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immobilien - Fokus

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eine maßgeschneiderte Industrieanlage,<br />

entweder mit der zentralen Positionierung<br />

des Hauptproduzenten und dessen Sublieferanten<br />

um ihn herum oder einer Ansiedlung<br />

von Unternehmen mit gemeinsamer<br />

Produktpalette. Je nach Größe und Komplexität<br />

werden solche Industrieparks vor<br />

Ort von einer Verwaltungsgesellschaft gemanagt,<br />

welche abgesehen von der üblichen<br />

Verwaltung zusätzliche Leistungen<br />

erbringt und beispielsweise für die Sicherheit,<br />

die Müllabfuhr oder Logistikleistungen<br />

sorgt und die zentrale Kantine bewirtschaftet.<br />

Die Distanz zwischen Hauptproduzent<br />

und dessen Lieferanten ist somit<br />

optimiert, was die Produktivität der einzelnen<br />

Unternehmen steigert. Der so genannte<br />

Industriepark besteht daher aus mehreren<br />

unabhängigen Standorten, welche auf<br />

Basis eines guten Grundrisskonzepts als<br />

gut funktionierende Einheit wirtschaften.<br />

STAATLICHE UNTERSTÜTZUNG. Güter und<br />

Dienstleistungen sind im Osten der Slowakei<br />

deutlich günstiger als im Westen,<br />

angefangen von der Arbeitskraft bis zur<br />

Immobilie. Zusätzlich machen öffentliche<br />

Subventionen und andere Hilfestellungen<br />

in Form der EU-Regionalbeihilfe (Art 87<br />

Abs. 3 EG-Vertrag 231/1999 in der Slowakei<br />

widerspiegelt) die Ostslowakei für Investoren<br />

und „Developer“ attraktiv; unter<br />

anderem auch für die Errichtung von Industrieparks.<br />

Regionen, deren BIP weniger<br />

als 75 Prozent des Durchschnitts der<br />

EU beträgt, haben Anspruch auf die Förderung,<br />

somit auch die gesamte Region der<br />

Ostslowakei. Staatliche Unterstützung<br />

kann für zwei Arten von Ausgaben beantragt<br />

werden: erstens für die Kosten der<br />

eigentlichen und anfänglichen Errichtung<br />

und zweitens für laufende Betriebskosten.<br />

Kosten der eigentlichen und anfänglichen<br />

Errichtung beinhalten den Erwerb von<br />

materiellen Gütern (zum Beispiel Liegenschaften,<br />

Gebäude oder Maschinenanlagen),<br />

immateriellen Gütern (bis zu 50 Prozent<br />

des Wertes der materiellen Güter)<br />

sowie das Einkommen aller neu geschaffenen<br />

Arbeitsplätze (einschließlich staatlicher<br />

Abgaben) für die ersten zwei Jahre.<br />

Ein Antragsteller muss mindestens 25<br />

Prozent der Ausgaben aus eigenen Mitteln<br />

finanzieren. Weitere Bedingung der staatlichen<br />

Unterstützung ist das Aufrechterhalten<br />

des Betriebes für mindestens fünf<br />

Jahre beziehungsweise drei Jahre (für<br />

kleine und mittlere Unternehmen).<br />

ZEITLICH BEGRENZTE STAATLICHE UNTERSTÜTZUNG<br />

FÜR BETRIEBSKOSTEN IST WEITERS MÖGLICH,<br />

WENN FOLGENDE BEDINGUNGEN ERFÜLLT SIND:<br />

� Der Beitrag des Vorhabens zur regionalen<br />

Weiterentwicklung ist so erheblich, dass<br />

eine staatliche Unterstützung von Betriebsausgaben<br />

gerechtfertigt ist.<br />

� Die beantragte Unterstützung ist proportional<br />

zum Nachteil, welchen das Vorhaben<br />

versucht zu vermindern.<br />

INVESTITIONS-UNTERSTÜTZUNG. Abgesehen von<br />

der staatlichen Unterstützung für<br />

förderungsbedürftige Regionen bestehen<br />

für die Errichtung von Industrieanlagen<br />

Möglichkeiten weiterer Unterstützungsmaßnahmen.<br />

