10.08.2012 Aufrufe

FAMILIENUNTERNEHMEN

FAMILIENUNTERNEHMEN

FAMILIENUNTERNEHMEN

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Familienunternehmen in karlsruhe 7<br />

Gesellschaftsrecht vor Erbrecht<br />

Mit ein- und voraussicht: Was ein Unternehmen an Führungskompetenz für eine qualifizierte Nachfolgeregelung braucht<br />

Firmengründer mit Familien, deren<br />

Unternehmen über nachfolgende<br />

Generationen erhalten geblieben ist,<br />

sind zu beglückwünschen. Obwohl<br />

dieser Erfolg weniger vom Glück abhängt.<br />

Das Glück kann nämlich bei<br />

rechtzeitiger Ein- und Voraussicht<br />

selbst geschmiedet werden. Es bedarf<br />

der Einsicht, dass die eigene Genialität<br />

und das unternehmerische Geschick<br />

plötzlich endlich sein können<br />

und es bedarf der Voraussicht über<br />

den Fall eigener Endlichkeit hinaus.<br />

Die Voraussicht sollte eher früher als<br />

später erfolgen. Regelungen, die man<br />

in weiser Voraussicht schon einmal<br />

früh getroffen hat, können immer<br />

noch neu überdacht und geändert<br />

werden. Wenn andere Umstände eintreten,<br />

die Familie sich vergrößert<br />

oder Partner sich verändert haben.<br />

Wenn sich die Geschäftsgrundlagen<br />

früherer Überlegungen verändert haben,<br />

ist es allemal leichter auf der Basis<br />

bereits erwogener Regelungen Anpassungen<br />

vorzunehmen an das, was<br />

schon einmal überlegt wurde.<br />

Regelungen für die Zeit nach der eigenen<br />

Entscheidungsfähigkeit und<br />

Einflussmöglichkeit trifft man gewöhnlich<br />

in Vorsorgevollmachten<br />

(Handlungs- oder Generalvollmacht<br />

für Vertrauenspersonen) oder in Letztwilligen<br />

Verfügungen (Testament<br />

oder Erbvertrag). Darin lässt sich der<br />

eigene Wille sorgfältig eigenhändig<br />

selbst beschreiben. Noch leichter ist es<br />

mit einem Rechtskundigen – zum Beispiel<br />

Fachanwälten für Erb- oder Gesellschaftsrecht<br />

– zu erörtern und zu<br />

entwickeln, was man sich für die Zukunft<br />

und den Erhalt des eigenen Unternehmens<br />

denkt, um es anschließend<br />

mit Hilfe eines Notars zuverlässig<br />

zu dokumentieren. Dabei kommt<br />

es auf vielfältige Einzelheiten an. Beispielsweise,<br />

wem man die Fachkunde<br />

zutraut, das begonnene Werk – möglichst<br />

mit gleicher Firmenphilosophie<br />

– fortzuführen. Allein die dabei getroffene<br />

Auswahl wird Enttäuschungen<br />

anderer Familienangehöriger oder<br />

Partner hervorrufen, die Anlass zu<br />

Differenzen, Neid, Rivalität und Streit<br />

sein werden. Derjenige, der über seine<br />

und die Zukunft seines Unternehmens<br />

nachdenkt, ist naturgemäß<br />

auch nicht immer emotionsfrei und<br />

unbefangen. Auch aus diesem Grund<br />

bedarf es der Kommunikation mit einer<br />

sach- und fachkundigen, außen<br />

stehenden Person. Diese wird nicht<br />

nur den (letzten) Willen als solchen<br />

aufnehmen. Für deren Mitwirkung ist<br />

vielmehr unverzichtbar, weitergehende<br />

Kenntnisse vom persönlichen und<br />

unternehmerischen Umfeld zu gewinnen,<br />

weil auch noch andere zu Lebzeiten<br />

getroffene Regelungen über den<br />

Tod und die eigene Entscheidungsfähigkeit<br />

hinaus wirken und zu beachten<br />

sind. Dazu zählen insbesondere<br />

lange zuvor oder später vereinbarte<br />

Partnerschafts- oder Gesellschaftsverträge.<br />

Dort sind in aller Regel für den<br />

Fall des Ablebens eines Partners oder<br />

Mitgesellschafters Fortsetzungs- oder<br />

Detailregelungen fixiert, die schon,<br />

weil zweiseitig, etwaigen einseitigen<br />

letztwilligen Vorstellungen entgegenstehen<br />

können. Hierzu ist entscheidend<br />

zu berücksichtigen, dass gesellschaftsrechtliche<br />

Regelungen, gleich-<br />

Wie Familienunternehmen<br />

von Stiftungen profitieren<br />

Buchtipp: Schriftenreihe analysiert Facetten einer Stiftungsgründung<br />

Familienunternehmen bieten Sicherheit<br />

und Zuverlässigkeit, doch<br />

nach mehreren Generationen kann es<br />

