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Nachrichten - Deutsche Schule Tokyo Yokohama

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DSTY-<strong>Nachrichten</strong> - 5 - Nr. 217 Freitag, 16.09.2011dächtigt sind, dürfen die <strong>Schule</strong> und ihre Einrichtungenwie Mensa, Schulbusse usw. nicht betreten,benutzen und an Veranstaltungen der Einrichtungnicht teilnehmen, bis nach dem Urteildes behandelnden Arztes/des Gesundheitsamteseine Weiterverbreitung der Krankheit oder derVerlausung nicht mehr zu befürchten ist. DieseRegelung gilt auch für die Familie des betroffenenKindes (insbesondere Geschwisterkinder),das Personal und sonstige Personen.Zur Wiederaufnahme des Kindes ist eine ärztlicheBescheinigung vorzulegen. Besucht das Kindwieder die Einrichtung, ohne dass eine ärztlicheBescheinigung vorgelegt wurde, haften die Personensorgeberechtigtenfür die Folgen.Bei fiebrigen Erkältungskrankheiten, Erbrechen,Durchfall, Fieber usw. dürfen die Kinder die<strong>Schule</strong> nicht besuchen.“Änderungsmitteilungen für den SchulbusVerwenden Sie bitte den Vordruck für Busmitteilungen,den Sie von der Webseite runterladenkönnen: http://www.dsty.jp/schule/busBitte schicken Sie Ihre Mitteilungen ausschließlichan die Mailadressemitteilung@dsty.ac.jpund geben Sie im Betreff Namen und Klasse IhresKindes an. Beispiel:Max Maier, Kl. 1a, BusmitteilungDiese Schritte tragen dazu bei, dass Ihre Mitteilungrasch bearbeitet und weitergeleitet werdenkann.Termine mit LehrkräftenGesprächstermine können direkt mit den Lehrkräftenvereinbart werden. Die Mailadressen derKolleginnen und Kollegen sind auf unserer Homepagebei den jeweiligen Bereichen abrufbar:www.dsty.jp/kindergarten/kontaktwww.dsty.jp/grundschule/kontaktwww.dsty.jp/sekundarstufe/kontaktDieses Verfahren der individuellen Terminabspracheist flexibler als eine feste Sprechstunde.Unfallversicherung der <strong>Schule</strong>Die <strong>Schule</strong> hat eine Unfallversicherung, die Unfälleauf dem Weg zur <strong>Schule</strong>, währen der Schulzeitund auf dem Heimweg abdeckt. Damit Arztbzw.Krankenhauskosten erstattet werden können,müssen die Originalrechnungen innerhalbvon drei Wochen bei Frau Fukuda in der Verwaltungeingereicht werden .NotfallkarteUm im Bedarfsfall wichtige medizinische Angabenvorliegen zu haben, wurde die Notfallkartefür alle Schülerinnen und Schüler unserer <strong>Schule</strong>eingeführt. Falls Sie für Ihr Kind bislang nochkeine Karte ausgefüllt haben, sollten Sie diesumgehend nachholen. Änderungen Ihrer bisherigenAngaben teilen Sie bitte schriftlich FrauFukuda in der Verwaltung mit.Beurlaubung vom UnterrichtDie Ferienordnung der DSTY ist so gestaltet,dass sich eine Rhythmisierung ergibt und möglichstzusammenhängende Ferienabschnitte entstehen,die auch Reisen zulassen. Trotzdem werdenvor und nach Ferien immer wieder Beurlaubungsanträgegestellt, die einer Ferienverlängerungdienen sollen. Dass solche Anträge in derRegel abgelehnt werden müssen, liegt auf derHand, da ein ordnungsgemäßer Unterrichtsbetriebaufrecht erhalten bleiben muss.An der DSTY wird deshalb seit längerem nachfolgenden Regelungen verfahren: Für Beurlaubungenvor oder nach Ferien ist nur der Schulleiterzuständig. Es ist ein schriftlicher Antrag vorzulegen,in dem die besonderen Gründe angeführtwerden. Der Schulleiter ist gehalten, nur indringenden Ausnahmefällen die Genehmigung zuerteilen. Der versäumte Unterrichtsstoff und versäumteLeistungserhebungen müssen umgehendnachgeholt werden, Nachholfristen können nichteingeräumt werden.Ein Antragsformular finden Sie auf der Webseiteunter www.dsty.jp/schule/krankbeurlaubung zurVerfügung.Anmeldung von GastschülernImmer wieder einmal wird gefragt, ob es möglichist, dass eine Freundin oder eine Freund mit inden Unterricht kommt. Dafür ist ein Antrag nötig.Das entsprechende Formular ist in der Verwaltungerhältlich. Dieser Antrag ist mindestenseine Woche vor dem gewünschten Besuchstermineinzureichen. Erst nach Genehmigung des Antragsdurch die/den Klassenlehrer/in und dieSchulleitung ist eine Teilnahme am Unterrichtmöglich.Wenn Gastschüler den Schulbus benutzen möchten,ist dies vorab im Bussekretariat abzuklären;manche Buslinien sind vollständig ausgelastetund es können keine Gastschüler mitgenommenwerden.

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