immobilien - Fokus
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eine maßgeschneiderte Industrieanlage,<br />
entweder mit der zentralen Positionierung<br />
des Hauptproduzenten und dessen Sublieferanten<br />
um ihn herum oder einer Ansiedlung<br />
von Unternehmen mit gemeinsamer<br />
Produktpalette. Je nach Größe und Komplexität<br />
werden solche Industrieparks vor<br />
Ort von einer Verwaltungsgesellschaft gemanagt,<br />
welche abgesehen von der üblichen<br />
Verwaltung zusätzliche Leistungen<br />
erbringt und beispielsweise für die Sicherheit,<br />
die Müllabfuhr oder Logistikleistungen<br />
sorgt und die zentrale Kantine bewirtschaftet.<br />
Die Distanz zwischen Hauptproduzent<br />
und dessen Lieferanten ist somit<br />
optimiert, was die Produktivität der einzelnen<br />
Unternehmen steigert. Der so genannte<br />
Industriepark besteht daher aus mehreren<br />
unabhängigen Standorten, welche auf<br />
Basis eines guten Grundrisskonzepts als<br />
gut funktionierende Einheit wirtschaften.<br />
STAATLICHE UNTERSTÜTZUNG. Güter und<br />
Dienstleistungen sind im Osten der Slowakei<br />
deutlich günstiger als im Westen,<br />
angefangen von der Arbeitskraft bis zur<br />
Immobilie. Zusätzlich machen öffentliche<br />
Subventionen und andere Hilfestellungen<br />
in Form der EU-Regionalbeihilfe (Art 87<br />
Abs. 3 EG-Vertrag 231/1999 in der Slowakei<br />
widerspiegelt) die Ostslowakei für Investoren<br />
und „Developer“ attraktiv; unter<br />
anderem auch für die Errichtung von Industrieparks.<br />
Regionen, deren BIP weniger<br />
als 75 Prozent des Durchschnitts der<br />
EU beträgt, haben Anspruch auf die Förderung,<br />
somit auch die gesamte Region der<br />
Ostslowakei. Staatliche Unterstützung<br />
kann für zwei Arten von Ausgaben beantragt<br />
werden: erstens für die Kosten der<br />
eigentlichen und anfänglichen Errichtung<br />
und zweitens für laufende Betriebskosten.<br />
Kosten der eigentlichen und anfänglichen<br />
Errichtung beinhalten den Erwerb von<br />
materiellen Gütern (zum Beispiel Liegenschaften,<br />
Gebäude oder Maschinenanlagen),<br />
immateriellen Gütern (bis zu 50 Prozent<br />
des Wertes der materiellen Güter)<br />
sowie das Einkommen aller neu geschaffenen<br />
Arbeitsplätze (einschließlich staatlicher<br />
Abgaben) für die ersten zwei Jahre.<br />
Ein Antragsteller muss mindestens 25<br />
Prozent der Ausgaben aus eigenen Mitteln<br />
finanzieren. Weitere Bedingung der staatlichen<br />
Unterstützung ist das Aufrechterhalten<br />
des Betriebes für mindestens fünf<br />
Jahre beziehungsweise drei Jahre (für<br />
kleine und mittlere Unternehmen).<br />
ZEITLICH BEGRENZTE STAATLICHE UNTERSTÜTZUNG<br />
FÜR BETRIEBSKOSTEN IST WEITERS MÖGLICH,<br />
WENN FOLGENDE BEDINGUNGEN ERFÜLLT SIND:<br />
� Der Beitrag des Vorhabens zur regionalen<br />
Weiterentwicklung ist so erheblich, dass<br />
eine staatliche Unterstützung von Betriebsausgaben<br />
gerechtfertigt ist.<br />
� Die beantragte Unterstützung ist proportional<br />
zum Nachteil, welchen das Vorhaben<br />
versucht zu vermindern.<br />
INVESTITIONS-UNTERSTÜTZUNG. Abgesehen von<br />
der staatlichen Unterstützung für<br />
förderungsbedürftige Regionen bestehen<br />
für die Errichtung von Industrieanlagen<br />
Möglichkeiten weiterer Unterstützungsmaßnahmen.<br />
