierbaren Abfällen in den von der Markt<strong>gemeinde</strong> <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong> zur<br />
Verfügung gestellten Behältnissen zu s<strong>am</strong>meln.<br />
(2) Restmüll, und kompostierbare Abfälle sind in den zugeteilten Müllbehältern zu s<strong>am</strong>meln und werden von der Liegenschaft abgeholt.<br />
(3) Altsstoffe (z.B. Papier, Glas, Metall, Kunststoff, Textilien) sind in die im Gemeindegebiet (S<strong>am</strong>melinseln) befindlichen Müllbehälter einzubringen.<br />
(4) Restmüll wird einer Verbrennung zugeführt, Biomüll wird kompostiert, Altstoffe werden einer Verwertung zugeführt.<br />
§ 5 Abfuhrplan<br />
Im Pflichtbereich werden<br />
Restmüll 1100 Liter 52 Abfuhren (wöchentlich)<br />
Restmüll 240 Liter 52 Abfuhren (wöchentlich)<br />
Restmüll 120 Liter 35 Abfuhren (14-tägig, Mai – September wöchentlich)<br />
MEKAM 240 Liter 35 Abfuhren (14-tägig, Mai – September wöchentlich)<br />
MEKAM 140 Liter 35 Abfuhren (14-tägig, Mai – September wöchentlich)<br />
Biomüll 240 Liter 52 Abfuhren (wöchentlich)<br />
Biomüll 140 Liter 52 Abfuhren (wöchentlich)<br />
durchgeführt. Die genauen S<strong>am</strong>meltermine werden gesondert bekannt gegeben.