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gemeinde brunn informiert gemeinde brunn - Brunn am Gebirge

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KUNDMACHUNGEN<br />

8<br />

Anpassung der Abfallgebühren<br />

Die NÖ Landesregierung hat die<br />

Markt<strong>gemeinde</strong> <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong><br />

im Prüfbericht darauf hingewiesen, die<br />

Gebührenhaushalte kostendeckend<br />

zu führen. Unsere Müllkosten sind<br />

durch die Umstellung der Entsorgungsweise<br />

von der Mülldeponie auf die<br />

Thermische Entsorgung erheblich gestiegen.<br />

Im letzten Jahr wurden bereits<br />

wichtige Schritte gesetzt, um die Kosten<br />

im Müllhaushalt zu senken wie:<br />

- EU-weite Neuausschreibung der<br />

Restmüll- und Biomüllentsorgung (Ersparnis<br />

von über EUR 60.000,- bereits<br />

im Jahr 2006)<br />

- Neuausschreibung der Papierentsorgung<br />

(Ersparnis von ca.<br />

EUR 40.000,- ab dem Jahr 2007)<br />

- Neuausschreibung der<br />

Altholzentsorgung<br />

- Neuausschreibung der Altmetallentsorgung<br />

- Reduzierung der Container- und<br />

Transportgebühren<br />

Die Müllgebühren für die MEKAM-<br />

Behälter 140 l und 240 l sind seit<br />

dem Jahr 1994, also 12 Jahre, unverändert.<br />

Darüber hinaus wurde die<br />

Anzahl der Abfuhren vor ca. 10 Jah-<br />

GEMEINDE BRUNN<br />

INFORMIERT<br />

ren von 26 mal pro Jahr auf 35 mal<br />

pro Jahr erhöht, dies wurde aber den<br />

Bürgern auch nicht weiterverrechnet.<br />

Das bedeutet, dass die MEKAM–Behälter<br />

nicht kostendeckend sind.<br />

Der Gemeinderat hat daher in seiner<br />

Sitzung <strong>am</strong> 6. Dezember 2006<br />

die neuen Abfallgebühren für die<br />

MEKAM-Behälter 140 l und 240 l<br />

sowie für die Restmüllbehälter 120 l<br />

mit Wirks<strong>am</strong>keit 1. Jänner 2007 beschlossen.<br />

§ 1<br />

Der Gemeinderat der Markt<strong>gemeinde</strong> <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong> hat in seiner Sitzung <strong>am</strong> 6. Dezember 2006, aufgrund der §§ 23 und 28<br />

des NÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 1992 beschlossen:<br />

I. Verordnung g über die Ausschreibung g<br />

von Abfallwirtschaftsgebühren g und Abfallwirtschaftsabgaben<br />

II. Abfallwirtschaftsverordnung<br />

§ 2 Pflichtbereich<br />

Der Pflichtbereich umfasst das ges<strong>am</strong>te Gemeindegebiet der Markt<strong>gemeinde</strong> <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong>. Dieser umfasst alle Grundstücke, auf<br />

denen gewöhnlich Abfall anfallen kann, z.B. Grundstücke mit der Widmung Bauland, Grünland-Landwirtschaft, -Forstwirtschaft, im<br />

Grünland erhaltenswerte Bauten, -Gärtnerei oder -Kleingärten.<br />

Der Gemeinderat kann jedoch im Rahmen der Abfallwirtschaftsverordnung Grundstücke, von denen auf Grund ihrer Lage oder der Art<br />

ihrer Verkehrserschließung der Abfall nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten abgeführt werden kann, vom Pflichtbereich ausnehmen.<br />

§ 3 Aufzählung der neben Müll in die Erfassung und Behandlung einbezogenen Abfallarten<br />

Neben Müll werden folgende Abfallarten in die Erfassung und Behandlung einbezogen:<br />

Sperrmüll: Müll, der wegen seiner äußeren Beschaffenheit (Größe oder Masse) nicht durch ein ortsübliches Müllerfassungssystem<br />

erfasst werden kann (z.B. Möbel, Öfen, Fahrräder, Vorhangkarnische große Gartenwerkzeuge, großes Kinderspielzeug, Reisekoffer<br />

usw.).<br />

§ 4 Erfassung und Behandlung von Abfällen<br />

(1) Abfälle sind getrennt nach Restmüll, Altstoffen und kompostierbaren Abfällen in den von der Markt<strong>gemeinde</strong> <strong>Brunn</strong> <strong>am</strong> <strong>Gebirge</strong> zur<br />

Verfügung gestellten Behältnissen zu s<strong>am</strong>meln.<br />

(2) Restmüll, und kompostierbare Abfälle sind in den zugeteilten Müllbehältern zu s<strong>am</strong>meln und werden von der Liegenschaft abgeholt.<br />

(3) Altsstoffe (z.B. Papier, Glas, Metall, Kunststoff, Textilien) sind in die im Gemeindegebiet (S<strong>am</strong>melinseln) befindlichen Müllbehälter einzubringen.<br />

(4) Restmüll wird einer Verbrennung zugeführt, Biomüll wird kompostiert, Altstoffe werden einer Verwertung zugeführt.<br />

§ 5 Abfuhrplan<br />

Im Pflichtbereich werden<br />

Restmüll 1100 Liter 52 Abfuhren (wöchentlich)<br />

Restmüll 240 Liter 52 Abfuhren (wöchentlich)<br />

Restmüll 120 Liter 35 Abfuhren (14-tägig, Mai – September wöchentlich)<br />

MEKAM 240 Liter 35 Abfuhren (14-tägig, Mai – September wöchentlich)<br />

MEKAM 140 Liter 35 Abfuhren (14-tägig, Mai – September wöchentlich)<br />

Biomüll 240 Liter 52 Abfuhren (wöchentlich)<br />

Biomüll 140 Liter 52 Abfuhren (wöchentlich)<br />

durchgeführt. Die genauen S<strong>am</strong>meltermine werden gesondert bekannt gegeben.

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