auch zu innerfamiliären Interessenkonflikten<br />

kommen, die die Existenz<br />

des Unternehmens bedrohen. Dessen<br />

Geschicke in die Hand einer Stiftung<br />

zu legen, kann solche Probleme lösen.<br />

Warum, beschreibt der sechste Band<br />

einer Schriftenreihe am Wittener<br />

Institut für Familienunternehmen<br />

(WIFU).<br />

Zurzeit steigt die Zahl an Stiftungsgründungen.<br />

Für Familienunternehmen<br />

kann eine solche Gründung in<br />

Konfliktfällen die Arbeitsfähigkeit der<br />

Geschäftsführung und das Weiterbestehen<br />

sichern. In dem Band analysiert<br />

Diplomand Tilman Hepperle,<br />

ausgehend von einer Befragung mehrerer<br />

großer Familienunternehmen,<br />

alle Facetten, die mit einer Stiftungsgründung<br />

zusammenhängen. Er zeigt<br />

die kritischen Schnittstellen zwischen<br />

Familie, Unternehmen und Gesellschaftern<br />

auf und diskutiert anhand<br />

der gemeinnützigen Stiftung, der Familienstiftung<br />

und der Stiftung & Co.<br />

KG die Vor- und Nachteile möglicher<br />

Stiftungsformen. Hepperles Fazit: Eine<br />

Änderung der Rechtsform allein entschärft<br />

nicht automatisch die kritischen<br />

Konfliktpunkte – und schließt<br />

auch Missbrauch nicht automatisch<br />

aus.<br />

Der Band kann auch über den Buchhandel<br />

(ISBN 978-3-8441-0061-7) bestellt werden.<br />

Weitere Informationen: wifu@uni-wh.de.<br />

viel ob zeitlich vor oder nach einer<br />

letztwilligen Verfügung vereinbart,<br />

den letztwilligen Wünschen vorgehen.<br />

Gesellschaften basieren auf dem<br />

personellen Bestand ihrer Gesellschafter.<br />

Entfällt ein solcher durch Tod,<br />

geht das Bürgerliche Gesetzbuch davon<br />

aus, dass die Personengesellschaft<br />

mit dem Tod eines Gesellschafters<br />

aufgelöst wird. Soll sie mit einem oder<br />

mehreren Erben fortgesetzt werden,<br />

bedarf es einer dahingehenden positiven<br />

Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag.<br />

Andernfalls fällt der<br />

Gesellschaftsanteil zwar in den Nachlass,<br />

die Gesellschaft müsste jedoch<br />

liquidiert werden. Selbst wenn vereinbart<br />

ist, dass die Gesellschaft mit dem/<br />

im testament lässt sich der eigene Wille sorgfältig,<br />

eigenhändig selbst beschreiben.<br />

Foto: picture-alliance/dpa<br />

den Erben fortgesetzt werden soll, hilft<br />

eine Bestimmung eines letztwillig<br />

dazu auserkorenen Miterben nicht,<br />

die Gesellschaft allein mit diesem fortzusetzen,<br />

nur weil es letztwillig so bestimmt<br />

ist. Eine anders lautende letztwillige<br />

Verfügung hat keine Chance,<br />

an der gesellschaftsrechtlichen Bestimmung<br />

etwas zu ändern. Somit<br />

wird deutlich, dass im Zuge einer letztwillig<br />

zu bestimmenden Erbfolge<br />

sämtliche partnerschaftliche Verträge,<br />

ebenso Ehevertragsregelungen auf den<br />

Tisch gelegt werden müssen. Nur bei<br />

umfassender Information und Kenntnis<br />

aller persönlicher Verhältnisse und<br />

Umstände und darüber, was das Unternehmen<br />

an Führung und Entscheidungskompetenz<br />

braucht, lassen sich<br />

unqualifizierte Nachfolgeregelungen<br />

und divergierende Vorstellungen vermeiden.<br />

Die für einen dahingehend<br />

notwendigen Gedanken- und Informationsaustausch<br />

erforderliche Zeit<br />

und die für eine optimale Beratung<br />

und Gestaltung in diesem Zusammenhang<br />

notwendigen Honorare betragen<br />

einen nur geringen Teil der Kosten, die<br />

bei späteren Auseinandersetzungen<br />

und Streitigkeiten, dann meist von<br />

zwei Streitparteien, also doppelt aufgewandt<br />

werden müssen.<br />

Rechtsanwalt Günter Brümmer,<br />

Anwaltsverein Karlsruhe e.V.<br />

Regeln Sie die Nachfolge in<br />

Ihrem Betrieb lieber rechtzeitig.<br />

Sprechen Sie mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt:<br />

www.anwaltsverein-karlsruhe.de<br />

Vertrauen ist gut. Anwalt ist besser.<br />

Anwaltsverein Karlsruhe e.V.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!