Diese beziehen sich gemäß<br />

dem Investitionsunterstützungsgesetz auf<br />

die Entlastung von der Körperschaftssteuer,<br />

auf Zuschüsse für die Schaffung neuer<br />

Arbeitsplätze und auf die Übertragung von<br />

materiellen Gütern (zum Beispiel Liegenschaften,<br />

Gebäude oder Maschinenanlagen)<br />

in den Besitz der öffent lichen Hand<br />

(unter dem Marktwert).<br />

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIESE UNTERSTÜTZUNG<br />

BEI INDUSTRIEANLAGEN SIND:<br />

� Eine Anlage wird neu errichtet beziehungsweise<br />

erweitert, die Produktpalette<br />

wird diversifiziert beziehungsweise wesentlich<br />

verändert oder eine Anlage wird<br />

erworben.<br />

� Die Investitionen in materielle sowie immaterielle<br />

Güter (von denen der Antragsteller<br />

mindestens die Hälfte aus eigenen<br />

Mitteln finanzieren muss) betragen mindestens<br />

– zirka 26,6 Millionen Euro in Regionen mit<br />

einer Arbeitslosenrate unter dem gesamtslowakischen<br />

Durchschnitt,<br />

– zirka 13,3 Millionen Euro in Regionen mit<br />

einer Arbeitslosenrate über dem gesamtslowakischen<br />

Durchschnitt,<br />

– zirka 6,5 Millionen Euro in Regionen mit<br />

einer Arbeitslosenrate, welche den gesamtslowakischen<br />

Durchschnitt um mindestens<br />

die Hälfte übersteigt.<br />

� Es handelt sich um eine neue technische<br />

Ausstattung mit einem Wert von mindestens<br />

60 Prozent der Güterinvestition.<br />

� Umweltbestimmungen werden strikt<br />

eingehalten.<br />

� Das Produkt beziehungsweise Projekt,<br />

für das die staatliche Unterstützung beantragt<br />

wird, muss mindestens 80 Prozent<br />

des Jahresumsatzes des Antragstellers erwirtschaften.<br />

Anzumerken ist jedoch, dass die Erfüllung<br />

der Voraussetzung noch keine Garantie für<br />

eine staatliche Unterstützung darstellt. Die<br />

zuständige Behörde hat den jeweiligen<br />

Antrag individuell zu prüfen, kann diesen<br />

aber nach freiem Ermessen ablehnen.<br />

FAZIT. Die Rahmenbedingungen für Investitionen<br />

sind in der Ostslowakei definitiv geschaffen.<br />

Es wird sich zeigen, welche Investoren<br />

und Projektentwickler zuerst den<br />

Schritt in die Ostslowakei wagen. Für einige<br />

Industrien und Projekte bestehen noch zu<br />

viele Hindernisse und Risiken. Zum Beispiel<br />

fehlt für Shoppingcenters die Kaufkraft<br />

der lokalen Bevölkerung. Ähnliches<br />

gilt für den Bau von Wohn<strong>immobilien</strong> oder<br />

Logistikzentren – der Bedarf ist noch zu<br />

klein. Für Industrieparks sind diese Hindernisse<br />

jedoch von geringer Bedeutung.<br />

Im Gegenteil: Industrieparks haben das<br />

Potenzial, andere Projekte in der Ostslowakei<br />

zu „triggern“ und somit zum Kickstart<br />

für die lokale Wirtschaft zu werden. �<br />

Die Autoren<br />

Rafael Gilkarov, LL .M.<br />

Niedergelassener europäischer<br />

Rechtsanwalt (RAK Wien)<br />

Solicitor (UK)<br />

Lansky, Ganzger & Partner<br />

Rechtsanwälte GmbH<br />

1010 Wien, Rotenturmstraße 29<br />

Tel. 01/533 33 30-0<br />

www.lansky.at<br />

Mgr. Štefan Holý<br />

Managing Partner<br />

Rechtsanwalt<br />

Lansky, Ganzger & Partner<br />

Rechtsanwälte spol. s r.o.<br />

SK-821 04 Bratislava,<br />

Ivánska cesta 30/B<br />

Tel. +421 2 3210 1570<br />

www.lansky.sk<br />

MAI/JUNI 2010 FOKUS I HOME & BUSINESS 55

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