Diese beziehen sich gemäß<br />
dem Investitionsunterstützungsgesetz auf<br />
die Entlastung von der Körperschaftssteuer,<br />
auf Zuschüsse für die Schaffung neuer<br />
Arbeitsplätze und auf die Übertragung von<br />
materiellen Gütern (zum Beispiel Liegenschaften,<br />
Gebäude oder Maschinenanlagen)<br />
in den Besitz der öffent lichen Hand<br />
(unter dem Marktwert).<br />
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIESE UNTERSTÜTZUNG<br />
BEI INDUSTRIEANLAGEN SIND:<br />
� Eine Anlage wird neu errichtet beziehungsweise<br />
erweitert, die Produktpalette<br />
wird diversifiziert beziehungsweise wesentlich<br />
verändert oder eine Anlage wird<br />
erworben.<br />
� Die Investitionen in materielle sowie immaterielle<br />
Güter (von denen der Antragsteller<br />
mindestens die Hälfte aus eigenen<br />
Mitteln finanzieren muss) betragen mindestens<br />
– zirka 26,6 Millionen Euro in Regionen mit<br />
einer Arbeitslosenrate unter dem gesamtslowakischen<br />
Durchschnitt,<br />
– zirka 13,3 Millionen Euro in Regionen mit<br />
einer Arbeitslosenrate über dem gesamtslowakischen<br />
Durchschnitt,<br />
– zirka 6,5 Millionen Euro in Regionen mit<br />
einer Arbeitslosenrate, welche den gesamtslowakischen<br />
Durchschnitt um mindestens<br />
die Hälfte übersteigt.<br />
� Es handelt sich um eine neue technische<br />
Ausstattung mit einem Wert von mindestens<br />
60 Prozent der Güterinvestition.<br />
� Umweltbestimmungen werden strikt<br />
eingehalten.<br />
� Das Produkt beziehungsweise Projekt,<br />
für das die staatliche Unterstützung beantragt<br />
wird, muss mindestens 80 Prozent<br />
des Jahresumsatzes des Antragstellers erwirtschaften.<br />
Anzumerken ist jedoch, dass die Erfüllung<br />
der Voraussetzung noch keine Garantie für<br />
eine staatliche Unterstützung darstellt. Die<br />
zuständige Behörde hat den jeweiligen<br />
Antrag individuell zu prüfen, kann diesen<br />
aber nach freiem Ermessen ablehnen.<br />
FAZIT. Die Rahmenbedingungen für Investitionen<br />
sind in der Ostslowakei definitiv geschaffen.<br />
Es wird sich zeigen, welche Investoren<br />
und Projektentwickler zuerst den<br />
Schritt in die Ostslowakei wagen. Für einige<br />
Industrien und Projekte bestehen noch zu<br />
viele Hindernisse und Risiken. Zum Beispiel<br />
fehlt für Shoppingcenters die Kaufkraft<br />
der lokalen Bevölkerung. Ähnliches<br />
gilt für den Bau von Wohn<strong>immobilien</strong> oder<br />
Logistikzentren – der Bedarf ist noch zu<br />
klein. Für Industrieparks sind diese Hindernisse<br />
jedoch von geringer Bedeutung.<br />
Im Gegenteil: Industrieparks haben das<br />
Potenzial, andere Projekte in der Ostslowakei<br />
zu „triggern“ und somit zum Kickstart<br />
für die lokale Wirtschaft zu werden. �<br />
Die Autoren<br />
Rafael Gilkarov, LL .M.<br />
Niedergelassener europäischer<br />
Rechtsanwalt (RAK Wien)<br />
Solicitor (UK)<br />
Lansky, Ganzger & Partner<br />
Rechtsanwälte GmbH<br />
1010 Wien, Rotenturmstraße 29<br />
Tel. 01/533 33 30-0<br />
www.lansky.at<br />
Mgr. Štefan Holý<br />
Managing Partner<br />
Rechtsanwalt<br />
Lansky, Ganzger & Partner<br />
Rechtsanwälte spol. s r.o.<br />
SK-821 04 Bratislava,<br />
Ivánska cesta 30/B<br />
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